Hallo Schahri,
ob ich das überhaupt bekommen würde steht auf einem anderen Blatt (Lebensgefährte mit Einkommen, nicht verheiratet) - muss ich mich erstmal selbst krankenversichern.
Das kannst du relativ leicht selber ausrechnen, denn es gibt (als Bedarfsgemeinschft von 2 erwachsenen Personen) 2 X den Regelsatz /aktuell 347 € (meines Wissens) + die "angemessene" Miete (inclusive Betriebskosten) vom Amt, alle Einkünfte werden darauf angerechnet, auch wenn ihr
NICHT verheiratet seid bekommst du alleine
NICHTS ...
Bei Einkünften (eines Partners) aus Arbeitseinkommen gibt es gewisse "Freibeträge", aber sehr großzügig sind die nicht, der Rest wird auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet /verteilt ... nur wenn dann noch was fehlt, gibt es überhaupt ALG II dazu.
Dein Partner wird dann auch "zwangsweise" mitbetreut vom JC (Vermittlung /Beratung/EGV ...), denn ihr sollt ja möglichst schnell wieder aus dem Bezug "verschwinden" ...
Dein Partner muss auch Alles offenlegen beim Amt, die entscheiden dann ob es zu reichen hat oder nicht ... auch ein "Umzug" könnte Thema werden, wenn das JC die Wohnung nicht für (örtliche Richtlinien sind zu beachten) "angemessen" ansieht ... ob dein Partner sich das antun will, muss er selber entscheiden, ihr solltet vielleicht erstmal Wohngeld (Wohngeldstelle !!!) prüfen lassen.
Die KV-Beiträge übernehmen die (bei Wohngeld) natürlich dann nicht, auch keine Betriebskostenabrechnungen und keine Rundfunkgebühr ... überschreitet das Einkommen deines Partners den Betrag von 694,00 € plus kompletter Wohnkosten deutlich (oder sein /euer "Vermögen" die Schongrenzen des SGB II), dann kannst du dir den Antrag tatsächlich "verkneifen" ... die K-Versicherung könnte aber zu deiner/seiner "Bedürftigkeit" führen, wenn er die auch noch übernehmen müßte ...
dann müss(t)en die doch wieder zahlen, wenigstens den Versicherungsbeitrag ...
Zur Nachversicherung hat dir ja
@Vrori schon geantwortet, mir hat man damals für 10 Tage die Rechnung geschickt, weil mein ALGI bereits am 19. beendet war und wir ALG II erst zum 01. des Folgemonats beantragt hatten, ich bekam das Geld (rund 50 €) dann nach der Bewilligung der EM-Rente von meiner KK zurück, weil ja rückwirkend die DRV zuständig war für diesen Zeitraum.
ALG II gibt es erst ab Antragstellung und wirkt höchstens bis zum Beginn des laufenden Monats zurück, für September bekommst du dort also kein Geld mehr nachgezahlt, auch keine K-Versicherung ... die KK will es aber trotzdem haben, wenn kein anderer zuständig ist hält sie sich an dich ...den Antrag auf "freiwillige Weiterversicherung" mußt du aktiv selber bei deiner KK stellen ...
Abwarten hilft nicht, dafür gibt es Fristen, dann brauchen die das nicht mehr machen ... damit kennt sich aber
@Vrori viel besser aus als ich.
Liebe Grüße von der Doppeloma