Berechnung AU

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
VillaKunterbunt
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Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von VillaKunterbunt » Fr 17. Jan 2014, 00:18

Ich hab da mal ne Frage :Verwirrt:

Ich war 2010 wegen Depressionen länger krankgeschrieben.
2012 leider dann auch wieder.
2013 dann wegen ner Knie-OP.

Auf dem Auszahlschein wegen der Knie-OP hat mein Hausarzt seit ca. 8 Wochen nun noch zwei andere Diagnosen (Verdacht auf ..) geschrieben.

Krankengeld wird ja - soweit ich weiß - 78 Wochen gezahlt.

WIe verhält sich das jetzt bei meinen Krankschreibungen.

Werden die jetzt zusammengezogen? Es gibt ja da auch irgendeine Dreijahresfrist. Wie berechnet man die?
Wann beginnt die zu laufen, was ist zu beachten?

Kann mir das bitte mal jemand VERSTÄNDLICH verklären; ich versteh das nämlich alles leider nicht :Hilfe:

Vielen Dank schon mal.
VG VillaKunterbunt

Vrori
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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Jan 2014, 16:56

Hallo,

tja...wenn du nicht schreibst, was der Arzt da noch als Verdacht hinzugetragen hat?

die 3-Jahres-Frist beginnt mit dem erstmaligen Auftreten einer AU wegen einer Erkrankung...
jetzt die Knie-OP..z.B. 3.3.2013...

dann geht die 3-Jahres-Frsit vom 3.3.2013 - 2.3.2016.....einschl. Lohnfortzahlung und evtl. ÜG durch die DRV hat man 78 Wochen Anspruch auf KG...

hinzugetretene Erkrankungen verlängern den Anspruch nicht..

googel mal selber nach den Begriffen: 3-Jahres-Frist oder Blockfrist...und hinzugetretene Erkrankung..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von VillaKunterbunt » Fr 17. Jan 2014, 17:10

Danke für die Info Vroni.

Der Doc hat auf dem Auszahlschein die Diagnose des Knies (Meniskus usw) draufgeschrieben und Verdacht auf nichtentzündliche rheumatische Erkrankung, Verdacht auf Fibromyalgie und Verdacht auf Fatigue-Syndrom.

Habe mal nach diesem Fatgigue-Syndrom gegoogelt, weil ich das gar nicht kannte. Mich hätte jetzt auch interessiert, ob das zu meinen psychischen Krankschreibungen dazugezählt wird?

Wird denn auch schon "ein Verdacht des Arztes auf eine ev. Krankheit" schon auf eine vorher bestehende Krankheit krankengeldmäßig dazugezählt?

Ich war ja wie gesagt, im Januar 2010 wegen Depressionen krankgeschrieben und dann 2012 (bis Sept. 2012). Ab wann fängt denn dann die "neue" Berechnung an wegen der Depressionen?
Erste Krankschreibung deshalb ja Januar 2010, dann würde die 3-Jahres-Frist also - wenn ich das richtig verstehe - Januar bzw. Februar 2013 wieder neu anfangen?
VG VillaKunterbunt

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von k@lle » Fr 17. Jan 2014, 18:06

googel mal selber nach den Begriffen
kannst auch hier im Forum mal über die "Suchfunktion"mal nachschauen..

z.B.

search.php?keywords=Blockfrist

noch ein kleiner Tipp...schau dir die Beiträge von Vrori an...glaub sie hat das mal recht verständlich erklärt
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von VillaKunterbunt » Fr 17. Jan 2014, 18:13

Danke, hatte bisher Beiträge von 2010 gefunden. Bin mir nicht sicher, ob die noch aktuell sind.
Aber dann werd ich mal googeln. Nur ist das da oft nicht so - für mich - verständlich geschrieben.
VG VillaKunterbunt

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Fr 17. Jan 2014, 19:45

Hallo,

hier ist alles ziemlich gut erklärt...

http://www.kv-media.de/kg_dauer.php

ansonsten ist auch deine KK verpflichtet, dir eine Auskunft zu geben..sogar schriftlich...!!
LG
Vrori

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von VillaKunterbunt » Sa 18. Jan 2014, 02:05

Vielen Dank Vroni.

Ob es "günstig" ist, die KK danach zu fragen? Wird einem doch bestimmt unterstellt, man würde so was "mit Absicht" machen oder so. Weiß grad nicht, wie ich das richtig ausdrücken soll.
VG VillaKunterbunt

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von Vrori » Sa 18. Jan 2014, 11:17

Hallo,

nein..natürlich...ja, sie können dir was unterstellen....aber...da du eine aktuelle AU vom HNO hast? was wollen sie denn machen...sie werden versuchen, das KG zu sperren..was sie ja auch sowieso machen würden, da du ja nun arbeitsfähig geschrieben bist....

du hast doch nichts zu verlieren...und wenn man ein offenes Gespräch führt...ist das oft hilfreicher, als sich gar nicht zu melden...

viel Erfolg
LG
Vrori

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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von VillaKunterbunt » Sa 18. Jan 2014, 14:16

HNO? Nein, bin von meinem Hausarzt krankgeschrieben.
Muss am Montag wieder hin.
Am Mittwoch hab ich einen Termin beim Rheumatologen wegen dieser blöden Schmerzen in den Fingern, Armen usw.
Hoffe, ich bin anschließend schlauer und bekomm dann endlich die "richtigen" Medis, damit das mal aufhört.

Noch hat sich die KK nicht gemeldet. Wie gesagt, bin seit 3. Juni 2013 krankgeschrieben. Hab halt nur Schiss, dass die von heut auf morgen kommen und sagen, gibt nichts mehr oder so.
Wie gesagt, bin in diesen Sachen "blutiger Anfänger" und hab überhaupt keine Ahnung, wie das bei einer längeren Krankschreibung so geht. Mein AG hat im November angerufen und wollte wissen, was ich habe und wie lang es voraussichtlich dauert. Sonst - wäre gesetzlich so vorgegeben - müsste er den medizinischen Dienst beauftragen. Ich sagte, soll er ruhig machen, am besten jemanden, der mir idealer Weise dann auch bei der ganzen Krankengeschichte weiterhelfen kann. Bisher kam noch nichts. Hatte ihn noch mal angerufen und gesagt, dass ich nen Termin beim Spezialisten hab und mich danach wieder melden würde.
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Re: Berechnung AU

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 18. Jan 2014, 18:05

Hallo VillaKunterbunt, :smile:
Noch hat sich die KK nicht gemeldet. Wie gesagt, bin seit 3. Juni 2013 krankgeschrieben. Hab halt nur Schiss, dass die von heut auf morgen kommen und sagen, gibt nichts mehr oder so.
einfach "so" geht nicht, die müssen schon eine Einschätzung des MDK dafür haben, die KK-SB sind ja keine Ärzte, die das beurteilen könnten, dafür gibt es den MDK, der das in ihrem Auftrag prüfen müßte.
Das wird häufig "per Aktenlage" gemacht aber auch durch eine Einladung zur ärztlichen Untersuchung dort.

Den SB der KK stehen gesundheitliche Informationen (mündlich /telefonisch/ schriftlich) überhaupt nicht zu und vor der Einstellung des Krankengeldes MUSST du schriftlich dazu einen Bescheid bekommen.

Die Klärung deiner AU-Zeiten und Diagnosen ist dein gutes Recht, bitte fordere dir diesen PC-Ausdruck für die letzten 4 - 5 JAHRE bei der KK an, nur daraus kann man dann erkennen, wann bestimmte Blockfristen (die maßgeblichen Blockfristen für den jeweiligen Krankengeld-Anspruch) für welche AU begonnen haben ... :lesen: :lesen: :lesen:

Diesen Ausdruck braucht man (z.B.) auch für einen Antrag auf Gleichstellung bei der AfA oder für andere Sachen, daraus wird auch bei denen der Zeitpunkt einer Aussteuerung errechnet, das wird laufend bei denen registriert, das können die nicht einfach passend "umändern" ...
Wie gesagt, bin in diesen Sachen "blutiger Anfänger" und hab überhaupt keine Ahnung, wie das bei einer längeren Krankschreibung so geht.


Glaube ich dir gerne, am Anfang wußte ich nicht mal was passiert wenn der AG nach 6 Wochen nicht mehr zahlt, ich war bis 2006 noch nie so lange krank gewesen, die KK mag das nicht besonders wenn sie solange Krankengeld zahlen muss, deswegen brauchst du aber nicht auf Informationen verzichten, die dir zustehen und eine Bedeutung dafür haben.

Die Versuche Langzeitkranke dann "loszuwerden" können sehr unterschiedlich aussehen, meinem Dopa hat man sogar mal (schriftlich) mitgeteilt, dass er (angeblich) entlassen wäre und deswegen keinen Anspruch mehr hätte auf Weiterzahlung ... ob er deswegen fast den nächsten Infarkt bekommen hätte, war denen egal ... :ic_down:

Denn BEIDES stimmte NICHT, er war nicht entlassen bei seinem AG (das erfährt man ja üblicherweise von seiner Firma und nicht erst von der KK ... :confused: :Gruebeln: ) UND, der Anspruch auf Krankengeld endet auch nicht weil man jetzt arbeitslos wäre, solange man ohne Unterbrechung weiter AU geschrieben wird MÜSSEN die trotzdem zahlen.

Das war innerhalb 24 Stunden vom Tisch, nachdem wir uns vom ersten Schreck erholt hatten, ist er direkt zur KK gefahren und wollte von denen seine Kündigung (des AG) sehen ... ER wisse davon NIX und sein AG auch nicht, was ein kurzer Anruf dort bereits geklärt hatte.
Mein AG hat im November angerufen und wollte wissen, was ich habe und wie lang es voraussichtlich dauert. Sonst - wäre gesetzlich so vorgegeben - müsste er den medizinischen Dienst beauftragen. Ich sagte, soll er ruhig machen, am besten jemanden, der mir idealer Weise dann auch bei der ganzen Krankengeschichte weiterhelfen kann.


Deinen AG geht das auch NIX an (oder ist der Arzt :Gruebeln: ) und wie lange das noch dauern kann weiß aktuell ja offenbar nicht mal dein behandelnder Arzt, da kannst du das deinem AG auch nicht voraussagen und das brauchst du auch nicht, wenn es soweit ist (dass du wieder arbeiten könntest) wird er der Erste sein, dem du das dann mitteilen wirst ... :jaa: :cool:

Bis dahin bekommt der deinen Krankenschein und das hat zu genügen, du brauchst dich von dem auch nicht anrufen lassen, der soll dir schreiben, wenn er dir was mitteilen möchte ...welchen Med. Dienst wollte er denn beauftragen (Betriebsarzt oder MDK der KK ... :confused: :Gruebeln: ), ein Betriebsarzt hat zu deiner medizinischen Behandlung nichts festzustellen, der könnte nur (nach der Genesung) überprüfen ob du wirklich am früheren Arbeitsplatz wieder einsatzfähig bist.

So war das jedenfalls bei mir nach der Herz-OP, aber erst als die AU beendet war und ich wieder einsteigen sollte ... während der AU hat der nichts dabei verloren, wäre auch freiwillig da hinzugehen.

Den MDK kann auch ein AG beauftragen, muss er aber auch begründen können welche Fragen da zu klären sind ... nach langer Krankheit was "anzuzweifeln" ist eher unüblich (schon weil die Krankheit den AG gar nichts angeht), vielleicht hat der MDK den Auftrag deswegen nicht angenommen ... möglicherweise war das aber auch nur dafür gedacht dich "unter Druck" zu setzen ... :confused: :Gruebeln:

Ernsthafte HILFE brauchst du in beiden Fällen nicht zu erwarten, dafür sind die nicht zuständig, wirklich helfen können dir nur die richtigen Ärzte mit den geeigneten Therapien und Behandlungen, und das braucht eben manchmal längere Zeit ... und viel Geduld ... :koepfchen: :troesten:
Bisher kam noch nichts. Hatte ihn noch mal angerufen und gesagt, dass ich nen Termin beim Spezialisten hab und mich danach wieder melden würde.
Lass sowas in der Zukunft bitte bleiben, du brauchst deinen AG nicht über den konkreten Behandlungs-Fortschritt und/oder Arzt-Termine bei Spezialisten zu informieren, der bekommt NUR die AU-Bescheinigung und das hat ihm zu genügen, warum gehen nur soviele Leute so sorglos mit ihren gesundheitlichen Informationen um und erzählen davon vielen Leuten was, die das gar nicht zu interessieren hat ... :Ohnmacht: :Ohnmacht: :Ohnmacht:

Über sowas spricht man generell NUR mit einem Arzt (auch bei KK und AfA) und das ist auch der einzige der da wirlich HELFEN KANN, wenn man bei ihm deswegen in regelmäßiger Behandlung ist ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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