Eingliedervereinbarung und co....
Eingliedervereinbarung und co....
Hallo Liebe Forumsmitglieder!
Ich habe heute Post von Hartz4 bekommen...
Ich weiss jetzt nicht was ich machen sollen. Ich stecke in einem Renten-Wiederspruchsverfahren und habe Heute eine Eingliederungsvereinbarung bekommen.
Ist das neu? Und wenn ich das unterschreibe unterschreibe ich ja quasi das ich doch arbeiten kann..? Ich dachte aber man soll nicht während eines Rentenverfahrens arbeiten??
Und dann habe ich noch ein Attest/Wegeunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arzt bekommen.
Wo ich auch meine Schweigepflichtentbindung unterschreiben soll...muss ich das? Ich möchte das eigentlich nicht...
Was soll ich machen
LG Manu
Ich habe heute Post von Hartz4 bekommen...
Ich weiss jetzt nicht was ich machen sollen. Ich stecke in einem Renten-Wiederspruchsverfahren und habe Heute eine Eingliederungsvereinbarung bekommen.
Ist das neu? Und wenn ich das unterschreibe unterschreibe ich ja quasi das ich doch arbeiten kann..? Ich dachte aber man soll nicht während eines Rentenverfahrens arbeiten??
Und dann habe ich noch ein Attest/Wegeunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arzt bekommen.
Wo ich auch meine Schweigepflichtentbindung unterschreiben soll...muss ich das? Ich möchte das eigentlich nicht...
Was soll ich machen
LG Manu
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo Manu71,
bei mir sieht es genauso aus! Bin auch im Rentenverfahren und H4.
Ich hab das erste Mal einen EVG unterschrieben - ist nichts passiert-.
Danach sollte ich wieder eine unterschreiben und diesmal hab ich es verweigert!
Bekam dann natürlich per Verwaltungsakt zugeschickt.
Bis heute auch nichts passiert, man lässt mich seit Okt.2012 bis dato in Ruhe.
Schweigepflichtsentbindung werde ich nicht unterschreiben - Sollen die mich doch auf Ihre Kosten untersuchen, wenn Sie meinen es machen zu müssen.
Bis jetzt habe ich meine AU immer dem JC zugeschickt, auch wo ich zum Termin erscheinen hätte müssen - ist nichts passiert -.
Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung brauchte ich bis dato noch nicht und wenn doch mal verlangt, soll das JC die Kosten übernehmen, vorab.
Was man soll und nicht sind zwei Paar Schuhe, bei Behörden!
lt. EVG muss ich mich bewerben, was ich brav mach, obwohl ich weiß, kein AG wird "anbeißen". Schicke nur noch papierlose Bewerbungen per Email los, kostet mir nichts und ich tue brav, was in der EVG steht.
Weiterbildung hab ich Winter 2012 beantragt, wurde natürlich abgelehnt!
Wenn du im Internet einmal surfen würdest, findest du sehr viel über H4 und deren Machenschaften, auch über Schweigpflichtsentbindung etc..
Ich kann nur von mir reden, natürlich sind Forumsmitglieder hier, die können ganz genau dir Ratschläge und Tips geben!
Gruss
maaboo
bei mir sieht es genauso aus! Bin auch im Rentenverfahren und H4.
Ich hab das erste Mal einen EVG unterschrieben - ist nichts passiert-.
Danach sollte ich wieder eine unterschreiben und diesmal hab ich es verweigert!
Bekam dann natürlich per Verwaltungsakt zugeschickt.
Bis heute auch nichts passiert, man lässt mich seit Okt.2012 bis dato in Ruhe.
Schweigepflichtsentbindung werde ich nicht unterschreiben - Sollen die mich doch auf Ihre Kosten untersuchen, wenn Sie meinen es machen zu müssen.
Bis jetzt habe ich meine AU immer dem JC zugeschickt, auch wo ich zum Termin erscheinen hätte müssen - ist nichts passiert -.
Eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung brauchte ich bis dato noch nicht und wenn doch mal verlangt, soll das JC die Kosten übernehmen, vorab.
Was man soll und nicht sind zwei Paar Schuhe, bei Behörden!
lt. EVG muss ich mich bewerben, was ich brav mach, obwohl ich weiß, kein AG wird "anbeißen". Schicke nur noch papierlose Bewerbungen per Email los, kostet mir nichts und ich tue brav, was in der EVG steht.
Weiterbildung hab ich Winter 2012 beantragt, wurde natürlich abgelehnt!
Wenn du im Internet einmal surfen würdest, findest du sehr viel über H4 und deren Machenschaften, auch über Schweigpflichtsentbindung etc..
Ich kann nur von mir reden, natürlich sind Forumsmitglieder hier, die können ganz genau dir Ratschläge und Tips geben!
Gruss
maaboo
Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo maaboo!!
Ja wo ich das erste mal im Rentenverfahren gegangen bin, musste ich nichts unterschreiben, nur das ich bescheid sag wenn ich vom DRV bescheid bekomme.
Das kommt mir etwas spanisch jetzt vor...habe versucht vorhin meinen Anwalt anzurufen...
ich kann ihn erst wieder Morgen Früh erreichen. Mal schauen was er sagt.
Ich werde es dann hier berichten.
Ich frag mich auch was es meiner Sachbearbeiterin angeht was ich für Leiden habe, zu mal sie noch nicht mal medizinisch kompetent ist.
Ich denke das geht nur was meinen Ärzten und der DRV an, vieleicht noch so ein Amtsarzt von der Behörde das wars.
Eine Wegeunfähigsbescheinigung mit der Schweigepflichtentbindung habe ich heute zusammen bekommen. Habe aber schon meine AU abgesendt zum JC
Ja wo ich das erste mal im Rentenverfahren gegangen bin, musste ich nichts unterschreiben, nur das ich bescheid sag wenn ich vom DRV bescheid bekomme.
Das kommt mir etwas spanisch jetzt vor...habe versucht vorhin meinen Anwalt anzurufen...
ich kann ihn erst wieder Morgen Früh erreichen. Mal schauen was er sagt.
Ich werde es dann hier berichten.
Ich frag mich auch was es meiner Sachbearbeiterin angeht was ich für Leiden habe, zu mal sie noch nicht mal medizinisch kompetent ist.
Ich denke das geht nur was meinen Ärzten und der DRV an, vieleicht noch so ein Amtsarzt von der Behörde das wars.
Eine Wegeunfähigsbescheinigung mit der Schweigepflichtentbindung habe ich heute zusammen bekommen. Habe aber schon meine AU abgesendt zum JC
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo Manu,
alles was du ans JC sendest, mach immer eine Kopie!
Ich erzähle dem JC/SB nichts über meine Krankheiten und Auskunft inwieweit meine Rente ist, da
sag ich immer: "Sie haben die Telefonnumer der DRV, rufen Sie selbst an oder meinen RA. Es dauert, so lange wie es nun einmal dauert. Sie kennen ja die Behörden, die haben nun mal die Arbeit nicht erschaffen! Kann sich noch über Jahre sich hinziehen und die Gerichte sind überlastet!" (mein EM-Antrag wurde abgelehnt und mein RA hat Klage eingereicht)
Zu jedem Termin beim JC schicke vorher einen Fahrtkostenantrag, damit du dein Geld bekommst! Auch wenn du mal ein Vorstellungstermin haben solltest, immer VORHER einen Fahrtkostenantrag stellen, ansonsten bekommst du nix.
Wie gesagt, eine EGV musst du NICHT UNTERSCHREIBEN!
Gruss
maaboo
alles was du ans JC sendest, mach immer eine Kopie!
Ich erzähle dem JC/SB nichts über meine Krankheiten und Auskunft inwieweit meine Rente ist, da
sag ich immer: "Sie haben die Telefonnumer der DRV, rufen Sie selbst an oder meinen RA. Es dauert, so lange wie es nun einmal dauert. Sie kennen ja die Behörden, die haben nun mal die Arbeit nicht erschaffen! Kann sich noch über Jahre sich hinziehen und die Gerichte sind überlastet!" (mein EM-Antrag wurde abgelehnt und mein RA hat Klage eingereicht)
Zu jedem Termin beim JC schicke vorher einen Fahrtkostenantrag, damit du dein Geld bekommst! Auch wenn du mal ein Vorstellungstermin haben solltest, immer VORHER einen Fahrtkostenantrag stellen, ansonsten bekommst du nix.
Wie gesagt, eine EGV musst du NICHT UNTERSCHREIBEN!
Gruss
maaboo
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
Diesen Satz würde ich niemals einem SB beim Jobcenter oder sonst einer Behörde sagen. Von mir haben sie immer folgenden Satz: "Es ist alles noch in Bearbeitung, ich muss mich gedulden und so lange werden sie sich auch gedulden müssen. So wie ich etwas schriftlich in den Händen halte, werde ich das Jobcenter selbstverständlich umgehend schriftlich informieren."maaboo hat geschrieben:da sag ich immer: "Sie haben die Telefonnumer der DRV, rufen Sie selbst an oder meinen RA.
Ich wäre explodiert, hätte sich irgend jemand vom Jobcenter erlaubt, die RV zwecks Auskunft in meiner Angelegenheit anzurufen. Von mir hat nie jemand einen Freifahrtsschein erhalten.
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
- Doppeloma
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo Manu,
zunächst mal an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Wir waren auch bereits seit mehreren Jahren Krank (mit durchgehender AU-Bescheinigung!) und im EM-Renten-Verfahren, das war dem JobCenter auch bekannt (JC), denn nur deswegen mußten wir da überhaupt hin ...statt EM-Rente eben...
Zumindest ICH habe nicht unterschrieben dass ich mir einen "Ausbildungsplatz suchen soll" ...war ich nicht mehr scharf drauf mit weit Ü 50 ...
Das brauchst du nicht zu unterschreiben, magst du das Teil mal anonymisiert hier einstellen, was konkret verlangt man denn von dir ... bist du durchgängig AU geschrieben ???
Dann kannst du sowieso nicht "vermittelt werden" und brauchst dich auch nicht bewerben ...
Damit umgeht man, dich zum Amtsarzt zu schicken, wenn man meint deine Erwerbsfähigkeit "prüfen" zu wollen, was natürlich ziemlich sinnfrei ist wenn sowieso schon ein Antrag auf EM-Rente läuft... was verspricht sich denn dein SB davon, dass er Auskünfte zu deiner Gesundheit von deinem Arzt fordert, ohne ein Recht darauf zu haben
NEIN, das musst du auch ALLES NICHT, meine Ärzte hätten sowas NIE ausgefüllt, denn das ist nicht ihre Aufgabe (für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist die DRV zuständig) und es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlagen dafür, außerdem ist sowas (Arztberiche /Atteste /Bescheinigungen) üblicherweise nicht kostenlos zu haben, wird dir denn eine Kosten-Übernahme für diese Bescheinigung zugesichert, allerdings ist dein Arzt trotzdem NICHT verpflichtet das überhaupt zu machen ...
Dein SB verlangt von dir etwas zu liefern, was ein Anderer (dein Arzt) gar nicht tun MUSS, das soll er dir doch erst mal rechtlich belegen, oder dir sagen (aufschreiben) in welchem Gesetz das steht, das dein Arzt dazu vepflichtet ist, der WILL das nicht, weil er seine Urkunde zur AU-Bescheinigung für ausreichend hält und medizinische Infos bekommt von ihm NUR ein Arzt.
Lass dir NIX erzählen von irgendwelchen Urteilen, die dich dazu verpflichten würden, im Gesetz wird sowas NICHT verlangt und außerdem interessieren den Arzt auch keine Urteile, sondern NUR Gesetze...meinen Arzt würde ich mit solchem Unsinn gar nicht erst "belästigen", dein SB hat kein Recht dazu und er hat auch kein Recht deinen Arzt direkt zu befragen...
Kann er ja mal versuchen, wenn dein Arzt da auch nur einen Ton zu deiner Person von sich gibt, hat er gegen die Schweigepflicht verstoßen, also auf keinen Fall diesen Wisch unterschreiben ...
Ist dein JC der AfA unterstellt oder eine Optionskommune, das wäre wichtig um die Beschwerde-Möglichkeiten "auszuloten", wir hatten hier schon einen ähnlichen Fall, da wurden diese vom SB "geforderten" Atteste, als Anhang an eine Beschwerde geschickt, mit der freundlichen Nachfrage, das mal vor Ort zu klären, ob das überhaupt offizielle Formulare sind ...
Kurze Zeit danach wurde die Userin dann auf dem (eigentlich) üblichen Weg zum Med. Dienst des JC geschickt, ihre SB hatte (als Begründung) dann behauptet, das seien nur die Vorbereitungen gewesen ..., sie wollte ihr den Gang zum Med. Dienst ersparen ... JAAA KLAR, sie wollte dem JC vor Allem die Kosten dieser Untersuchung ersparen ...
Gebracht hat es der SB ansonsten nicht viel, die Userin wartet immer noch auf die Entscheidung zu ihrer EM-Rente, sie bekam übrigens auch gerade eine frische EGV mit dem Ziel "Prüfung der Erwerbsfähigkeit" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
zunächst mal an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
Seit wann bist du denn schon in HARTZ 4, im Moment wird versucht ALLE zu "mobilisieren", es ist ja bald Wahl und man möchte doch Erfolge vorweisen, bei der "Vermittlung" von Langzeit-Arbeitslosen, besonders bei den "Alten und Kranken" ...Ich habe heute Post von Hartz4 bekommen...
Ich weiss jetzt nicht was ich machen sollen. Ich stecke in einem Renten-Wiederspruchsverfahren und habe Heute eine Eingliederungsvereinbarung bekommen.
Nein, das ist nicht neu, die EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) gibt es schon so lange wie es Hartz 4 gibt, mein Dopa und ich bekamen die sogar schon bei der Abgabe des Antrages vorgelegt, mit der Bemerkung "unterschreiben Sie das mal, das ist hier so üblich" ...Ist das neu? Und wenn ich das unterschreibe unterschreibe ich ja quasi das ich doch arbeiten kann..?
Wir waren auch bereits seit mehreren Jahren Krank (mit durchgehender AU-Bescheinigung!) und im EM-Renten-Verfahren, das war dem JobCenter auch bekannt (JC), denn nur deswegen mußten wir da überhaupt hin ...statt EM-Rente eben...
Zumindest ICH habe nicht unterschrieben dass ich mir einen "Ausbildungsplatz suchen soll" ...war ich nicht mehr scharf drauf mit weit Ü 50 ...
Das brauchst du nicht zu unterschreiben, magst du das Teil mal anonymisiert hier einstellen, was konkret verlangt man denn von dir ... bist du durchgängig AU geschrieben ???
Dann kannst du sowieso nicht "vermittelt werden" und brauchst dich auch nicht bewerben ...
NAJA, es ist zumindest nicht besonders überzeugend für die DRV, wenn man EM-Rente beantragt, weil man (eigentlich) NICHT arbeiten kann und dann dem Arbeitsmarkt ohne AU-Bescheinigung (beim JC) Vollzeit zur Verfügung steht.Ich dachte aber man soll nicht während eines Rentenverfahrens arbeiten??
Welche Rechtsgrundlage (§§) wird dafür genannt, dass dein Arzt das tun muss, brauchst nicht zu suchen, es gibt KEINE und ein SB vom JC ist kein Arzt und hat ärztliche Auskünfte auch nicht von dir zu verlangen, nicht schriftlich /nicht mündlich und auch nicht unberechtigt (durch die Hintertüre) von deinem Arzt...Und dann habe ich noch ein Attest/Wegeunfähigkeitsbescheinigung für meinen Arzt bekommen.
Damit umgeht man, dich zum Amtsarzt zu schicken, wenn man meint deine Erwerbsfähigkeit "prüfen" zu wollen, was natürlich ziemlich sinnfrei ist wenn sowieso schon ein Antrag auf EM-Rente läuft... was verspricht sich denn dein SB davon, dass er Auskünfte zu deiner Gesundheit von deinem Arzt fordert, ohne ein Recht darauf zu haben
Eine Schweigepflicht-Entbindung ist IMMER freiwillig, die MUSS NIEMAND unterschreiben, schon gar nicht wenn sich damit jemand, ohne medizinische Kenntnisse unberechtigt gesundheitliche Informationen über dich verschaffen will.Wo ich auch meine Schweigepflichtentbindung unterschreiben soll...muss ich das? Ich möchte das eigentlich nicht...
Was soll ich machen
NEIN, das musst du auch ALLES NICHT, meine Ärzte hätten sowas NIE ausgefüllt, denn das ist nicht ihre Aufgabe (für die Beurteilung der Erwerbsfähigkeit ist die DRV zuständig) und es gibt überhaupt keine Rechtsgrundlagen dafür, außerdem ist sowas (Arztberiche /Atteste /Bescheinigungen) üblicherweise nicht kostenlos zu haben, wird dir denn eine Kosten-Übernahme für diese Bescheinigung zugesichert, allerdings ist dein Arzt trotzdem NICHT verpflichtet das überhaupt zu machen ...
Dein SB verlangt von dir etwas zu liefern, was ein Anderer (dein Arzt) gar nicht tun MUSS, das soll er dir doch erst mal rechtlich belegen, oder dir sagen (aufschreiben) in welchem Gesetz das steht, das dein Arzt dazu vepflichtet ist, der WILL das nicht, weil er seine Urkunde zur AU-Bescheinigung für ausreichend hält und medizinische Infos bekommt von ihm NUR ein Arzt.
Lass dir NIX erzählen von irgendwelchen Urteilen, die dich dazu verpflichten würden, im Gesetz wird sowas NICHT verlangt und außerdem interessieren den Arzt auch keine Urteile, sondern NUR Gesetze...meinen Arzt würde ich mit solchem Unsinn gar nicht erst "belästigen", dein SB hat kein Recht dazu und er hat auch kein Recht deinen Arzt direkt zu befragen...
Kann er ja mal versuchen, wenn dein Arzt da auch nur einen Ton zu deiner Person von sich gibt, hat er gegen die Schweigepflicht verstoßen, also auf keinen Fall diesen Wisch unterschreiben ...
Ist dein JC der AfA unterstellt oder eine Optionskommune, das wäre wichtig um die Beschwerde-Möglichkeiten "auszuloten", wir hatten hier schon einen ähnlichen Fall, da wurden diese vom SB "geforderten" Atteste, als Anhang an eine Beschwerde geschickt, mit der freundlichen Nachfrage, das mal vor Ort zu klären, ob das überhaupt offizielle Formulare sind ...
Kurze Zeit danach wurde die Userin dann auf dem (eigentlich) üblichen Weg zum Med. Dienst des JC geschickt, ihre SB hatte (als Begründung) dann behauptet, das seien nur die Vorbereitungen gewesen ..., sie wollte ihr den Gang zum Med. Dienst ersparen ... JAAA KLAR, sie wollte dem JC vor Allem die Kosten dieser Untersuchung ersparen ...
Gebracht hat es der SB ansonsten nicht viel, die Userin wartet immer noch auf die Entscheidung zu ihrer EM-Rente, sie bekam übrigens auch gerade eine frische EGV mit dem Ziel "Prüfung der Erwerbsfähigkeit" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo und Danke Doppeloma!!
Ich bin schon solange beim Hartz4 wie ich Herzkrank bin, also 7 Jahre.
Ich habe gestern mit meinem Rechtsanwalt telefoniert, er meinte ich soll bloss alles unterrschreiben, damit ich keine Nebenkriegsschauplätze habe und aufgrund meiner Nerven.
Ich bin ja letztes Jahr zusammengeklappt beim Hartz4 weil ich nicht mehr konnte....
Ich unterschreibe wohl alles und im Fall der Fälle werde ich mich auf meinem RA berufen. kann aber auch die EVG nochmals zusätzlich hier einstellen, wird in den nächsten Tagen passieren.
Inmoment fühle ich mich mal wieder alle, und reagiere nicht immer sofort, nur damit ihr bescheid wisst .
Dankeschön nochmals an alle, für eure Antworten
Ich bin schon solange beim Hartz4 wie ich Herzkrank bin, also 7 Jahre.
Ich habe gestern mit meinem Rechtsanwalt telefoniert, er meinte ich soll bloss alles unterrschreiben, damit ich keine Nebenkriegsschauplätze habe und aufgrund meiner Nerven.
Ich bin ja letztes Jahr zusammengeklappt beim Hartz4 weil ich nicht mehr konnte....
Ich unterschreibe wohl alles und im Fall der Fälle werde ich mich auf meinem RA berufen. kann aber auch die EVG nochmals zusätzlich hier einstellen, wird in den nächsten Tagen passieren.
Inmoment fühle ich mich mal wieder alle, und reagiere nicht immer sofort, nur damit ihr bescheid wisst .
Dankeschön nochmals an alle, für eure Antworten
- Doppeloma
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo Manu,
Diese EGV-Verträge sind nur dazu da, dir Pflichten zu verpassen, die du vielleicht gar nicht einhalten kannst (schon aus gesundheitlichen Gründen) und wenn du das dann nicht geschafft hast gibt es Geldabzug (Sanktionen), man kann das auch per Bescheid festlegen (ersetzender Verwaltungs-Akt) wenn du NICHT unterschreibst, dafür darfst du nicht bestraft werden (das sollte dein Anwalt eigentlich WISSEN) ...
Gegen den ersetzenden Bescheid (vom JobCenter) kann man sich wenigstens wehren und Widerspruch einlegen, deine Unterschrift auf die EGV bekommst du NICHT mehr weg, du bist volljährig und solltest dir gründlich anschauen und überlegen, was du unterschreibst ...
Wäre ganz gut wenn du das mal einstellen würdest, hat natürlich nur Sinn wenn du noch NICHT unterschrieben hast, nicht immer geht man zukünftigen Problemen damit aus dem Weg, indem man einfach ALLES unterschreibt, was ein Amt verlangt, damit kann man sich auch erst recht richtig TIEF in die reiten...
Auf seinen "telefonischen Rat" kannst du dich dann wohl kaum berufen, es ist unverantwortlich von deinem Anwalt, dir zu Unterschriften auf rechtsgültige Verträge zu raten, die er noch nichtmal gesehen und geprüft hat, WOFÜR bezahlst du den eigentlich ...
Sorry, aber sowas regt mich auf, ich bin auch herzkrank /psychisch krank, trotzdem lasse ich nicht ALLES mit mir machen und unterschreibe NUR, was ich SELBER (nach gründlicher Prüfung und Überlegung) auch unterschreiben WILL ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
der ist ja "lustig", dafür braucht man doch keinen Anwalt, wenn der sagt du sollst ALLES unbesehen /ungeprüft unterschreiben ...mit deiner Unterschrift auf diesen VERTRAG verpflichtest du dich ALLES zu machen was da drin steht, da KANN dich dann auch kein Anwalt mehr rausholen...Ich habe gestern mit meinem Rechtsanwalt telefoniert, er meinte ich soll bloss alles unterrschreiben, damit ich keine Nebenkriegsschauplätze habe und aufgrund meiner Nerven.
Wenn in der EGV steht, dass du an Maßnahmen teilnehmen und dich bewerben sollst (mit fester Anzahl pro Monat), dann MUSST du das auch machen weil du das unterschrieben hast, ich glaube nicht, dass du verstanden hast worum es da wirklich geht.Ich bin ja letztes Jahr zusammengeklappt beim Hartz4 weil ich nicht mehr konnte....
Diese EGV-Verträge sind nur dazu da, dir Pflichten zu verpassen, die du vielleicht gar nicht einhalten kannst (schon aus gesundheitlichen Gründen) und wenn du das dann nicht geschafft hast gibt es Geldabzug (Sanktionen), man kann das auch per Bescheid festlegen (ersetzender Verwaltungs-Akt) wenn du NICHT unterschreibst, dafür darfst du nicht bestraft werden (das sollte dein Anwalt eigentlich WISSEN) ...
Gegen den ersetzenden Bescheid (vom JobCenter) kann man sich wenigstens wehren und Widerspruch einlegen, deine Unterschrift auf die EGV bekommst du NICHT mehr weg, du bist volljährig und solltest dir gründlich anschauen und überlegen, was du unterschreibst ...
Dein Anwalt KANN gegen eine unterschriebene EGV auch NICHTS mehr machen, da nützt dir das "berufen" dann auch NIX mehr, ich glaube der hat keine Ahnung, was man da so ALLES drin unterbringen kann (z.B. die Verpflichtung deinen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien und irgendwelche Atteste vorzulegen, die du dann auch noch selber finanzieren darfst ???) und DU mußt dich dann dran halten, warst ja einverstanden als du unterschrieben hast, das gilt dann erstmal auch für Inhalte, die rechtlich (eigentlich) NICHT in Ordnung sind.Ich unterschreibe wohl alles und im Fall der Fälle werde ich mich auf meinem RA berufen. kann aber auch die EVG nochmals zusätzlich hier einstellen, wird in den nächsten Tagen passieren.
Wäre ganz gut wenn du das mal einstellen würdest, hat natürlich nur Sinn wenn du noch NICHT unterschrieben hast, nicht immer geht man zukünftigen Problemen damit aus dem Weg, indem man einfach ALLES unterschreibt, was ein Amt verlangt, damit kann man sich auch erst recht richtig TIEF in die reiten...
Auf seinen "telefonischen Rat" kannst du dich dann wohl kaum berufen, es ist unverantwortlich von deinem Anwalt, dir zu Unterschriften auf rechtsgültige Verträge zu raten, die er noch nichtmal gesehen und geprüft hat, WOFÜR bezahlst du den eigentlich ...
Sorry, aber sowas regt mich auf, ich bin auch herzkrank /psychisch krank, trotzdem lasse ich nicht ALLES mit mir machen und unterschreibe NUR, was ich SELBER (nach gründlicher Prüfung und Überlegung) auch unterschreiben WILL ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
Hallo Manu,
diesen Anwalt kannst du in die Tonne kloppen, der fordert dich auf alles zu unterschreiben, damit er weniger Arbeit hat. Ich würde ihn auf der Stelle .
Gruß maday
diesen Anwalt kannst du in die Tonne kloppen, der fordert dich auf alles zu unterschreiben, damit er weniger Arbeit hat. Ich würde ihn auf der Stelle .
Gruß maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.
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Re: Eingliedervereinbarung und co....
mannmannmann haben die denn wirklich nichts sinvolleres zu tun?
Also ICH unterschreine KEINE Schweigepflichtsentbindung mehr, zumindest nicht beim JC
Und ja, also ich glaube die liebe Doppeloma meint mich, gell ;-)
Das war sogar noch "besser" die SB hat mir unterstellt das ich das Gutachten beim JC gefordert hätte
Aus welchem Grund hätte ich das tun sollen? Also alles völliger Schwachfug
Aber natürlich bin ich "brav" dort erschienen allerdings OHNE die "absolut notwendigen" Schweigefplichtsentbindungen
aber mit aktuellen ärztlichen Unterlagen
Dort hat man sich dann vermutlich nach alten Unterlagen der DRV gerichtet, gab ja schon mal eine Rentenablehung, und Fr. Sachbearbeiterin beim JC war nicht wirklich erfreut darüber denn so wurde sie mich also auch nicht los
Und ja eine Neue EGV hab ich hier rum liegen, diese habe ich vor Ort NICHT unterschrieben
So ein blödsinn ich soll die unterrichten wenn eine Entscheidung vorliegt, logo, muss ich doch eh, auch ohne EGV
Ich denk noch drüber nach ob ich das tue, habe ja noch Zeit
Also ICH unterschreine KEINE Schweigepflichtsentbindung mehr, zumindest nicht beim JC
Und ja, also ich glaube die liebe Doppeloma meint mich, gell ;-)
Das war sogar noch "besser" die SB hat mir unterstellt das ich das Gutachten beim JC gefordert hätte
Aus welchem Grund hätte ich das tun sollen? Also alles völliger Schwachfug
Aber natürlich bin ich "brav" dort erschienen allerdings OHNE die "absolut notwendigen" Schweigefplichtsentbindungen
aber mit aktuellen ärztlichen Unterlagen
Dort hat man sich dann vermutlich nach alten Unterlagen der DRV gerichtet, gab ja schon mal eine Rentenablehung, und Fr. Sachbearbeiterin beim JC war nicht wirklich erfreut darüber denn so wurde sie mich also auch nicht los
Und ja eine Neue EGV hab ich hier rum liegen, diese habe ich vor Ort NICHT unterschrieben
So ein blödsinn ich soll die unterrichten wenn eine Entscheidung vorliegt, logo, muss ich doch eh, auch ohne EGV
Ich denk noch drüber nach ob ich das tue, habe ja noch Zeit
Das Leben verlangs von uns oft, dass wir Dinge wegstecken, für die wir gar keine Taschen haben.
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