Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminderung

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
pluto_0814
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Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminderung

Ungelesener Beitrag von pluto_0814 » So 20. Jun 2010, 15:56

Hallo zuammen,

ich bin rückwirkend seit Oktober 2003 voll Erwerbsgemindert. (schweres Rückenleiden) Den Rentenbescheid habe ich erhalten im März 2004.
Zuletz gearbeitet habe ich im Dezember 1996 als Soldat auf Zeit. Für diese Zeit wurden mir 24 Monate Nachversicherung angerechnet.
Ingesamt habe ich 66 Monate Beitragszeiten. Allerdings aufgrund meiner Krankheit (habe es mir mit dem Rentenantrag sehr schwer
getan und bis zuletzt gehofft wieder arbeiten zu können.) nur 7 Monate in den relevanten 5 Jahre vor Antragsstellung.

Seit Oktober 2004 bekomme ich Grundsicherung.

Meine Frage: Kann ich durch Nachzahlung der fehlenden Beitragszeiten doch noch Rente für die Erwerbsminderung bekommen?

Gruss Markus

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Miko
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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von Miko » So 20. Jun 2010, 17:56

Ich habe vor zwei Wochen mit einem Berater telefoniert (Berater der DRV) und ihm u. a. exakt die gleiche Frage gestellt.

Er meinte, dass dies nicht möglich wäre.

Aber irgendwie bin ich mir nicht sicher mit seiner Antwort, ich weiß nicht warum.

Wieviel Monate (sorry ich hab deinen Beitrag trotz zweimaligem lesen nicht richtig verstehen können)
wären denn nachzuzahlen?

Diese 7 Monate?

Das wären, wenn es ginge 7 x ca. 75 Euro
Gruß
Miko

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k@lle
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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von k@lle » So 20. Jun 2010, 18:09

Hab da schon mal was gefunden

Hab da schon mal was gefunden
Frage:von 1996 bis2003 warst du arbeitslos gemeldet?

Wenn Behinderungen von Geburt an vorhanden sind, oder aus anderen Gründen keine 36 Monatsbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt werden konnten, so besteht ein Anspruch auf EU Rente erst, wenn ab diesem Zeitpunkt zwanzig Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden
Hier mal ein Link schau dich da mal um

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true
daraus ein Auszug:

Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen
Für einige Personenkreise besteht die Möglichkeit freiwillige Beiträge für in der Vergangenheit liegende Zeiten nachzuzahlen.Eine Nachzahlung ist möglich für:
 Zeiten einer schulischen Ausbildung nach dem vollendeten 16. Lebensjahr, die nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden,
 Deutsche, die aus den Diensten einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Organisation ausscheiden,
 Personen, bei denen ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist,
 Geistliche und Ordensleute aus Vertreibungsgebieten, die im Inland nicht wieder eine gleichartige Beschäftigung oder Tätigkeit aufgenommen haben,
 Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte, die vor der Vertreibung, der Flucht oder der Evakuierung selbständig tätig waren.


http://www.deutsche-rentenversicherung. ... __nnn=true

Auch hier mal eine interessante seite da kannst du dich mal durchwühlen
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbvi/43.html


allerding hab ich beim weiteren suchen eher die Aussage gelesen dass
eine Nachzahlung (eu-rente)so einfach nicht möglich ist. Lasse mich aber gern von etwas besseren belehren.

In meinem Fall hatte ich so was mit der KK die mich nicht in die Rentenkrankenkasse lies hatte da auch nicht die Pflichtzeiten erfüllte
Und obwohl ich vorher fast 30jahre eingezahlt hatte wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt ging damals bei mir um ca.7mon.
Da ich mal priv. versichert war und die Berechnung von den letzten 8/9 tel der Beitragszahlungen in die gez. gewertet wurden
(hab das damals so verstanden)auch Nachzahlung war nicht möglich.
Die Nachricht dass ich nicht in die R-KK komme erhielt ich keine 48std
Nach dem ich meinen Eu-rentenantrag abgeschickt hatte
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von pluto_0814 » So 20. Jun 2010, 18:42

Hallo Miko,
Miko hat geschrieben:Ich habe vor zwei Wochen mit einem Berater telefoniert (Berater der DRV) und ihm u. a. exakt die gleiche Frage gestellt.

Er meinte, dass dies nicht möglich wäre.

Aber irgendwie bin ich mir nicht sicher mit seiner Antwort, ich weiß nicht warum.
ja ich habe da auch sehr wiedersprüchliche Infos zu gelesen.
Miko hat geschrieben:Wieviel Monate (sorry ich hab deinen Beitrag trotz zweimaligem lesen nicht richtig verstehen können)
wären denn nachzuzahlen?

Diese 7 Monate?
So wie ich das verstanden habe und so geht es auch aus meinem Rentenablehnungsbescheid hervor,
müssen innerhalb der letzten 5 Jahre bis Antragsstellung 3 Jahre Beitragszahlungen vorliegen.
Miko hat geschrieben:Das wären, wenn es ginge 7 x ca. 75 Euro
Das wären dann bei mir 29 Monate a 75 Euro.

Gruss Markus

pluto_0814
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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von pluto_0814 » So 20. Jun 2010, 19:23

Hallo k@lle,
k@lle hat geschrieben:Hab da schon mal was gefunden

Hab da schon mal was gefunden
Frage:von 1996 bis2003 warst du arbeitslos gemeldet?
Nicht ganz, ich war arbeitslos gemeldet von Dez. 1997 bis Mitte April 1999, dafür habe ich Beitragszeiten erhalten, danach musste ich wegen durchgehender Krankmeldung bei der Krankenkasse Krankengeld beantragen. (Dafür wurden laut Rentenauskunft keine Beiträge gezahlt)
Das lief bis Ende November 2000. In der Zeit hat mich die Krankenkasse so unter Druck gesetz mittels med. Dienst das ich mich gesund schreiben
lassen habe.
k@lle hat geschrieben:Wenn Behinderungen von Geburt an vorhanden sind, oder aus anderen Gründen keine 36 Monatsbeiträge innerhalb der letzten fünf Jahre gezahlt werden konnten, so besteht ein Anspruch auf EU Rente erst, wenn ab diesem Zeitpunkt zwanzig Jahre lang Versicherungsbeiträge gezahlt wurden
Hier mal ein Link schau dich da mal um
Das die Wirbelsäule extrem krum ist wurde zwar schon in der Grundschule festgestellt, aber einene Behinderung hat daraus nicht resultiert.
Danke für den Link, den hatte ich jedoch auch schon gefunden. Richtig schlau werde ich nicht draus.
k@lle hat geschrieben:allerding hab ich beim weiteren suchen eher die Aussage gelesen dass
eine Nachzahlung (eu-rente)so einfach nicht möglich ist. Lasse mich aber gern von etwas besseren belehren.
Ja das ist auch mein Kentnisstand nach nun weiterer Recherche. Ziemlich ungerecht das die Beitragszahlungen vor den 5 Jahren vor
Renteantrag verfallen. Das steckt sich der Staat dann halt ein :( Wer kann in der Zeit bis zur Berentung 3 Jahre arbeiten? Und das man
nicht sofort Rentenantrag stellt ist ja wohl auch klar.
k@lle hat geschrieben:In meinem Fall hatte ich so was mit der KK die mich nicht in die Rentenkrankenkasse lies hatte da auch nicht die Pflichtzeiten erfüllte
Und obwohl ich vorher fast 30jahre eingezahlt hatte wurden bei der Berechnung nicht berücksichtigt ging damals bei mir um ca.7mon.
Da ich mal priv. versichert war und die Berechnung von den letzten 8/9 tel der Beitragszahlungen in die gez. gewertet wurden
(hab das damals so verstanden)auch Nachzahlung war nicht möglich.
Die Nachricht dass ich nicht in die R-KK komme erhielt ich keine 48std
Nach dem ich meinen Eu-rentenantrag abgeschickt hatte
30 Jahre umsonst gezahlt, prima Rentensystem haben wir! :(
Mir haben sie im Übrigen als erstes nach Rentenantragseingang die Vers. Karte für die Krankenvers. der Renter geschickt und nach Ablehnung muß
das alles rückgängig gemacht werden. Verwaltungsaufwand pur :(

Gruss Markus

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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von Miko » So 20. Jun 2010, 21:14

Ich hatte ja dort angerufen, weil der VATER STAAT zukünftig keine Rentenzahlungen mehr für Hartz IVler mehr zahlen will.
Was das bedeutet nach 2 Jahren Nichtzahlung ist schon klar. KEIN ANSPRUCH MEHR AUF EU RENTE FÜR KRANK WERDENDE H4ler. Bleibt nur die GRUSI incl. aller Wahrscheinlichkeiten des ewigen Niedermachens seitens der Sachbearbeiter für einen kranken Menschen.

So kam das dann zustande und ich fragte, wenn jemand nun 2 Jahre und einen Monat nicht zahlen konnte weil er H4 war, ob dann die Möglichkeit der Nachzahlung gegeben wäre.

Hierauf folgte das klare NEIN.

Ein normaler Mensch kann das Ganze nicht kapieren.
Wir werden zu Sachen gefordert die ohne Berufsausbilung nicht machbar sind. (siehe auch Finanzamt)
Gruß
Miko

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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mo 21. Jun 2010, 07:08

hab da schon von fällen gehört......da wurde wegen 2 tagen kein Sterbegeld bezahlt (ok das gibt´s glaub ich eh nimmer aber damals....) :Veraergert: :Sturkopf:

auch in meinem fall mit der KK da wird zurückdatiert soll heißen auch wenn ich inzwischen wieder keine Rente mehr bekomme und im widerspruchsverfahren bin....(Alg Bezug...Pflichtteil wird (muss ja bald sagen wurde)von Afa gezahlt)wird dann diese zeit nicht angerechnet
zählt der Tag des eingangs des Rentenantrags. :Veraergert:

bin mal gespannt wie es sich verhält wenn ich wieder einen neuen Antrag stelle da ja inzwischen wieder Pflichtbeiträge (Afa)eingezahlt
wurden und die fehlenden Pflichtzeiten erfüllt sind. :Neugierig:
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von pluto_0814 » Di 22. Jun 2010, 12:58

k@lle hat geschrieben:hab da schon von fällen gehört......da wurde wegen 2 tagen kein Sterbegeld bezahlt (ok das gibt´s glaub ich eh nimmer aber damals....) :Veraergert: :Sturkopf:
Bürokraten was soll man dazu noch sagen?
k@lle hat geschrieben:auch in meinem fall mit der KK da wird zurückdatiert soll heißen auch wenn ich inzwischen wieder keine Rente mehr bekomme und im widerspruchsverfahren bin....(Alg Bezug...Pflichtteil wird (muss ja bald sagen wurde)von Afa gezahlt)wird dann diese zeit nicht angerechnet
zählt der Tag des eingangs des Rentenantrags. :Veraergert:

bin mal gespannt wie es sich verhält wenn ich wieder einen neuen Antrag stelle da ja inzwischen wieder Pflichtbeiträge (Afa)eingezahlt
wurden und die fehlenden Pflichtzeiten erfüllt sind. :Neugierig:
Ja das interessiert mich auch. Bin auch am überlegen, ob es sinn macht in den sauren Apfel zu beißen trotz Schmerzem noch drei Jahre
Arbeit abzureißen um rentenberechtigt zu sein. Bitte halt mich auf dem laufendem.

Gruss Markus

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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von pluto_0814 » Mi 23. Jun 2010, 14:25

Miko hat geschrieben:Ich hatte ja dort angerufen, weil der VATER STAAT zukünftig keine Rentenzahlungen mehr für Hartz IVler mehr zahlen will.
Was das bedeutet nach 2 Jahren Nichtzahlung ist schon klar. KEIN ANSPRUCH MEHR AUF EU RENTE FÜR KRANK WERDENDE H4ler.
Ja das ist ne Sauerei von der Bundesregierung!
Miko hat geschrieben:Bleibt nur die GRUSI incl. aller Wahrscheinlichkeiten des ewigen Niedermachens seitens der Sachbearbeiter für einen kranken Menschen.
Oh ja da kann ich Dir ein Lied von singen...
Miko hat geschrieben:So kam das dann zustande und ich fragte, wenn jemand nun 2 Jahre und einen Monat nicht zahlen konnte weil er H4 war, ob dann die Möglichkeit der Nachzahlung gegeben wäre.

Hierauf folgte das klare NEIN.

Ein normaler Mensch kann das Ganze nicht kapieren.
Ne das versteht wirklich kein normal denkender. :(

Gruss Markus

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Re: Nachzahlung von Rentenbeiträgen bei voller Erwerbsminder

Ungelesener Beitrag von Tarzan59 » Fr 25. Jun 2010, 21:46

Hallo
Das ist doch fast so ähnlich, wie mein Fall.
Nachzahlung ist nicht.
Ich geh jetzt vors Sozialgericht.
Meine Anwältin schrieb den Antrag kurz und bündig.
" HIERMIT FORDERE ICH SIE AUF ; MEINER MANDANTIN DIE EU ZU ZAHLEN."
Bin mal gespannt. Ich weiß nur noch nicht, wie ich mich vor Gericht verhalten muß.
Gruß Tarzan59

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