Krankengeld Aussteuern

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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scherz1965
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Krankengeld Aussteuern

Beitrag von scherz1965 » Di 2. Jul 2013, 10:06

Hallo da es keine dummen Fragen gibt hier meine: bin seit dem 31-01-2012 Krank, habe 7 tage abzug aus vorerkrankungen und mein Krankengeld läuft am 22.07.2013 aus! Ist das so richtig? Da krankengeld ja immer 30 tage pro monat sind hat ja das krankenmjahr nur 350 tage also müsste ich ja noch 9 tage länger krankengeld bekommen. oder wird ddas jahr mit 365 tagen gerechnet was ja dann so nicht ok wäre. bitte um schnelle antwort da ich mich mit der krankenkasse ganz schön in der wolle habe. danke euch vorab schon mal.


gruss jörg

scherz1965
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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von scherz1965 » Di 2. Jul 2013, 10:37

360 Tage sorry 12 mal 30 tage

Mango
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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von Mango » Di 2. Jul 2013, 11:43

Hallo Jörg,

das Krankengeld bekommst du innerhalb der Blockfrist für 78 Wochen entspricht 546 Tage.

Grundlage ist der § 48 Abs. 1 SGB V

Die Rechnung sieht also folgendermaßen aus:

Vorerkrankung 7 Tage + Krankengeld vom 31.1.12 – 30.1.13 = 366 Tage (2012 war ein Schaltjahr mit Februar 29 Tage) und vom 31.1.13-22.7.13 = 173 Tage - ergibt also 7+366+173=546 Tage.

Tut mir leid, aber ich denke, da hat die Krankenkasse diesmal richtig gerechnet.

Liebe Grüße
Mango
Zuletzt geändert von Mango am Di 2. Jul 2013, 11:44, insgesamt 1-mal geändert.

Vrori
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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von Vrori » Di 2. Jul 2013, 11:44

Hallo,

schau einmal hier:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... d-233.html

lass dir von deiner KK die genauen KG-Zeiten aufführen...auch die Zeiten wo sie kein KG gezahlt haben, weil z.B.Lohnfortzahlung oder Übergangsgeld durch die DRV gezahlt wurde..

die müßten dann dir die Berechnungsart- und weise genau schriftlich geben...dann hast du einen Nachweis und kannst es kontrollieren..

m.W.n. müssen es 546 Tage sein..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von scherz1965 » Di 2. Jul 2013, 12:11

meine frage ist ja die krankenkasse zahlt ja nur für 360 tage im jahr aber bei den 78 wochen werden dann 365 tage gerechnet?
danke erst mal für die schnellen antworten. sollte das so der fall sein dann bekommt man ja in wirklichkeit 76, 5 wochen noch krankegeld insgesamt da es ja 6 monate mit 31 tagen gibt! :Hilfe:

Mango
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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von Mango » Di 2. Jul 2013, 23:53

Hallo Jörg,

ich denke, du bringst da zwei Dinge durcheinander.
Das Eine ist die Berechnung des Krankengelds, das Andere die Dauer für die du Krankengeld bekommst.

Die Krankengeldberechnung wird tatsächlich aus 360 Tagen berechnet.
„Das Regelentgelt berechnet sich als Summe aus dem Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit (geteilt durch 30) und den Einmalzahlungen (z.B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) der letzten 12 Monate (geteilt durch 360)- (bei der Berechnung „fehlen eig. die 5-6 Tage im Jahr" - dies ist laut Gesetz in § 47 SGB so geregelt - und ist in der Regel auch kein Nachteil für den Krankengeldempfänger) .

Mit dieser Berechnung wird dein Tagessatz an Krankengeld ermittelt.
Diesen Tagessatz bekommst du dann kalendertäglich als Krankengeld für bis zu 78 Wochen = 546 Tage.

Das Krankengeld wird also kalendertäglich gezahlt.
Dies bedeutet, dass das Krankengeld bei Monaten mit 31 Tagen auch für 31 Tage, bei Monaten mit 30 Tagen für 30 Tage, bei Monaten mit 28 Tagen für 28 Tage gezahlt wird.
Irgendwie ist es gar nicht einfach dies rüberzubringen (sorry ), ich hoffe du verstehst es jetzt etwas besser.

Gruß Mango

In deinem Fall müßte es also folgendermaßen sein:
Dateianhänge
Tabelle.jpeg

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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von scherz1965 » Mi 3. Jul 2013, 06:55

aber wieso zahlt die Krankenkasse 31 Tage? Wenn der Monat 31 Tage hat bekomme ich doch auch nur für 30 Tage das Geld! Im Text der Krankenkassen steht:Das Krankengeld wird kalendertäglich gezahlt. Erhält der Versicherte Krankengeld für einen ganzen Kalendermonat, so wird dieser mit 30 Tagen angesetzt.
Also bin ich wieder bei meinem Problem was ist mit dem 31sten? Entweder bin ich nicht schlau genug das zu verstehen! Die Krankenkasse zahlt im Jahr genau für 360 Tage und nicht für 365 Tage.
Gruss Jörg

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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von Vrori » Mi 3. Jul 2013, 10:43

Hallo,

das stimmt...volle Monate werden nur für 30 Tage berücksichtigt...

das ist gesetzlich geregelt..

hier zum Nachlesen:

http://krankengeld24.de/2010072986/kran ... nkengeldes

Ausnahme ist, wenn der Beginn des KG in einem Monat ist, der nicht mit 30 Tagen belegt ist ..
z.B. würde der Februar mit 28 oder 29 berechnet werden, wenn der Beginn im Februar ist.

der März würde für 31 berechnet werden, wenn der Beginn im März ist.

ansonsten regelmäßig 30 Tage..

http://krankengeld24.de/2010072986/kran ... nkengeldes
LG
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Re: Krankengeld Aussteuern

Beitrag von Manfred1951 » Mi 3. Jul 2013, 18:00

Ja so ist das halt!

Ich habe auch lange gebraucht :confused: um dieses "System" zu verstehen!

Egal ob Krankengeld, Übergangsgeld (Reha) oder ALG 1:
Bei vollen Monaten gibt es immer Geld für 30 Tage, also auch für den Februar.
Bei vollen Monaten mit 31 Tagen guckt man dafür aber "für 1 Tag in die Röhre".

Nicht versuchen das zu verstehen, wenn Du z.B. für die Zeit vom 15.05. - 14.06.2012 Krankengeld bekommen würdest, wären das 30,374 Tage.
Alles klar? :confused:
Unterm Strich paßt das IRGENDWIE. :ic_up:
Herzliche Grüße,
Manfred


Über Vergangenes mache Dir keine Sorge, dem Kommenden wende Dich zu.(Konfuzius)
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