Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Max.Mustermann
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Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 10:24

Hallo,
im Untertitel dieses UFos ist zu lesen: "Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen." Gut, dann will ich das mal glauben. :icon_e_wink:
Aber ich komme mir mit meiner Frage wirklich ein bisschen blöd vor ...

Aus folgenden Grund: Soweit ich die Fülle der Beiträge hier überblicken konnte, haben die meisten User wohl Schwierigkeiten, die gewünschte - und angemessene! - Rente bewilligt zu bekommen. Bei mir ist es eher anders herum: Die Krankenkasse möchte offensichtlich erreichen, dass ich EU-berentet werde. Ich selber möchte das aber nicht.

Ich bin Freiberufler, in der gesetzlichen KK freiwillig versichert mit Anspruch auf Krankengeld. Nun war ich mit zeitlichen Abständen mehrfach arbeitsunfähig. Vor einiger Zeit habe ich von der KK eine Aufforderung erhalten, eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme bei meinem Rentenversicherungsträger zu beantragen. Dieser Antrag könne von der RV auch in einen Rentenantrag umgedeutet werden. Wenn ich dieser Aufforderung nicht nachkomme, werde die Krankengeldzahlung eingestellt.

Ich denke, ich kann gar keine EU-Rente bekommen, da ich lediglich wenige Monate rentenversicherungspflichtig beschäftigt war, und dieses ist auch viele Jahre her. Außerdem möchte ich keine EU-Rente bekommen, sondern weiterhin voll berufstätig sein. Der MDK bescheinigt mir "Minderung der EF". Ich sehe das nicht so. Ich war zeitweise arbeitsunfähig, klar. Aber das ist ein vorübergehender Zustand (der natürlich auch wieder eintreten kann) - aber AU ist eben nicht dasselbe wie erwerbsunfähig. Mein behandelnder Arzt ist auch der Meinung, dass keine Minderung der EF vorliegt. Die Qualität der MDK-Gutachten ist im Übrigen sehr schlecht. (Konkrete Gutachtenkritik würde aber an dieser Stelle zu weit führen.)

Was mir bislang nicht klar ist: Kann ich, obwohl ich die formalen Voraussetzungen für EU-Rente (nötige Versicherungszeiten) gar nicht erfülle, trotzdem irgendwie einen Status als EU-Rentner bekommen, der sich dann auf meinen Status bei der Krankenkasse auswirkt?

Danke fürs Lesen und viele Grüße
Max

Vrori
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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 10:34

Hallo,

du solltest unbedingt diesen REHA-Antrag stellen, sonst kann die KK tatsächlich die Zahlung des KG einstellen.

Warte doch erst einmal ab, vielleicht wird sogar eine REHA bewilligt...denn in den meisten Fällen hier, haben viele, viele Ärzte bereits bestätigt, dass etliche als erwerbsgemindert angesehen werden müßten..doch die DRV entscheidet anders.

Viele KG-Bezieher erhalten von ihrer KK die Aufforderung einen REHA-Antrag zu stellen, weil angeblich die Erwerbsfähigkeit in Gefahr ist...
aber das was ein MDK bestätigt, ist noch lange nicht bindend für die DRV.

von daher, stelle rechtzeitig den Antrag und warte, was kommt..

die DRV kann dich auch als erwerbsunfähig einstufen, wenn du keinerlei Ansprüche auf Rente hast.
Dann könntest du trotzdem als selbständiger weiter arbeiten..würdest aber kein KG mehr bei der KK erhalten..und eine Private KK würde dich wegen der Vorerkrankungen auch nciht versichern wollen.

interssant ist immer wieder, dass Antragsteller, die keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, ganz schnell von der DRV als erwerbsgemindert eingestuft werden...die Erkrankungen unterscheiden sich womöglich in keinster Weise von einem anderen Antragsteller....nur der 2. Antragsteller hat Probleme, dem wird die Erwerbsminderung nicht anerkannt...

böse Frage: warum wohl nicht?...weil die DRV bei dem zahlen müßte und beim 1. Fall (ohne Ansprüche) müßten sie nämlich keine Rente zahlen...

an deiner Stelle würde ich jetzt erst einmal den Antrag innerhalb der festgesetzten gesetzlich vorgesehenen Frist von 10 Wochen !!! stellen und dann abwarten, was passiert...immer schön auf der Hut sein und trotzdem gelassen abwarten..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Max.Mustermann
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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 11:10

Hallo Vroni,

danke für deine Antwort.
Vrori hat geschrieben:du solltest unbedingt diesen REHA-Antrag stellen, sonst kann die KK tatsächlich die Zahlung des KG einstellen.
Das habe ich gemacht.
Vrori hat geschrieben:Warte doch erst einmal ab, vielleicht wird sogar eine REHA bewilligt...denn in den meisten Fällen hier, haben viele, viele Ärzte bereits bestätigt, dass etliche als erwerbsgemindert angesehen werden müßten..doch die DRV entscheidet anders.
Eine Reha möchte ich aus verschiedenen Gründen nicht machen ... Es wäre u.a. verschwendete Lebenszeit für mich.
Vrori hat geschrieben:Viele KG-Bezieher erhalten von ihrer KK die Aufforderung einen REHA-Antrag zu stellen, weil angeblich die Erwerbsfähigkeit in Gefahr ist...
aber das was ein MDK bestätigt, ist noch lange nicht bindend für die DRV.
Das bedeutet, man müsste der DRV beweisen, dass keine EU vorliegt?
Vrori hat geschrieben:die DRV kann dich auch als erwerbsunfähig einstufen, wenn du keinerlei Ansprüche auf Rente hast.
Genau diese Information fehlte mir.
Vrori hat geschrieben:Dann könntest du trotzdem als selbständiger weiter arbeiten..würdest aber kein KG mehr bei der KK erhalten...
Das war meine Befürchtung. Weißt du, wie es mit dem Anrecht auf Krankengeld ist, wenn man als Teil-EU eingestuft wird?
Vrori hat geschrieben:interssant ist immer wieder, dass Antragsteller, die keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben, ganz schnell von der DRV als erwerbsgemindert eingestuft werden...die Erkrankungen unterscheiden sich womöglich in keinster Weise von einem anderen Antragsteller....nur der 2. Antragsteller hat Probleme, dem wird die Erwerbsminderung nicht anerkannt...

böse Frage: warum wohl nicht?...weil die DRV bei dem zahlen müßte und beim 1. Fall (ohne Ansprüche) müßten sie nämlich keine Rente zahlen...
Leider naheliegend, dass es so praktiziert wird ... :Veraergert:
Vrori hat geschrieben:an deiner Stelle würde ich jetzt erst einmal den Antrag innerhalb der festgesetzten gesetzlich vorgesehenen Frist von 10 Wochen !!! stellen und dann abwarten, was passiert...immer schön auf der Hut sein und trotzdem gelassen abwarten..
Wie schon gesagt, den Antrag habe ich gestellt. Aber jetzt nur passiv abwarten?

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 11:41

Hallo,

ja abwarten..was willst du denn forcieren..übe dich in Geduld....

und wenn es tatsächlich zu einer REHA kommen sollte....dann steht ja immer noch im Weg: liegt überhaupt REHA-Fähigkeit vor?
Du mußt einige Tage vor dem REHA-Beginn zu deinem beh. Arzt und der müßte dann REHA-Fähigkeit bescheinigen..
naja und wenn du nicht reahfähig bist? dann fährst halt nicht..schickst die ärztl. Bestätigung dann zur Klinik.

Zu deinem Status...

wenn die volle Erwerbsminderung anerkannt wird, dann kannst du dich nicht weiter mit KG-Anspruch bei der KK (GKV) weiterversichern..du müßtest dich dort dann als Selbständiger ohne KG-Anspruch versichern...

solltest du nur teilerwerbsgemindert sein, dann darfst du eigentlich die selbständige Tätigkeit auch nur noch teilweise ausüben..
und da würdest du ja entsprechend weniger verdienen, dadurch einen niedrigeren Beitrag einzahlen, du kämest in eine niedrige Beitrags- und Krankengeldklasse...somit eben dann nur als Beispiel: halbes KG...

aber das ist eine Sache, die ich vertrauensvoll mit meinem SB bei meiner KK besprechen würde...da haben die ein offenes Ohr...
die KG-Fallmanager sitzen in ganz anderen Städten...nciht direkt vor Ort..und somit kannst du alles offen mit deinem Beitrags-SB bzw. mit dem SB vor Ort besprechen...
LG
Vrori

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 12:51

Hallo Vrori
Vrori hat geschrieben: ja abwarten..was willst du denn forcieren..übe dich in Geduld....
Mir ist schon klar, dass man da nichts wirklich forcieren kann. Die Frage ist, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt schon ein bisschen aktiver werden sollte. Z.B. zu dem Reha-Antrag noch Unterlagen liefern, welche die Gutachten des MDK entkräften bzw. Teile des Inhalts widerlegen. (Es werden z.B. von Seiten des Gutachters des MDK Diagnosen behauptet, die von anderen - kompetenteren! - Fachärzten verneint werden.)
Vrori hat geschrieben:und wenn es tatsächlich zu einer REHA kommen sollte....dann steht ja immer noch im Weg: liegt überhaupt REHA-Fähigkeit vor?
Du mußt einige Tage vor dem REHA-Beginn zu deinem beh. Arzt und der müßte dann REHA-Fähigkeit bescheinigen..
Das wusste ich noch nicht. Ich habe eben mit diesen Renten- und Reha-Sachen keinerlei Erfahrung ...
Vrori hat geschrieben:naja und wenn du nicht reahfähig bist? dann fährst halt nicht..schickst die ärztl. Bestätigung dann zur Klinik.
Bis dieser mögliche "Einberufungsbefehl" zur Reha da wäre, wäre ich schon wieder voll berufstätig. Ich mache derzeit eine stufenweise Wiedereingliederung in das Berufsleben. Und wenn ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr AU bin (was zu erwarten ist), dann wäre ich vermutlich nicht rehaUNfähig?
Vrori hat geschrieben:Zu deinem Status...

solltest du nur teilerwerbsgemindert sein, dann darfst du eigentlich die selbständige Tätigkeit auch nur noch teilweise ausüben..
und da würdest du ja entsprechend weniger verdienen, dadurch einen niedrigeren Beitrag einzahlen, du kämest in eine niedrige Beitrags- und Krankengeldklasse...somit eben dann nur als Beispiel: halbes KG...
Okay, kapiert. Man würde dann also im Krankheitsfall auch Krankengeld bekommen können. Und das Krankengeld würde sich dann weiter am Einkommen bzw. am Beitrag (der ja vom Einkommen abhängt) bemessen? Bei einem Großverdiener (der ich leider nicht bin) könnte es dann ja theoretisch so sein, dass der sogar bei nur Halbtagstätigkeit über der Beitragsbemessungsgrenze der GKV liegt. Und der würde dann auch bei Teil-EU das volle Krankengeld bekommen? Oder mache ich da einen Denkfehler?
Vrori hat geschrieben:aber das ist eine Sache, die ich vertrauensvoll mit meinem SB bei meiner KK besprechen würde...da haben die ein offenes Ohr...
die KG-Fallmanager sitzen in ganz anderen Städten...nciht direkt vor Ort..und somit kannst du alles offen mit deinem Beitrags-SB bzw. mit dem SB vor Ort besprechen...
Sorry, dass ich jetzt so blöd frage ... Was ist ein KG-Fallmanager? Bzw. welche Rolle spielt der in der ganzen Angelegenheit?
Und es sind doch die Sachbearbeiter bei der KK vor Ort, die mich jetzt allem Anschein nach loswerden oder genauer: mir den Status des Rentners aufdrängen wollen ... Ich weiß nicht, inwieweit ich Vertrauen in diese Leute haben kann ...

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 14:00

Hallo

ein KG-Fallmanager sitzt meistens in der übergeordneten Einheit...das ist der "große Überwacher"...der sich die KG-Fälle anschaut und dem SB eins auf die mütze gibt, wenn er noch nciht alles unternommen hat, um bei diesem einen speziellen KG-Fall die zahlung möglichst einstellen zu können...
oder wenn der SB noch keine Maßnahmen angeleiert hat, um im Fall einer möglichen Erwerbsminderung auch das KG zurückzubekommen...
der SB vor Ort ist m.E. derjenige, dem du vertrauen kannst...ich war auch so eine...;)

zum Punkt: Arbeitsfähigkeit bei REHA-Bewilligung....dann sag die REHA ab....sobald du wieder voll arbeitsfähig bist, teilst du der DRV mit, dass du wieder arbeitest...die werden dich dann fragen, ob du die REHA noch antreten willst...und dann halt nein....

die KK hat zwar mit der Aufforderung zur REHA-Antragstellung dein Dispositionsrecht aufgehoben...aber wenn du arbeitsfähig bist, was will die KK dann noch machen..da sind denen die Hände gebunden..

auch brauchst du derzeit nichts an die DRV liefern, um das MDK-Gutachten auszuhebeln..glaub mir...ich habe 3 ausführliche sozialmedizinische Stellungnahmen meiner beh. Ärzte, ein 48seitiges Gutachten, weitere Stellungnahmen meiner Fachärzte, eine REHA-Entlassung mit arbeitsunfähig...
und was macht die DRV? lehnt die Rente ab.....
inzwischen war ich seit Januar 2010 bei insgesamt 7 Gutachtern....bislang hat auch das Sozialgericht noch nicht entschieden...

also, auch wenn ein MDK meint, du wärest erwerbsgemindert....heißt das noch lange nicht, dass die DRV das auch so sieht...

von daher, Füße still halten und abwarten, was aus dem Antrag wird...derzeit sieh zu, dass du wieder fit wirst...
LG
Vrori

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 15:59

Hallo Vrori,

danke für die Infos. :smile:

Der SB vor Ort muss also darauf achten, sich so zu verhalten, dass der Fallmanager nichts an ihm auszusetzen hat ... D.h., selbst wenn dem SB meine Argumente, weshalb eine Reha bei mir nicht sinnvoll wäre, einleuchten würden, müsste er bzw. sie darauf beharren, dass ich den Reha-Antrag stelle? (Na gut, ich habe ihn ja auch gestellt. Mir geht es jetzt auch nur darum, das System, nach dem das Ganze abläuft, zu begreifen ...)
Vrori hat geschrieben:oder wenn der SB noch keine Maßnahmen angeleiert hat, um im Fall einer möglichen Erwerbsminderung auch das KG zurückzubekommen....
Ich habe schon gehört, dass die KK oft versucht, sich Gelder von der RV zurückholt. Aber: wenn ich gar keine EU-Rente bekommen kann, ist so ein Versuch doch zwecklos ... Oder?
Vrori hat geschrieben:der SB vor Ort ist m.E. derjenige, dem du vertrauen kannst...ich war auch so eine...;).
Daher dein Insider-Wissen. :smile:
Vrori hat geschrieben:zum Punkt: Arbeitsfähigkeit bei REHA-Bewilligung....dann sag die REHA ab....sobald du wieder voll arbeitsfähig bist, teilst du der DRV mit, dass du wieder arbeitest...die werden dich dann fragen, ob du die REHA noch antreten willst...und dann halt nein.....
Wenn mir das von der KK dann nicht zum Nachteil ausgelegt werden kann, wäre das sicher eine gute Lösung.
Vrori hat geschrieben:die KK hat zwar mit der Aufforderung zur REHA-Antragstellung dein Dispositionsrecht aufgehoben...aber wenn du arbeitsfähig bist, was will die KK dann noch machen..da sind denen die Hände gebunden...
Tja, der MDK behauptet ja, dass ich EU bzw. Teil-EU wäre ... In dem letzen MDK-Gutachten steht sogar auch, dass eine Reha wenig Aussicht auf Erfolg hätte. Ich vermute, die Aufforderung, eine Reha zu beantragen, ist bloß erfolgt, weil vor einer Berentung üblicherweise eine Reha durchgeführt werden sollte bzw. weil das die vorgeschriebene Reihenfolge ist?
Vrori hat geschrieben:auch brauchst du derzeit nichts an die DRV liefern, um das MDK-Gutachten auszuhebeln...
Okay. Also nur noch dieses grüne Formblatt von meinem Facharzt nachreichen?
Vrori hat geschrieben:glaub mir...ich habe 3 ausführliche sozialmedizinische Stellungnahmen meiner beh. Ärzte, ein 48seitiges Gutachten, weitere Stellungnahmen meiner Fachärzte, eine REHA-Entlassung mit arbeitsunfähig...
und was macht die DRV? lehnt die Rente ab.....
inzwischen war ich seit Januar 2010 bei insgesamt 7 Gutachtern....bislang hat auch das Sozialgericht noch nicht entschieden....
Das tut mir Leid. Es ist sicher weitaus schlimmer, eine Rente, auf die man ein Anrecht hat, nicht bewilligt zu bekommen. Mein Problem ist demgegenüber relativ gering ...
Vrori hat geschrieben:also, auch wenn ein MDK meint, du wärest erwerbsgemindert....heißt das noch lange nicht, dass die DRV das auch so sieht....
Das denke ich ja auch. Aber deine Bemerkung, dass die RV mit EU-Feststellungen recht "großzügig" ist, sofern sie selber nichts zahlen muss, hat mir Sorge bereitet ...
Und auf welcher Basis entscheidet die RV dann üblicherweise? Eine nochmalige persönliche Begutachtung durch einen eigenen Gutachter der RV? Oder könnte auch der Bericht des behandelnden Arztes reichen?

LG, Max

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 12. Dez 2012, 19:04

Hallo,

meine Erfahrung ist, dass sie sich durch Gutachter absichern....oder es ist so klar ersichtlich, dass eine EM vorliegt...so dass die dortigen ärztlichen Berater auf EM entscheiden...aber das weiß man ja nicht vorher...

wie gesagt, ich würde abwarten...wenn noch ein Formular erforderlich ist, dann ausfüllen oder ausfüllen lassen...

im übrigen kann ein SB auch gegenüber einem Fall-Manager schon deutlich machen, warum und weshalb er bei dem Kunden so oder so gehandelt hat....da sind alle Mitarbeiter schon ziemlich gleichberechtigt...und solche Dinge werden dann nicht von oben entschieden, sondern in einem Gespräch überlegt und gemeinsam entschieden...
so war es jedenfalls bei uns..

jetzt frag nicht, welche KK...jedenfalls nicht die mit dem großen A...ich werd's nicht verraten...
LG
Vrori

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Max.Mustermann » Mi 12. Dez 2012, 19:35

Hallo
Vrori hat geschrieben: jetzt frag nicht, welche KK...jedenfalls nicht die mit dem großen A...ich werd's nicht verraten...
Nö, ich frag nicht. :icon_e_wink:

Danke! :smile:

LG, Max

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Re: Unerwünschte Reha und unerwünschte EU-Rente

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 13. Dez 2012, 01:31

Hallo Max, :smile:

so schnell liest man sich wieder, unsere @Vrori :Bussi: hat dich ja schon hervorragend mit Infos versorgt und da kann (und will) ich nur noch ein paar kleinere Ergänzungen liefern.

Ich gehe mal so eine wenig durch deine Beiträge und "picke mir die Rosinen raus" die mir da noch so aufgfallen sind ... :jaa: :cool:
Ich vermute, die Aufforderung, eine Reha zu beantragen, ist bloß erfolgt, weil vor einer Berentung üblicherweise eine Reha durchgeführt werden sollte bzw. weil das die vorgeschriebene Reihenfolge ist?
Die Wahrheit ist eher, dass die KK überhaupt nicht berechtigt ist zum Antrag auf EM-Rente = Rente wegen Erwerbs-Minderung aufzufordern (Erwerbs-Unfähigkeits--Rente gibt es seit 2001 nicht mehr, nur noch Altfälle werden so bezeichnet), darum die Aufforderung nach § 51 SGB V. :ic_up:

Darin geht es ausschließlich um Anträge auf "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" in diese Rubrik gehören auch die medizinischen Reha-Maßnahmen, die allerdings bei tatsächlich erfolglosem Verlauf eine "Umdeutung" in eine EM-Rente möglich machen (könnten), die dann eine Erstattung für die KK bringen KÖNNTE.

Genau SOOO viele Hürden gibt es auf diesem weg dann auch, denn diese Rehas finden üblicherweise in Einrichtungen statt, die der Verwaltung /Kontrolle /Bezahlung der DRV untergeordnet sind, die Zielrichtung des Reha-Ergebnisses kannst du dir da sicher leicht denken...die soll ganz sicher nicht in Bewilligung einer EM-Rente bestehen, sondern im FITT machen für die weitere Verwendung auf dem Arbeitsmarkt...

Zunächst mal ist die KK aber daran interessiert, dass man wenigstens für den Zeitraum der Reha-Maßnahme (3 - 4 - X Wochen) diene Krankengeldzahlungen einstellen kann, denn es besteht ja (üblicherweise) Anspruch auf Übergangsgeld von der DRV während dieser Reha, hier tut sich nach deiner Schilderung allerdings bei mir das nächste Fragezeichen auf... :confused: :confused: :confused:

Du schreibst ja, dass du überwiegend selbstständig tätig warst und deswegen (deiner Meinung nach oder hast du das schon mal bei der DRV erfragt /schriftlich bekommen ???) keinen Renten-Anspruch haben würdest, dann ist aber auch fraglich, ob du einen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe /med. Reha hast an die DRV ???

Dafür sind ja auch bestimmte Beitragszeiten notwendig, sonst lehnen die das sowieso ab, wegen Nichterfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, ich frage mich in diesem Zusammenhang auch gerade wo (aus welcher "abhängigen" Tätigkeit) da ein Anspruch auf Übergangsgeld herkommen soll, dafür ist üblicherweise ein Arbeitsverhältnis mit Lohn-/ Gehalts-Ansprüchen erforderlich (vor Beginn der Erkrankung bzw. Reha-Maßnahme) ... :confused: :confused: :confused:

Ansonsten bleibt ja nur die KK selbst für die Kosten-Übernahme deiner Reha-Maßnahme übrig (Klinik + Krankengeld), da hätten die ja eher mehr als weniger Kosten ... :Gruebeln:
Und auf welcher Basis entscheidet die RV dann üblicherweise? Eine nochmalige persönliche Begutachtung durch einen eigenen Gutachter der RV? Oder könnte auch der Bericht des behandelnden Arztes reichen?
Bei einer frisch absolvierten Reha entscheidet die DRV meist recht schnell und überwiegend NUR nach dem letzten Reha-Bericht, sagt der aus EM-Rente ist nicht nötig (6 und mehr Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbsfähig), dann gibt es auch keine Feststelung von Erwerbsminderung durch die DRV.
Weitere "Ermittlungen" zum tatsächlichen Gesundheitszustand finden dann in der Regel gar nicht mehr statt, nicht mal dann wenn es angebracht wäre, weil die Reha eben nur nach Ansicht der (DRV-) Reha-Klinik "erfolgreich" war.
Manchmal wird dann noch ein DRV-GA beauftragt, die behandelnden Ärzte werden eher selten befragt, deren Befunde /Berichte werden (fast) immer den Feststellungen der DRV untergeordnet, besonders wenn sie klare Aussagen zur Notwendigkeit einer Berentung machen.

Eine Stellungnahme deines Arztes, dass er weder eine Reha für notwendig hält, noch die Gefahr einer Erwerbsminderung bei dir sieht, dürfte von der DRV allerdings "aufgesaugt werden wie von einem Schwamm das Wasser", ob die Reha damit vom Tisch ist (abgelehnt wird, weil unnötig :jaa: :cool: ) weiß ich nicht, aber eine EM-Rente oder die Bescheinigung, dass du EM bist entfällt damit ziemlich sicher.

Wird die Reha abgelehnt (aus welchem Grund auch immer) brauchst du NICHTS dagegen unternehmen, du warst nur verpflichtet den Antrag zu stellen, wenn die DRV nicht will kannst du doch nicht dafür... :Sturkopf: :teufel:

Die DRV hat ja auch NIX davon deiner KK einen Gefallen zu tun, auch nicht wenn du keine Geld-Leistung (EM-Rente) beanspruchen kannst, die arbeiten ALLE (KK /AfA/ JC/DRV) gegeneinander aber nicht miteinander, JEDER sitzt auf "seinem Geld" und besonders gut und hartnäckig, wenn der Beitragszahler /Anspruchsberechtigte Ansprüche darauf erhebt... :Verwirrt: :Hilfe:

Die "schnelle EM" (wenn KEIN Renten-Anspruch besteht !!!) gibt es meist erst beim "Verschiebe-Spiel" unter den Beteiligten im SGB II (HARTZ 4) und SGB XII (Sozial-Hilfe), damit die, oft schon länger kranken Leistungsbezieher (ohne Job-Aussichten)mal wo anders "geparkt werden können", denn letztlich entscheidet NUR die DRV über "Sein oder nicht Sein" bei der Erwerbsminderung, auch ob "nur Zeitweise /Teilweise oder auf Dauer" ... alle Anderen (KK /AfA/ JC) machen da nur VIEL LÄRM UM NICHTS ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich habe schon gehört, dass die KK oft versucht, sich Gelder von der RV zurückholt. Aber: wenn ich gar keine EU-Rente bekommen kann, ist so ein Versuch doch zwecklos ... Oder?
Richtig, wo nichts ist wird auch nichts erstattet, von mir bekamen sie auch NICHTS mehr, meine (endlich) bewilligte EM-Rente reicht nur bis in die AfA-Zeit zurück ...so geht /ging meine KK auch leer aus... :traurig:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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