ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Di 27. Nov 2012, 17:52

Hallo,

so die letzten 2 Tage ist viel passiert bei mir. Gestern Morgen bin ich Papa einer süßen Tochter geworden. :Yeah: :Yeah: :Yeah: Weil die Entzündungswerte vom Baby zu hoch sind, wurde sie heute in ein spezielles KH verlegt und ich bin mit meiner Freundin hinterher, da sie wegen Stillen auch da bleiben muss. Naja jetzt ist dann erst Mal wieder etwas Ruhe bei mir eingekehrt, obwohl mir das gesundheitlich auch alles zum Nachteil eingewirkt hat.

Ich bin grade vom KH zu Hause und öffne meine Post. Es war ein Brief von dem Landesamt. Mein Widerspruch wurde nicht akzeptiert( Ich bekam ja einen GdB von 40), aber nach Neuansicht und Hinzuziehung eines Bevollmächtigten wurde mir jetzt ein GdB von 50 bewilligt rückwirkend vom 05.06.2012 aus. Ich könnte aber Klage beim Sozialgericht einreichen.
Hmm ich bin zwar jetzt aktuell wieder operiert und so, aber ich glaube ich akzeptiere das erst einmal und stelle dann in einem halben Jahr oder so einen Verschlimmerungsantrag. Meine Hoffnung war ja ein GdB von 60, denn so hätte ich noch einen orangenen Parkausweis bekommen und somit Parkerleichterungen. Aber ich bin schon mal froh, dass ich jetzt 50 bekommen habe. Ich weiß nicht, ob es sich lohnt jetzt Klage einzureichen, gerade weil ich wieder frisch operiert werden musste ????


Jetzt frag ich mich allerdings auch, warum ich plötzlich von der AfA zu einem Reha-SB geschickt werde. Denn die Bewilligung ist zwar auf den 14.11.2012 datiert nur die VdK hat mir das erst so spät zugesandt, aber ich hatte ja alle Schweigepflichtsentbindungen widerrufen am 04.11.
Wenn ich jetzt herausbekomme, dass die da doch was angefordert haben bei dem ärztlichen Dienst der Afa....was kann ich dagegen machen?

Liebe Doppeloma, :umarm:
So viele verschiedene ÄD gibt es da nicht, die sollten dir dazu schon Auskunft geben (können) wo du auch das andere GA angefordert hast, welcher Arzt das nun gemacht hätte icht erst mal egal, sowas geht immer an den Med. Dienst, die Ärzte selber rücken diese GA sowieso nicht raus.
Soll ich da einfach einen Brief an den ärztlichen Dienst schicken oder ein Fax mit Kopie meines Ausweises und das neue Gutachten anfordern, wenn es denn eins gibt? Oder soll ich da wieder direkt hinfahren oder reicht es doch erst bei der Servicenummer anzurufen, ob ein neues GA gemacht wurde und wenn die es bejahen, dann erst einfordern schriftlich???

Liebe Grüße
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!

Cirillo
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Cirillo » Di 27. Nov 2012, 19:46

Hallo Papa Pfirsich :smile: :smile: :smile: :smile: :smile:

Zu Deinen Fragen kann ich Dir leider keine kompetenten Antworten geben. :schuechtern:

Aaaaaaaaber......, ich kann und will Dir sehr sehr herzlich zur Geburt Deiner Tochter gratulieren!!!

Viel Freude mit dem Wonneproppen!!
Liebe Grüße
Cirillo :winke:

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 27. Nov 2012, 19:49

Hallo Pfirsich-PAPA, :lachen: :applaus:
Gestern Morgen bin ich Papa einer süßen Tochter geworden.
ALLES Gute für die kleine Maus und die junge Familie von Doma und Dopa :umarm: :umarm: :umarm:
Soll ich da einfach einen Brief an den ärztlichen Dienst schicken oder ein Fax mit Kopie meines Ausweises und das neue Gutachten anfordern
Am Besten FAX mit Ausweiskopie, dürfte am schnellsten gehen, vergiß doch diese Hotlien, die wissen doch nicht ob da beim ÄD was nNeues vorliegt (oder sie wollen es nicht wissen) und beim ÄD direkt bist du doch schon letztes Mal nicht durchgekommen, weil das Personal dort so beschäftigt war.

Verlange die Zusendung von Kopien an deine Privatadresse und fertig. :ic_up:

Wäre schon merkwürdig wenn die sich was vom Versorgungsamt geholt hätten, ist wahrscheinlich nur Zufalle aber neugierig bin ich natürlich woher die ihren "neuen Erkenntnisse" jetzt hatten, wenn es denn welche gibt... :Gruebeln:
Wenn ich jetzt herausbekomme, dass die da doch was angefordert haben bei dem ärztlichen Dienst der Afa....was kann ich dagegen machen?
Darüber denken wir nach, wenn es sichere Hinweise darauf gibt, dass gegen den Sozial-Datenschutz verstoßen wurde.

Bie später liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von deJ.Ulla » Mi 28. Nov 2012, 06:04

Hallo Pfirsich,

Herzlichen Glückwunsch zur Tochter :ic_up:

Lieben Gruß Ulla

Uma
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Uma » Mi 28. Nov 2012, 07:43

Von mir auch alles, alles Gute zur Geburt der Kleinen :Birthday:

Liebe Grüße von Uma

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Onkel » Mi 28. Nov 2012, 08:56

Auch von mir, Glückwunsch zur Tochter...Ich drück die Daumen das bei der kleinen bald alle Werte gut sind und sie nach Hause darf

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 28. Nov 2012, 09:22

Auch von mir alles Gute :jaa:
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:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

Karla1
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mi 28. Nov 2012, 09:41

Hallo Pfirsch
Glueckwunsch zu deiner kleinen Tochter jetzt hast du eine kleine Zusatzaufgabe bekommen.
Ich hoffe dadurch wirst du etwas abgelenkt von dem ganzen AFA und DRV Scheixxxxx
Ich habe auch eine kleine Tochter ist aber schon 23 ich war damal mehr als Happy und weis
wie man sich da fuehlt

Zu deinen AFA Gutachten
Ich glaube nicht das die schon ein neues haben die warten bis die DRV eines erstellt hat und
schreiben dann ohne Schweipflichtentbindung ab.(wie auch immer)
Meine Meinung ist das die Aemter alle zusammen schafen mit oder ohne Erlaubnis.
Beweisen wirst das nie koennen die sind auch nicht bloede.
Ich weis zum Beispiel das der VDK und die AFA-Rheaabteilung viel miteinander telefonieren,
und ich bin der festen Uebezeugung das die DRV mit der AFA eng zusammenarbeitet.

Ist doch alles wegen der Statistik da wird ein Kuhandel nach den anderen gemacht.
Die DRV kann momentan keine Leute brauchen weil die Quote voll ist also zuruck zur AFA.
Die AFA handelt dann mit der DRV was aus und fertig ist der Kuhandel.
Auf der Strecke bleibt der kranke .
Ist meine Meinung
Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Sa 1. Dez 2012, 13:21

Hallo,

erst einmal vielen lieben Dank für eure ganzen Glückwünsche, ich habe mich sehr darüber gefreut. :applaus: :applaus: :Yeah:

Nun mal wieder etwas ganz aktuelles. Langsam nervt das ständige geändere der AfA.

Erst hätte ich ja am 12.12. um 10 Uhr einen Termin gehabt mit einer Frau XXX von dem Reha Dienst der Afa.

Heute morgen bekam ich wieder Post.
Einladung

Frau YYY ( wieder mal eine andere Frau) möchte mit Ihnen über Ihr Beratungsanliegen sprechen.
Dieser Termin ersetzt den termin am 12.12.2012, den ich leider aufgrund einer Terminüberschneidung absagen muss. Im Beratungsgespräch möchte ich gerne mit Ihnen über Ihre Beschwerden vom 14.11. und 19.11.2012 sprechen, sowie das weitere Vorgehen abstimmen.
Termin ist jetzt am 13.12.2012 um 08:30 Uhr. Also wieder früher morgens. Naja egal

Was kann das jetzt bedeuten? Also zumindest ist die Beschwerde an Nürnberg weitergeleitet worden. Diese Frau YYY ist aber auch von der Rehaabteilung (so steht es oben im Kopf) hatte die andere wohl Angst mit mir zu sprechen, weil sie zu gutmütig wäre? :groehl: Ich habe ja einen regelrechten AfA Mitarbeiterverschleiß.
Mich wundert aber die Aussage in dem Schreiben
sowie das weitere Vorgehen abstimmen
??? Stellt die Frau da ne Frage und sagt dann, "wer dafür ist bitte aufzeigen" und dann sitzt nur sie und ich im Raum ? :glotzen:
Wenn es klappt nehme ich dann zumindest wieder meinen Kumpel mit.

Oben auf dem Schreiben steht ja wie immer : Rückfragen richten Sie bitte an den Telefonservice für Arbeitnehmerfragen 0180 1 555 111. Dahinter hat jemand mit Kulli noch eine andere Nummer geschrieben von der AfA wo auch der Sitz des Ärztlichen Dienstes ist. Ich hoffe ja jetzt nicht, dass die Druck auf mich ausüben wollen bzw. mich anmeckern, warum ich mich beschwert habe und bla bla bla. Dann werde ich wirklich den Raum verlassen und mich erneut beschweren, mein Kumpel ist ja in dem Fall dann auch mein Zeuge.
Ich kann der Vermittlerin dann ja auch mitteilen, dass ich jetzt den GdB 50 habe.

Liebe Grüße

Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Sa 1. Dez 2012, 14:39

Hallo Pfirsich, :smile:
Termin ist jetzt am 13.12.2012 um 08:30 Uhr. Also wieder früher morgens. Naja egal
ist das wieder eine Einladung mit Rechtsfolgenbelehrung (§ 309 SGB III) oder NUR eine Einladung zum "Kaffeeklatsch" wegen deiner Beschwerde, du brauchst dich darüber nicht freiwillig mit denen "unterhalten", die sollen dir ALLES schriftlich geben, du hast dich AUCH schriftlich beschwert...
Was kann das jetzt bedeuten?
Wenn es KEINE offizielle Einladung mit RFB ist, würde ich denen was husten, da wollen die dich bloß "einlullen", weil sie das ja telefonisch nicht mehr dürfen, ein wenig kundenfreundlicher hätte der Termin dann wohl auch sein dürfen, schließlich kennen die ja deine Adresse und damit den Anfahrtweg. :confused: :Gruebeln:
Ohne offizielle Einladung gibt es auch keine Fahrtkosten-Erstattung (wie steht es da eigentlich um die Erstattung für den ersten Termin???) ...
Also zumindest ist die Beschwerde an Nürnberg weitergeleitet worden. Diese Frau YYY ist aber auch von der Rehaabteilung (so steht es oben im Kopf) hatte die andere wohl Angst mit mir zu sprechen, weil sie zu gutmütig wäre? Ich habe ja einen regelrechten AfA Mitarbeiterverschleiß.
Wie kannst du aber auch "SOOO eine Welle machen", wegen so ein bischen "Fehl-Gutachten", hattest du das (eventuell) Neue schon angefordert :confused: ...also diese Einladung sehe ich SEHR kritisch, die wollen bestimmt nur wieder ALLES "vertuschen"...
Mich wundert aber die Aussage in dem Schreiben sowie das weitere Vorgehen abstimmen??? Stellt die Frau da ne Frage und sagt dann, "wer dafür ist bitte aufzeigen" und dann sitzt nur sie und ich im Raum ?
Wenn es klappt nehme ich dann zumindest wieder meinen Kumpel mit.
ALLEINE solltest du dort auf keinen Fall hin und wenn du nicht MUSST (wegen Rechtsfolgen /Meldeversäumnis) dann solltest du das absagen und um schriftliche Informationen bitten, schließlich entscheidet doch die AfA wie sie weiter "vorgehen" wird und nicht du ... :Gruebeln: :Gruebeln: :Gruebeln:
Oben auf dem Schreiben steht ja wie immer : Rückfragen richten Sie bitte an den Telefonservice für Arbeitnehmerfragen 0180 1 555 111. Dahinter hat jemand mit Kulli noch eine andere Nummer geschrieben von der AfA wo auch der Sitz des Ärztlichen Dienstes ist.
Wo findet jetzt der Termin statt, an einer anderen (höheren) Stelle oder nur bei einer (wieder) anderen SB, ich weiß nur, dass man @Vrori auch damals zu sowas eingeladen hatte (zumindest gab es das "unverbindliche" telefonische Angebot der übergeordneten Dienststelle), "man könne doch über alles reden, BLA, BLA, BLA" ...sie wollte aber nicht reden, sondern schriftliche Antworten auf ihre Fragen haben, hat den persönlichen Besuch, zum Gespräch aus gesundheitlichen Gründen abgelehnt ... :Verwirrt: :Hilfe:
Ich hoffe ja jetzt nicht, dass die Druck auf mich ausüben wollen bzw. mich anmeckern, warum ich mich beschwert habe und bla bla bla. Dann werde ich wirklich den Raum verlassen und mich erneut beschweren, mein Kumpel ist ja in dem Fall dann auch mein Zeuge.
Anmeckern wäre ja wohl "die Krönung", beantworte bitte meine Fragen zum konkreten Inhalt, vor ALLEM, ob verbindliche Rechtsgrundlagen vorhanden sind für genau DIESEN Termin, der andere hat sich ja damit wohl erledigt.
Richtig, alleine gehst du da auf keinen Fall hin wenn überhaupt, ohne Rechtsverbindlichkeit ist aber auch keine Sperre (1 Woche) wegen Meldeversäumnis möglich. :grinser: :pfeif:
Ich kann der Vermittlerin dann ja auch mitteilen, dass ich jetzt den GdB 50 habe.
Das geht auch schriftlich, eventuell direkt in der freundlichen Absage... :jaa: :cool: :applaus:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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