Arbeitsunfall, brauche Hilfe!

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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hasenstall
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Arbeitsunfall, brauche Hilfe!

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Fr 12. Sep 2014, 19:25

Hallo meine liebe Kor-Gemeinde,

Es geht grad nicht um mich, sondern um meine Cousine.

Sie 46 jahre alt hatte eine Arbeitsunfall:
'Sie arbeitete in einer relativ angesehenen Firma und wurde während ihrer Schicht, zur Aushilfe, weil eine Mitarbeiterin erkrankte, an einer Frankiermaschine eingesetzt. Leider hat zuvor der Vorarbeiter eine Schutzvorrichtung an der Maschine entfernt (damit es halt schneller geht).
Ihr wurde bei dem Unfall von der Maschine der rechte Ringfinger ausgerissen, leider mitsamt der Sehne, und er konnte nicht mehr angenäht werden.

Bis vor kurzem war alles gar nicht so schlimm, der Vorarbeiter wurde entlassen, die BG zahlte auch ohne Probleme alle Behandlungen. Die Verletzung heilte gut, trotz Phantomschmerzen usw..

Leider ging es ihr immer schlechter, psychisch, sie bekam Panikatacken und Sonstiges. Also eine ausgewachsene, inzwischen chronifizierte Ptbs.
Sie wurde, dass kann ich auch unterschreiben, in ihrer Kindheit von meinem Vater missbraucht.
Und durch diesen Unfall, auch durch die Therapien danach einer Fachklinik wurde sie erst daran erinnert.
Ihr geht es sehr schlecht, bekommt aber mittlerwile Hilfe durch eine Anwalt, der sich anscheinend mit Sozialrecht auskennt.

Nun ist das Verletztengeld ausgelaufen, sie war auch zwischenzeitlich bei einem Gutachter von der BG. Dieser Gutachter war zwar recht rabiat und hat sie mit : "SIE SIND NUR ZU fAUL ZUM ARBEITEN"! tituliert, aber hat anscheinend in sein Gutachten geschrieben, dass sie nur noch unter drei Stunden arbeiten kann.

Aufgrund diesem Gutachten, hat die BG, das Verletztengeld eingestellt.
Ihr wurde nicht gesagt, dass sie ALG1 beantragen soll, oder kann, sondern gar nichts.

Ich habe ihr geraten, dass Gutachten anzufordern, durch einen Arzt. Ihr selbst, auch ihrem Anwalt wurde es verwehrt, eigentlich logisch, sollte ja ein Artzt anfordern, und kein Anwalt.?
Und dass man, dann erst durch die Sicht des Gutachtens klären kann, welche Schritte eingeleitet werden müsssen.

Nun hat sie sich beworben, bei einer Firma, wo in den Medien erzählt wird, dass die demnächst 400 Arbeitsplätze streichen wollen. Da hat sie nächste Woche das Vorstellungsgespräch.
Ich hab ihr dann gesagt, dass sie dadurch alles aufs Spiel setzt, auch ihre Rente und das Schmerzensgeld, das der Anwalt gültig machen will.

Meine Frage an euch: "Was muss, könnte sie am besten jetzt tun?

Danke für die Antworten
Liebe Grüße von hasenstall
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Re: Arbeitsunfall, brauche Hilfe!

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 12. Sep 2014, 20:12

Hallo,

wurde Strafanzeige gegen den Vorarbeiter gestellt und gegen ihn Schadenersatzansprüche geltend gemacht?
Denn schließlich ist der vor allem an der ganzen Sache schuld.

Wenn Deiner Cousine nicht gesagt wurde, dass sie sich arbeitslos melden soll, dürfte das ein Fehler des Anwalts und der BG sein. Hier könnte man ggf. auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

Gegen den Bescheid der BG würde ich ich Widerspruch einlegen.
Erst mal ohne eine Begründung. Und in den Widerspruch schreiben, dass man das Gutachten anfordert, um nach Vorliegen desselben die Begründung zu schreiben.

Außerdem sollte sie sich sofort arbeitslos melden und mit ihrem Restleistungsvermögen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Die AfA wird - falls die BG die Zahlungen wieder aufnimmt - das gezahlte ALG von der BG zurückfordern.

LG und ALLES GUTE für Deine Cousine
Fee
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Re: Arbeitsunfall, brauche Hilfe!

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Fr 12. Sep 2014, 20:30

Ganz lieben Dank. Fee,

Der Vorarbeiter wurde ja zwischenzeitlich entlassen.
Antrag auf Schmerzensgeld wurde beantagt, aber Schlussentlich steht sie seit Juli einfach ohne Kohle da. Dadurch meint sie auch, wieder rarbeiten gehen zu müssen, obwohl es gar nicht geht.
Ich hab ihr dann auch gesagt, dass sie auch der anderen Firma gegenüber verpflichtet ist, ihre Arbeitsleistung auch erbringen zu müssen. Also, da, wo sie sich zwischenzeitlich beworben hat.

iCH KANN DA GAR NICHT MIT ANSEHEN; DASS SICH JEMAND SO DARAUF VERLÄSST; DASS AUCH ALLES GUT WIRD.

Danke dir schonmal
LG hasenstall
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Re: Arbeitsunfall, brauche Hilfe!

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Sa 13. Sep 2014, 13:43

So, hab mir grad mein Geschreibsel von gestern nochmal durchgelesen und da hab ich leider meine eigentliche Frage vergessen. :Ohnmacht:

Hat man ein Anrecht auf das ALG1, auch, wenn vorher schon fast drei Jahre Verletztengeld bezahlt wurde?

Meiner Meinung nach schon, oder?
Also, wenn ich auf dem Krankengeld ausgesteuert werde, dann steht da ja auch drin, dass ich mich bei der Agentur für Arbeit melden soll, aber in dem Schreiben von der BG stand das nicht drin. Ist das Normal?

Ich hab ihr gestern gesagt, dass sie sich sofort beim Arbeitamt melden soll.
Natürlich hab ich mir dann den Mund fusselig reden müssen, weil sie ja gar nicht Arbeitslos ist! :Verwirrt:
Das kann kein normal denkender Mensch verstehen, muss er ja auch nicht!

Vielleicht hat von euch schon jemand das Procedere durch und weiß Bescheid.

Schonmal danke und lieben Gruß
hasenstall
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Re: Arbeitsunfall, brauche Hilfe!

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Sa 13. Sep 2014, 14:15

Hallo,

meiner Meinung nach steht Deiner Cousine ALG 1 zu.

Folgendes habe ich hierzu gefunden:
Erfüllung der Anwartschaftszeit
Grundsätzlich kann die Anwartschaftszeit durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis erfüllt werden. Aber auch andere Zeiten werden dieser Beschäftigung gleichgestellt:

Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ohne Entgeltzahlung (maximal 1 Monat)
Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
Wehr- oder Zivildienst
Zeiten von Kurzarbeitergeld
Zeiten in denen bei Mutterschaftsgeld, Krankengeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld (medizinische Rehabilitation) und Krankentagegeld Beiträge zur Arbeitslosenversicherung abgeführt wurden
Zeiten einer Rente wegen voller Erwerbsminderung der Rentenversicherung, sofern unmittelbar vor Rentenauszahlung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder Entgeltersatzleistungen nach SGB III bestanden
Zeiten der Kindererziehung von Kindern, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und unmittelbar vor der Kindererziehung ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis oder Entgeltersatzleistungen nach SGB III bestanden
Zeiten von Elterngeld/ Erziehungsgeld zählen nicht dazu!
von -> hier

Bei Verletztengeld werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung erhoben:
Während das Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung 70 Prozent des entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts ausmacht, beträgt das Verletztengeld 80 Prozent des Regelentgelts, darf aber nicht höher sein als das regelmäßige Nettoarbeitsentgelt. Abgezogen davon werden dann noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
von -> hier

Es könnten sogar bei einem Bezug von Verletztengeld über fast 3 Jahre längere Anwartschaftszeiten entstanden sein.
Siehe auch -> hier

Ob es normal ist, dass die BG nicht darüber informiert, dass man sich bei der AfA melden solle, weiß ich nicht.
Meiner Meinung nach könnte aber der BG hier zumindest ein Pflichtversäumnis vorgeworfen werden und auf dieser Basis ggf. Schadenersatz in Höhe des dadurch nicht ausgezahlten Krankengeldes für den Zeitraum zwischen Einstellung des Verletztengeldes und Zahlung des ALG 1 gefordert werden.

LG
Fee
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