Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
suzimike
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Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von suzimike » Fr 10. Sep 2010, 21:00

hallo, bin wahrscheinlich der 900.ste der die frage stellt , aber leider findes ich nix passendes in den Themen...

ich habe im März 2010 nach mehreren Operationen und Kuren sowie durchgehender Arbeitsunfähigkeit einen EU-Renten Antrag gestellt..

im August durfte ich dann mal zu zwei Gutachtern.. wobei ein Gutachten bei der DRV immer noch nicht vorliegt, aber vom Arzt auf den Weg gebracht wurde..

mittlerweile bekomme ich Alg 2 da meine Firma mit mir und meiner Leistungsfähigkeit nix mehr anfangen kann oder will... ??


Meine Frage wäre ob es eine Frist gibt innerhalb derer Anträge abschliessend bearbeitet werden sollten ??

wie auch immer... ??

welche Möglichkeiten verbleiben mir... ohne die Sache eskalieren zu lassen ??

Danke und Gruß

Kleiner Nachtrag.. bin seit 01/2008 krank zuhause...

und hab echt langsam kaum noch ne perspektive..

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Blacky
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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 10. Sep 2010, 21:41

Erstmal "Herzlich Willkommen" bei uns.

Ich will dir ja keine Angst machen, aaaaber.. das kann dauern.

Da mußte schon Geduld haben.

Kleines Beispiel gefällig?

1.07 krank geworden.
Rentenantrag 1.09 weil nix mehr ging.
Ablehnung 4.09
Widerspruch Ablehnung 10.09
Akte bei SG und noch nix passiert.

Bin mittlerweile in H4 gelandet, sehr prickelnd.

Vorteil ist eigentlich nur das die Rente, wenn sie denn bewilligt wird, normalerweise ab Antragstellung bezahlt wird.

Nachdem sich die Arge dann ihr Geld zurück geholt hat bekommste den Rest, wenn vorhanden, ausbezahlt.

Du schaffst das schon, wir werden dich schon unterstützen. :jaa:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
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suzimike
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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von suzimike » Fr 10. Sep 2010, 21:46

Danke erstmal..

Bei H4 bin ich mittlerweile gelandet und kann echt kaum noch kreuchen oder fliegen ...

wennn dann nach der aufgestockten medikamenten dosis.. aber komischerweise hat der DRV meinen Schmerztherapeuten nie kontaktiert.. ist es egal ob man gedopt durch den tag läuft und nix geregelt bekommt deswegen ??

???

ich würde ja .. kann aber nicht ..

lieber springen wie ein reh auf der wiese und arbeiten können als diese Sche....

:-(

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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 10. Sep 2010, 22:05

Mein Spruch lautet: Die beste Krankheit taugt nix

Mir fehlt die Arbeit, aber mittlerweile habe ich ja schon meine Führerscheine "verloren".
Ich war Busfahrer.

Interessiert die DRV alles nicht.

Ich kämpfe ja auch noch gegen die Berufsgenossenschaft.
Die wollen auch nicht zahlen.

Aber das wichtigste ist immer das man nicht aufgibt und weiter kämpft.

Am Ende siege ich, basta. :Zunge_zeigen: :Zunge_zeigen:
MfG
Blacky

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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von suzimike » Fr 10. Sep 2010, 23:55

ich seh das ähnlich .. nur leider hab ich meine energie auf einem sehr runtergefahrenen level...

bin einfach zu geschafft für mehr als den normalenTag...
das nervt mich ..

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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von Blacky » Sa 11. Sep 2010, 00:18

Nix da, immer nach vorne schauen :jaa:

Das geht, nur die Erkenntnis dauert halt manchmal etwas länger. :smile:
MfG
Blacky

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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von Dummy » Sa 11. Sep 2010, 06:45

Auch ich habe im März 2010 den Rentenantrag gestellt. Hatte Ende Mai den Gutachtertermin und 10 Tage später das Ergebnis, den Bescheid im Briefkasten.
Du siehst, es kann auch schnell gehen.
lg Dummy

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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von Urmel » Sa 11. Sep 2010, 11:17

Hallo Suzimike,

nicht aufgegebnen! Ich hab auch schon meinen Personenbeförderungsschein als Taxifahrer nicht verlängert,weil ich ja schlecht unter Schmerzmitteln Fahrgäste durch die Gegend kutschieren kann. Mal abgesehen,dass ich das auch keine 8 - 12 Stunden mehr aushalte im Auto.
Wenn die DRV nicht mal Deinen Schmerztherapeuten gefragt hat,würde ich denen auf die Füße treten und bloß nicht aufgegeben :umarm:
Ich weiß,dass ist oft schwer,aber laß Dich nicht unterkriegen. :koepfchen:

Ich wünsche Dir ein wunderschönes Wochenende,ohne Schmerzen ,aber mit neuer Hoffnung

Liebe Grüße,Sigrun

P.S: und falls die Hoffnungslosigkeit kommt,dann schreib sie Dir von der Seele und schick sie wieder weg :jaa:

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Re: Rentenantragsdauer bei EU- Rente

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Sa 11. Sep 2010, 11:46

Hallo suzimike!
Meine Frage wäre ob es eine Frist gibt innerhalb derer Anträge abschliessend bearbeitet werden sollten ??
viewtopic.php?p=4565#p4565

Ich füge den Abschnitt mal ein.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgg/__88.html

§ 88
(1) Ist ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht beschieden worden, so ist die Klage nicht vor Ablauf von sechs Monaten seit dem Antrag auf Vornahme des Verwaltungsakts zulässig. Liegt ein zureichender Grund dafür vor, daß der beantragte Verwaltungsakt noch nicht erlassen ist, so setzt das Gericht das Verfahren bis zum Ablauf einer von ihm bestimmten Frist aus, die verlängert werden kann. Wird innerhalb dieser Frist dem Antrag stattgegeben, so ist die Hauptsache für erledigt zu erklären.
(2) Das gleiche gilt, wenn über einen Widerspruch nicht entschieden worden ist, mit der Maßgabe, daß als angemessene Frist eine solche von drei Monaten gilt.

Man sollte das vorher ankündigen und eine Frist setzen.

Briefkopf, Aktenzeichen

Sehr geehrte.....

am .... beantragte ich ..... Bis jetzt haben ich keinen Bescheid erhalten.
Sollte dieser nicht bis zum ...... bei mir eingehen, werde ich von meinem Recht Gebrauch machen, gemäß § 88 des Sozialgerichtsgesetzes Untätigkeitsklage einzulegen.

Mit freundlichen Grüßen



Ich würde aber vorher erst mal etwas neutraler nachfragen, schriftlich darauf müssen die reagieren.

Ich hab in einem anderen Forum gestern einen Musterbrief-Thread eröffnet, da geht es zwar um behinderte Kinder, aber vieles kann man auch für Erwachsene nutzen. Hier im Forum habe ich auch schon so eine Thread eröffnet, da steht aber noch nicht viel drin, das muss ich bei Gelegenheit mal weiterschreiben.

So, lange Vorrede :schuechtern:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... highlight=

konkret das:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 35#1238135

Entsprechrend abändern auf den konkreten Fall.

Bei mit war der Bescheid für die Verlängerung 3 1/2 Wochen nach dem Gutachtertermin da, bei der Erstbewilligung musste ich nicht zum Gutachter.

Immer daran denken, wir sind keine Bettler, haben Rechte nach den Sozialgesetzbüchern und deren Gewährung dürfen wir auch einfordern! Also kein Angst vor Behörden und Co, selbstbewusst auftreten, klar argumentieren!
Das Knowhow kannst Du Dir ja hier holen. :jaa:


DU könntest auch mit § 17 SGB I argumentieren:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__17.html


§ 17 Ausführung der Sozialleistungen(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1.
jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,....


Daran hat auch auch der DRV zu halten!

Wie dringend brauchst Du das denn? Ich bin sehr gut im Formulieren von so etwas, habe da leider langjährige Routine, weil auch mein Sohn behindert ist. Ich habe im Prinzip schon so ungefähr im Kopf wie ich das schreiben würde, aber im Moment bin ich internet-beratungstechnisch völlig überarbeitet, dazu immer noch völlig zugenebelt mit Medies, Schmerzmittel gegen Nervenschmerzen also zentral dämpfend :Ohnmacht: und Schlaftablette von gestern abend :Ohnmacht: , dazu meine krankheitsbedingten extreme Scheib Störungen die zeitaufwendige Korrekturen erfordern :traurig:

Also heute würde ich das nicht schaffen, ich nehme heute mal Urlaub :pfeif:

Reicht es irgendwann den nächste Tage? Dann würde ich dir das schreiben.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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