Hallo Doppeloma
Vielen Dank für deine Antwort!
Doppeloma hat geschrieben:Was will man denn dazu mit dir persönlich besprechen (müssen), zu solchen Entscheidungen könnte eventuell der MDK seine Meinung abgeben müssen (Kostenentscheidung), aber die SB haben doch weder über deine Medikation noch über deine Behandlungen zu entscheiden, die "Koordination" (was genau verstehen die denn darunter ???) nimmt wohl auch eher dein Arzt vor, aber nicht der SB der KK in Ansprache mit dir ...
Mir wird allem Anschein nach unterstellt, dass ich drei Arztpraxen aufsuche, ohne dass diese voneinander wissen - mit dem Ziel, mir "Unmengen" von Medikamenten zu verschaffen. Aber: den (Fach-)Ärzten ist sehr wohl bekannt, dass ich bei den anderen auch in Behandlung bin.
Ich denke, es geht um nichts anderes als um Kosteneinsparung. Und um Kontrolle, Reglementierung … vielleicht sogar bis hin zur Einschüchterung von Patienten
und Ärzten. Die KK haben allem Anschein nach Computerprogramme, mit denen ermittelt wird, welcher Arzt welchem Patienten zu welchem Zeitpunkt welches Medikament in welcher Dosierung verordnet. So werden tatsächliche oder vermeintliche "Auffälligkeiten" festgestellt. (De facto gibt es ja auch Leute, die sich mehr Medikamente verschaffen, als ihrer Gesundheit zuträglich ist. Oder die - im Extremfall - mit bestimmten Substanzen dealen.)
Doppeloma hat geschrieben:Mit den SB der KK brauchst du generell keine gesundheitlichen /medizinischen Diskussionen zu führen,
Genau so sehe ich das auch.
Doppeloma hat geschrieben:dafür sind die gar nicht ausgebildet, zu entscheiden/beurteilen was medizinisch für dich angebracht ist oder nicht, das machen üblicherweise deine Ärzte.
Oder, wenn die
begründete Annahme im Raum steht, dass etwas nicht in Ordnung ist, vielleicht noch der MDK? Aber der wendet sich vermutlich dann erst mal an die behandelnden Ärzte …
Doppeloma hat geschrieben:Was sollst du denn dort, wenn du keine besonderen Leistungen in Anspruch nimmst / nehmen willst, abgesehen von der Tatsache, dass es sich dann (bei Krankengeld) um beitragsbasierte Lohnersatzleistungen handeln würde, dafür wäre die AU-Bescheinigung eines Arztes zwingende Voraussetzung, aber keine Einladung zum persönlichen Erscheinen bei den SB der KK ...
Hm, das war ja schon des Öfteren in Foren zu lesen, dass Patienten zur "Beratung" beim SB der KK einbestellt worden sind … Meistens in Fällen von Krankengeldbezug.
Doppeloma hat geschrieben:selbst dann braucht man dort
NICHT persönlich erscheinen, um mit nichtmedizinischem Personal "über die Gesundheit zu labern" ...
Eben! Medizinische Fragen muss man nicht mit Nicht-Medizinern besprechen.
Doppeloma hat geschrieben:Einzige Rechtsgrundlage (die bezieht sich auch allgemein auf "Sozialleistungen") wäre der Vorstellungstermin beim Arzt des MDK (nach § 62 SGB I), gilt aber auch nur im Zusammenhang mit Prüfung von AU oder anderen (besonders kostspieligen) Leistungsentscheidungen (Kostenübernahme für Spezialkliniken z.B.), muss also auch begründet werden, warum konkret man dich dort zur Untersuchung schicken will ...
Ja, dann kann der MDK eingeschaltet werden. Dieser soll dann seine Einschätzung dazu abgeben, ob bestimmte Leistungen angebracht sind.
Doppeloma hat geschrieben:Was wollen die dir denn tun können, wenn du der "Einladung" nicht Folge leistest, weil es gar keinen tatsächlichen Grund dafür gibt ... welche (bösen) Rechtsfolgen werden dir denn angedroht ... wollen sie deine Ärzte und/oder Medikamente nicht mehr bezahlen oder wie oder was ...
Sie kündigen an, dass sie, wenn ich "die Frist (mich in der Geschäftsstelle vorzustellen) versäume", unverzüglich Kontakt mit meinen behandelnden Ärzten aufnehmen werden. Damit rennen sie allerdings offene Türen ein: ich habe das nämlich schon selber getan und den Ärzten die Korrespondenz mit der SB zukommen lassen. Und der letzte Satz des Schreibens lautet: "Kommen Versicherte, die Sozialleistungen beantragen, Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist die XY-Krankenkasse verpflichtet, zu prüfen, ob Leistungen zu versagen sind (§ 66 SGB I)" Hm, werden hier Textbausteine ohne Rücksicht darauf, ob sie im konkreten "Fall" passend sind, eingesetzt?
Liebe Grüße
Max