DRV Gutachten und AFA
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Doppeloma
Ok
Aber Verasche ist doch das gesamte Kranken und Renten und Rechtssystem .
Irgend wann kommt von der AFA die Auffordernug das ich zu meiner Firma hin muss
und mich beim Werksarzt vortellen soll .
Aber wie ist das wenn die Firma sagt so eine Job haben wir nicht .
Oder die Firma sagt wir probieren das erstmal mit 4 Stunden aus und das klappt nicht.
Kann mich dann die AFA woanderst hinschicken ?
Krank darf ich ja nicht werden da ich sonst nicht vermittelbar bin und dann die Leistungen eingestellt werden .
Gruß Karl
Ok
Aber Verasche ist doch das gesamte Kranken und Renten und Rechtssystem .
Irgend wann kommt von der AFA die Auffordernug das ich zu meiner Firma hin muss
und mich beim Werksarzt vortellen soll .
Aber wie ist das wenn die Firma sagt so eine Job haben wir nicht .
Oder die Firma sagt wir probieren das erstmal mit 4 Stunden aus und das klappt nicht.
Kann mich dann die AFA woanderst hinschicken ?
Krank darf ich ja nicht werden da ich sonst nicht vermittelbar bin und dann die Leistungen eingestellt werden .
Gruß Karl
- Schahri
- Beiträge: 190
- Registriert: Di 26. Jun 2012, 14:00
- Hat sich bedankt: 184 Mal
- Danksagung erhalten: 55 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,Karla1 hat geschrieben: Schreibt er rein nur fuer 4 Stunden taeglich arbeitsfaehig gibts auch nur fuer 4 Stunden ALG
wenn ich die Beiträge hier im Forum richtig verstanden habe, dann können die die Bezüge nur kürzen, wenn du selber schriftlich bestätigst, das du nicht mehr wie 4 Stunden täglich vermittelt werden willst. Mag mich aber auch falsch erinnern.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, hast du doch Widerspruch gegen die Ablehnung eingelegt?!
Dann greift doch wieder die Nahtlosigkeit bzw. muss fortgeführt werden.
Und dann sind wir wieder bei unter 3 Stunden täglich (was du ja schon hattest) oder über 3 Stunden. Da hat Doppeloma dir ja schon was zu geschrieben, ein paar Beiträge weiter vorn.
LG
Schahri
LG
Schahri
Schahri
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Schahri
Ich blicks bald nicht mehr.
Mir wurde erklaert sobald die DRV den Rentenantrag ablehnt fliegt man aus der Nahtlosigkeit raus.
Die DRV Informiert automatisch die AFA ueber die Ablehnung
Egal ob Wiederspruch oder nicht .
Obs stimmt weis ich nicht habe auch keinen § gefunden der das regelt.
Gruß Karl
Ich blicks bald nicht mehr.
Mir wurde erklaert sobald die DRV den Rentenantrag ablehnt fliegt man aus der Nahtlosigkeit raus.
Die DRV Informiert automatisch die AFA ueber die Ablehnung
Egal ob Wiederspruch oder nicht .
Obs stimmt weis ich nicht habe auch keinen § gefunden der das regelt.
Gruß Karl
- Schahri
- Beiträge: 190
- Registriert: Di 26. Jun 2012, 14:00
- Hat sich bedankt: 184 Mal
- Danksagung erhalten: 55 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hey Karl,
nein, das stimmt nicht. Doppeloma hat es hier x-fach geschrieben. Der Widerspruch lässt die Nahtlosigkeit weiterlaufen, da es immer noch ein NICHT abgeschlossenes Verfahren ist.
Ich muss mal suchen, wo sie das geschrieben hat. Sie schrieb auch, das die von der Afa das gern behaupten, es stimmt aber nicht.
Du musst aber der AfA mitteilen, das du gegen die Rentenablehnung vom xx Widerspruch eingelegt hast.
LG
Schahri
PS: mach mich mal auf die Suche
PPS:
1. Beitrag: 145er-Alg I während Widerspruch gegen EM-Rentenablehnung
da hattest du auch was gepostet
2. Beitrag Hilfe, AA gewährt keine Nahtlosigkeit wegen Widerspruch
nein, das stimmt nicht. Doppeloma hat es hier x-fach geschrieben. Der Widerspruch lässt die Nahtlosigkeit weiterlaufen, da es immer noch ein NICHT abgeschlossenes Verfahren ist.
Ich muss mal suchen, wo sie das geschrieben hat. Sie schrieb auch, das die von der Afa das gern behaupten, es stimmt aber nicht.
Du musst aber der AfA mitteilen, das du gegen die Rentenablehnung vom xx Widerspruch eingelegt hast.
LG
Schahri
PS: mach mich mal auf die Suche
PPS:
1. Beitrag: 145er-Alg I während Widerspruch gegen EM-Rentenablehnung
da hattest du auch was gepostet
2. Beitrag Hilfe, AA gewährt keine Nahtlosigkeit wegen Widerspruch
LG
Schahri
Schahri
- pfirsich30
- Beiträge: 75
- Registriert: Sa 6. Okt 2012, 18:57
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 64 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
hast du denn schon irgendwas von Nürnberg gehört? Oder auch nur so ein Text, dass die deine Beschwerde weitergegeben haben?
Ich warte jetzt mal auf die Einladung zum Ärztlichen Dienst. Ist schon merkwürdig, dass auf einmal das erste Gutachten nur dazu da war, zu entscheiden, ob ich ALG 1 nach §145 bekomme.
Das Gutachten wurde am 30.10. gemacht und die Einladung zur Vermittlerin ist datiert auf den 31.10. Als ich da ja Montag war (19.11) sollte ich ihr ja MEINE Beschwerden UND Einschränkungen nennen und was ich denn beruflich machen möchte ?
Ich sagte nur, das ist die Aufgabe des ÄD und was bringt mir das, wenn ich sage, ich will jetzt als Maurer arbeiten (Beispiel) und der ÄD entscheidet ich darf nur im sitzen arbeiten. Daraufhin meckerte sie mich fies an, ich soll nicht so patzig werden, SIE könne ja nichts dafür , dass ich jetzt hier sitze. Sie hat mich doch eingeladen.
Wenn das Gutachten doch keine Einschränkungen aufweist, dann hätte sie ja gleich am 31.10. das nächste Gutachten beim ÄD in Auftrag geben können. ?!?
Jetzt müsste ich mich halt gedulden ?!? Sie könnte ja nichts mit mir anfangen so. Das weiß man doch vorher.....aber Sie nicht, sie fragte mich ja tatsächlich, ob ich bereits ausgesteuert wurde und ob ich gekündigt worden wäre und warum mich mein Arbeitgeber denn noch nicht gekündigt hätte
Also die haben alle da KEINEN PLAN bei der AFA und sitzen nur ihre Zeit ab Wie mein Kumpel danach clever feststellte (ich hatte ihn als Beistand mit) :
Liebe Grüße
Pfirsich
LG
Pfirsich
hast du denn schon irgendwas von Nürnberg gehört? Oder auch nur so ein Text, dass die deine Beschwerde weitergegeben haben?
Ich warte jetzt mal auf die Einladung zum Ärztlichen Dienst. Ist schon merkwürdig, dass auf einmal das erste Gutachten nur dazu da war, zu entscheiden, ob ich ALG 1 nach §145 bekomme.
Das Gutachten wurde am 30.10. gemacht und die Einladung zur Vermittlerin ist datiert auf den 31.10. Als ich da ja Montag war (19.11) sollte ich ihr ja MEINE Beschwerden UND Einschränkungen nennen und was ich denn beruflich machen möchte ?
Ich sagte nur, das ist die Aufgabe des ÄD und was bringt mir das, wenn ich sage, ich will jetzt als Maurer arbeiten (Beispiel) und der ÄD entscheidet ich darf nur im sitzen arbeiten. Daraufhin meckerte sie mich fies an, ich soll nicht so patzig werden, SIE könne ja nichts dafür , dass ich jetzt hier sitze. Sie hat mich doch eingeladen.
Wenn das Gutachten doch keine Einschränkungen aufweist, dann hätte sie ja gleich am 31.10. das nächste Gutachten beim ÄD in Auftrag geben können. ?!?
Jetzt müsste ich mich halt gedulden ?!? Sie könnte ja nichts mit mir anfangen so. Das weiß man doch vorher.....aber Sie nicht, sie fragte mich ja tatsächlich, ob ich bereits ausgesteuert wurde und ob ich gekündigt worden wäre und warum mich mein Arbeitgeber denn noch nicht gekündigt hätte
Also die haben alle da KEINEN PLAN bei der AFA und sitzen nur ihre Zeit ab Wie mein Kumpel danach clever feststellte (ich hatte ihn als Beistand mit) :
In diesem Sinne....... ich hau mich hin und penneda weiß die eine Hand nicht, was die andere macht
Liebe Grüße
Pfirsich
LG
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Pfirsich
Danke fuer deine Info
Deine Schilderung zu dem ersten Gutachten deckt sich mit der Erklaerung des Amtarztes der AFA.
(Muss so gemacht wertden das du §145 bist. )
Er hat mich ja wegen meiner Beschwerde in Augsburg angerufen
Siehe meinen Beitrag Seite 3 vom 16.11 um 17.04 Uhr.
Du schon einen Rentenantrag gestellt hast du den Bescheid schon erhalten ?
Aber wie ich das kenne weis die AFA schon vor dir was drinnen steht !
Zu deiner zweiten Frage
Ja die AFA Donauwoerth hat sich wegen meiner Beschwerde in Nuernberg gemeldet.
Er hat sich fuer das Verhalten seiner Mitarbeiter entschuldigt und noch viel bla bla bla.
Er wusste Sachen die er eigentlich nur wissen konnte wenn er mit den beiden Sachbearbeitern
ueber meinen Fall geprochen hat.
Gruß Karl
Danke fuer deine Info
Deine Schilderung zu dem ersten Gutachten deckt sich mit der Erklaerung des Amtarztes der AFA.
(Muss so gemacht wertden das du §145 bist. )
Er hat mich ja wegen meiner Beschwerde in Augsburg angerufen
Siehe meinen Beitrag Seite 3 vom 16.11 um 17.04 Uhr.
Du schon einen Rentenantrag gestellt hast du den Bescheid schon erhalten ?
Aber wie ich das kenne weis die AFA schon vor dir was drinnen steht !
Zu deiner zweiten Frage
Ja die AFA Donauwoerth hat sich wegen meiner Beschwerde in Nuernberg gemeldet.
Er hat sich fuer das Verhalten seiner Mitarbeiter entschuldigt und noch viel bla bla bla.
Er wusste Sachen die er eigentlich nur wissen konnte wenn er mit den beiden Sachbearbeitern
ueber meinen Fall geprochen hat.
Gruß Karl
- pfirsich30
- Beiträge: 75
- Registriert: Sa 6. Okt 2012, 18:57
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 64 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
Schweigepflichtsentbindungen für die AfA habe ich mit sofortiger Wirkung zurückgenommen.
Wenn sich jetzt der Ärztliche Dienst wegen dem 2. Gutachten meldet, dann wollen die das bestimmt wieder "freiwillig erzwingen" zu unterschreiben. Aber da bleib ich hart, ich will ja schließlich nicht nach Aktenlage beurteilt werden, zumal in normalen Befunden von den Ärzten ja keine körperlichen Einschränkungen drin stehen. da steht dann z.B. , dass ich wegen einem Geschwür am Enddarm operiert wurde. Meine Krankheit verläuft bei jedem anders. Deswegen wäre es eine Frechheit, einfach nach Aktenlage zu entscheiden.....der Herr XXX ist wieder leistungsfähig, denn er wurde ja erfolgreich operiert (Beispiel)
Ich habe leider wegen Nürnberg noch nichts wieder gehört.Meine zweite Beschwerde und Nachfrage vom 19.11.2012, ob schon was geklärt wurde, kam folgende In der letzen email stand:
Lieben Gruß
Pfirsich
Rentenantrag habe ich Anfang September über die VdK gestellt und musste am 24. Oktober zu einem DRV Gutachter. Bis jetzt habe ich noch nichts davon gehört.Du schon einen Rentenantrag gestellt hast du den Bescheid schon erhalten ?
Aber wie ich das kenne weis die AFA schon vor dir was drinnen steht !
Schweigepflichtsentbindungen für die AfA habe ich mit sofortiger Wirkung zurückgenommen.
Wenn sich jetzt der Ärztliche Dienst wegen dem 2. Gutachten meldet, dann wollen die das bestimmt wieder "freiwillig erzwingen" zu unterschreiben. Aber da bleib ich hart, ich will ja schließlich nicht nach Aktenlage beurteilt werden, zumal in normalen Befunden von den Ärzten ja keine körperlichen Einschränkungen drin stehen. da steht dann z.B. , dass ich wegen einem Geschwür am Enddarm operiert wurde. Meine Krankheit verläuft bei jedem anders. Deswegen wäre es eine Frechheit, einfach nach Aktenlage zu entscheiden.....der Herr XXX ist wieder leistungsfähig, denn er wurde ja erfolgreich operiert (Beispiel)
Ich habe leider wegen Nürnberg noch nichts wieder gehört.Meine zweite Beschwerde und Nachfrage vom 19.11.2012, ob schon was geklärt wurde, kam folgende In der letzen email stand:
Ich hoffe ja, dass da mal was kommt, sonst schick ich da in einer Woche noch mal ne email hin und versende die gleiche email gleich 30 Mal dahin, vielleicht sind die dann so genervt, dass ich ne schriftliche Antwort erhaltevielen Dank für Ihre Nachricht. In dieser berichten Sie u.a. von dem erfolgten Beratungsgespräch in der Agentur für Arbeit.
Entsprechend meiner E-Mail vom 16.11.2012 habe ich die zuständige Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen eingeschaltet und um Veranlassung einer Prüfung gebeten. Die Antwort wird i.d.R. schriftlich erfolgen.
Ich habe die Regionaldirektion über Ihre weitere Nachricht aufgrund des erfolgten Beratungsgesprächs und Ihre Bitte um schnelle Bearbeitung informiert.
Lieben Gruß
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Pfirsch
Ich denke mal das dein zweites Gutachten auch nach Aktenlage erstellt wird, Egal ob du eine Schweigepflichtentbindung unterschreibst oder nicht.
Ihre Informationen bekommen die so oder so Die DRV ist vom Ablauf der AFA in diesen Faellen unterstellt.
Der AFA Gutachter muss sich nach den Vorgaben des DRV Gutachten richten.
Offiziel bekommen die ja nichts von der DRV aber ich glaube das die DRV und die AFA
miteinander
Die ganzen Vorgaenge sind doch nur Systembefriedigung was mit Uns ist Juckt die doch nicht.
Warten wirs mal ab.
Gruß Karl
Ich denke mal das dein zweites Gutachten auch nach Aktenlage erstellt wird, Egal ob du eine Schweigepflichtentbindung unterschreibst oder nicht.
Ihre Informationen bekommen die so oder so Die DRV ist vom Ablauf der AFA in diesen Faellen unterstellt.
Der AFA Gutachter muss sich nach den Vorgaben des DRV Gutachten richten.
Offiziel bekommen die ja nichts von der DRV aber ich glaube das die DRV und die AFA
miteinander
Die ganzen Vorgaenge sind doch nur Systembefriedigung was mit Uns ist Juckt die doch nicht.
Warten wirs mal ab.
Gruß Karl
- pfirsich30
- Beiträge: 75
- Registriert: Sa 6. Okt 2012, 18:57
- Hat sich bedankt: 30 Mal
- Danksagung erhalten: 64 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Karl,
Naja von dem Gutachten der DRV habe ich ja noch nichts gehört, bzw. ob der Antrag abgelehnt wurde oder nicht.
Das Gutachten der AfA war ja schon fertig und noch bevor ich die restlichen eingeforderten Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben zurückgeschickt hatte. Ein paar Tage später habe ich alle Entbindungen schriftlich zurückgenommen.
Also ich bin mal weiterhin gespannt, wie sie mich als nächstes ärgern wollen.
Lieben Gruß
Pfirsich
Gerade deswegen habe ich ja eine Beschwerde nach Nürnberg gesendet, mit dem Vermerk, das ich die erste Ärztin nicht mehr vertraue und ich ein neues Gutachten einfordere, wo ich auch Live und in Farbe untersucht werde.Ich denke mal das dein zweites Gutachten auch nach Aktenlage erstellt wird, Egal ob du eine Schweigepflichtentbindung unterschreibst oder nicht.
Naja von dem Gutachten der DRV habe ich ja noch nichts gehört, bzw. ob der Antrag abgelehnt wurde oder nicht.
Das Gutachten der AfA war ja schon fertig und noch bevor ich die restlichen eingeforderten Schweigepflichtsentbindungen unterschrieben zurückgeschickt hatte. Ein paar Tage später habe ich alle Entbindungen schriftlich zurückgenommen.
Also ich bin mal weiterhin gespannt, wie sie mich als nächstes ärgern wollen.
ja da stimme ich dir zu.was mit Uns ist Juckt die doch nicht.
Lieben Gruß
Pfirsich
Lachen ist die beste Medizin !!!
-
- Beiträge: 200
- Registriert: Mi 30. Mai 2012, 16:30
- Hat sich bedankt: 53 Mal
- Danksagung erhalten: 41 Mal
Re: DRV Gutachten und AFA
Hallo Pfirsich
Also die Rechtsberatung hat die ganze Sache einem Anwalt uebergeben.
Hintergrund ist dieses Schreiben .
Damit bin ich aus 145 drausen.
Wer wiederspruch wird eingelegt weil das Datum und die Gesetzestexte fehlen .
(Frag mich nicht welche)
Aufgrund der Entscheidung der DRV Rente abgelehnt weis die AFA Arbeitsfaehig und erstellt in Eigenverantwortung ein passendes Gutachten, und somit aus 145 drausen .
Egal wie dein Zustand ist.
Somit bin ich Arbeitsfaehig und stehe dem Arbeitsmarkt zur verfuegung. Stelle ich mich nicht zur
verfuegung gibts keine Leistungen .
Das alles klaert jetzt ein Rechtsanwalt im Auftrag der IGM (warum 145 weggefallen ist)
Heute vormittag hat schon die erster Firma angerufen weil ich im Jobcenter zur Vermittlung in
Vollzeit mit sofortigem Eintritt ausgeschrieben bin !
Die Fa ist in Nuernberg und heist SALLXXXXX weis nicht was die machen.
War aber schnell erledigt habe die Wahrheit gesagt das ich erst mit meinem Arbeitgeber sprechen muss wegen dem Kuendigungsschutz (7 Monate) , das Rentenantrag laeuft , GDB 50 und ich unter Medikamenteneinfluss stehe.
Gruß Karl
Also die Rechtsberatung hat die ganze Sache einem Anwalt uebergeben.
Hintergrund ist dieses Schreiben .
Damit bin ich aus 145 drausen.
Wer wiederspruch wird eingelegt weil das Datum und die Gesetzestexte fehlen .
(Frag mich nicht welche)
Aufgrund der Entscheidung der DRV Rente abgelehnt weis die AFA Arbeitsfaehig und erstellt in Eigenverantwortung ein passendes Gutachten, und somit aus 145 drausen .
Egal wie dein Zustand ist.
Somit bin ich Arbeitsfaehig und stehe dem Arbeitsmarkt zur verfuegung. Stelle ich mich nicht zur
verfuegung gibts keine Leistungen .
Das alles klaert jetzt ein Rechtsanwalt im Auftrag der IGM (warum 145 weggefallen ist)
Heute vormittag hat schon die erster Firma angerufen weil ich im Jobcenter zur Vermittlung in
Vollzeit mit sofortigem Eintritt ausgeschrieben bin !
Die Fa ist in Nuernberg und heist SALLXXXXX weis nicht was die machen.
War aber schnell erledigt habe die Wahrheit gesagt das ich erst mit meinem Arbeitgeber sprechen muss wegen dem Kuendigungsschutz (7 Monate) , das Rentenantrag laeuft , GDB 50 und ich unter Medikamenteneinfluss stehe.
Gruß Karl
Zuletzt geändert von Karla1 am Do 22. Nov 2012, 18:32, insgesamt 2-mal geändert.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 41 Gäste