Aussteuerung nun ALGI
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Hallo,
bin gespannt, ob und wie die reagieren..
wir haben jetzt Klage eingereicht..der Widerspruch wurde zurückgewiesen...sie hätten alles richtig gemacht, ich hätte die Schweigepflichtentbindungen verweigert und würde somit gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen...ja,ja..mal schauen, wie das Gericht das entscheidet....
einen Vorteil hat das Ganze, die AfA läßt mich in Ruhe..da sie derzeit ja nicht zahlen..
LG
Vrori
bin gespannt, ob und wie die reagieren..
wir haben jetzt Klage eingereicht..der Widerspruch wurde zurückgewiesen...sie hätten alles richtig gemacht, ich hätte die Schweigepflichtentbindungen verweigert und würde somit gegen die Mitwirkungspflichten verstoßen...ja,ja..mal schauen, wie das Gericht das entscheidet....
einen Vorteil hat das Ganze, die AfA läßt mich in Ruhe..da sie derzeit ja nicht zahlen..
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Fatbob
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Danke dir Vrori, das du eine Vorreiterrolle für uns einnimmst, die
eben nicht die Möglichkeit haben Monatlang ohne das Geld klarzukommen.
Meine Hochachtung für dein Mut, und deine Zähigkeit !
Was wäre es schön wenn ein Urteil rauskommt das bindend für alle AFA wäre..
Drücke dir die Daumen, nicht nur für dich, sondern für alle, die mal so betrogen
werden.
lg
eben nicht die Möglichkeit haben Monatlang ohne das Geld klarzukommen.
Meine Hochachtung für dein Mut, und deine Zähigkeit !
Was wäre es schön wenn ein Urteil rauskommt das bindend für alle AFA wäre..
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Jedes Ding hat zwei Seiten...
Mit Rechtsanwalt drei...
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Hallo Vrori,
das ist ja der Hammer.Da steht doch ausdrücklich freiwillig drauf
Die lassen aber auch nichts aus.
Na ja schauen wir mal...ich werde das auch so machen wenn sie mir schwierigkeiten machen. Bin doch nicht bekloppt.
So wie mir der SB von der AFA sagte bräuchte ich keine AU mehr vorlegen da ich ja weiter krank wäre ...aber vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste werde auch jede AU per einschreiben mit Rückantwort machen....dann sollen sie mir das schriftlich geben das ich das nicht soll.
LG Susanne
das ist ja der Hammer.Da steht doch ausdrücklich freiwillig drauf

Die lassen aber auch nichts aus.
Na ja schauen wir mal...ich werde das auch so machen wenn sie mir schwierigkeiten machen. Bin doch nicht bekloppt.
So wie mir der SB von der AFA sagte bräuchte ich keine AU mehr vorlegen da ich ja weiter krank wäre ...aber vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste werde auch jede AU per einschreiben mit Rückantwort machen....dann sollen sie mir das schriftlich geben das ich das nicht soll.

LG Susanne
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Hallo Susanne,
wenn du au bist wegen der ausgesteuerten Erkrankung, dann darfst du eigentlich keine Au mehr dort vorlegen...die zahlen dann nur 6 Wochen und dann gehts zurück an die KK...da du dort ausgesteuert bist, gibts kein geld mehr..
ich sammle meine abgestempelten Auszahlungsscheine alle zu Hause...dort steht immer wieder drauf ... au bis auf weiteres...
falls ich mal eine Au--Bescheinigung benötige, wegen etwas anderem, dann stellt meine Schmerzärztin eine AU aus....
und die reiche ich dann dort ein...
pass auf, was du da machst...
LG
Vrori
wenn du au bist wegen der ausgesteuerten Erkrankung, dann darfst du eigentlich keine Au mehr dort vorlegen...die zahlen dann nur 6 Wochen und dann gehts zurück an die KK...da du dort ausgesteuert bist, gibts kein geld mehr..
ich sammle meine abgestempelten Auszahlungsscheine alle zu Hause...dort steht immer wieder drauf ... au bis auf weiteres...
falls ich mal eine Au--Bescheinigung benötige, wegen etwas anderem, dann stellt meine Schmerzärztin eine AU aus....
und die reiche ich dann dort ein...
pass auf, was du da machst...
LG
Vrori
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Das Kind ist schon in den Brunnen gefallen ,leider.
Warum sind manche immer so voreilig mit solchen Sachen ?
Die Doppeloma hat es ja schon im FORUM so oft angesprochen und wenn Du schon länger im FORUM bist, solltest Du auf solche Fahrlässigkeiten achten !
Da kommst Du jetzt in eine Prikäre Stellung ,die hätte vermieden werden können ,wenn Du nicht so schnell gehandelt hättest.
Trotzdem Kopf hoch und die Sache angehen.
Die 6 Wochen Frist, mußt Du im Auge behalten sonst stehst Du mitellos da!
Die DOMA wird bestimmt nicht begeistert sein über solche Fahrlässigkeiten .
Gruß von
ARNOLD
Warum sind manche immer so voreilig mit solchen Sachen ?
Die Doppeloma hat es ja schon im FORUM so oft angesprochen und wenn Du schon länger im FORUM bist, solltest Du auf solche Fahrlässigkeiten achten !
Da kommst Du jetzt in eine Prikäre Stellung ,die hätte vermieden werden können ,wenn Du nicht so schnell gehandelt hättest.
Trotzdem Kopf hoch und die Sache angehen.
Die 6 Wochen Frist, mußt Du im Auge behalten sonst stehst Du mitellos da!
Die DOMA wird bestimmt nicht begeistert sein über solche Fahrlässigkeiten .
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Hallo Susanne,
, es reicht doch wenn du in 6 Wochen den Aufhebungsbescheid bekommst (§ 126 SGB III) und dann ist die AfA dich los und von der KK bekommst du AUCH NIX wegen der Aussteuerung...
Üblicherweise braucht die AfA bei Vorlage einer AU-Bescheinigung NUR 6 Wochen weiterzahlen (ähnlich der Lohnfortzahlung beim AG) und dann übernimmt die KK die Zahlung von Krankengeld, natürlich NUR dann, wenn es auch noch einen Anspruch darauf gibt...
Nicht umsonst (oder DOCH ???) weise ich IMMER wieder darauf hin, dass man im AfA-PC IMMER nach § 125 SGB III geführt wird nach der Aussteuerung, DAS ALLEINE ist schon (für die AfA) der Hinweis, DASS man weiterhin AU IST, denn DAS gibt es NUR nach 1,5 Jahren Krankengeldzahlung.
Auch wenn es gerne anders dargestellt wird (von den Amtsärzten /von der DRV) ist man dann nicht plötzlich GESUND, NUR weil man KEIN Krankengeld mehr bekommt (weil der zeitliche Anspruch darauf ausgeschöpft ist).
Behalte die AU-Bescheinigung (Teil für den AG) bei DIR ZU Hause und schicke NUR den KK-Teil an die KK, DAMIT IST ja deine andauernde AU ausreichend belegt.
Bei der AfA bringt die die Vorlage der AU im Moment NUR zusätzliche Schwierigkeiten, diese gesetzlichen Merkwürdigkeiten haben auch die SB NICHT zu verantworten, aber sie werden sich zum gegebenen Zeitpunkt DANACH richten (MÜSSEN), wenn du weiterhin hartnäckig deine AU-Bescheinigung dort hinschickst.
Letztlich MUSS JEDER selber WISSEN was er macht, man (AUCH ICH) KANN hier NUR Informationen geben und die möglichen (meist negativen) Konsequenzen aufzeigen, wenn man es anders macht.
Falls man später in Hartz 4 kommt /MUSS ist das wieder eine ganz andere Geschichte, da ist die fortlaufende AU-Bescheinigung praktisch die "Überlebens-Garantie", MIT Vorlage beim JobCenter (!!!), DORT entfällt aber aber auch die "automatische Abschiebung" an einen anderen Kostenträger nach 6 Wochen.
Dafür gibt es dort andere Schikane-Möglichkeiten, aber DAS würde an dieser Stelle zu weit führen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Leider MUSS ich Arnold hier zustimmen, warum soll dir die AfA das schriftlich gebenSo wie mir der SB von der AFA sagte bräuchte ich keine AU mehr vorlegen da ich ja weiter krank wäre ...aber vorsicht ist die Mutter der Porzelankiste werde auch jede AU per einschreiben mit Rückantwort machen....dann sollen sie mir das schriftlich geben das ich das nicht soll.

Üblicherweise braucht die AfA bei Vorlage einer AU-Bescheinigung NUR 6 Wochen weiterzahlen (ähnlich der Lohnfortzahlung beim AG) und dann übernimmt die KK die Zahlung von Krankengeld, natürlich NUR dann, wenn es auch noch einen Anspruch darauf gibt...
Nicht umsonst (oder DOCH ???) weise ich IMMER wieder darauf hin, dass man im AfA-PC IMMER nach § 125 SGB III geführt wird nach der Aussteuerung, DAS ALLEINE ist schon (für die AfA) der Hinweis, DASS man weiterhin AU IST, denn DAS gibt es NUR nach 1,5 Jahren Krankengeldzahlung.
Auch wenn es gerne anders dargestellt wird (von den Amtsärzten /von der DRV) ist man dann nicht plötzlich GESUND, NUR weil man KEIN Krankengeld mehr bekommt (weil der zeitliche Anspruch darauf ausgeschöpft ist).
Behalte die AU-Bescheinigung (Teil für den AG) bei DIR ZU Hause und schicke NUR den KK-Teil an die KK, DAMIT IST ja deine andauernde AU ausreichend belegt.
Bei der AfA bringt die die Vorlage der AU im Moment NUR zusätzliche Schwierigkeiten, diese gesetzlichen Merkwürdigkeiten haben auch die SB NICHT zu verantworten, aber sie werden sich zum gegebenen Zeitpunkt DANACH richten (MÜSSEN), wenn du weiterhin hartnäckig deine AU-Bescheinigung dort hinschickst.
Letztlich MUSS JEDER selber WISSEN was er macht, man (AUCH ICH) KANN hier NUR Informationen geben und die möglichen (meist negativen) Konsequenzen aufzeigen, wenn man es anders macht.
Falls man später in Hartz 4 kommt /MUSS ist das wieder eine ganz andere Geschichte, da ist die fortlaufende AU-Bescheinigung praktisch die "Überlebens-Garantie", MIT Vorlage beim JobCenter (!!!), DORT entfällt aber aber auch die "automatische Abschiebung" an einen anderen Kostenträger nach 6 Wochen.
Dafür gibt es dort andere Schikane-Möglichkeiten, aber DAS würde an dieser Stelle zu weit führen.
Liebe Grüße von der Doppeloma

Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Huhu ...,
ruhig Blut ich habe ja noch nichts gemacht bis morgen bekomme ich ja noch Krankengeld....
Ab dienstag dann AlG1 ....ich habe mir gestern den §125 mal durchgelesen...mein Freund kommt am 30.4 mit zur AFA als Zeuge...
Dann sehen wir weiter.....
Wünsche euch einen schönen Sonntag...
LG Susanne
ruhig Blut ich habe ja noch nichts gemacht bis morgen bekomme ich ja noch Krankengeld....
Ab dienstag dann AlG1 ....ich habe mir gestern den §125 mal durchgelesen...mein Freund kommt am 30.4 mit zur AFA als Zeuge...
Dann sehen wir weiter.....
Wünsche euch einen schönen Sonntag...
LG Susanne
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Hallo Susanne,
, es ist SEHR gut wenn du NICHT ALLEINE zur AfA gehst, ABER du bringst KEINEN Zeugen mit sondern einen Beistand nach § 13 SGB X, das ist ein wichtiger Unterschied, ein Zeuge KANN einfach abgelehnt werden, ein Beistand NICHT, jedenfalls NICHT ohne schriftliche Begründung.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Am Besten ausdrucken und mitnehmen, da KÖNNEN manche SB sogar noch was draus LERNEN...
Zum Zeugen wird der Beistand erst später, wenn es notwendig sein sollte.
Liebe Grüße von der Doppeloma

WIR sind GANZ ruhigruhig Blut ich habe ja noch nichts gemacht bis morgen bekomme ich ja noch Krankengeld....
Ab dienstag dann AlG1 ....ich habe mir gestern den §125 mal durchgelesen...mein Freund kommt am 30.4 mit zur AFA als Zeuge...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/13.html
Am Besten ausdrucken und mitnehmen, da KÖNNEN manche SB sogar noch was draus LERNEN...

Zum Zeugen wird der Beistand erst später, wenn es notwendig sein sollte.
Liebe Grüße von der Doppeloma

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Re: Aussteuerung nun ALGI
Huhu Doppeloma,
danke danke werden wir machen ...sogar den § 125 werde ich ausdrücken....
Muss mich gut vorbereiten...ich habe ja Rhemasiebhirn
Wünsche Gute Nacht
LG Susanne
danke danke werden wir machen ...sogar den § 125 werde ich ausdrücken....
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Re: Aussteuerung nun ALGI
Hallo Susanne,
ich hatte damals, bei der Antragstellung, auch einen Ausdruck es 125 mit, sogar BSG-Urteile aus denen hervorgeht, dass ich nach § 125 geführt werden muss.
Das hat alles nichts genutzt...der liebe Herr SB meinte nur lapidar: was ist das? kenn ich nicht, machen wir hier nicht..
in meinen Augen sind sie sowie arbeits- und erwerbsfähig, weil die DRV die Rente schließlich abgelehnt hat. Da wird ja was dran sein...den Bescheid benötige ich übrigens noch!!
Zack, da saß ich da, wie heindoof...
aber, ich hatte mich ja im Forum informiert..
weiter gings..
der SB druckte in aller Eile eine EGV aus legt sie mir mit den Worten" das müssen sie jetzt hier und hier unterschreiben, eine Kopie ist für Sie"...
legte mir die EGV mit dem Kuli auf dem Unterschriftsfeld hin (ist ein sehr beliebter Trick, auch bei Versicherungen...wenn der kuli genau auf dem unterschriftenfeld liegt, wird meistens der Kuli in die Hand genommen und dann ist eine Unterschrift nicht mehr weit)...ich hab mich gar nicht gerührt und nur zu ihm gesagt, ich unterschreibe nichts...
Ja, warum denn nicht?, ist doch alles klar, müssen sie doch...ich wiederum: geht nicht, er: nennen sie mir einen Grund...
tja, das ist Bestandteil meiner Erkrankung, ich kann nicht klar denken...
erst da rückte er mir die EGV raus, die ich dann eingesteckt habe....
naja, die Geschichte ging später noch weiter...jedenfalls so weit, dass ich jetzt das Arbeitsamt verklagt habe, sie haben nämlich das ALG I eingestellt, wegen fehlender Mitwirkung...ich habe Schweigepflichtentbindungen nicht unterschrieben...
und zack, haben sie das ALF mit Anfang Febr. eingestellt...
also, mach dich auf was gefasst....wenn die ähnlich gestrickt sind, wie bei uns...dann weißt du ja jetzt, wo es lang geht...
viel Erfolg..
LG
Vrori
ich hatte damals, bei der Antragstellung, auch einen Ausdruck es 125 mit, sogar BSG-Urteile aus denen hervorgeht, dass ich nach § 125 geführt werden muss.
Das hat alles nichts genutzt...der liebe Herr SB meinte nur lapidar: was ist das? kenn ich nicht, machen wir hier nicht..
in meinen Augen sind sie sowie arbeits- und erwerbsfähig, weil die DRV die Rente schließlich abgelehnt hat. Da wird ja was dran sein...den Bescheid benötige ich übrigens noch!!
Zack, da saß ich da, wie heindoof...
aber, ich hatte mich ja im Forum informiert..
weiter gings..
der SB druckte in aller Eile eine EGV aus legt sie mir mit den Worten" das müssen sie jetzt hier und hier unterschreiben, eine Kopie ist für Sie"...
legte mir die EGV mit dem Kuli auf dem Unterschriftsfeld hin (ist ein sehr beliebter Trick, auch bei Versicherungen...wenn der kuli genau auf dem unterschriftenfeld liegt, wird meistens der Kuli in die Hand genommen und dann ist eine Unterschrift nicht mehr weit)...ich hab mich gar nicht gerührt und nur zu ihm gesagt, ich unterschreibe nichts...
Ja, warum denn nicht?, ist doch alles klar, müssen sie doch...ich wiederum: geht nicht, er: nennen sie mir einen Grund...
tja, das ist Bestandteil meiner Erkrankung, ich kann nicht klar denken...
erst da rückte er mir die EGV raus, die ich dann eingesteckt habe....
naja, die Geschichte ging später noch weiter...jedenfalls so weit, dass ich jetzt das Arbeitsamt verklagt habe, sie haben nämlich das ALG I eingestellt, wegen fehlender Mitwirkung...ich habe Schweigepflichtentbindungen nicht unterschrieben...
und zack, haben sie das ALF mit Anfang Febr. eingestellt...
also, mach dich auf was gefasst....wenn die ähnlich gestrickt sind, wie bei uns...dann weißt du ja jetzt, wo es lang geht...
viel Erfolg..
LG
Vrori
LG
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