Nach ALGI Bezug selbst krankenversichern

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Schahri
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Nach ALGI Bezug selbst krankenversichern

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 2. Okt 2013, 15:25

Hallo,

ich hab die Suche gequält, aber nicht die Antwort gefunden oder nicht richtig gesucht (einiges ausprobiert) oder den Wald vor lauter Bäumen nicht gesehen.
Falls jemand einen Link zum Thema hat - bitte her damit.

Bis 06.09. habe ich ja noch ALGI nach der Nahtlosigkeitsregelung erhalten (EMR-Ablehnung ist im Widerspruch). Da ich noch nicht ALGII beantragt habe (die Kraft hab ich hoffentlich bald) und ob ich das überhaupt bekommen würde steht auf einem anderen Blatt (Lebensgefährte mit Einkommen, nicht verheiratet) - muss ich mich erstmal selbst krankenversichern.
  • Hat jemand Erfahrung wie das läuft?
    Kommt die KV auf mich zu? Muss ich die KV informieren?
    Und wenn ja, ab wann müsste ich selbst bezahlen - 07.09.? Oder erst später?
    Greift die 4-wöchige Nachversicherungspflicht hier, so das ich erst ab 01.10. zahlen müsste?
Ich wollte jetzt nicht so unbedarft meine KK anschreiben. Hoffentlich kann mir jemand was dazu sagen. Lieben Dank.
LG
Schahri

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k@lle
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Re: Nach ALGI Bezug selbst krankenversichern

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 2. Okt 2013, 16:18

Du solltest einen Preis -Leistungsvergleich mit verschiedenen KK machen...

frag mal bei Google nach einem Vergleichsportal....

halt uns mal auf dem Laufenden bevor du irgendwo gleich Blind unterschreibst....

P.s:als ich mich selbstständig machte hatte ich mich Priv.Krankenversichert (was sich später als Fehler herausstellte...egal)damals machte ich den Vergleich über meinen Versicherungsmakler...
Denke aber du musst dich bei einer gesetzlichen KK Versichern...
2005 kostete so-was ca.130€....heute wird´s wohl etwas Teurer sein (hab so was von ca.150€ gehört)
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Nach ALGI Bezug selbst krankenversichern

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 2. Okt 2013, 17:10

Hallo,

nach Ende der Versicherungspflicht besteht noch ein 4wöchiger Nachversicherungsanspruch...wenn du denn z.B. ins Krankenhaus müßtest und du noch keine Zeit hattest, mit der KK zu sprechen...

du solltest dich auf jeden Fall mit deiner KK in Verbindung setzen und dort erfragen, wie hoch die Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung sind......

wenn du dann dort die freiwillige KV beantragst, heißt das aber auch, dass du sofort für den Anschlußtag nach Ende des ALG I auch die freiwilligen Beiträge bezahlen mußt..

ich denke auch, dass der Beitrag heute irgendwo bei ca. 150 Euro liegen wird...
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Nach ALGI Bezug selbst krankenversichern

Ungelesener Beitrag von Onkel » Mi 2. Okt 2013, 17:16

ich würde versuchen zunächst irgendwie Kraft zu sammeln und ALG2 prüfen lassen...

Die meisten Formulare kannst du ja schon zuhause ausfüllen, nimm alles was zur Prüfung gefordert wird gleich mit dann hast du unnötige Wege gespart.

Hier kannst du dir die Formulare runterladen

Formulare

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Re: Nach ALGI Bezug selbst krankenversichern

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mi 2. Okt 2013, 18:26

Hallo Schahri, :Bussi:
ob ich das überhaupt bekommen würde steht auf einem anderen Blatt (Lebensgefährte mit Einkommen, nicht verheiratet) - muss ich mich erstmal selbst krankenversichern.
Das kannst du relativ leicht selber ausrechnen, denn es gibt (als Bedarfsgemeinschft von 2 erwachsenen Personen) 2 X den Regelsatz /aktuell 347 € (meines Wissens) + die "angemessene" Miete (inclusive Betriebskosten) vom Amt, alle Einkünfte werden darauf angerechnet, auch wenn ihr NICHT verheiratet seid bekommst du alleine NICHTS ...

Bei Einkünften (eines Partners) aus Arbeitseinkommen gibt es gewisse "Freibeträge", aber sehr großzügig sind die nicht, der Rest wird auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet /verteilt ... nur wenn dann noch was fehlt, gibt es überhaupt ALG II dazu.
Dein Partner wird dann auch "zwangsweise" mitbetreut vom JC (Vermittlung /Beratung/EGV ...), denn ihr sollt ja möglichst schnell wieder aus dem Bezug "verschwinden" ...

Dein Partner muss auch Alles offenlegen beim Amt, die entscheiden dann ob es zu reichen hat oder nicht ... auch ein "Umzug" könnte Thema werden, wenn das JC die Wohnung nicht für (örtliche Richtlinien sind zu beachten) "angemessen" ansieht ... ob dein Partner sich das antun will, muss er selber entscheiden, ihr solltet vielleicht erstmal Wohngeld (Wohngeldstelle !!!) prüfen lassen.

Die KV-Beiträge übernehmen die (bei Wohngeld) natürlich dann nicht, auch keine Betriebskostenabrechnungen und keine Rundfunkgebühr ... überschreitet das Einkommen deines Partners den Betrag von 694,00 € plus kompletter Wohnkosten deutlich (oder sein /euer "Vermögen" die Schongrenzen des SGB II), dann kannst du dir den Antrag tatsächlich "verkneifen" ... die K-Versicherung könnte aber zu deiner/seiner "Bedürftigkeit" führen, wenn er die auch noch übernehmen müßte ... :confused: :Gruebeln: dann müss(t)en die doch wieder zahlen, wenigstens den Versicherungsbeitrag ...

Zur Nachversicherung hat dir ja @Vrori schon geantwortet, mir hat man damals für 10 Tage die Rechnung geschickt, weil mein ALGI bereits am 19. beendet war und wir ALG II erst zum 01. des Folgemonats beantragt hatten, ich bekam das Geld (rund 50 €) dann nach der Bewilligung der EM-Rente von meiner KK zurück, weil ja rückwirkend die DRV zuständig war für diesen Zeitraum.

ALG II gibt es erst ab Antragstellung und wirkt höchstens bis zum Beginn des laufenden Monats zurück, für September bekommst du dort also kein Geld mehr nachgezahlt, auch keine K-Versicherung ... die KK will es aber trotzdem haben, wenn kein anderer zuständig ist hält sie sich an dich ...den Antrag auf "freiwillige Weiterversicherung" mußt du aktiv selber bei deiner KK stellen ...

Abwarten hilft nicht, dafür gibt es Fristen, dann brauchen die das nicht mehr machen ... damit kennt sich aber @Vrori viel besser aus als ich.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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