Hallo Fulgora,
Ich beziehe das auf den aktuellen Fall der hier erfragt worden ist ist und nicht auf irgend ein hyphothetisches Konstrukt.
Dieses "hypothetische Konstrukt" trifft auf ca. 90 % der hier angemeldeten User zu, sie SIND vom behandelnden Arzt AU geschrieben (auf Krankheit
A) und die DRV stellt fest sie sind NICHT erwerbsgemindert (wegen Krankheit
A), trotzdem werden sie vom behandelnden Arzt weiter AU geschrieben auf Krankheit
A
Das was ich bzgl. Erwerbsfähigkeit/-unfähigkeit und Arbeitsfähigkeit /-unfähigkeit bezieht sich genau hierauf und nicht auf den konstruierten Fall.
WAS für einen konstuierten Fall meinst du, ich habe keinen Fall konstruiert sondern allgemein den Unterschied zwischen zwei Rechtsbegriffen erklärt (jedenfalls habe ich das versucht)
Der Patient ist Langzeit-AU wegen Krankheit A und wird daraufhin auf Erwerbsunfähigkeit "begutachtet".
OK, Kleeblatt ist AU mit Krankheit
A
Sie HAT einen
Teilzeitarbeitsplatz und beantragt (freiwillig) eine Reha!
Im Reha-Bericht wird festgestellt, dass Kleeblatt (nach weiterer medizinischer /medikamentöser Behandlung!!!) aus Sicht der (DRV-) Reha-Klinik noch 3 -unter 6 Stunden arbeiten könne (an ihrem vorhandenen Arbeitsplatz!)
Diese VORHER notwendige Behandlung kann aber noch einige Zeit dauern (jedoch nicht lange genug, aus Sicht der Reha-Klinik um eine Erwerbsminderung unter 3 Stunden festzulegen), darum wird Kleeblatt vorerst weiter KOMPLETT ARBEITSUNFÄHIG entlassen.
Das heißt sie kann wegen Krankheit
A vorläufig auch ihrem vorhandenen Teilzeit-Job noch nicht wieder nachgehen, weil die Behandlung für Krankheit
A noch nicht abgeschlossen ist.
Die AU-Bescheinigung und geplante Behandlung liegt weiterhin in den Händen ihrer behandelnden Ärzte, das heißt sie hat auch weiterhin Anspruch auf Krankengeld von der KK für Krankheit
A
Je nachdem wie der Bescheid der auf diesem Gutachten beruht nun ausfällt, bekommt der Patient:
Der Reha-Bericht sorgte bei der DRV für eine Umwandlung dieser Reha, mit der Folge, dass Kleeblatt eine Rente wegen Teil-Erwerbs-Minderung zugesprochen wurde!
DAS ändert an der fortlaufenden AU und der geplanten Behandlung ihrer Krankheit
A zunächst mal gar nichts, denn sie ist IMMER NOCH NICHT ARBEITSFÄHIG (und ne HALBE (50%) Arbeitsfähigkeit/ Arbeitsunfähigkeit gibt es nicht)
a. kein Erwerbsminderung anerkannt
b. teilweise Erwerbsminderung anerkannt
c. volle Erwrbsminderung anerkannt
Bei Kleeblatt ist durch die Umdeutung des Reha-Antrages die Variante b. eingetroffen, Kleeblatt ist aber trotzdem weiter komplett AU (wegen Krankheit
A) aus den o.g. Gründen, denn entweder man KANN in den Betrieb gehen und arbeiten oder man KANN es wegen Krankheit NICHT (und Kleeblatt KANN NOCH NICHT, weil Krankheit
A erst noch intensiv behandelt werden muß).
In den Varianten a + b liegt nun theoretisch keine AU mehr für Krankheit A vor. Sprich der Patient wurde für Vollschichtig oder Teilschichtig Arbeitsfähig erklärt.
Praktisch heißt das, dass du den Unterschied zwischen Erwerbsminderung (Entscheidung der DRV!) und Arbeitsunfähigkeit (Entscheidung des behandelnden Arztes!) noch immer nicht verstanden hast.
Krankheit
A ist nicht weg, wenn die Erwerbsminderung (a.) durch die DRV abgelehnt wird (es also KEINE Rente deswegen gibt), die ist auch bei Variante b + c nicht weg, denn dadurch vergeht doch Krankheit
A nicht und die behandelnden Ärzte können da selbstverständlich auch weiter AU-Bescheinigungen für ausschreiben.
Wenn wir durch die Ablehnung der Erwerbsminderung plötzlich ALLE gesund wären, gäbe es dieses Forum nicht
Bleiben wir bei Kleeblatt, sie hat parallel einen eigenen EM-Renten-Antrag gestellt, weil sie von der Umdeutung nach der Reha noch nichts wußte und jetzt hat sie Widerspruch gegen den (nach der Reha umgewandelten) Teil-EM-Bescheid eingelegt!
Weil sie selbst und ihre Ärzte nicht so recht daran glauben, dass Krankheit
A bald so im Griff ist, dass sie an ihren vorhandenen Teilzeitarbeitsplatz zurückkehren kann, um zur Teil-Erwerbsminderungs-Rente "die andere Hälfte" dazu zu verdienen, möchte sie die Volle Erwerbsminderungs-Rente erreichen.
Weil sie ihre Teilzeitarbeit aktuell nicht aufnehmen kann, ist Kleeblatt weiterhin Arbeitsunfähig und hat Anspruch auf Krankengeld von der KK, dort wird die Teilrente (korrekt) angerechnet, im Endergebnis hat sie genau soviel Ersatzeinkommen (Teil-Rente + Differenz zum früheren Krankengeld) wie vorher auch
würde volles Krankengeld erhalten, was ja mehr sein dürfte als Teil-EM-Rente + Differenz.
Das verstehe ich nicht, Kleeblatt bekommt doch insgesamt wieder genau so viel wie vorher von der KK.
Kleeblatt ist weder Arbeitslos (sie hat ja einen Teilzeitarbeitsplatz, den sie bei entsprechender Stabilität auch wieder antreten könnte) noch ausgesteuert, also ist die AfA nicht zuständig.
Es ist also keine Kulanz, sondern die KK ist zur Zahlung von Krankengeld (unter Anrechnung der Teil-Rente) verpflichtet, solange Kleeblatt darauf einen Anspruch hat (notfalls bis zur Aussteuerung wegen Krankheit
A).
Es kann natürlich sein, dass die Entscheidung der DRV zum Widerspruch, für Kleeblatt positiv ausfällt (was ich ihr sehr wünsche!), dann bekommt sie auch KEIN Krankengeld mehr, selbst wenn sie Krankheit
A dann immer noch nicht überwunden hat, dann hat die DRV dafür aber die volle Erwerbsminderung anerkannt.
Liebe Grüße von der Doppeloma
