Nachzahlung der Drv

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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herculespilot
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Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von herculespilot » Sa 13. Feb 2016, 22:51

Hallo ihr lieben,

ich habe auf meinen Rentenbescheid eine höhere Nachzahlung stehen.
In diesen Zeitraum wurde allerdings Al1 und KG gezahlt.

Ich habe nun auf einer Seite gelesen, dass die Afa erst Anspruch auf Erstattung hat, wenn im entsprechenden Zeitraum schon laufende Rente gezahlt wurde.
War bei mir nicht der Fall, da meine Zahlungen erst im März losgehen.

Kennt sich da jemand aus?

Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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Doppeloma
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Re: Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 14. Feb 2016, 00:29

Hallo Thomas, :smile:
ich habe auf meinen Rentenbescheid eine höhere Nachzahlung stehen.
In diesen Zeitraum wurde allerdings Al1 und KG gezahlt.
Darum steht ja sicher auch dabei, dass diese Nachzahlung vorerst einbehalten wird, um genau diese Ansprüche bei KK und AfA ausgleichen zu können.
Ich habe nun auf einer Seite gelesen, dass die Afa erst Anspruch auf Erstattung hat, wenn im entsprechenden Zeitraum schon laufende Rente gezahlt wurde.
Ich weiß nicht wo du so was gelesen hast, zur rückwirkenden Bewilligung und wie das dann läuft kannst du doch hier im Forum schon reichlich Erklärungen finden, von denen die das selbst erlebt haben, wenn bereits laufende Rente gezahlt wird gibt es in der Regel KEIN Geld mehr von der AfA und auch nicht mehr von der KK.
Bei einer vollen EM-Rente hat man jedenfalls keinen Anspruch mehr auf Krankengeld und auch nicht auf ALGI, diese Leistungen werden mit dem schriftlichen Bescheid zur EM-Rente sofort eingestellt.
War bei mir nicht der Fall, da meine Zahlungen erst im März losgehen.
Ab wann (Monat / Jahr) genau wird denn die EM-Rente jetzt (rückwirkend) bewilligt, du schreibst doch selbst, dass du beide Leistungen in der Zeit (wo jetzt rückwirkend Rente bewilligt wurde) noch erhalten hast. :Gruebeln:

Jetzt wird das eben alles so zurück gerechnet als hätte die DRV bereits von Beginn an monatlich die Rente überwiesen in der gleichen Zeit, sonst würdest du ja (theoretisch) doppelt Geld bekommen bis Februar ... :confused: :Gruebeln:
Die laufenden Rentenzahlungen direkt an dich (auf dein Konto) werden nun ab März beginnen und bis dahin werden die Erstattungen mit KK und AfA aus dieser Nachzahlung durchgeführt ... so war das bei mir (und dem Dopa) damals auch, als wir rückwirkend die Bewilligung bekamen.

Nur bei uns bekam die KK nichts mehr ab, dafür bei mir AfA und JobCenter, für die Zeiträume wo die DRV eigentlich schon hätte die EM-Rente zahlen müssen, bei mir waren das fast 2 Jahre ... davon bekam aber die AfA nur noch 2,5 Monate ab, den Rest der Zeit waren wir ja schon in Hartz 4.

Ab Dopas EM-Rente habe ja nur noch ich alleine Geld vom JC bekommen (Regelsatz und halbe Miete) und darum ist bei mir dann aus der Nachzahlung noch gut was übrig geblieben, davon haben wir dann nach fast 8 Jahren endlich wieder einen Urlaub an der Ostsee gemacht und uns hier nach einer Wohnung umgesehen ... :teufel:
Kennt sich da jemand aus?
Wenn deine jeweilige Monatsrente nicht für die Erstattung im gleichen Monat ausreicht, dann muss KK oder AfA auf den Rest verzichten ... eine positive Differenz (also Rente ist höher als KG oder ALGI) wird dir nach Abschluss der Erstattungen dann überwiesen von der DRV ... davor bekommst du aber noch mal eine schriftliche Information von der DRV, welche Beträge für welche Zeiträume an die KK und an die AfA überwiesen wurden.

Waren KG / ALGI höher als die Renten in den genau gleichen Monaten, dann darf der fehelnde Betrag aber NICHT bei dir eingefordert werden, aus der Renten-Nachzahlung wird dann allerdings auch nichts für dich mehr übrig bleiben, es sei denn die AfA hat bereits die Leistungen eingestellt, dann steht dir natürlich auch noch die Rente (oder ein Teilbetrag davon je nach Datum der Aufhebung von ALGI) für Februar zu, das kommt dann als "Nachzahlung".

Von AfA und JC haben wir damals auch was schriftlich zur Information bekommen und das JC hatte sich stark zu meinem Nachteil "verrechnet", bei der AfA war alles in Ordnung, vom JC habe ich das dann auch zurück gefordert (die DRV zahlt an die anderen Leistungsträger, ohne das zu überprüfen) und man hat es dann mir (nach einer saftigen Beschwerde) zurückzahlen müssen.

Der März ist nur der "offizielle" Beginn der laufenden Zahlungen für dich, bis dahin sollten diese Erstattungen in der Regel auch erledigt sein, damit auch ein Rest aus der Nachzahlung (und sei es nur noch der Restbetrag Rente für Februar) an dich ausgezahlt werden kann. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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herculespilot
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Re: Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von herculespilot » So 14. Feb 2016, 16:01

Hallo liebe Doppeloma,

ich finde es immer wieder bemerkenswert, wie viel Zeit du dir nimmst für die Beantwortung der Fragen. Herzlichen Dank dafür.

Die Antwort liegt schon in das darin, dass die Nachzahlung rückwirkend wie eine laufende monatliche Zahlung betrachtet wird. Ist bei mir der 1.1.15. zu dem die Rente bewilligt wurde.

Es ist schön, wenn du mit deinem Dopa wenigstens noch ein wenig Erholung aus eurer Nachzahlung gewinnen konntet.

Bei mir wird die Nachzahlung wohl verpuffen in den Erstattungen an die AfA.

Aber das ist auch kein Grund zum jammern, den immerhin hab ich ja die Rente bis Ende 2017 durch.

Euch allen noch einen schönen Abend

Lg Thomas


PS Hier der Link so ich das aufgeschnappt hasteo

http://www.rentenbote.de/erstattungsans ... ng-5885964

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Re: Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von royan » So 14. Feb 2016, 17:19

herculespilot hat geschrieben: War bei mir nicht der Fall, da meine Zahlungen erst im März losgehen.
Wenn die Zahlung erst im März losgehen, denk dran, die wird erst am Ende des Monats gezahlt (also zum 30. März).
LG
Royan :umarm:

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Re: Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von maday » So 14. Feb 2016, 17:29

Um es ganz genau zu sagen: Rentenzahlung ist erst Donnerstag, den 31. März 2016.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von agnes » So 14. Feb 2016, 20:06

Hach, zum Thema Rentenzahlung habe ich auch noch einen "Klopper", um nicht zu sagen, die DRV ist immer für eine Überraschung gut. :lachen:

Und zwar:
Mein Mann ist ab 1.2.2016 nun auch offiziell in Altersrente und er hat zuvor auf die Hochrechnung verzichtet, damit seine Rente auch exakt mit allen Zahlungen der letzten Zeit berechnet und nicht durch die DRV hochgerechnet wurde.

Unser ehemaliger AG hat demnach auch zeitnah die Abmeldung und den Abschluss fertiggestellt und alles der DRV mitgeteilt, sodass bereits in der ersten Februarwoche der offizielle Rentenbescheid auch erstellt war und bei uns ankam.

Jetzt höre und staune man, bereits zwei Tage später war auch schon die 1. Rentenzahlung auf dem Konto, obwohl diese eigentlich erst zum Monatsletzten anzuweisen gewesen wäre :aha: :glotzen:

Nun warten wir gespannt drauf, wie und wann die Folgezahlungen erfolgen werden ... welchen Rhythmuss sie nun weiter vorsehen. :teufel:

Wir staunten wirklich nicht schlecht, über diese rasante Abwicklung, obwohl man ihm zuvor sagte, dass er wohl zwei Monate auf die erste Zahlung warten müsse, da er mit Antragstellung auf die Hochrechnung verzichtet habe und es dann meistens länger dauern würde, bis alle Berechnungsunterlagen vorliegen.

Jetzt ging jedoch alles schneller! :lachen:

Wer sagt's denn, es geht dich, wenn man nur will :groehl: Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

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Re: Nachzahlung der Drv

Ungelesener Beitrag von herculespilot » So 14. Feb 2016, 23:43

Na... da arbeiten ja sicherlich auch fixe Leute bei der DRV. Manchmal gehört auch Glück dazu. Freu mich für euch.



Beste Grüße, Best Regards
Thomas

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