Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Benutzeravatar
hasenstall
Beiträge: 245
Registriert: Mo 11. Jun 2012, 08:30
Hat sich bedankt: 129 Mal
Danksagung erhalten: 146 Mal

Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Do 31. Jan 2013, 09:29

Hallo Leute,

ich hab da grad ein paar brennende Fragen, vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns Tips geben.

Problem:

Mein Sohn 23 Jahre alt hatte 2011 eine Bäckerlehre beendet, wurde auch übernommen und hat dann leider eine Mehlstauballergie bekommen.
Es lief von Anfang an alles über die Berufsgenossenschaft.

Von Seiten seines Arbeitgebers, wurde keinerlei Rücksicht genommen. Nach einem Streit mit seinem Chef, hat er dann Ende August gekündigt. Leider ohne vorher vom Arzt ein Attest zu holen, oder das Arbeitsamt zu informieren, war ja klar, dass er dann eine Sperre bekommen hat.
Gutachtertermin war erst im Dezember. Lt. Gutachter war es gut zu kündigen, weil er so schlimmeres verhindert hat.

Beim AA musste er eine EV unterschreiben, worauf er jede Arbeit annehmen sollte. Hat auch Stellenangebote zugeschickt bekommen, aber alle als Bäcker, was ja totaler Blödsinn ist.

Arbeitslosengeld hat er jetzt im Januar bekommen, aber nur die Hälfte, obwohl im Bescheid der volle Betrag steht und Anspruch vom 05.12-31.12., lt. seiner SB würde sie die Hälfte zurückhalten müssen (verstehe ich gar nicht).

Nun kam der Bescheid von der BG, mit Anerkennung seiner BU rückwirkend ab dem Tag seiner Kündigung. Mit der Zusage von Rehabilitation von bis zu 5 Jahren und Anspruch auf Übergangsgeld.
Es steht auch darin, dass er keine Arbeit aufnehmen darf, wodurch sich die Krankheit verschlimmern könnte.

Dort hat er erst im März einen Termin zur Berufsberatung muss aber nächste Woche zum AA und hat jetzt voll Schiss, weil er sich noch nirgends beworben hat.

Ich hab ihm dann gesagt, dass er jetzt solange er das Gutachten noch nicht hat ja gar keine Arbeit aufnehmen darf. Wir wissen ja gar nicht welche Einschränkungen er beachten muss. Es sind so viele Allergien und verschlimmern darf er es doch auch nicht, sonst gibt es da nachher mit der BG noch Schwierigkeiten.

Vernünftiger wäre jetzt die Zeit bis zu seiner Ausbildung im Herbst richtig zu nutzen. Z.B eine Therapie für seine Legasthenie zu machen, weil er dadurch mit seiner Ausbildung keine Mittlere Reife bekommen hat.
Seine Berufschullehrerin wollte die Legasthenie nicht berücksichtigen, denn wenn er das wirklich hätte, könnte er keine Ausbildung machen und hat ihn in Deutsch und Englisch immer sehr schlecht benotet.
Atteste von Psychologe und Amtsarzt sind vorhanden, er musste durch meine Erkrankung (konnte die Thera nicht mehr bezahlen) eine Therapie abbrechen.

Meine Frage jetzt:
- "Bekommt er jetzt auch Rückwirkend seinen Unterhalt von der BG, oder erst ab Beginn der neuen Ausbildung?"
- "Wie kommt er jetzt an die Therapie?"
Er war so froh, die schlimme Schulzeit überstanden zu haben und dass da jetzt die absolute Panik herrscht, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein ist schon verständlich.

Ich habe mich angeboten mit zu den Terminen beim AA und der BG zu gehen, aber das will er nicht, ist ja erwachsen.

Hoffe mal auf Tips von euch, vielleicht hat das jemand schon durch.

Danke schonmal und lieben Gruß
Frau hasenstall
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

Benutzeravatar
reallyangry
Beiträge: 534
Registriert: Fr 15. Jun 2012, 13:49
Hat sich bedankt: 639 Mal
Danksagung erhalten: 402 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Do 31. Jan 2013, 09:38

Hallo Hasenstall,
du schreibst:
Vernünftiger wäre jetzt die Zeit bis zu seiner Ausbildung im Herbst richtig zu nutzen. Z.B eine Therapie für seine Legasthenie zu machen, weil er dadurch mit seiner Ausbildung keine Mittlere Reife bekommen hat.
Seine Berufschullehrerin wollte die Legasthenie nicht berücksichtigen
Ist seine Legasthenie attestiert? Wenn ja, dürfen ihm durch diese "Krankheit" keine Nachteile entstehen.
Leider bedeutet das aber häufig nicht, dass LehrerInnen sich daran halten.
Vielleicht sollte er sich um eine Attestierung der Legasthenie bemühen, wenn ihm noch keine Bestätigung vorliegt.
LG
RA
Wer als Werkzeug nur einen Hammer hat, sieht in jedem Problem einen Nagel.
(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von maday » Do 31. Jan 2013, 09:50

hasenstall hat geschrieben:Ich habe mich angeboten mit zu den Terminen beim AA und der BG zu gehen, aber das will er nicht, ist ja erwachsen.
Diese Einstellung sollte dein Sohn ganz schnell ablegen, zu solchen Ämtern geht man(n) oder frau nie allein, egal wie jung oder alt man ist. Ein Beistand hat auch 2 Ohren und 4 Ohren hören besser als 2 Ohren. Zum anderen flößt man so manchen Mitarbeiter bei Ämtern wie JC, AfA oder auch BG Respekt ein und man wird nicht so von oben herab abgefertigt.

Also noch einmal mit Sohnemann reden und natürlich als Beistand mitgehen.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Benutzeravatar
hasenstall
Beiträge: 245
Registriert: Mo 11. Jun 2012, 08:30
Hat sich bedankt: 129 Mal
Danksagung erhalten: 146 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Do 31. Jan 2013, 10:08

Hallo reallyangry,

wie ich schon geschrieben habe, hat er ja schonmal eine Therapie begonnen. Das ging über ein Jahr, aber jede Woche nur eine Stunde, hat mich jeden Monat viel Geld gekostet, 240 Euronen.
Hatte es mir ganz leicht gedacht, von wegen Einkommensteuererklärung, da kann man das ja geltend machen, hab ich gedacht.

Die Psychologin (hat die Ausbildung für Legasthenie) hat mir dann ein Gutachten geschrieben, weil ja da schon massive psychische Probleme da waren.
Es hat ihm auch supergut geholfen, er wurde immer selbstbewusster und besser in der Schule.

Aber bei meiner Steuererklärung war das ein Griff ins Klo, die wollten das vom Amtsarzt im voraus bestätigt haben. Die Amtsärztin hat sich tierisch aufgeregt, weil sie die Therapie total befürwortet hatte und diese auch unbedingt weitergeführt werden sollte.
Vom Finanzamt hab ich dann Post bekommen, dass ich zukünftig alle Kosten geltend machen kann, aber rückwirkend nichts erstattet wird. Waren 2500,-€, die hinten und vorne gefehlt haben.
Zu der Zeit war ich schon im Bornout und konnte das Geld einfach nicht mehr vorstrecken.


Atteste haben wir, die soll er auch mitnehmen zu seinen Terminen, die Amtsärztin schreibt bestimmt auch noch ein aktuelles, wenn gewünscht.
Vielleicht haben wir Glück und es bezahlt jemand von den Stellen.

Lg hasenstall




@madey,

ich werd heut nochmal mit ihm reden. Blöd ist halt, dass der BG-Termin so weit weg ist und ich mit diesen Drecks-Panikatacken................alles doof.

Danke dir, aber das sollte mir wichtig sein, erstmal durchschnauff
lg
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 31. Jan 2013, 19:57

Hallo liebe Frau Hasenstall, :Bussi:

dann versuche ich auch mal das Knäuel zu entwirren.
Von Seiten seines Arbeitgebers, wurde keinerlei Rücksicht genommen. Nach einem Streit mit seinem Chef, hat er dann Ende August gekündigt. Leider ohne vorher vom Arzt ein Attest zu holen, oder das Arbeitsamt zu informieren, war ja klar, dass er dann eine Sperre bekommen hat.
Schade, dass er nicht zum Arzt ist und AU geschrieben wurde, das geht auch wenn die Weiterführung der Tätigkeit klar gesundheitsschädlich ist, die Kündigung war tatsächlich nicht die beste Lösung, allerdings sollte das auch aktuell noch möglich sein um aus der AfA-Mühle herauszukommen.
Gutachtertermin war erst im Dezember. Lt. Gutachter war es gut zu kündigen, weil er so schlimmeres verhindert hat.
Welcher GA war das der das bestätigt hat (der Amtsarzt von der AfA ???), liegt euch dieses GA vor mit dieser eindeutigen Aussage vor, auch dein Sohn hat Anspruch eine Kopie solcher GA zu erhalten.
Dann ist die Kündigung aus gesundheitlichen Gründen gerechtfertigt und die Sperre hätte gar nicht (mehr) erfolgen dürfen.
Da sollte ein Überprüfungsantrag (§ 44 SGB X) gestellt werden, da die Widerspruchsfrist dafür ja verstrichen sein dürfte. :ic_up:

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/44.html
Beim AA musste er eine EV unterschreiben, worauf er jede Arbeit annehmen sollte. Hat auch Stellenangebote zugeschickt bekommen, aber alle als Bäcker, was ja totaler Blödsinn ist.
Er "musste" GAR NICHTS, wie hat man ihn davon denn wieder "überzeugt", die EGV ist ein Vertrag und sowas unterschreibt man freiwillig oder gar nicht ..im Übrigen gibt es auch im SGB III eine Zumutbarkeit von Tätigkeiten, die sich insbesondere auch auf die gesundheitliche Eignung erstreckt.

Wenn die Mehlstauballergie bereits schriftlich /ärztlich nachgewiesen ist, DARF die SB NICHT von ihm verlangen, dass er sich als "Bäcker" bewirbt, auch nicht wenn er das "dummerweise unterschrieben hat", diese EGV ist eine rechtswidrige Unverschämtheit wenn da sowas drin steht und solche VV kann er als unzumutbar ablehnen.
Magst du mir diesen "Wisch" mal schicken, meist dient sowas im SGB III ohnehin nur dazu den § 140 SGB III "auszuhebeln", nur würde kein Richter eine solche EGV für rechtens ansehen, denn es gilt immer noch was im Gesetz steht.
(1) Einer arbeitslosen Person sind alle ihrer Arbeitsfähigkeit entsprechenden Beschäftigungen zumutbar, soweit allgemeine oder personenbezogene Gründe der Zumutbarkeit einer Beschäftigung nicht entgegenstehen.
Hervorhebung von Doppeloma, denn zu diesen Gründen zählen auch gesundheitliche Einschränkungen !!!

Quelle

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
Arbeitslosengeld hat er jetzt im Januar bekommen, aber nur die Hälfte, obwohl im Bescheid der volle Betrag steht und Anspruch vom 05.12-31.12., lt. seiner SB würde sie die Hälfte zurückhalten müssen (verstehe ich gar nicht).
Was im Bescheid steht hat er auch zu bekommen, mit welcher Rechtsgrundlage wird denn die Einbehaltung von 50 % (schriftlich) begründet ... :confused: :Gruebeln:

Gibt es nur mündliches "Gelaber" :Gruebeln: ...Beschwerde nach Nürnberg und im Anhang den Bescheid und den Konto-Auszug mit dem überwiesenen Betrag, sowas habe ich ja noch nie gehört, denen fällt immer was Neues ein...in die Beschwerde sollte dann auch gleich mal die Anfrage mit rein, warum er bei anerkanntem Grund für die Eigenkündigung, überhaupt mit einer Sperre belegt wurde... MENNO, ich könnte schon wieder ausrasten... :Wut: :schimpfen:

E-Mail: Nuernberg.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de
Nun kam der Bescheid von der BG, mit Anerkennung seiner BU rückwirkend ab dem Tag seiner Kündigung. Mit der Zusage von Rehabilitation von bis zu 5 Jahren und Anspruch auf Übergangsgeld.
Es steht auch darin, dass er keine Arbeit aufnehmen darf, wodurch sich die Krankheit verschlimmern könnte.
Na ist doch Bestens, mit an die Beschwerdestelle in Nürnberg schicken, eindeutiger geht es doch gar nicht mehr, die AfA ist doch nicht der "HerrGOTT", sollte auch einem Überprüfungsantrag beigefügt werden, dann dürfte die Sperre vom Tisch sein und er bekommt das Geld auch noch nachgezahlt (zu 100% und nicht zu 50) ... :jaa: :cool:
Dort hat er erst im März einen Termin zur Berufsberatung muss aber nächste Woche zum AA und hat jetzt voll Schiss, weil er sich noch nirgends beworben hat.
Er braucht keinen Schiss haben, auf unzumutbare Stellen braucht er sich nicht bewerben, hat er die Vorschläge noch zu Hause liegen ???
Dann kann er (auf der Rückseite) vermerken, dass er sich nicht beworben hat, weil die angebotene Stelle gesundheitlich nicht zumutbar ist, PUNKT ...sollte es auch aus dem AfA-GA so hervorgehen, dann gleich noch auf diese Feststellungen verweisen, denn danach hat sich die SB bei der Vermittlung zu richten. :aha:
Ich hab ihm dann gesagt, dass er jetzt solange er das Gutachten noch nicht hat ja gar keine Arbeit aufnehmen darf. Wir wissen ja gar nicht welche Einschränkungen er beachten muss. Es sind so viele Allergien und verschlimmern darf er es doch auch nicht, sonst gibt es da nachher mit der BG noch Schwierigkeiten.
Letztlich wäre es wirklich am Besten wenn ihn ein Arzt bis zum Beginn der beruflichen Maßnahmen AU schreibt, damit er raus ist aus diesem AfA-Theater, auch dein Sohn hat Anspruch auf Krankengeld (aktuell dann nach 6 Wochen) in Höhe des ALGI, dann hat er mit der AfA erst mal gar nichts mehr zu tun, denn die berufliche Zukunft ist ja (über die BG) schon in Klärung, also wohin soll ihn denn die AfA jetzt (vorher) noch vermitteln. :Gruebeln:

Du siehst das völlig richtig, dass die BG sich dann auch schnell zurückziehen kann/wird wenn er irgendeinen /irgendwie machbaren Job aufnehmen würde ...geht das dann auch wieder schief, fühlen die sich nicht mehr zuständig, er hat ja (vermutlich) nicht mehr als Bäcker gearbeitet.
Vernünftiger wäre jetzt die Zeit bis zu seiner Ausbildung im Herbst richtig zu nutzen. Z.B eine Therapie für seine Legasthenie zu machen, weil er dadurch mit seiner Ausbildung keine Mittlere Reife bekommen hat.
Gibt es denn keinen vernünftigen Arzt, der ihn per AU-Bescheinigung aus dem AfA-Verkehr ziehen kann, er MUSS doch dann aktuell (nach 6 Wochen) gar nicht mehr zur AfA und braucht sich mit AU-Bescheinigung (bis zur Abgabe an die KK) auch nicht (mehr) zu bewerben ...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html

Um das Geld kämpfen, was man ihm bisher vorenthalten hat sollte er allerdings trotzdem, wenn es über Nürnberg nicht klappt, dann auf jeden Fall Überprüfungs-Antrag stellen, den Bescheid zur Sperre betreffend, dafür gibt es aktuell noch keine Frist, die ihr verpassen könntet, das ist im SGB III 4 Jahre lang möglich.

In Nürnberg nicht locker lassen, die stellen sich auch schon ganz schön an inzwischen, aber Hartnäckigkeit wird allgemein recht schnell "belohnt", das Halbe Geld sollte er sich schon mal gar nicht gefallen lassen ...also RAN ... :keule: :keule: :keule:
Seine Berufschullehrerin wollte die Legasthenie nicht berücksichtigen, denn wenn er das wirklich hätte, könnte er keine Ausbildung machen und hat ihn in Deutsch und Englisch immer sehr schlecht benotet.
Atteste von Psychologe und Amtsarzt sind vorhanden, er musste durch meine Erkrankung (konnte die Thera nicht mehr bezahlen) eine Therapie abbrechen.
Dazu kann ich dir NIX raten, keine Erfahrungen ... :Gruebeln:
- "Bekommt er jetzt auch Rückwirkend seinen Unterhalt von der BG, oder erst ab Beginn der neuen Ausbildung?"
Rückwirkend vermutlich nicht, aber auch hier habe ich keine Erfahrungen, wie das bei Umschulungen über die BG läuft, von der DRV gab es jedenfalls erst Geld (Übergangsgeld), als die Umschulung auch offiziell begonnen hatte.
- "Wie kommt er jetzt an die Therapie?"
Da fällt mir nur die KK ein, mal mit denen sprechen /Infos einholen, vielleicht weiß da @Vrori was zu ... :confused: :Gruebeln:
Er war so froh, die schlimme Schulzeit überstanden zu haben und dass da jetzt die absolute Panik herrscht, den Anforderungen nicht gewachsen zu sein ist schon verständlich.
Dann sollte man ihm ja zusätzlichen /unnötigen Stress (von der AfA) per Krankenschein fernhalten können, ODER ...
Ich habe mich angeboten mit zu den Terminen beim AA und der BG zu gehen, aber das will er nicht, ist ja erwachsen.
Das hat damit gar nichts zu tun, wir sind schon lange "erwachsen" und gehen zu solchen Behörden-Terminen /GA-Terminen generell NIEMALS alleine hin, er vergißt dabei, dass er ohne Beistand (§ 13 SGB X) auch später keinen Zeugen hat für das was dort gesagt wurde, wäre er er so erwachsen wie er annimmt, dann hätte er auch keinen Vertrag unterschrieben der ihn nur unter Druck setzt und rechtswidrige Inhalte enthält...

Ohne genügend Kenntnisse von der Materie zu haben, sollte man da nicht alleine hingehen (da genügt oft schon eine weitere Person, um die SB etwas zu zügeln) und MIT den entsprechenden Kenntnissen (wie schnell man da zu seinem Nachteil "über den Tisch gezogen wird") erst Recht NICHT... :glotzen: :Heiss: :Hilfe:
Im Moment hat er sich aber mit seiner Unterschrift verpflichtet (bis wann geht die EGV) diesen Mist zu machen oder riskiert eine Sperre, wenn er dagegen verstößt, es gibt viele (auch deutlich ältere) Erwachsene, die dem NICHT alleine gewachsen sind, es ist keine Schande sich unterstützen zu lassen.

Wirklich erwachsen ist er erst, wenn er DAS VERSTANDEN HAT ...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Blacky
Administrator
Beiträge: 2580
Registriert: Mi 30. Dez 2009, 20:41
Wohnort: Lippe
Hat sich bedankt: 1340 Mal
Danksagung erhalten: 807 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Blacky » Do 31. Jan 2013, 20:41

Bei mir war das damals so das die BG mir das Geld was ich weniger bekommen habe, egal ob ALG1 oder Umschulungsgeld oder Krankengeld, im nach hinein
erstattet hat. Das war dann immer ein schöner Geldsegen.

Ist allerdings 1987/88 gewesen und ich weiß nicht ob das heute noch so ist.

Eine Sperre darf er nicht bekommen da die Kündigung gerechtfertigt war,

Wenn der Überprüfungsantrag nicht reicht sofort klagen.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



Bild

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 31. Jan 2013, 22:16

Hallo,


ich würde mich bei der KK erkundigen...da muß doch was zu machen sein..

ansonsten hier:

http://www.dr-gumpert.de/html/therapie_legasthenie.html
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Nixe
Beiträge: 278
Registriert: Do 28. Jun 2012, 16:28
Hat sich bedankt: 14 Mal
Danksagung erhalten: 184 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von Nixe » Fr 1. Feb 2013, 22:42

Hallo Häsin,

Mein Sohn hat auch LRS - man bekommts nicht weg - leider nicht therapierbar.
Aber es gibt hilfreiche Übungen um besser klarzukommen.

Er bekam dank Attest immer günstigere Vorraussetzungen bei Schule und Studium. Und er hats Studium abgeschlossen.
Kämpfen musste ich auch immer - aber es lohnte sich auch.

Ich habe sogar sämtliche Unterstützungen eingeklagt die damals möglich waren.

Der Verband war für mich hilfreich!!

http://www.legasthenie-verband.de/

Nicht aufgeben!!

LG :koepfchen:

Benutzeravatar
hasenstall
Beiträge: 245
Registriert: Mo 11. Jun 2012, 08:30
Hat sich bedankt: 129 Mal
Danksagung erhalten: 146 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von hasenstall » Di 10. Sep 2013, 11:17

Hallo ihr Lieben,

bin grad wieder bei meiner Baustelle mittlerer Sohn und brauch da von euch ein bissle Unterstützung! :fluestern:

Also, das mit der BG hat sich supergut geklärt, Sohnemann hat die volle Zeit angerechnet bekommen als Berufserkrankung und hat auch inzwischen das Geld (Sperre und Verletztengeld rückerstattet bekommen)
Die haben ihm auch durch die attestierte Legasthenie eine neue Ausbildung genehmigt, in seinem Wunschberuf, das wäre Sozialbetreuer für Menschen mit Behinderung.
Praktikumsplatz usw. hat er auch schon in einer speziellen Einrichtung.
Ausbildungsbeginn ist im Oktober, aber da muss er dann nach Freiburg umziehen. Von dem Geld Führerschein machen, Wohnung suchen etc..

Alles schön und gut, aber nun kommt der absolute Hammer:
Die Kindergeldkasse hat mir im Juli geschrieben, dass ich unberechtigt Kindergeld erhalten hätte, während der ganzen Lehrzeit, von 08/08 bis 08/11 und wollen von mir das komplette Kindergeld zurück in Höhe von 5900,-zerquetschte.
Auch wenn ich Einspruch einlegen sollte, müsste ich das Geld sofort oder bis 18.08 zurückerstatten.

Das blöde war zu dem Zeitpunkt, dass er da in einer Beruflichen Reha war, also nicht erreichbar und ich hatte von ihm keinen Wohnungsschlüssel um mir Unterlagen zu holen.
Hab dann dort bei der Kindergeldkasse angerufen und gefragt, wie die Forderung zustande kommt und wie die jetzt nach zwei Jahren mit sowas noch kommen, und da hat so eine Tante gemeint, dass ich irgendwann mal angeschrieben wurde und darauf nicht geantwortet hätte.?????????????????? Lt. ihren Unterlagen, hätte mein Sohn gar keine Lehre absolviert und somit hätte uns das Geld nicht zugestanden.

Also kam er dann entlich am 01 August wieder zurück und hat mir auch gleich die Unterlagen gebracht.
Hab dann das Abschlusszeugnis eingescant und auch noch die Abmeldung zur Sozialversicherung, wo draufstand, das von wegen Ende der Berufsausbildung, und das Geld, was während der Zeit gezahlt wurde draufstand.

Am Nachmittag kam dann mit der Post ein Schreiben von der Kindergeldkasse mit dem Aufhebungsbescheid. War Freitag und hab dann dort auch telefonisch niemand mehr erreicht.
Dazu ging ich immer noch von einem Versehen aus, kann ja sein, dass die da einen Praktikanten beschäftigt haben und der halt irgendwelchen alten Fälle nachgeprüft hat etc.pp.. :pfeif:
Vor allem war da wieder dieser Schrieb dabei, denn ich gar nicht ausfüllen kann, weil der Betrieb den ausfüllen muss, so von wegen was verdient wurde usw.. Mein Sohn, behauptet felsenfest, dass er den auch im Betrieb abgegeben hätte.

Nun krieg ich heut eine Mahnung und ich soll das Geld innerhalb einer Woche überweisen............. :Verwirrt: :Heiss: :Verwirrt: :Angst: :kotzen: :kotzen: :kotzen:

Ans Telefon krieg ich keinen, flieg immer gleich raus! Weil da darf man keine Fragen stellen, wie sich die Forderung zusammensetzt. :Heiss: :Sturkopf: :Sturkopf: :Sturkopf:

Was mach ich jetzt, ich bin total durch den Wind. :glotzen:

In meinem Kopf rausch es bloß noch, ich bin so sauer, was kann ich machen? :schimpfen: :Heiss:

Am besten, man bekommt in Deutschland keine Kinder, oder setzt sie aus, oder schmeißt sie spätestens mit 18 raus, dann bekommen die Kids auch noch eine Wohnung eingerichtet!
Da schleifst du die Blagen durch die Schule und die Lehre, mit nicht mal 300 Euronen im Monat und kannst dann zwei Jahre später alles wieder zurückzahlen, was dir der tolle Staat geschenkt hat. Ich find das grad alles nur noch zum :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: :kotzen: Hast dich selbst bis zum Limit ausgezehrt, bist nachher krank und es geht nichts mehr, Arbeit weg, Haus weg, Leben weg und dann kommen die Geier und wollen noch mehr.

Danke, fürs aus- :kotzen: , aber ich brauch echt einen Tip, wie ich da am besten raus komme, weil Probleme sind zum Lösen da!
"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen!" "Ich lächelte, war froh und es kam schlimmer!"

maday
Beiträge: 1464
Registriert: Fr 17. Feb 2012, 10:19
Hat sich bedankt: 213 Mal
Danksagung erhalten: 721 Mal

Re: Anerkannte Berufsunfähigkeit vom Sohn

Ungelesener Beitrag von maday » Di 10. Sep 2013, 15:42

Hallo Hasenstall,
von wann bis wann hat dein Sohn die Ausbildung absolviert, für diese Zeit steht ihm auf alle Fälle das staatl. Kindergeld zu. Anhand des Ausbildungsvertrages und des Abschlusszeugnisses kannst du das belegen. Als letzter Tag der Ausbildung gilt der letzte Prüfungstag. Danach ist die Ausbildung beendet. Erfolgt eine vorzeitige Beendigung des Ausbildungsverhältnisses muß dies der Familienkasse sofort angezeigt werden.

Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 30 Gäste