Patientenverfügung: Wie gehe ich da vor?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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aggi61
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Re: Patientenverfügung: Wie gehe ich da vor?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Fr 22. Jun 2012, 17:46

Keine Ursache :smile:
Vielen Dank für deine Mühe !
Die Mühe bestand darin, die Facharbeit zu schreiben - den Text für hier hab ich lediglich vom USB reinkopiert :grinser:
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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k@lle
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Re: Patientenverfügung: Wie gehe ich da vor?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 23. Jun 2012, 08:07

auch hier könnte man mal rein schauen... :lesen:

http://www.patientenverfuegung.de/vollm ... -formulare

oder auch mal hier :

http://www.wer-kennt-wen.de/club/sbjssdk6
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aggi61
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Re: Patientenverfügung: Wie gehe ich da vor?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 23. Jun 2012, 13:04

Hi K@lle

Im ersten Link kann man sich viele Anregungen holen - aber er kostet :ic_down:

Der zweite Link wiederholt eigentlich nur das - wenn auch ausführlich und für den Laien verständlicher - was in §1901a Absatz 1 geschrieben steht - genau so ein blabla!

4. Ungelöste Probleme bei der Rechtsanwendung
•Keine eindeutige Regelung für Anwendbarkeit ohne Betreuer
•Keine Regelung für einwilligungsfähige minderjährige Patienten (Überstimmung durch Eltern?)
•Keine Lösung für Dissens über die Indikation (Einholung einer „zweiten Meinung“?)
•Keine gesetzliche Pflicht zur ärztlichen Beratung vor Erstellung (trotz medizinischer Details)
•Ärztliche Beratungskosten nicht im Leistungskatalog der GKV
•Keine verpflichtende Abfassung mit einer Vorsorgevollmacht
•Schwer erfüllbare Anforderungen an Genauigkeit und Eindeutigkeit (konkrete Heilbehandlung oder konkreter ärztlicher Eingriff zu benennen –mit ICD Diagnosen oder Abrechnungskennziffern?)
•Keine Regelung zur schnellen Auffindbarkeitin bundesweit einheitlichem Register
•Unterbliebene Anpassung der strafrechtlichen Vorschriften (Auswirkungen auf §216 StGB?)

Anmerkung von mir: Jeder Arzt wird sich nur insoweit an eine Patientenverfügung gebunden fühlen, inwieweit diese - auf die einzelne Person bezogen - ausführlich ausgefüllt ist und es erkennbar ist: "JA! Der Mensch hat sich Gedanken gemacht und steht dahinter!" Ansonsten reicht es, wenn eine ausführliche Diskussion über den Gesundheitszustand des Kranken geführt wird, um dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.

Was der Gesetzgeber völlig übersehen hat :grinser:

5. Umsetzung für psychiatrische Krankheiten
Die Patientenverfügung ist grundsätzlich auch für die (Nicht-) Behandlung psychiatrischer Krankheiten verbindlich, wenn der Wille für eine konkrete Behandlungssituation eindeutig und sicher festgestellt werden kann.
Eine Zwangsbehandlung kann als Körperverletzung strafbar sein (Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 GG).
Problem:Kann Unterbringung verhindert werden?

Quelle: http://www.ptv-sachsen.de/Power-Point_Frau_Manthey.pdf
:umarm: Gabi

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Re: Patientenverfügung: Wie gehe ich da vor?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 23. Jun 2012, 17:07

ich(wir) schieb´s ja die ganze Zeit vor mir her....sollte mich (uns)endlich mal aufraffen was diesbezüglich zu unternehmen....bei meiner Mutter haben wir so was üb.einen Ra machen lassen inc.Vollmachten...die Schwiegereltern waren bei einem Notar....

als wir meine Mutter letztens für 1 Monat in´s Altenheim bringen mussten und sie da das Zimmer mit einer Koma-Patientin teilte und man so direkt mitbekam wie wichtig so eine Verfügung ist .....ist es wirklich Zeit sich darum zu kümmern
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Re: Patientenverfügung: Wie gehe ich da vor?

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Sa 23. Jun 2012, 19:30

k@lle hat geschrieben:ich(wir) schieb´s ja die ganze Zeit vor mir her....sollte mich (uns)endlich mal aufraffen was diesbezüglich zu unternehmen....bei meiner Mutter haben wir so was üb.einen Ra machen lassen inc.Vollmachten...die Schwiegereltern waren bei einem Notar....
Jajaaa, das ist ein Thema, das wirklich gerne aufgeschoben wird - wer denkt schon gerne an Krankheit und Sterben - dazu kommen noch so ganz beliebte Sprüche - ob von sich selber oder von anderen ist egal:

- Ich (du) hast ja noch Zeit (das mach ich später mal
- Wir (die Angehörigen) kümmern uns um dich, wenn du mal nicht mehr kannst (was wissen die von deinen Wünschen - haben die das schriftlich?)
- Wird ja schon alles gut gehen (andere haben diese Krankheit / OP auch überstanden)
als wir meine Mutter letztens für 1 Monat in´s Altenheim bringen mussten und sie da das Zimmer mit einer Koma-Patientin teilte und man so direkt mitbekam wie wichtig so eine Verfügung ist .....ist es wirklich Zeit sich darum zu kümmern
Stimmt, spätestens da kommt man ins Nachdenken! Aber ein Anwalt oder Notar kann dir nur den rechtlich sicheren Rahmen schaffen - er wird in dieser Patientenverfügung dir nichts über deine Wünsche, Ängste, Werte und Normen erzählen können - auch dort wirst du dir selbst Gedanken machen müssen.

Klie und Student (in Fachkreisen bekannt :grinser: ) beschreiben in ihrem Buch eine dialogische Patientenverfügung.

Es wird dort eine frei formulierte Patientenverfügung vorgestellt welche auf die Beantwortung von 5 Wünschen fußt:

Wunsch 1: Wer soll für mich medizinische Entscheidungen treffen, wenn ich dazu nicht mehr in der Lage bin?
Damit wird die Frage nach einem Bevollmächtigten oder zukünftigen Betreuer geregelt. Dazu muss eine Person genannt werden, zu der man Vertrauen hat.

Wunsch 2: Welche Art von medizinischer Versorgung wünsche ich (jetzt noch)?
Mit der Beantwortung dieser Frage werden Wünsche an Ärzte und Pflegepersonal gestellt. Hier können auch die persönlichen Grenzen der medizinischen Maßnahmen definiert werden. Man sollte sich unter diesem Punkt auch zum Thema Organspende äußern.

Wunsch 3: Wie soll für mein Wohlergehen gesorgt werden?
Auch hier kann es um medizinische Wünsche gehen, aber nicht nur! Diese Wünsche sind vielleicht nicht immer erfüllbar, sollten aber trotzdem genannt werden. Es geht hier um Themen wie: Wie möchte ich bei Schmerzen, Fieber, Atemnot oder Übelkeit behandelt werden? Oder aber auch: "Ich möchte mich immer frisch fühlen / meine Lieblingsmusik hören"

Wunsch 4: Wie sollen die Menschen in meiner Umgebung mit mir umgehen?
Hier geht es um die Umgebung - möchte ich jemanden bei mir haben oder nicht? Sollen Bilder meiner Liebsten an meinem Bett stehen? Wie halte ich es mit Glaubensfragen? Ist es mir wichtig z.B. bei Inkontinenz immer frische Kleidung / Bettwäsche zu haben (im Altenheim leider nicht immer Usus)!

Wunsch 5: Mitteilungen an die Menschen, die mir besonders wichtig sind!
Das kann in Briefform geschehen und sehr persönlich gehalten sein. Es kann beinhalten, dass Angehörige sich Hilfe in der Pflege oder in der Trauerzeit holen sollen. Hier können auch Wünsche für Bestattung und Grabgestaltung rein.

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Wenn man diese individuelle Patientenverfügung geschrieben hat spricht man mit Angehörigen / Freunden / Ärzten darüber und macht eine Betreuungsverfügung mit dem Bevollmächtigten, den man genannt hat. Diese Vertrauensperson stattet man allerdings nur mit soviel Macht aus, wie einem selbst angenehm ist (Thema Fixierungen -> darf der andere darüber entscheiden? Wohnungsauflösung?)

Den Dialog wiederholt man - bei besonderen Anlässen oder wenn sich die Gelegenheit einfach bietet. Wichtig ist, dass im Fall schwerer Krankheit der Prozess der Entscheidungsfindung fortgesetzt werden soll - z.B. so:

"Wenn ich schwerwiegend erkranke möchte ich in alle Entscheidungen immer noch optimal einbezogen werden. Hierzu wünsche ich, dass meine Angehörigen gemeinsam mit mir, den Pflegekräften und dem behandelnden Arzt anstehende Entscheidungen diskutieren sodass ich dann selbst eine gute Entscheidung treffen kann. Diese gemeinsame Konferenz soll jedes Mal dann wiederholt werden, wenn sich einschneidende Veränderungen in meinem Befinden ergeben oder wichtige Therapieentscheidungen absehbar sind.
Diese Konferenzen sollen (in meinem Beisein) auch und gerade dann regelmäßig wiederholt werden, wenn ich nicht mehr einwilligungsfähig bin. In diesem Fall soll ein fachkundiger Moderator eingeschaltet werden, der das Gespräch anleitet. Dabei kommt es mir darauf an, dass alle Beteiligten sich darüber im Klaren sind, dass nicht ihre sondern meine Wünsche berücksichtigt werden. Meine Patientenverfügung soll dabei eine wichtige Informationsquelle sein. Nicht weniger wichtig sind aber mein aktuelles Befinden und meine momentan zu beobachtenden Reaktionen. Das Ereignis jeder einzelnen Konferenz wird am Ende in einem schriftlichen Protokoll niedergelegt."

Patientenverfügung - So gibt sie Ihnen Sicherheit

Jetzt denkt jeder: Was für ein Aufwand :pfeif:

Nordamerikanische Forscher haben rausgefunden, dass dieses Vorgehen NICHT beunruhigend auf die Pflegebedürftigen wirkt - im Gegenteil! Es kommt auch weniger zu unnötigen Krankenhauseinweisungen und zu aggressiven Therapien. Angehörige und Pflegepersonal haben weniger Ängste, Stress und Depressionen - können besser hinter den Entscheidungen stehen :ic_up:

Für mich persönlich - ideal!
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