Rente mit 60

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Bora
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Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Bora » Mo 13. Jan 2014, 09:37

Guten Morgen,

was muss erfüllt sein, damit man mit 60 in Rente gehen kann?

Und wo ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und normaler Rente.

Danke Bora

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Doppeloma
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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 15. Jan 2014, 02:53

Hallo Bora, :smile:
was muss erfüllt sein, damit man mit 60 in Rente gehen kann?
mit 60 kann man überhaupt nicht mehr in Rente gehen, das wurde aufgehoben für alle Geburtsjahrgänge ab 1952 ... bis dahin gab es noch die Möglichkeit für Frauen (aber mit enormen Abzügen) und auch bei langer Arbeitslosigkeit bis zum Erreichen des 60. Lebensjahres.

Meines Wissens (aus einem Beitrag vom vorigen Jahr) wirst du jetzt im April 59, da könntest du so etwa mit 60 + 7/8 Monate in die Rente für Schwerbehinderte, sofern du zu diesem Zeitpunkt den Ausweis (GdB 50) vorliegen hast und mindestens 35 Jahre "Wartezeit" bei der DRV erfüllt sind.

Beide Bedingungen MÜSSEN zum Renten-Eintrittsalter vorliegen, bei der DRV kann man das genau nachlesen weil das jetzt alles gestaffelt ist, je nachdem wann man geboren ist.

Bei mir (Jahrgang 52) wäre das mit 60,5 Jahren (letzten Sommer) möglich gewesen, ich hatte zwar die notwendigen Versicherungsjahre aber keinen Schwerbehinderten-Ausweis.
Zudem könnte ich ab 63 in die Rente "für langjährig Versicherte" wechseln, dafür braucht man auch mindestens 35 anerkannte Versicherungsjahre bei der DRV, allerdings gibt es dann auch noch Abzüge
... eine volle (ungekürzte) Altersrente hätte ich erst mit 65,5 Jahren bekommen können.

Das dürfte dann bei dir noch einige Monate später liegen ... verschiebt sich ja auch seit der grandiosen "Renten-Reform" immer weiter nach hinten ...
Und wo ist der Unterschied zwischen Erwerbsminderungsrente und normaler Rente.
Der Unterschied liegt darin, dass man eine Rente wegen Erwerbsminderung überhaupt nur bekommen KANN, wenn man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten gehen kann ... das ist (theoretisch) in jedem Lebensalter möglich, sofern man bei Eintritt der EM mindestens 36 Monate Pflichtversichert war (bei der DRV für eine solche Rente) innerhalb der letzten 5 Jahre bevor man also krank wurde.

Die Entscheidungen dazu trifft ausschließlich die DRV (Rentenversicherung) und weil die nicht gerade "großzügig" damit umgeht (die Leute lieber für Erwerbsfähig/Arbeitsfähig erklärt), darum ist dieses Forum hier mal entstanden, ich dachte eigentlich das weißt du schon worum es hier geht in den Beiträgen.

Nach fast 3 Jahren Kampf wurde mir dann (Sommer 2012) die EM-Rente am Gericht zugesprochen, inzwischen verlängert ohne erneute Befristung bis zur regulären Altersrente (mit 65,5 Jahren), dann muss ich das in die "normale" Altersrente noch umwandeln lassen (per Antrag an die DRV) sonst bekomme ich kein Geld mehr.

Das ist dann aber nur noch "Formsache", meine Altersrente wird allerdings dann weiterhin um 10,8 % gekürzt bleiben, das ist ein "automatischer" Abschlag wenn man vorzeitig wegen Krankheit aus dem Arbeitsleben aussteigen musste und der bleibt dann bis zum Lebensende so hängen... :Veraergert:

Die EM-Rente bekommt man also oft nur nach harten Kämpfen mit der DRV und dann wird man noch den Rest des Lebens dafür mit weniger Rente bestraft ... :Verwirrt: :Hilfe:

Meist gibt es diese Rente wegen Erwerbsminderung aber nur auf Zeit (bis zu 3 Jahre am Stück bewilligt) und man muss dann immer wieder einen Antrag auf Verlängerung stellen, der auch abgelehnt werden kann, weil die DRV es lieber sieht, wenn es nicht zu viele EM-Rentner gibt ... man muss also häufig immer wieder neu "beweisen", dass man wegen Krankheit NICHT (mehr) arbeiten KANN ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Der wichtigste Unterschied ist die Tatsache, dass man eine EM-Rente bekommen KANN (wenn die DRV das auch so sieht, dass man krank genug dafür ist) und die Regel-Altersrente (oder eine vorgezogene mit Abzügen) ergibt sich aus den Ansprüchen und Beiträgen im Arbeitsleben, zum möglichen Lebensalter ( persönliche) Regel-Altersgrenze beantragt, MUSS die dann auch bewilligt und gezahlt werden.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Bora » Mi 15. Jan 2014, 11:32

Hallo Doppeloma,

vielen lieben Dank für die Infos. Übrigens bin ich seit kurzem auch Oma.

Also könnte ich mit 60 Jahren, allerdings mit Abschlägen in Rente gehen? Ja, ich werde jetzt im April 59 Jahre und das Arbeitslosengeld könnte ich bis Mai 2015 beziehen, dann wäre ich 60 Jahre. Die 35 Jahre sind erfüllt und ich habe 50% Behinderung und das Merkzeichen „G“ rückwirkend ab Nov. 2011. Allerdings habe ich das immer noch nicht schwarz auf weiß. Das Gutachten liegt seitdem 26.09.2013 allen Beteiligten vor. Das wäre meine nächste Frage: haben die Behörden Arbeitsblätter vorliegen, die besagen, dass sie auch Fristen einzuhalten haben, was Verschlimmerungsanträge, in meinem Fall, dass Gutachten anzupassen, oder gar abzulehnen?

Ich denke, dass ich erst gar nicht versuchen werde, die EM-Rente anzustreben, denn wie du schon geschrieben hast, werden die mit Sicherheit sagen, dass ich noch arbeiten könnte. Und wenn nicht, woher soll ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten? Nun gut, ich bin verheiratet und nach dem Arbeitslosengeld steht mir nichts mehr zu.

Nun habe ich noch eine Frage: wann ist der beste Zeitpunkt, die Rente zu beantragen?

Vielen lieben Dank.

Gruß Bora

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 16. Jan 2014, 12:15

Hallo Bora, :smile:
vielen lieben Dank für die Infos. Übrigens bin ich seit kurzem auch Oma.
Na dann HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH ... :applaus:
Also könnte ich mit 60 Jahren, allerdings mit Abschlägen in Rente gehen? Ja, ich werde jetzt im April 59 Jahre und das Arbeitslosengeld könnte ich bis Mai 2015 beziehen, dann wäre ich 60 Jahre.


Nein, du kannst nicht mit glatt 60 in Rente gehen, du bist nach 1952 geboren also geht das erst einige Monate später mit der Rente für Schwerbehinderte.

Das geht mit 60 nur unter zusätzlichen besonderen Bedingungen, da muss man z.B. schon länger den Schwerbehinderten-Ausweis haben ... wie du schreibst hast du den ja im Moment noch gar nicht ...

Bitte schau mal in deine letzte Renteninformation, auf der Seite der DRV finde ich diese Liste gerade nicht wer da ab wann in die Schwebi-Rente gehen kann, das sollte aber auch in deiner Renten-Information drin stehen, ab wann genau du in diese Rente gehen könntest.

Mein Dopa ist Jahrgang 55 und könnte mit 60 Jahren und 9 Monaten diese Rente in Anspruch nehmen, müßte bei dir ja auch fast passen, oder ... :confused: :Gruebeln:
Er braucht das jetzt aber nicht mehr. weil er ja inzwischen doch (nach fast 5 Jahren Kampf) die EM-Rente bekommen hat, bis zur Altersrente.
Die 35 Jahre sind erfüllt und ich habe 50% Behinderung und das Merkzeichen „G“ rückwirkend ab Nov. 2011. Allerdings habe ich das immer noch nicht schwarz auf weiß. Das Gutachten liegt seitdem 26.09.2013 allen Beteiligten vor.


Das GA ist ja noch nicht die Entscheidung, liegt das noch am Gericht oder wie ist das jetzt zu verstehen, dann solltest du dort mal eine "Sachstandanfrage" machen, bei Gericht gibt es keine Fristen mehr für sowas ... das "G" ist für diese Rente nicht erforderlich, nur der Schwerbehinderten-Ausweis muss bist dahin gültig sein, wenn die beginnen soll.
Das wäre meine nächste Frage: haben die Behörden Arbeitsblätter vorliegen, die besagen, dass sie auch Fristen einzuhalten haben, was Verschlimmerungsanträge, in meinem Fall, dass Gutachten anzupassen, oder gar abzulehnen?
Dafür gibt es keine Arbeitsblätter sondern bei Behörden ist ein Antrag (lt.Gesetz) innerhalb 6 Monaten abschließend zu bearbeiten und ein Widerspruch innerhalb 3 Monaten, es kann aber viele Gründe geben, dass es trotzdem deutlich länger dauert, also (nachweislich /schriftlich) anfragen, dann muß man dir ja eine Antwort geben.
Ich denke, dass ich erst gar nicht versuchen werde, die EM-Rente anzustreben, denn wie du schon geschrieben hast, werden die mit Sicherheit sagen, dass ich noch arbeiten könnte. Und wenn nicht, woher soll ich dann meinen Lebensunterhalt bestreiten? Nun gut, ich bin verheiratet und nach dem Arbeitslosengeld steht mir nichts mehr zu.
Einen Antrag auf EM-Rente würde ich an deiner Stelle dann auch nicht mehr stellen, wovon du lebst bis darüber entschieden wurde interessiert sowieso Niemanden, wir mussten fast 2 Jahre Hartz 4 beziehen, weil keiner von uns beiden mehr irgendwo Geld bekommen hat.

War ALLES abgelaufen, Krankengeld /Arbeitslosengeld ... so ging es finanziell immer weiter bergab, obwohl wir sogar beide noch unseren Arbeitsplatz hatten ... aber das sollten wir ja sogar nach den DRV-GA NICHT mehr machen ... trotzdem wurden die Renten abgelehnt ... "es gäbe genug andere Arbeit auf dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" ... :Hilfe:

Sehr sinnig wenn man schon bei Pförtner und Telefonistin angelangt war zu dieser Zeit ... WAS es statt dessen sein sollte, konnte uns aber auch Keiner verraten, die DRV nicht und die AfA auch nicht ... :confused: :confused: :confused:

Die hatten uns ja auch schon per AfA-GA "abgeschrieben" und die DRV schreibt dann in die Ablehnungen "für die Vermittlung in andere Arbeit sei sie schließlich nicht zuständig, das ist Sache der AfA" ... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:
Mir wird noch immer "ganz anders", wenn ich daran zurück denke ... :Heiss: :Verwirrt:
Nun habe ich noch eine Frage: wann ist der beste Zeitpunkt, die Rente zu beantragen?
Ca. 6 Monate vor geplantem Beginn der Rente sollte man den Antrag stellen, bei einer solchen Rente sind ja keine Überraschungen zu befürchten, wenn alle Bedingungen und das erforderliche Lebensalter stimmen, dann wird das auf jeden Fall auch bewilligt.

Bei der Schwebi-Rente dürfen auch höchstens 10,8% abgezogen werden, du kannst dich also, was die vorraussichtliche Renten-Summe betrifft ungefähr an die Angabe zur EM-Rente halten, kannst das dann aber auch in einer Rentenberatungsstelle (der DRV) machen, die sagen dir ziemlich genau wieviel Rente du dann zu erwarten hast.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Bora » Sa 18. Jan 2014, 10:42

Hallo Doppeloma,
also, gestern hatte ich einen Rentenberater hier. Zuerst ist er mit mir das Rentenkonto durch gegangen. Bis auf eine Kleinigkeit, ist alles o.k. Um die Kleinigkeit werde ich mich kümmern. Er meinte, dass ich erst mit 62 Jahren in die Rente kann. Ich würde am Besten damit weg kommen, wenn ich einen Antrag auf volle Erwerbsminderung stellen würde. Der beste Zeitpunkt wäre so Mitte bis Ende Dezember dieses Jahr. Meist würde so ein Antrag ca. ein halbes Jahr dauern. Und da sind wir nun bei dem Thema, wie es euch ergangen ist, nämlich jahrelang klagen, falls dem Antrag nicht statt gegeben würde. Zudem Reha vor Rente und genau so eine blöde stationäre Reha kann und möchte ich nicht machen.
Wir wissen nicht, wo das Gutachten hängt. Der Kreis hat ja erst mal die Gelegenheit gehabt, dazu Stellung zu nehmen und ggf. meinen Antrag abzuändern, oder gar nochmals abzulehnen. Mittlerweile traue ich denen alles zu. Am 30 Dezember 2013 hat mein Anwalt abermals das Sozialgericht angeschrieben, notfalls würde man einen Erörterungstermin anstreben, wenn die nicht voran machen. Das ist der Anwalt, der sich um solche Sachen kümmert. Bis jetzt haben wir immer noch nichts gehört und das ist jetzt auch schon wieder fast drei Wochen her. Dann haben wir noch den anderen Anwalt, der für mich den Unfall mit der Hundeversicherung regelt. Meine Fa. hat mir sozusagen durch den BR mitteilen lassen, dass sie mir eine lächerliche Abfindung zahlen würden, wenn ich kündigen würde, da die ganz genau wissen, dass ich eh nicht mehr wiederkomme. Zudem würde meine Stelle nicht mehr besetzt werden. Ich koste denen im Moment nichts und von daher bräuchten die ja nichts unternehmen und können die Füße still halten. Daraufhin will mein Anwalt zuerst mal die Hundeversicherung abermals anschreiben, damit noch mal ein Gutachten erstellt wird. Mein Schmerztherapeut will es mir nicht direkt sagen, meinte aber, dass nach so langer Zeit, ich wohl bleibende Schäden davon getragen habe. Das ist das eine. Je nachdem wie das Gutachten ausfällt, will er dann meine Fa. mit ins Boot holen. Und dann sind wir wieder an einem Punkt, wo es heißt: warten, warten und abermals warten. Mittlerweile hat mich die ganze Geschichte dermaßen ausgelaugt, dass ich noch in psychologischer Behandlung gelandet bin. Es ist einfach nur noch ätzend und bald nicht mehr zu ertragen, aber da bin ich wohl nicht die einzigste, der es so ergeht, wenn man das hier so alles liest.

Gruß Bora

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 18. Jan 2014, 11:57

Hallo,

ich bin Jahrgang 55 und kann normalerweise mit 65 plus 9 Monaten in die Altersrente gehen..

da ich aber einen Schwerbehindertenausweis 50 auf Dauer habe, könnte ich bereits mit 63 plus 9 Monaten gehen...

ich habe aber auch die Möglichkeit mit 60 plus 9 Monate in die vorgezogene Schwerbehindertenrente zu gehen..allerdings dann mit Abzügen von 10,8 % (bzw. minus Abzüge)...

warum kannst du mit 62 Jahren in Rente gehen?..welcher Jahrgang bist du?

ich werde in diesem Jahr 59 und mein EM-Rentenantrag wird wohl in naher Zukunft (vielleicht noch 12 Monate Dauer) abgelehnt werden....
so dass ich dann im Febr. 2016 in die vorgezogene Altersrente für Schwerbehinderte gehen werde...

Mai 55....60 Jahre im Mai 2015...+ 9 monate...Febr. 2016...Rentenbeginn bzw. 1.3.2016...

an Versicherungszeiten bei der DRV habe ich 40 Jahre zurückgelegt...wenn ich noch die Klage gegen die Afa gewinne und sie das ALG I nachzahlen müssen, dann kommen noch ungefähr 10 Monate zusätzlich auf das Rentenkonto..
also 40 Jahre und 10 Monate...für das DRV-konto...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Bora » Sa 18. Jan 2014, 12:17

Hallo,

ich bin von April 1955. Entweder war der Berater nicht auf dem neusten Stand, oder ich habe ganz einfach den Durchblick verloren. Er sagte mir, dass das von 60 auf 62 Jahre angehoben wurde. Wenn das tatsächlich so ist, wie du und auch Doppeloma schreibt, wäre das natürlich für mich von Vorteil mit 60 und ein paar Monaten in Rente zu gehen. Die paar Monate könnte man überbrücken und ich hätte endlich meine Ruhe. Bis Mai 2015 bekomme ich das ALG 1 und mein Vorteil den ich im Moment habe, ist, dass die Hundeversicherung meine vollen Rentenbeiträge zahlt. In der Hinsicht hatte ich keinen Ausfall.

Gruß Bora

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 18. Jan 2014, 12:26

und mein Vorteil den ich im Moment habe, ist, dass die Hundeversicherung meine vollen Rentenbeiträge zahlt
hab ja schon viel gehört...aber Hundeversicherung zahlt die Rentenbeiträge :Gruebeln: :Ohnmacht: :Neugierig:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Bora » Sa 18. Jan 2014, 12:34

Doch das ist so. Weil das ein Unfall war, hat sich der Rententräger die Differenz vom Krankengeld zu meinem Gehalt wieder geholt. Das habe ich Gott sei Dank schwarz auf weiß vom Rententräger. Es werden für mich im Moment die vollen Beträge eingezahlt, so als ob ich arbeiten würde. Und das gleiche gilt auch für die Differenz vom ALG 1 zu meinem regulären Gehalt.

Gruß Bora

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Re: Rente mit 60

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 18. Jan 2014, 14:19

LG
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