k@lle hat geschrieben:ich(wir) schieb´s ja die ganze Zeit vor mir her....sollte mich (uns)endlich mal aufraffen was diesbezüglich zu unternehmen....bei meiner Mutter haben wir so was üb.einen Ra machen lassen inc.Vollmachten...die Schwiegereltern waren bei einem Notar....
Jajaaa, das ist ein Thema, das wirklich gerne aufgeschoben wird - wer denkt schon gerne an Krankheit und Sterben - dazu kommen noch so ganz beliebte Sprüche - ob von sich selber oder von anderen ist egal:
- Ich (du) hast ja noch Zeit (das mach ich später mal
- Wir (die Angehörigen) kümmern uns um dich, wenn du mal nicht mehr kannst (was wissen die von deinen Wünschen - haben die das schriftlich?)
- Wird ja schon alles gut gehen (andere haben diese Krankheit / OP auch überstanden)
als wir meine Mutter letztens für 1 Monat in´s Altenheim bringen mussten und sie da das Zimmer mit einer Koma-Patientin teilte und man so direkt mitbekam wie wichtig so eine Verfügung ist .....ist es wirklich Zeit sich darum zu kümmern
Stimmt, spätestens da kommt man ins Nachdenken! Aber ein Anwalt oder Notar kann dir nur den rechtlich sicheren Rahmen schaffen -
er wird in dieser Patientenverfügung
dir nichts über
deine Wünsche, Ängste, Werte und Normen erzählen können - auch dort wirst du dir selbst Gedanken machen müssen.
Klie und Student (in Fachkreisen bekannt
![Grinser :grinser:](./images/smilies/grinser.gif)
) beschreiben in ihrem Buch eine
dialogische Patientenverfügung.
Es wird dort eine frei formulierte Patientenverfügung vorgestellt welche auf die Beantwortung von 5 Wünschen fußt:
Wunsch 1: Wer soll für mich medizinische Entscheidungen treffen, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?
Damit wird die Frage nach einem Bevollmächtigten oder zukünftigen Betreuer geregelt. Dazu muss eine Person genannt werden, zu der man Vertrauen hat.
Wunsch 2: Welche Art von medizinischer Versorgung wünsche ich (jetzt noch)?
Mit der Beantwortung dieser Frage werden Wünsche an Ärzte und Pflegepersonal gestellt. Hier können auch die persönlichen Grenzen der medizinischen Maßnahmen definiert werden. Man sollte sich unter diesem Punkt auch zum Thema Organspende äußern.
Wunsch 3: Wie soll für mein Wohlergehen gesorgt werden?
Auch hier kann es um medizinische Wünsche gehen, aber nicht nur! Diese Wünsche sind vielleicht nicht immer erfüllbar, sollten aber trotzdem genannt werden. Es geht hier um Themen wie: Wie möchte ich bei Schmerzen, Fieber, Atemnot oder Übelkeit behandelt werden? Oder aber auch: "Ich möchte mich immer frisch fühlen / meine Lieblingsmusik hören"
Wunsch 4: Wie sollen die Menschen in meiner Umgebung mit mir umgehen?
Hier geht es um die Umgebung - möchte ich jemanden bei mir haben oder nicht? Sollen Bilder meiner Liebsten an meinem Bett stehen? Wie halte ich es mit Glaubensfragen? Ist es mir wichtig z.B. bei Inkontinenz immer frische Kleidung / Bettwäsche zu haben (im Altenheim leider nicht immer Usus)!
Wunsch 5: Mitteilungen an die Menschen, die mir besonders wichtig sind!
Das kann in Briefform geschehen und sehr persönlich gehalten sein. Es kann beinhalten, dass Angehörige sich Hilfe in der Pflege oder in der Trauerzeit holen sollen. Hier können auch Wünsche für Bestattung und Grabgestaltung rein.
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Wenn man diese individuelle Patientenverfügung geschrieben hat spricht man mit Angehörigen / Freunden / Ärzten darüber und macht eine Betreuungsverfügung mit dem Bevollmächtigten, den man genannt hat. Diese Vertrauensperson stattet man allerdings nur mit soviel Macht aus, wie einem selbst angenehm ist (Thema Fixierungen -> darf der andere darüber entscheiden? Wohnungsauflösung?)
Den Dialog wiederholt man - bei besonderen Anlässen oder wenn sich die Gelegenheit einfach bietet. Wichtig ist, dass im Fall schwerer Krankheit der Prozess der Entscheidungsfindung fortgesetzt werden soll - z.B. so:
"Wenn ich schwerwiegend erkranke möchte ich in alle Entscheidungen immer noch optimal einbezogen werden. Hierzu wünsche ich, dass meine Angehörigen gemeinsam mit mir, den Pflegekräften und dem behandelnden Arzt anstehende Entscheidungen diskutieren sodass ich dann selbst eine gute Entscheidung treffen kann. Diese gemeinsame Konferenz soll jedes Mal dann wiederholt werden, wenn sich einschneidende Veränderungen in meinem Befinden ergeben oder wichtige Therapieentscheidungen absehbar sind.
Diese Konferenzen sollen (in meinem Beisein) auch und gerade dann regelmäßig wiederholt werden, wenn ich nicht mehr einwilligungsfähig bin. In diesem Fall soll ein fachkundiger Moderator eingeschaltet werden, der das Gespräch anleitet. Dabei kommt es mir darauf an, dass alle Beteiligten sich darüber im Klaren sind,
dass nicht ihre sondern meine Wünsche berücksichtigt werden. Meine Patientenverfügung soll dabei eine wichtige Informationsquelle sein. Nicht weniger wichtig sind aber mein aktuelles Befinden und meine momentan zu beobachtenden Reaktionen. Das Ereignis jeder einzelnen Konferenz wird am Ende in einem schriftlichen Protokoll niedergelegt."
Patientenverfügung - So gibt sie Ihnen Sicherheit
Jetzt denkt jeder: Was für ein Aufwand
Nordamerikanische Forscher haben rausgefunden, dass dieses Vorgehen NICHT beunruhigend auf die Pflegebedürftigen wirkt - im Gegenteil! Es kommt auch weniger zu unnötigen Krankenhauseinweisungen und zu aggressiven Therapien. Angehörige und Pflegepersonal haben weniger Ängste, Stress und Depressionen - können besser hinter den Entscheidungen stehen
Für mich persönlich - ideal!