Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung ALGI

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Doppeloma
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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 1. Sep 2012, 16:25

Hallo bookie, :smile:
entweder versuchst Du, den Krankenschein zurückzuziehen (muß aber meineserachtens Dein Arzt mitspielen und Dich "gesundschreiben" ... Dabei kommen dann aber wahrscheinlich viele blöde Fragen ...)
es ist nicht möglich den Krankenschein bei der AfA zurückzuziehen, da ist es egal was der Arzt dazu meint, der hat damit gar nichts mehr zu tun...
Was die AfA einmal in den Akten hat, das ist da drin und eine "Gesundschreibung" gibt es NICHT...man gibt einfach keine Krankmeldung (Verlängerung der AU-Bescheinigung) mehr ab, DANN ist man (theoretisch) wieder "gesund" für die AfA...ob der verlängerte Schein zur KK geht und der Rest zu Hause liegt, geht die AfA dann NICHTS mehr an.

So habe ich das 1,5 JAHRE (altersbedingter Anspruch auf ALGI) gemacht und problemlos mein ALGI nach der Aussteuerung bekommen, meine AU-Bescheinigung war trotzdem nicht einen einzigen Tag unterbrochen, sie wurde NUR bei der AfA NICHT mehr vorgelegt...
So läuft dieses merkwürdige System nach der Aussteuerung nun mal, für die AfA DARF man NICHT (mehr) komplett KRANK sein, wenn man dort sein Geld haben möchte, denn nach 6 Wochen (Abgabe der AU) sind die verpflichtet an die KK abzugeben, freiwillig sagen die das natürlich KEINEM, dann würde ja Niemand mehr drauf reinfallen (müssen) ... :Ohnmacht:

Na gut, damals (2009) hat man mir das noch gesagt, zumindest, dass ich KEINE AU-Bescheinigung mehr vorlegen brauche, auch wenn ich von den Hintergründen noch nicht viel wußte zu der Zeit, habe ich mich "brav" daran gehalten, meine Ärzte haben weiterhin die AU bescheinigt, das war überhaupt kein Thema.
Oder gleich einen Widerspruch gegen den Aufhebungsbescheid ... tja, Begründung kann ich nicht sagen (ich mache meinen eigenen Mist, versuche aber noch ein psychologisches Gutachten einzufordern, da bei mir nur vom ärztlichen Dienst nach Aktenlage entschieden wurde).
Bei Aufhebungsbescheid auf jeden Fall SOFORT (fristwahrend) Widerspruch einlegen, die Begründung ergibt sich dann zum Teil aus der Begründung (genannte §§ zur Aufhebung) des Bescheides von selber, das bekommen wir dann schon hin.

Dafür wird dann aber auch der genaue Wortlaut des Bescheides (mit ALLEN §§) gebraucht, also entweder (anonymisiert) einscannen/einstellen oder (ohne persönliche Daten) wörtlich (!!!) abtippen, dann können alle (gleich oder ähnlich Betroffenen) sehen/verstehen, was man wo und warum als Begründung schreiben kann.
Bei Bedarf geht auch parallel direkt noch eine Beschwerde dazu nach Nürnberg zur AfA-Zentrale. :ic_up:
Aber ich habe da weder Überblick über die Regeln noch Erfahrungen!!!
Das wird sich mit der Zeit ändern, GANZ BESTIMMT... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

bookie
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Re: Nahtlos bei Widerspruchsverfahren? sowie Unterbrechung A

Ungelesener Beitrag von bookie » Fr 7. Sep 2012, 15:08

Hallo,

ich habe immerhin einen winzigen Erfolg zu vermelden: die heute erhaltene Einladung ist laut im Briefkopf angegebener Mailadresse in der Rehaabteilung - im April wurde mir gegenüber behauptet (auf meine verwunderte Nachfrage), dass es diese Abteilung durch eine Umorganisation nicht mehr gäbe ...

Da der Termin mit einem schon per Mail bekannt gegebenem Therapietermin kollidiert, habe ich gleich eine Mail hingeschickt und werde Montagvormittag persönlich dort auflaufen.

Zum Widerspruch habe ich die Empfangsbestätigung erhalten.
Doppeloma hat geschrieben: Dafür wird dann aber auch der genaue Wortlaut des Bescheides (mit ALLEN §§) gebraucht, also entweder (anonymisiert) einscannen/einstellen oder (ohne persönliche Daten) wörtlich (!!!) abtippen, dann können alle (gleich oder ähnlich Betroffenen) sehen/verstehen, was man wo und warum als Begründung schreiben kann.
Bei Bedarf geht auch parallel direkt noch eine Beschwerde dazu nach Nürnberg zur AfA-Zentrale. :ic_up:
Aber ich habe da weder Überblick über die Regeln noch Erfahrungen!!!
Das wird sich mit der Zeit ändern, GANZ BESTIMMT... :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Um das Abtippen des Aufhebungsbescheide kümmere ich mich am Wochenende, jetzt bin ich gerade zu müde.

Beschwerde nach Nürnberg hast Du schon mal erwähnt, ich war nur zu fertig, um darauf zu reagieren. Was meinst Du damit, was soll das bewirken und wie funktioniert das??? Bei mir erwacht so ganz zart ein Kampfwille ... denn diese ganze Nichtinformation ist nicht nur unfair, sondern zumindest auch gegen die Grundgedanken der Gesetze!

Liebe Grüße
bookie

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