Hallo, ich bin es schon wieder!
Ich komme heute einfach gar nicht mehr zur Ruhe. Liebe Doma ich habe schon viel in der Forensuche gestöbert aber werde nicht fündig. Bitte erlaubt mir noch eine Frage!
Eben habe ich in einem Fall gelesen, dass die Rehaaufforderung der DRV vor einem GA Termin kam. Die Reha wurde mit einem Attest vom FAcharzt mit "nicht rehafähig" abgewendet. Dann erst kam der Termin zum GA. Ist dies der übliche Verlauf? - Ich dachte eigentlich, dass die DRV mit einer eventuellen REhaaufforderung wartet, bis das GA vorliegt.
Interessiert mich , weil ich jetzt zum GA gehe ohne zuvor eine Rehaaufforderung bekommen zu haben. Kann dieser das dann der DRV nahe legen?
Danke und allen eine gute NAcht!
Grüße von Lebenswert
REhaaufforderung und GA
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Re: REhaaufforderung und GA
Wahrscheinlich soll der Gutachter die Reha Fähigkeit untersuchen.
Ich vermute Du hast schon mall Reha bekommen und wegen Unfähigkeit die nicht eingetreten.
Grüße
Zala
Ich vermute Du hast schon mall Reha bekommen und wegen Unfähigkeit die nicht eingetreten.
Grüße
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Re: REhaaufforderung und GA
Hallo Lebenswert
Meine Rehaaufforderung kam zwischen Gutachten Nr. 15 und in Reha war ich dann kurz vor dem SG-GA und das war dann Gutachten Nr. 17, sprich das (Zwangs-)Rehagutachten war Nr. 16.
Die Reha wurde im Eilverfahren angeordnet, obwohl in meinen Gutachten immer folgendes drin stand:
"Auch eine erneute Rehamaßnahme wird das Leistungsbild nicht mehr steigern".
Doch wen störte es, die DRV nicht, sie schickte mich trotzdem innerhalb von drei Wochen in aller Eile zur Reha.
Auch wie lange, falls festgestellt, mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit prognostisch zu rechnen sei, werden Gutachter gerne gefragt.
Bei mir war die Fragestellung im Gutachten damals so verfasst, ob man innerhalb von ein bis drei Jahren mit einer Besserung rechnen könnte, wenn nein, dann ausführlich zu begründen warum.
Ist hiemit deine Frage soweit für dich erläutert?
Oder fehlt noch etwas, was du gerne wissen möchtest?
Dann frage nur weiter, irgendwer hat gewiss immer eine Antwort.
Lieben Gruß und grübel nicht zuviel!
Es gibt Dinge im Leben die muss man einfach auf sich zukommen lassen und kann sie im Vorfeld nicht beeinflussen agnes
Ja, das kann er und wird auch oft im Gutachten den Gutachter zum Schluss gefragt.Kann dieser das dann der DRV nahe legen?
Meine Rehaaufforderung kam zwischen Gutachten Nr. 15 und in Reha war ich dann kurz vor dem SG-GA und das war dann Gutachten Nr. 17, sprich das (Zwangs-)Rehagutachten war Nr. 16.
Die Reha wurde im Eilverfahren angeordnet, obwohl in meinen Gutachten immer folgendes drin stand:
"Auch eine erneute Rehamaßnahme wird das Leistungsbild nicht mehr steigern".
Doch wen störte es, die DRV nicht, sie schickte mich trotzdem innerhalb von drei Wochen in aller Eile zur Reha.
Auch wie lange, falls festgestellt, mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit prognostisch zu rechnen sei, werden Gutachter gerne gefragt.
Bei mir war die Fragestellung im Gutachten damals so verfasst, ob man innerhalb von ein bis drei Jahren mit einer Besserung rechnen könnte, wenn nein, dann ausführlich zu begründen warum.
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Oder fehlt noch etwas, was du gerne wissen möchtest?
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Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
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Re: REhaaufforderung und GA
So war es bei mir auch, nach der Aufforderung zur Reha seitens DRV wurde ich von meinem HA und später auch von meinem Facharzt rehaunfähig geschrieben, 4 Monate später hatte ich einen GA-Termin und zwei Monate später hatte ich Post von der DRV - volle EMR bis zur Altersrente. Denk positiv!Lebenswert hat geschrieben: Eben habe ich in einem Fall gelesen, dass die Rehaaufforderung der DRV vor einem GA Termin kam. Die Reha wurde mit einem Attest vom FAcharzt mit "nicht rehafähig" abgewendet. Dann erst kam der Termin zum GA. Ist dies der übliche Verlauf?
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