heute nun gab es wieder ein Telefonat mit der Knappschaft (auf den Wunsch der Knappschaft - die hat um Anruf gebeten


Da ich aber Teilzeit erwerbstätig bin, stellt sich nun die Frage nach möglichen Erstattungsansprüchen, weil ich - lt. Aussage der SB - ja ab 01.07.2015 volle EM-Rente bekommen werde.

Da ich darauf hingewiesen habe, dass ich ja noch kein Krankengeld erhalten habe, soll ich mir das nach Erstellung des Krankengeldbescheides bestätigen und ihr dann zukommen lassen, dann würde ich kurzfristig meine Rente erhalten. Jetzt muss ich nur noch die Papiere der KK besorgen, dann wird alles gut.

Klingt doch erst mal prima ,oder?
LG

Royan