Noch einmal Frage wegen Erstattungsansprüche

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aidafan301286
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Noch einmal Frage wegen Erstattungsansprüche

Beitrag von aidafan301286 » Fr 8. Feb 2013, 15:46

Hallo,

langsam drehe ich echt am Rad und ich hoffe, Ihr könnt mir einige Tipps geben.

Ich warte ja immer noch auf meine Abrechnung bezüglich der Erstattungsansprüche der KK und der AA. Nachdem ich jetzt schon mehrmals angerufen habe, kam heute die Auskunft, dass es nur noch daran hakt, dass mein Arbeitgeber (Öffentliche Dienst) den Krankengeldzuschuss und andere Geldleistungen für den Zeitraum 01/11 - 03/11 zurückhaben möchte. Angeblich wollte man mir von der Personalstelle Bescheid geben, dass ich der DRV eine Abtretungserklärung über meinen nachzuzahlenden Rentebetrag schicke.

Nachdem ich mich schlau gemacht habe (auch über den Chat der DRV), bekam ich die Info, dass sich mein Arbeitgeber und die KK die monatliche Rente für die drei Monate teilen müssen, da ich dieser Zeit sowohl Krankengeld als auch noch Zuschüsse von meinem Arbeitgeber bekommen hat. Um die Sache zu beschleunigen, bin ich schnell in die Stadt marschiert und habe diese Erklärung an die DRV gefaxt.

Nun war ich zeitgleich noch auf der Homepage http://www.ihre-vorsorge.de unterwegs und habe jetzt gerade von dem Experten die Auskunft erhalten, dass das nicht so ist. Für die drei Monate bekommt die Krankenkasse meine Rente und mein Arbeitgeber darf auf die komplette Rentenzeit von 2 Jahren zurückgreifen (bis seine Forderung befriedigt ist). Ich bin so stinkig, denn ich habe seit November kein Geld mehr bekommen und warte ganz dringend darauf, dass die Erstattung abgerechnet ist und ich meine Rente für Dezember 2012 und Januar 2013 bekomme, denn diese Monate wurden auch komplett einbehalten. Durch falsche Infos, die ich jetzt bekommen habe, habe ich die Abtretung nun an die DRV geschickt und kann jetzt auf das komplette Geld verzichten oder wie sieht das aus.

Ich verstehe aber auch nicht, warum die DRV die Abrechnung davon abhängig macht, ob ich die Abtretungserklärung unterschreibe oder nicht, denn einen Erstattungsanspruch hat mein Arbeitgeber gegenüber der DRV nicht.

Könnt Ihr mir helfen?

LG
Gaby

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