Hallo Pfläumchen,
Ich soll wirklich dringend über einen Klinikaufenthalt nachdenken. Stehe seit einiger Zeit schon auf der Warteliste für Tagesklinik, was bisher wegen meinem gebrochenen Fuß nicht ging. Nun würde es gehen, aber...
Wirklich Erfahrungen haben ich damit nicht, war in keiner Klinik während ALGI-Bezug und der Dopa nur mal für 3 Wochen, das hat er beim Termin seiner SB mitgeteilt (er sollte sich ja "bewerben") und dann war das OK ...
Derzeit beziehe ich ALG1 und das brauchen wir auch. Mein KG war ja ausgelaufen. Wie ist es nun, wenn ich länger als 6 Wochen im KH bin.
Was macht man denn aktuell bei der AfA mit dir, bist du aus der Vermittlung genommen (offiziell nach § 145 /unter 15 Wochenstunden) oder bekommst du Einladungen zu Gesprächen wegen "Vermittlung", bei mir hat sich nach der Stellung des EM-Renten-Antrages keiner mehr dafür interessiert, ob ich immer zu Hause war, hätte ja nur bei einem Termin eine Rolle spielen können.
Wenn du mit Terminen rechnen mußt, dann solltest du zumindest den Beginn einer (vollstationären) Klinik-Behandlung mitteilen, wie lange das genau dauern kann, weiß man ja normalerweise vorher noch nicht.
Du gibst ja keine offizielle AU-Bescheinigung ab und über § 145 ist das auch normalerweise kein Problem über 6 Wochen (sollte es jedenfalls nicht sein, denn die Aussteuerung ist ja bekannt bei der AfA), in einer Tagesklinik ist man doch aber nicht über Nacht, da würde ich gar nichts weiter mitteilen, wenn man dich so auch "in Ruhe" läßt, aber wie ich schon geschrieben habe gibt es da bei mir /uns keine Erfahrungswerte.
Dann krieg ich ja kein ALG 1 mehr, aber scheinbar ja auch kein KG richtig?
Ganz genau betrachtet siehst du das richtig, das "Abgeben" von der AfA an die Krankenkasse (nach 6 Wochen) geht aber üblicherweise nach der Aussteuerung nicht mehr, weil du dort auch kein Geld mehr bekommen würdest, es ist sehr schwierig einzuschätzen, wie genau deine zuständige AfA das dann machen wird, im Prinzip müßte trotzdem weitergezahlt werden, bis dein Anspruch auf ALGI abgelaufen ist.
Anspruch auf ALG2 haben wir nicht, weil zu großes Grundstück (sagte man mir im Bekanntenkreis). Was würde also sein?
Ich kann nicht beurteilen welche Kenntnisse dein Bekanntenkreis im Bezug auf Hartz 4 hat, was bedeutet jetzt "zu großes Grundstück", ein selbstbewohntes Eigenheim ist geschützt (inclusive dazugehörigem Grundstück), da hat man sogar trotzdem Anspruch auf gewisse Wohnkosten (KdU) im Rahmen einer zustehenden Wohnungsgröße, die Einzelheiten kenne ich jetzt nicht genau, wir haben kein Wohneigentum, wohnen zur Miete.
Das alleine schließt also einen Anspruch auf Hartz 4 nicht unbedingt aus, es hängt alles von den konkreten persönlichen (familiären) Umständen ab, die eher selten irgendwelchen Bekannten so genau bekannt sein dürften, das zu beurteilen.
Letztlich kann euch nach Wegfall des ALGI (aus welchem Grund jetzt auch immer, läuft ja auch mal ab) nur das zuständige Amt (JobCenter) unter Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen wirklich mitteilen, ob ein Anspruch besteht oder nicht.
Solange du rechtlich gesehen Anspruch auf ALGI hast, wollen die aber auch nicht zahlen (müssen) weil ALGI (als beitragsfinanzierte Leistung) vorrangig in Anspruch zu nehmen ist, die verlangen dann also auch erst eine Bescheinigung von der AfA, dass du dort kein Geld (mehr) erhalten wirst.
Liebe Grüße von der Doppeloma
