ALG 1

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Anuschka
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ALG 1

Ungelesener Beitrag von Anuschka » Do 9. Apr 2015, 10:54

Ich weiss nicht, ob ich mit meiner Frage hier richtig bin... sollte es nicht so sein, bitte ich um Verschiebung in die entsprechende Kategorie.

Leider habe ich zu meiner Frage im Forum nichts direktes gefunden. Weiß nicht ob ich mit der Suchfunktion nur überfordert bin, also bitte ich Nachsicht walten zu lassen, falls es das Thema hier schon gibt.

Mitte März habe ich ja die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Darin steht:

Die Rente beginnt am 01.08.2014. Sie wird längstens bis zum xx.xx.xxxx (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.

Für die Zeit ab 01.05.2015 werden laufend monatlich xxxx EUR gezahlt.
Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt.

Für die Zeit vom 01.08.2014 bis 30.04.2015 beträgt die Nachzahlung xxxxx EUR.

Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.


Bisher habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten. Der Anspruch hätte am 15.05.2015 geendet.

Nun habe ich Mitte letzter Woche beim AA angerufen, um denen mitzuteilen, dass der Rentenbescheid da wäre. Die Dame am Telefon wusste es jedoch bereits und teilte mir mit, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bereits zum 01.04.2015 aufgehoben wurde.
Ende der Woche habe ich dann den Aufhebungsbescheid in doppelter Ausführung erhalten.

"Grund: Sie können nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Daher wurde Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt."

Wenn ich das richtig interpretiere, dann bekomme ich im Monat Mai also kein Geld ausgezahlt, weder vom Arbeitsamt, noch von der Rentenkasse (die zahlen ja ab 01.05. zum Ende des Monats, oder?)

Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einzulegen.
Ich mache mir da fürchterliche Sorgen, weil ich nicht weiß, wie ich meine Miete in diesem Monat zahlen soll. Ich habe keine Rücklagen, schon alleine wegen der langen Erkrankung und ich lebe alleine.

Dem Rentenbescheid lag ein Antragsformular bezüglich Grundsicherung bei. Die mir ausgezahlte Rente reicht nicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich wollte daher zum Wohngeldamt und erst einmal Wohngeld beantragen.

Irgendwie weiß ich überhaupt nicht, wie ich vorgehen kann, um den Monat Mai abzufedern. Weiß einer von Euch, wenn ich Grundsicherung beantrage, ob die dann für den Monat Mai aufkommen und sich das von der Rentenkasse wiederholen?

Bin irgendwie total hilflos und habe auch schon überlegt mir nun doch einen Termin beim VDK zu holen :confused:

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Re: ALG 1

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 9. Apr 2015, 14:17

Hallo Anuschka, :smile:
Leider habe ich zu meiner Frage im Forum nichts direktes gefunden. Weiß nicht ob ich mit der Suchfunktion nur überfordert bin, also bitte ich Nachsicht walten zu lassen, falls es das Thema hier schon gibt.
das Thema ist schon ausgiebig vorhanden aber ehe du lange suchen musst, machen wir mal hier weiter. :jaa:
Mitte März habe ich ja die volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen bekommen. Darin steht:
Die Rente beginnt am 01.08.2014. Sie wird längstens bis zum xx.xx.xxxx (Monat des Erreichens der Regelaltersgrenze) gezahlt.
Für die Zeit ab 01.05.2015 werden laufend monatlich xxxx EUR gezahlt.
Die Rente für den jeweiligen Monat wird am Monatsende ausgezahlt.
Es ergibt sich also (theoretisch) eine Nachzahlung ab 08/2014 und aus dieser Nachzahlung wird nun zunächst die AfA bedient, hat man dir von dort schon mitgeteilt welche Erstattung von der DRV gefordert wird ???
Du solltest solche wichtigen Mitteilungen niemals telefonisch erledigen, sondern immer nur nachweislich und schriftlich, damit du das auch später beweisen kannst.
Für die Zeit vom 01.08.2014 bis 30.04.2015 beträgt die Nachzahlung xxxxx EUR.
Ich nehme an, dein ALGI war höher als es jetzt die Netto-Rente (nach Abzug der Versicherungen) sein wird, dann bleibt von der Nachzahlung leider nicht viel übrig aber die AfA darf auch nicht von dir verlangen, was da vielleicht noch fehlen würde.
Die monatliche Zahlung wird auf das angegebene Konto überwiesen.
Die Nachzahlung wird vorläufig nicht ausgezahlt.
Soweit richtig, die AfA bekommt natürlich auch nur Monate erstattet, die sie auch an dich gezahlt hat also sollte deine Rente für April als "Überschuss" übrig bleiben wenn das ALGI bereits zu Ende März eingestellt wurde.
Bisher habe ich Arbeitslosengeld 1 erhalten. Der Anspruch hätte am 15.05.2015 geendet.
Nun habe ich Mitte letzter Woche beim AA angerufen, um denen mitzuteilen, dass der Rentenbescheid da wäre. Die Dame am Telefon wusste es jedoch bereits und teilte mir mit, dass die Zahlung des Arbeitslosengeldes bereits zum 01.04.2015 aufgehoben wurde.
Ende der Woche habe ich dann den Aufhebungsbescheid in doppelter Ausführung erhalten.
"Grund: Sie können nicht mindestens 15 Stunden wöchentlich arbeiten. Daher wurde Ihnen eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt."
Der Anspruch auf ALGI endet tatsächlich sofort nach Bescheid zu voller EM-Rente, denn da kannst du dich auch nicht mehr "fiktiv" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und die "Nahtlosigkeit" (§ 145 SGB III) ist damit auch beendet ... denn die Entscheidung der DRV liegt ja jetzt vor zu deinem Antrag auf EM-Rente.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann bekomme ich im Monat Mai also kein Geld ausgezahlt, weder vom Arbeitsamt, noch von der Rentenkasse (die zahlen ja ab 01.05. zum Ende des Monats, oder?)
Nun mal langsam, es geht ja zunächst mal um den April, im Mai hättest du ja auch keinen vollen Anspruch mehr an die AfA gehabt, ALGI wird allerdings auch rückwirkend gezahlt, also sollte ja dein Geld für den März (von der AfA) noch pünktlich gekommen sein, davon wurde ja die April-Miete bereits gezahlt nehme ich mal an.
Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einzulegen.
Nein, das macht keinen Sinn, weil die AfA berechtigt die Leistungen eingestellt hat wegen Bewilligung einer EM-Rente ... dann entfällt die Wirkung der Nahtlosigkeit sofort, das solltest du aber schriftlich noch mal mitteilen zur Sicherheit für dich (Kopie der ersten Seite vom Rentenbescheid genügt) denn da genügt es nicht ganz mal anzurufen, um deine Mitwirkungspflichten (bei der AfA) zu erfüllen.

Die AfA verrechnet dann relativ schnell ihre Ansprüche (bis März) mit der DRV und dann bekommst du von der DRV noch eine Abrechnung dazu und danach wird die Restnachzahlung an dich überwiesen, zumindest die April-Rente muss ja dann noch übrig bleiben, wenn die AfA nur bis März gezahlt hat. :lesen: :lesen: :lesen:

Die verschaffen sich da immer etwas Luft für diese Verrechnungen aber da klappt dann ganz gut und das Geld wird (vermutlich) noch rechtzeitig (bis Ende April) auf deinem Konto sein, dass du auch deine Miete für den Mai davon bezahlen kannst.
Ich mache mir da fürchterliche Sorgen, weil ich nicht weiß, wie ich meine Miete in diesem Monat zahlen soll. Ich habe keine Rücklagen, schon alleine wegen der langen Erkrankung und ich lebe alleine.
Das kann ich gut verstehen, mir ging das damals ähnlich, obwohl ich nicht alleine war aber die Rente vom Dopa hätte auch nur knapp für die laufende Miete gereicht, so waren wir sehr froh als dann am letzten Tag des Monats noch die verbliebene Nachzahlung kam, die Erstattungen waren also alle erledigt bis dahin. :ic_up:
Dem Rentenbescheid lag ein Antragsformular bezüglich Grundsicherung bei. Die mir ausgezahlte Rente reicht nicht, um davon den Lebensunterhalt zu bestreiten.
Ich wollte daher zum Wohngeldamt und erst einmal Wohngeld beantragen.
Der Antrag auf Grundsicherung wird automatisch beigefügt, wenn die EM-Rente unter einem bestimmten Betrag liegt, das ist aber eher als Hinweis aufzufassen, dass man dort Ansprüche haben könnte, ob es wirklich so ist wird das Sozial-Amt erst nach kompletter Antragstellung entscheiden, denn das ist ja von vielen weiteren Bedingungen abhängig.

Zunächst solltest du wirklich zur Wohngeldstelle gehen (frage bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach wo die sitzen) und dort ausrechnen lassen, ob es mit Wohngeld schon reichen könnte, denn bei Grundsicherung (nach SGBXII) bist du in allen finanziellen Belangen auf die Dauer sehr eingeschränkt.
Wenn die Differenz (399 Euro Regelsatz + komplette Miete) nicht sehr hoch ist sollte es kein Problem sein Wohngeld zu bekommen.

Auch das Grusi-Amt würde wissen wollen ob du diesen Anspruch schon hast prüfen lassen, mehr kann man dazu hier nicht schreiben, weil die Beträge sehr unterschiedlich sind je nach Miethöhen am Wohnort, da hat jeder Stadt /Gemeinde ihre eigenen Wohngeldlisten.
Also nimm deinen Rentenbescheid, deinen Mietvertrag / aktuelle Miete plus Nebenkosten und lass das bei der Wohngeldstelle prüfen, ob du dort was bekommen kannst, das gilt dann schon für den April.

Leider haben die Wohngeldstellen oft lange Bearbeitungszeiten aber man bekommt dann alles nachgezahlt, sprich dort mit den Leuten und erkläre deine Situation, dann wird man dir dort weiter helfen wenn es möglich ist.

Bei zu großer Differenz zwischen Grusi-Anspruch und Wohngeld wird man dir auch sagen, dass du besser dort einen Antrag stellen solltest, das ist wirklich von den genauen Zahlen abhängig (Netto-Rente/Miete) und ob dann noch "genug" (399 Euro) für dich zum Leben übrig bleibt.
Irgendwie weiß ich überhaupt nicht, wie ich vorgehen kann, um den Monat Mai abzufedern. Weiß einer von Euch, wenn ich Grundsicherung beantrage, ob die dann für den Monat Mai aufkommen und sich das von der Rentenkasse wiederholen?
Du wirst ein wenig Geduld haben müssen, ich denke aber, dass sich das (wie bei den meisten hier) bis Ende April alles geklärt hat und du dann weißt wo du zukünftig noch einen Zuschuss zur Rente herbekommen wirst ... das Grusi-Amt (SGB XII) zahlt nur was wenn du dort dauerhaft einen Anspruch hättest und die holen sich nichts von der DRV zurück, das musst du dann selber erstatten, wenn es eine Überzahlung gibt.

Versuche lieber die Ruhe zu bewahren und mach dich beim Wohngeldamt kundig, dass du dort den Antrag auf den Weg bringst, ich weiß das ist nicht leicht aber manchmal braucht man etwas Geduld und dann regelt sich auch mal was fast von alleine.
Hat denn dein ALGI bisher für alle Kosten ausgereicht ???

Ob du überhaupt einen Anspruch auf Grundsicherung haben könntest lässt sich ja ziemlich leicht ausrechnen, der Bedarf ist nicht sehr hoch bemessen, es gibt den Regelsatz 399 Euro und dazu die komplette Miete (sofern die Wohnung für dich alleine als "angemessen" angesehen wird vom Amt), das war es auch schon ... die Zahlen dazu (Rente /Miete) kennst nur du alleine, deine EM-Rente wird dann natürlich von diesem errechneten gesetzlichen "Bedarf" abgezogen, nur was fehlt würde das Sozial-Amt dann noch zahlen müssen.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1

Ungelesener Beitrag von Anuschka » Fr 10. Apr 2015, 08:02

Hallo Doppeloma,
erst mal vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. :umarm:
Du hast mir wirklich sehr damit geholfen.

Es ergibt sich also (theoretisch) eine Nachzahlung ab 08/2014 und aus dieser Nachzahlung wird nun zunächst die AfA bedient, hat man dir von dort schon mitgeteilt welche Erstattung von der DRV gefordert wird ???
Ja, Im Aufhebungsbescheid des AA steht:
"Wegen der oben genannten Sozialleistung hat die Agentur für Arbeit von dem anderen Leistungsträger fr die Zeit vom 01.08.2014 bis 31.03.2015 die Erstattung in Höhe von xxxxx EUR verlangt."

Also ist die Verrechnung schon in Arbeit :smile:
Nun mal langsam, es geht ja zunächst mal um den April, im Mai hättest du ja auch keinen vollen Anspruch mehr an die AfA gehabt, ALGI wird allerdings auch rückwirkend gezahlt, also sollte ja dein Geld für den März (von der AfA) noch pünktlich gekommen sein, davon wurde ja die April-Miete bereits gezahlt nehme ich mal an.
Ich hatte mich da mit meinen Bedenken falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich, die Auszahlung Ende April. Das Arbeitslosengeld für März ist pünktlich Ende März auf mein Konto eingegegangen... GsD :smile:
Anuschka hat geschrieben: Jetzt frage ich mich, ob es Sinn macht gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Widerspruch einzulegen.

Nein, das macht keinen Sinn, weil die AfA berechtigt die Leistungen eingestellt hat wegen Bewilligung einer EM-Rente ... dann entfällt die Wirkung der Nahtlosigkeit sofort, das solltest du aber schriftlich noch mal mitteilen zur Sicherheit für dich (Kopie der ersten Seite vom Rentenbescheid genügt) denn da genügt es nicht ganz mal anzurufen, um deine Mitwirkungspflichten (bei der AfA) zu erfüllen.
Recht hast Du :smile: Werde nachher gleich zur Post und den Rentenbescheid per Einschreiben an die AA schicken. Die Dame am Telefon meinte zwar, das wäre jetzt nicht mehr notwendig, aber sicher ist sicher :jaa:
Die AfA verrechnet dann relativ schnell ihre Ansprüche (bis März) mit der DRV und dann bekommst du von der DRV noch eine Abrechnung dazu und danach wird die Restnachzahlung an dich überwiesen, zumindest die April-Rente muss ja dann noch übrig bleiben, wenn die AfA nur bis März gezahlt hat. :lesen: :lesen: :lesen:

Die verschaffen sich da immer etwas Luft für diese Verrechnungen aber da klappt dann ganz gut und das Geld wird (vermutlich) noch rechtzeitig (bis Ende April) auf deinem Konto sein, dass du auch deine Miete für den Mai davon bezahlen kannst.
Und das waren meine Bauchschmerzen. Ich bin davon ausgegangen, dass auch die Nachzahlung erst mit der ersten Rentenzahlung für Mai -also Ende Mai- mit ausgezahlt wird.

Zunächst solltest du wirklich zur Wohngeldstelle gehen (frage bei deiner Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach wo die sitzen) und dort ausrechnen lassen, ob es mit Wohngeld schon reichen könnte, denn bei Grundsicherung (nach SGBXII) bist du in allen finanziellen Belangen auf die Dauer sehr eingeschränkt.
Wenn die Differenz (399 Euro Regelsatz + komplette Miete) nicht sehr hoch ist sollte es kein Problem sein Wohngeld zu bekommen.
Ja, die Wohngeldstelle ist auch mein erster Weg.
Mit dem Arbeitslosengeld - ich hatte ein klein wenig mehr als die jetzige Rente - hätte ich wahrscheinlich auch schon Wohngeld beantragen können, habe es aber nie getan. Bin gerade immer so über die Runden gekommen. Ich habs einfach psychisch nie hinbekommen um alles zu "kämpfen", da ich eine ausgeprägte Sozialphobie habe und Ämtergänge für mich einfach eine Herausforderung sind.
Selbst den Rentenantrag, das habe ich alles nur schriftlich per Einschreiben/ Rückschein gemacht. Einen Mitarbeiter der DRV habe ich lediglich einmal gesehen, als mir diese Arbeitserprobung angeboten wurde. Da hatte ich einen Termin und MUSSTE dorthin. Das hat mich dann für zwei Wochen vollkommen runtergezogen.
Die Arbeitserprobung musste ich ja dann auf Anraten der dortigen Ärzte abbrechen... das ging gar nicht.

Auf jeden Fall noch mal vielen, vielen Dank, liebe Doppeloma :umarm: Deine Antwort macht mich schon wesentlich ruhiger.

Jetzt muss ich nur noch die letzten Schritte bewältigen :smile:

Wie mein Arbeitgeber reagiert muss ich ja auch erst mal abwarten. Aber das ist ein anderes Thema :grinser:

Herzliche Grüße
Anuschka

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Re: ALG 1

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 10. Apr 2015, 15:55

Hallo Anuschka, :smile:

schön, wenn ich dich ein wenig "runter" holen konnte, manche Sachen sind zum Glück kein so großes Problem mehr wenn man das in Ruhe sortiert hat aber ich kenne das von mir auch ganz gut ... auch das ist ein Lernprozess und gelingt mir für Andere noch immer deutlich besser als für mich selber.

Wenn dein ALGI und die EM-Rente "nahe beieinander" sind (vom Betrag her) dann solltest du unbedingt zur Wohngeldstelle gehen und dort den Antrag stellen, das ist deutlich "entspannter" zu sehen als beim Sozial-Amt, allerdings musst du dann (wie bisher auch) deine Rundfunkgebühren selber zahlen, dafür würde ich mich aber niemals vom SGB XII abhängig machen (wollen) wenn es auch so geht. :Sturkopf:
Wie mein Arbeitgeber reagiert muss ich ja auch erst mal abwarten. Aber das ist ein anderes Thema :grinser:
Was soll der noch groß machen, kopiere die erste Seite vom EM-Renten-Bescheid (da steht alles drauf was der wissen muss, die Nachzahlungssumme kannst du abdecken, geht den nichts an) und teile kurz mit, dass dir jetzt die EM-Rente ohne Befristung (bis zur Altersrente) bewilligt wurde.
Gleichzeitig stellst du den Antrag auf Auszahlung deiner Urlaubsabgeltung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, die Überweisung soll auf das Konto XXX erfolgen.

Weiteres zur Vorgehensweise möge man dir bitte schriftlich zukommen lassen.

Vielen Dank für ihr Verständnis !

Mit freundlichen Grüßen Anuschka :teufel:

Das genügt völlig und dann sind die am Zuge, dir mitzuteilen was es noch mitzuteilen gibt (z.B. dass dein Arbeitsvertrag damit ab XX als beendet anzusehen ist) und du hast direkt deinen Anspruch auf die Urlaubsabgeltung klargestellt (verlange nur dass die gesetzliche Regelung einzuhalten ist, es gab da so viele Änderungen aber für 15 Monate muss U-Abgeltung gezahlt werden, mindestens nach dem Mindest-Urlaub), ich bekam dann noch ein nettes Sümmchen überwiesen, nachdem man mir erst erklären wollte mein Urlaub se4i komplett verfallen.

Das wollte ich dann schriftlich haben, da kam dann die Überweisung, in meiner Firma gibt es wohl bessere betriebliche Regelungen dafür, ich habe dann einfach genommen,. was ich bekommen habe und mich gefreut ... :grinser:

Schick das per "Übergabe-Einschreiben" an deine Personal-Abteilung und das war es auch eigentlich schon, du brauchst nicht kündigen und auch sonst nichts mehr unterschreiben, üblicherweise endet jeder Arbeitsvertrag mit Bewilligung einer EM-Rente auf Dauer zum Folgemonat (nach Erhalt des Bescheides !!!), ich habe dann später meinen Ausweis und die Schlüssel auch per Einschreiben geschickt, war nicht mehr persönlich in der Firma ... wie da so dein Verhältnis ist das weiß ich natürlich nicht.

Aber auch das kann man alles schriftlich regeln ... :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: ALG 1

Ungelesener Beitrag von Anuschka » Sa 11. Apr 2015, 11:01

Danke Dir, liebe Doppeloma :umarm:
da hast Du recht. Eigentlich regelt sich das meiste, bei ausreichend Geduld immer schon von alleine. Ich gehe mal davon aus, dass es alles gut klappt.

Werde auch erst mal Wohngeld beantragen. Den Vordruck habe ich mir schon aus dem Internet gezogen und teilweise ausgefüllt.
Dass die Bearbeitung eine Weile dauern wird, schon klar... aber das kriege ich schon hin. Ist ja nicht so, dass mir nach Abzug der Miete überhaupt nichts von der Rente bleibt.

Dem Arbeitgeber habe ich die erste Seite des Rentenbescheides schon zugeschickt, auch haben wir ein berufliches Wiedereingliederungsmanagment. Dem habe ich parallel alles zugeschickt. Sollte also kein Problem geben.
Ich habe mir mal den Arbeitsvertrag genauer angesehen. Darin ist zwar geregelt, dass bei normaler Regelaltersrente das Arbeitsverhältnis automatisch endet, aber von Erwerbsminderungsrente steht da überhaupt nichts.
Einen Tarifvertrag gibt es nicht, also gehe ich mal davon aus, dass das Arbeitsverhältnis, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert stillschweigend weiterbesteht. Das meinte ich mit abwarten. Ich werde da erst mal nichts tun und die Sache auf mich zukommen lassen.

Eigentlich war mein Arbeitgeber bisher immer fair. Sie haben mich weitergehenst in Ruhe gelassen, Kontakt hatte ich nur von Zeit zu Zeit zum BEM.
Ich hatte im März 10 jährige Betriebszugehörigkeit und obwohl ich schon seit Oktober 2013 krankgeschrieben bin, habe ich die Zuwendungen, die in den Betriebsvereinbarungen festgelegt sind, bekommen. Selbst eine Flasche Champagner kam per Päckchen :smile:
Ist schon etwas komisch vom Gefühl her, nach so vielen Jahren, plötzlich nicht mehr dazuzugehören... ich bin immer sehr gerne arbeiten gegangen und ehrlich gesagt sehr traurig, dass es einfach nicht mehr geht. :depri:

Ich wünsche Euch allen ein schönes Wochenende :jaa: und hoffe Ihr könnt den endlich nahenden Frühling genießen.

Herzliche Grüße
Anuschka

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