Antwort der DRV zum Dispositionsrecht

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Dark_Rain
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Antwort der DRV zum Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Dark_Rain » Do 29. Jan 2015, 15:27

Hallo allerseits,
nachdem ich mir hier fleißig alle Informationen zum Dispositonsrecht durchgelesen hatte, habe ich mich am 04.01.2015 mit folgendem Schriftsatz an die DRV gewandt:

"Sicherung Dispositionsrecht für künftige Reha- und Rentenmaßnahmen
Sehr geehrte Damen und Herren
hiermit möchte ich mir mein Dispositionsrecht für künftige Reha- und Rentenmaßnahmen
sichern.
Zur Zeit brauchen Sie mir keine Unterlagen zu übersenden.
Ich bitte um kurze schriftliche Bestätigung dass das Dispositionsrecht bei mir liegt und bedanke mich im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen:
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... B6_116ANL3
http://www.deutsche-rentenversicherung- ... SGB6_116R5"


Die 3 Seiten habe ich auch brav ausgedruckt um die ganze Angelegenheit zu vereinfachen.

Heute erhielt ich nun eine Antwort die als Eingangsbestätigung mit der folgenden weiteren Erläuterung versehen war:

Über die Wirksamkeit ihrer Erklärung kann erst im eventuellen Leistungsfall entschieden werden

Mit dieser Antwort kann ich nun überhaupt nichts anfangen ...

Es wäre sehr nett wenn mir jemand der Experten hier einen Rat dazu geben könnte.

Ich habe die Antwort der DRV unter folgendem Link hochgeladen:
Bild

Vielen Dank im Voraus und wie bereits in meiner Vorstellung versprochen werde ich noch etwas ausführlicher zu meinem Fall berichten.
Mir fehlt zur Zeit lediglich die Kraft ...

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Doppeloma
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Re: Antwort der DRV zum Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 29. Jan 2015, 16:56

Hallo Dark_Rain, :smile:
Über die Wirksamkeit ihrer Erklärung kann erst im eventuellen Leistungsfall entschieden werden
Mit dieser Antwort kann ich nun überhaupt nichts anfangen ...
ist im Prinzip ganz einfach, du kannst dir nicht schon "vorsichtshalber" für alle (vielleicht) kommenden Anträge das Dispositionsrecht sichern, das geht nur im Einzelfall, wen ein Antrag (auf Reha/ EM-Rente) bereits geplant ist und gestellt wird /werden soll.

Bis dahin sichert sich generell "wer zuerst kommt" das Dispositionsrecht, im Falle eines Bescheides dazu von deiner KK (gemäß § 51 SGB V) liegt dieses Recht bereits bei der KK und es kann auch nicht mehr auf dich übertragen werden.

Wenn du selbst (ohne Aufforderung einer Behörde dazu) einen entsprechenden Antrag stellst (auf Reha oder EM-Rente), dann liegt das Recht auch dann weiter bei dir, wenn die Behörde später einen solchen Antrag per Bescheid fordern würde, das kannst du dann zusätzlich bei der eigenen Antragstellung betonen, aber für alle Zukunft im Voraus geht das rechtlich nicht.

Dann hätten die Behörden (KK/ AfA) ja gar keine Möglichkeit mehr das für sich selbst in Anspruch zu nehmen, um sich eventuelle Erstattungen ihrer Leistungen (von der DRV) zu sichern, wenn sie selbst diesen Antrag per Bescheid gefordert haben.

Das müsstest du also erneut rechtzeitig einfordern (bei der DRV) wenn man dir (z.B.) mündlich oder durch Untersuchung beim MDK der KK bereits "ankündigt, dir diesen Reha-Antrag per Bescheid abzuverlangen ... bis dahin kann man keine "Regelungsrechte" schon dauerhaft sichern für einen Antrag den es noch gar nicht gibt und vielleicht niemals geben wird.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Dark_Rain
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Re: Antwort der DRV zum Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Dark_Rain » Do 29. Jan 2015, 17:35

Vielen Dank liebe Doppeloma, da war ich wohl zu voreilig

Nachdem ich bereits 2002 per Eilverfahren durch die KK in Reha geschickt wurde und damals kaum Zeit zum reagieren hatte wollte ich jetzt, besonders nach dem ich hier so vieles zum mir bis dahin unbekanntem Dispositionsrecht gelesen habe, besonders clever sein. Da mein Arzt mir eine erneute Reha nahe legt kann ich also, wenn ich dich richtig verstanden habe, den Antrag auf Reha selbst stellen und erneut auf mein Schreiben bezüglich Sicherung des Dispositionsrechtes hinweisen ...

Liebe Grüße Dark_Rain

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Re: Antwort der DRV zum Dispositionsrecht

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 29. Jan 2015, 18:23

Hallo Dark_Rain, :smile:
Nachdem ich bereits 2002 per Eilverfahren durch die KK in Reha geschickt wurde und damals kaum Zeit zum reagieren hatte wollte ich jetzt, besonders nach dem ich hier so vieles zum mir bis dahin unbekanntem Dispositionsrecht gelesen habe, besonders clever sein.
das kann ich sehr gut nachempfinden, mich hat man 2008 auch (nach knapp 4 Monaten AU vom Psychiater) ganz eilig in eine psychosomatische Reha geschickt, interessanter Weise auch genau in der Zeit wo alle meine Ärzte im ausgiebigen Sommerurlaub waren, "ein Schelm wer Böses dabei denkt", so konnte ich mit denen weder was besprechen dazu noch mir notwendige Befunde geben lassen ... :Verwirrt: :Hilfe:
Da mein Arzt mir eine erneute Reha nahe legt kann ich also, wenn ich dich richtig verstanden habe, den Antrag auf Reha selbst stellen und erneut auf mein Schreiben bezüglich Sicherung des Dispositionsrechtes hinweisen ...
Du kannst selbstverständlich immer einen eigenen Reha-Antrag stellen und wenn dein Arzt dich da unterstützt brauchst du natürlich nicht damit warten bis die KK mal diesen Einfall hat, denn die sparen ja während dieser Zeit an deinem Krankengeld (das ist der tiefere Sinn für diese Aufforderungen) und können das trotzdem von den 78 Wochen abziehen.

In diesem Falle solltest du mit deinem Arzt zusammen auch eine passende Klinik auswählen und dein Klinik-Wahlrecht (Wunschklinik aufschreiben und an den Antrag "tackern" !!!) in Anspruch nehmen, sonst bestimmt die DRV eine Klinik die sie selber für angebracht hält.
Auf dem kurzen Anschreiben zur Klinikwahl kannst du dann auch gleich noch darauf hinweisen, dass du selbst für diesen Antrag das Dispositionsrecht in Anspruch nimmst ... das genügt im allgemeinen völlig aus, jedenfalls wenn du dir davon auch selbst noch eine Kopie sicherst für deine Unterlagen.

Dagegen kommt die KK dann nicht mehr an, wenn sie später den Bescheid dazu "nachschieben" möchte ...

Im Prinzip sicherst du dir damit die Möglichkeit, den Anreisetermin eventuell etwas nach privaten "Wünschen" regulieren zu können und z.B. auch bei einer "Umdeutung" der Reha in EM-Rente selbst zu entscheiden, ob du überhaupt eine EM-Rente willst und/oder wann die eventuell beginnen könnte selbst zu entscheiden, falls es dafür mehrere Möglichkeiten geben sollte.

Das kann nämlich dann die DRV DIR vorschlagen, ob es der Reha-Antrag sein soll oder der (spätere) Antrag auf EM-Rente oder der (frühere) Beginn deiner AU (was natürlich dann der KK die liebste Variante wäre :jaa: :grinser: ), diese Auswahl hat man nicht immer aber wenn das "Regelungsrecht" bei der KK liegt ist wohl klar, dass die dann möglichst viel Krankengeld zurück erhalten möchten.

Das mal so ein wenig zum realen Hintergrund des nebulösen "Dispositionsrechtes" und warum die KK das immer so gerne für sich haben möchte ... :grinser:

Ich hatte davon damals auch noch keine Ahnung aber die KK hatte auch damit nicht viel von meiner Unkenntnis und der "eiligen Reha", ich wurde zwar weiter AU entlassen (durfte auch nicht mehr an den vorhandenen Arbeitsplatz zurück) aber für eine "EM-Rente" befanden mich die Reha-Ärzte noch deutlich "zu gesund" ... so bekam die KK nicht einen Cent später zurück von meinem Krankengeld, hat nur die 6 Wochen Reha "gespart" und musste danach weiter zahlen bis zur Aussteuerung.

Zu meiner EM-Rente (erst nach der Aussteuerung auf "Wunsch der AfA" beantragt) wurde erst über 3 Jahre später am Gericht entschieden, da bekamen die auch nichts mehr davon ab ... :groehl:

Jetzt kann ich darüber lachen, aber wirklich "komisch" war das Alles damals für mich auch nicht und mein Psychiater, der hatte keine Ahnung davon, dass er (lt.MDK-GA) eine solche Reha "dringend empfohlen haben sollte" ... :ic_down: :ic_down: :ic_down:

Deinen Reha-Antrag sende dann bitte nur direkt (nachweislich) an die DRV und achte darauf, dass die KK deinen späteren Reha-Bericht nicht bekommen braucht/sollte (also keine Einwilligung für die Anforderung durch die KK unterschreiben), aber dazu kannst du hier auch schon viele Beiträge finden, mit welch miesen Methoden die dann oft versuchen an diesen Bericht zu kommen.

Trotzdem bei Fragen IMMER unbedingt vorher fragen ... :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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