ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Schahri
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mo 19. Nov 2012, 15:01

Puh, Pfirsich lass dich mal :umarm:

Wie hat Doppeloma doch mal geschrieben: Sie hat dich eingeladen, sie muss dir was erzählen. :grinser: Hat die SB sich denn keine Gedanken gemacht, welche Stellen sie für dich hat?
Leider kenne ich da auch zu gut, es fällt einem immer hinterher ein.
Nun noch mal eine Frage zum ALG 1. Es wird doch nach den letzten 12 Monaten Gehalt gerechnet, was man VOR dem Krankengeld bekommen hat oder????
Ja, das ist richtig. Ich hatte irgendwo gelesen, das man auch unter gewissen Umständen weiter als 12 Monate zurückgehen (24 Monate) kann. Weiss nicht mehr wo, suche das aber.

LG
Schahri

PS: Das hier war mir im Kopf: Bemessungsentgelt und Härtefallregelung
Härteregelung:

Haben Sie in den letzten beiden Jahren vor dem Eintritt der Arbeitslosigkeit durchschnittlich ein um 10 Prozent
höheres Arbeitsentgelt erzielt als im letzten Jahr, sind der Bemessung des Arbeitslosengeldes die Arbeitsentgelte
dieser beiden Jahre zugrunde zu legen.
Da die Agentur für Arbeit aber in der Regel nicht weiß, dass Ihr Verdienst höher war, müssen Sie die Ausdehnung des Bemessungszeitraumes auf zwei Jahre ausdrücklich verlangen und die erforderlichen Unterlagen (Bescheinigung des Arbeitgebers, Lohnabrechnungen) vorlegen.
LG
Schahri

Karla1
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mo 19. Nov 2012, 18:10

[quote="pfirsich30"]Hallo,



[Irgendwie bin ich jetzt nichts weiter. Ich dachte, man fällt auf jeden Fall in den § 145 und darf so lange nicht vermittelt werden, bis ein Ergebnis vor der DRV wegen der EM-Rente gefallen ist.
Wieso wird das nicht beachtet, dass ich eine EM-rente beantragt hätte?]

Hallo Pfirsich
Jetzt bist soweit wie ich
Das dachte ich auch aber wo steht das
Die bei der AFA erzaehlen einen alles moegliche und doch nichts .
Uebrigens ich war bei einer Rehaberaterin die sind genauso wie die Vermittler kein Pfurtz anderst.
Die wollen einen nur los haben damit sie keine Arbeit haben.
Von Aufklaerung und Moeglichkeiten keine Spur.
Wegen Nuernberg Ivch habe mich da ja auch schriftlich beschewert .
Heute hat der Bauftreagt der AFA in Donauwoerth bei mir angerufen und sich fuer das Verhalten der SB Entschuldigt.
Der Vorgang werde nochmals geprueft aber das ist vermutlich nur bla bla bla.

Habe den § 145 Seite9 Absatz 145/3 gelesen
Das steht es mit der Nahtlosigkeitsreglung bei wenige als 15 Stunden muss .....
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... lg-145.pdf

Aber die AFA erstellt ein neues Medizinisches Gutachten nach Aktenlage und schreibt rein mehr als 6 Stunden dann bist ja aus der Nahtlosigkeit drausen so wie ich das lese


Gruß Karl

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pfirsich30
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 19. Nov 2012, 21:24

Hallo Karl,

ich habe deinen Fall schon verfolgt und rege mich da genau so drüber auf, bzw. macht mir das noch weniger Hoffnung.

In deinem Fall wurde aber die EM-Rente auch schon abgelehnt und du hast einen GdB von 50
Ich habe gelesen irgendwo, das man ab GdB 50 an so oder so an einen Reha Berater der AfA verwiesen wird.
Deswegen weiß ich gar nicht ob ich zu so einem komme.

Und ich finde es merkwürdig, dass das erste Gutachten nur deswegen gemacht worden sei um den § 145 ausschließen zu können????
Jetzt soll erst ein Gutachten gemacht werden, wo meine Einschränkungen drin stehen sollen.
Die Vermittlerin wollte ja von mir wissen, da sie sich mit der Krankheit nicht auskenne, was für Einschränkungen ich selbst habe bzw. was für Probleme.
Jetzt frag ich mich, woher sie denn weiß, das ich ne Krankheit habe?
Ich finde es auch merkwürdig, dass sie rein gar nichts von mir wusste. Bereiten die sich nicht vor? Verlangen von uns "Mitwirkungspflicht" und selbst???

Heute morgen bin ich extra mit meinem Kumpel früher los gefahren. Der Termin sollte um 8 Uhr sein. Aber unten im Gebäude wurde erst um kurz nach 8 die Tür geöffnet, das man rein kann. Passt auch wieder alles nicht. Nebenan konnte man ins Fenster reinsehen, da saßen 3 Leute dir für das Jobcenter zuständig sind. Also so an den Schaltern. Die eine Frau goß Blumen am Fenster mit einem Wasserkocher, die anderen saßen gemütlich am Kaffee trinken :kaffee: ....und die Leute frieren draussen und werden sogar erst später reingelassen. Die sitzen auch alle nur ihre :blacky: ab.
Heute hat der Bauftreagt der AFA in Donauwoerth bei mir angerufen und sich fuer das Verhalten der SB Entschuldigt.
Der Vorgang werde nochmals geprueft aber das ist vermutlich nur bla bla bla.
Also da haben dir ja schon mehrere wie z.B. Doppeloma zu geraten, nichts mehr telefonisch zu machen, das ist wirklich besser. Man hat dann wirklich gar keinen Beweis. Ich habe auch unter deinem Thema gelesen, dass ein Arzt von deinem 2. Gutachten in der Leitung war. Da hast du ja nicht mal einen Beweis.
Stell dir vor, der hätte gesagt, er klärt jetzt alles und du brauchst erst mal an Vermittlungen nicht mehr teilnehmen und kannst die Einladungen einfach wegschmeißen ohne sie zu beantworten, dass du nicht kommst.

Ja und dann läßt du einen Termin sausen und bekommst ne Sperre. Wenn du dann sagts: aber der Arzt am telefon hat doch gesagt........
Das interressiert sie nicht und die werden dann bestimmt fragen, ob du das schriftlich hast. Laß bitte lieber deine Nummer löschen.
Ich habe das heute auch beauftragt, die Vermittlerin war sehr verdutzt, sie könne mich dann ja nicht anrufen, wenn das Ärztliche Gutachten da ist oder wenn sie mal krank wäre und ich einen Termin hätte, "aber das wäre dann ja mein pech, wenn ich dann wieder nach hause fahren muss"

Aus Erfahrung von damals weiß ich aber, dass wenn da jemand krank ist, man einfach eine Vertretung bekommt und darüber wird man nicht mal unterrichtet. Ich musste mal da sein, der Vermittler stellte sich vor als Vertretung, denn die Frau XXX ist bereits seit 2 Wochen krank.....komisch, da hätten die aber genug Zeit gehabt sich zu melden. Das "witzige" daran *Ironie, weil die Vertretung nichts wusste und angeblich nicht auf meine Akte zugreifen konnte, wurde ich so wieder nach Hause geschickt. :schimpfen: :Wut:

So ich habe im Internet mal das hier gefunden. ich weiß natürlich nicht ob das alles so stimmt, aber wenn es richtig ist, dann wird man nach § 145 SGB III so lange NICHT vermittelt, BIS DER Rentenversicherungsträger eine Leistungsfähigkeit von mehr als 15 Stunden bescheinigt. Also verstehe ich darunter, dass man eben nicht vermittelt werden darf, bis es ein Gutachten der DRV gibt, wo eben drin steht, das man länger arbeiten kann. Erst dann geht man in die Vermittlung über.
Vielleicht weiß da irgend einer aus diesem Forum mehr, hier der link ( besonders Punkt 5 Praxistipp) :

www.betanet.de/betanet/soziales_recht/A ... it-26.html

Lieben Gruß
Pfirsich

edit: @karl ich gebe dir noch mal einen Tipp, weil es bei dir noch immer nicht so richtig mit dem
Zitieren
klappt ;-)

Schreib mal den code zum zitieren selbst, anstatt oben über den text auf Quote zu drücken. Um dir das mal besser zu erklären und es zeigen zu können, schreib ich mal den Code anstatt mit dem Wort "quote" mit dem Wort "karl"
Die Klammer [ oder ] machst du, indem du auf der tastatur die Taste links neben der Leertaste gedrückt hälst. Dort steht zu 95 % auf der Taste "ALT GR "
Diese Taste hälst du gedrückt und drückst dann zusätzlich die Taste 8 für [ oder die Taste 9 für ]

Soooo, als erstes schreibst du dann [karl] Jetzt kommt der Text, den du hier per Mausklick reinkopierst, also ein Zitat von jemanden andern [/karl]

also anstatt karl schreibst du quote und so sieht es dann aus
Jetzt kommt der Text, den du hier per Mausklick reinkopierst, also ein Zitat von jemanden anderen
Ich hoffe ich konnte dir das jetzt einigermaßen erklären :icon_e_wink:
Lachen ist die beste Medizin !!!

Karla1
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Mo 19. Nov 2012, 22:14

Hallo Pfirsich
Ja habe GDB 50 und ich war bei einem Rehabetreuer die sind nicht anderst als die anderen Vermittler.
Die hat mich belabert und dann an die normalen Vermittler weitergereicht :-))
Das mit den Rehaberteuer ist eine reine Augenwischerei und eine reine Systembefriedigung .
Ich habe am Donnerstag einen Termin bei einer Rechtsberatung in Augsburg.
Das mit dem §145/3 und allmeine Unterlagen nehme ich mit
Zur Info und das will ich auch von der Rechtsberatung mit schriftlichen Unterlagen geklaert haben ,
Falls ich welche bekomme werde ich Kopien anfertigen diese Unterlagen dann der Vermittlerin auf den Tisch werfen !!
Zur Klaerung steht
-Erstes Gutachten der AFA weniger 15 Stunden Arbeitsfaehig Dauer laenger 6 Monate
-Dann Rentengutachten in nicht mal 10 Minuten Arbeitsfaehig mit Einschraenkungen. EU Rente Abgelehnt
- AFA erhielt von der DRV die Info ueber Rentenablehnung
- Wiederspruch ueber VDK eingereicht
-Daraufhin wurde von der AFA ein Gutachten nach Aktenlage erstellt mit laenger 6 Stunden Arbeitsfaehig mit
vielen Einschraenkungen.
Das alles innerhalb 2 Monate
-Angeblich bin ich wegen den 6 Stunden Arbeitsfaehigim zweiten Gutachen aus der Nahtlosigkeitsreglung herausgefallen.
Keine Ahnung was stimmt und was nicht ist doch einereine Wortglauberei von der AFA.
ich hoffe auf Donnerstag das die mich da unterstuetzen.
Das mit der Telefonnummer mache ich bei meinem naechsten Termin in der AFA.


Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mo 19. Nov 2012, 22:59

Ich wünsche dir viel Glück mit Donnerstag. Vielleicht erreichst du dann wirklich mal was.

Aber wie ist das in deinem Fall jetzt? Wie lange würdest du ALG 1 bekommen? Auch für ein Jahr?
Wenn du aber ALG 1 bekommst (nach §136 wie ich auch) und aber vermittelt werden darfst, aber es eben nichts gibt, weil es zu viele Einschränkungen gibt, dann lassen die dich doch auch in Ruhe und du bekommst dennoch ALG 1 oder nicht?

LG
Pfirsich
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 20. Nov 2012, 01:19

Hallo Pfirsich, :smile:

einiges zu deinem heutigen Termin habe ich dir ja schon geschrieben, du hast dich da sehr gut "geschlagen" und nun kannst du nur abwarten wie es weitergehen wird...da du deine Telefon-Nummer hast löschen lassen, KANN man dich ja NUR noch schriftlich informieren und das ist auch gut so. :ic_up:

Du hast ja selber schon beschrieben, dass dieses Argument der SB (man könne dich ja nicht informieren, wenn sie kurzfristig erkranken sollte) eher theoretischer Natur ist, denn das wird meist sowieso NICHT gemacht und richtig, üblicherweise muss dann eine Vertretung die norwendigen Fragen klären.
In deinem Fall wurde aber die EM-Rente auch schon abgelehnt und du hast einen GdB von 50
Ich habe gelesen irgendwo, das man ab GdB 50 an so oder so an einen Reha Berater der AfA verwiesen wird.
Die Reha-Beratung der AfA /JobCenter ist tatsächlich im Regelfall erst bei Bescheid über eine Schwerbehinderung (GdB 50 und höher) zuständig, deswegen war die Ankündigung dich dorthin "abzugeben" wenn dein AG dich nicht wieder beschäftigen könne auch NUR heiße Luft, diese Feststellung begründet ja keinen Schwerbehinderten-Status... die hat dich wirklich sehr "verschaukelt" und wußte eigentlich gar nicht, was sie heute mit dir anfangen sollte.
Deswegen weiß ich gar nicht ob ich zu so einem komme.
Vermutlich NICHT OHNE Schwerbehinderten-Ausweis (oder Gleichstellungs-Bescheid) aber wie du hier schon lesen durftest /musstest ist es dort auch nicht besser, mein Dopa war übrigens damals auch schon bei einer "Reha-SB", er hatte ja bereits dem "Grunde nach" eine "Teilhabe am Arbeitsleben" von der DRV großzügig bewilligt bekommen.
Das war allerdings die praktische (weil kostenfreie) "Variante 50 PLUS", der DRV, die Zusage von Zuschüssen an einen AG der bereit gewesen wäre ihn einzustellen, "ohne lange nachzufragen ob er überhaupt arbeiten könnte" :glotzen: ...er war übrigens auch noch fest angestellt.

Seine SB brachte es sogar fertig von IHM DIREKT die Kündigung seines Arbeits-Vertrages zu verlangen, damit das kein "Vermittlungshemmnis mehr darstellen würde", schriftlich geben wollte sie ihm das natürlich NICHT. :confused: :Gruebeln:
Und ich finde es merkwürdig, dass das erste Gutachten nur deswegen gemacht worden sei um den § 145 ausschließen zu können????
Jetzt soll erst ein Gutachten gemacht werden, wo meine Einschränkungen drin stehen sollen.
Dazu habe ich dir ja schon was geschrieben, üblicherweise erfordert die Feststellung der "Restleistungsfähigkeit für den Arbeitsmarkt" nach der Aussteuerung NUR EIN GA bei der AfA, das sollte dann natürlich auch korrekt und aussagefähig sein, was ja bei dir nun gerade nicht wirklich der Fall ist, NICHTS -SAGENDER geht es ja kaum noch ... :Ohnmacht:
Die Vermittlerin wollte ja von mir wissen, da sie sich mit der Krankheit nicht auskenne, was für Einschränkungen ich selbst habe bzw. was für Probleme.
Jetzt frag ich mich, woher sie denn weiß, das ich ne Krankheit habe?
NAJA, DASS du irgendwie krank bist ist ja nicht so schwer zu erraten, wenn du aus dem Krankengeld ausgesteuert wurdest, hattest du denn den Eindruck, dass sie MEHR von deinen Krankheiten wußte /ahnte, als sie wissen könnte OHNE z.B. auch den Teil A zu kennen (die genauen Diagnosen von dir stehen ja nur da drin), das wäre ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht (Datenschutz) vom ÄD und NICHT akzeptabel. :confused: :Gruebeln:
Ich finde es auch merkwürdig, dass sie rein gar nichts von mir wusste. Bereiten die sich nicht vor? Verlangen von uns "Mitwirkungspflicht" und selbst???
Offenbar ja nicht, sonst wären ihr ja zumindest die Eck-Daten (Aussteuerung /bestehendes Arbeitsverhältnis/EM-Renten-Antrag und Teil B des AfA-GA) geläufig gewesen, was erwartest du den auch, die haben keine "Mitwirkungspflicht, allerdings haben die schon auch einige Pflichten, denen sie eher ungenügend bis GAR NICHT nachkommen...wenn du magst HIER mal die Wichtigsten...

Aufklärungs-PFLICHT

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/13.html

Beratungs-PFLICHT

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/14.html

Auskunfts-PFLICHT

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html

Das gilt generell für ALLE Behörden, also AUCH für die SB der AfA, die sehen allerdings immer NUR die PFLICHTEN der Antragsteller /Leistungs-Empfänger im Vordergrund... :Verwirrt: :Hilfe:
Heute morgen bin ich extra mit meinem Kumpel früher los gefahren. Der Termin sollte um 8 Uhr sein.


WIE hätte die dich da noch telefonisch erreichen wollen, um dir zu sagen, dass du NICHT kommen brauchst ... :Gruebeln: :teufel:
....und die Leute frieren draussen und werden sogar erst später reingelassen. Die sitzen auch alle nur ihre :blacky: ab.
Ja, leider versuchen die in jeder Weise ihre Macht über die "Kunden" zu demonstrieren, ich höre auch immer wieder davon, dass die Leute vor der Türe 10 - 15 Minuten warten müssen, trotz Termin und obwohl KEIN anderer Kunde beim SB im Gespräch ist, das ist daoch ALLES NUR Schikane. :Verwirrt:

...aber wir haben das ja beim Grusi-Amt (SGB XII) auch erlebt, KEINE Menschenseele weit und breit, offizieller Sprechtag, im Zimmer für die "Erst-Beratung" zwei Damen am "plaudern" und die Bitte doch noch einen Moment draußen PLatz zu nehmen, man würde uns dann reinrufen...

Der Moment dauerte bereits gut 10 Minuten, als eine andere SB zu den Beiden in den Raum ging und wohl daran erinnert hat, dass da draußen "Kundschaft wartet"...dann durften wir endlich eintreten und unser Anliegen vorbringen, da war ICH schon in der richtigen Stimmung :Veraergert: für diese "Beratung" zu unseren Rechten und VOR ALLEM PFLICHTEN im SGB XII.... :Verwirrt: :Hilfe:
Also da haben dir ja schon mehrere wie z.B. Doppeloma zu geraten, nichts mehr telefonisch zu machen, das ist wirklich besser. Man hat dann wirklich gar keinen Beweis. Ich habe auch unter deinem Thema gelesen, dass ein Arzt von deinem 2. Gutachten in der Leitung war. Da hast du ja nicht mal einen Beweis.
Stell dir vor, der hätte gesagt, er klärt jetzt alles und du brauchst erst mal an Vermittlungen nicht mehr teilnehmen und kannst die Einladungen einfach wegschmeißen ohne sie zu beantworten, dass du nicht kommst.

Ja und dann läßt du einen Termin sausen und bekommst ne Sperre. Wenn du dann sagts: aber der Arzt am telefon hat doch gesagt........
Das interressiert sie nicht und die werden dann bestimmt fragen, ob du das schriftlich hast. Laß bitte lieber deine Nummer löschen.
Dem KANN ich mich NUR erneut anschließen, dem ist NICHTS hinzuzufügen, wenn solche "Herrschaften" anrufen, um was im persönlichen Gespräch klären zu wollen ist IMMER was OBERFAUL und sie wollen es möglichst vermeiden, sich dazu schriftlich äußern zu müssen... :lesen: :ic_down: :ic_down: :ic_down:
Ich habe das heute auch beauftragt, die Vermittlerin war sehr verdutzt, sie könne mich dann ja nicht anrufen, wenn das Ärztliche Gutachten da ist oder wenn sie mal krank wäre und ich einen Termin hätte, "aber das wäre dann ja mein pech,....
Naja, zu der plötzlichen Erkrankung der SB siehe weiter OBEN und bevor es ein weiteres GA "zu besprechen" gäbe, wirst du dieses Mal hoffentlich erst mal zum ARZT eingeladen und vernünftig untersucht, dafür kommt üblicherweise ohnehin eine schriftliche Einladung, wann und wo du dich zu diesem Zweck einzufinden hast.

Ist das fertig bekommst du bei Notwendigleit erneut eine offizielle schriftliche Einladung zur SB, also WOZU das "gequake" am Telefon, das hat sowieso keine rechtliche Bedeutung, wie du schon richtig bemerkt hast. :ic_up:
So ich habe im Internet mal das hier gefunden. ich weiß natürlich nicht ob das alles so stimmt, aber wenn es richtig ist, dann wird man nach § 145 SGB III so lange NICHT vermittelt, BIS DER Rentenversicherungsträger eine Leistungsfähigkeit von mehr als 15 Stunden bescheinigt. Also verstehe ich darunter, dass man eben nicht vermittelt werden darf, bis es ein Gutachten der DRV gibt, wo eben drin steht, das man länger arbeiten kann. Erst dann geht man in die Vermittlung über.
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http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... it-26.html

Die Seite ist nicht schlecht für allgemeine Informationen, ist glaube ich auch schon in unserer Linkliste erfasst, NUR ist die AfA natürlich NICHT daran gebunden, was da drin steht auch zu tun.
Es gibt keinen Rechts-Anspruch darauf, dass man NICHT "vermittelt werden DARF", solange die DRV zur EM-Rente noch nicht entschieden hat, letztlich hat man die Wahl im halbwegs erträglichen Ausmaß zu tun, was die AfA möchte und Geld zu bekommen oder "die drehen eben den Geldhahn ZU".

Eigentlich ändert auch die Ablehnung des EM-Renten-Antrages NICHTS an der Tatsache, dass es sich weiter um ein "schwebendes Antrags-Verfahren" handelt, wenn Widerspruch und Klage laufen...die Entscheidung (der DRV) wurde ja damit NICHT anerkannt (dass man Erwerbsfähig sein soll lt. DRV) es gibt also auch keinen Grund das Verfahren bei der AfA nun zu ändern und AfA-GA zu "korrigieren" ...aber erkläre DAS mal der AfA... :Ohnmacht:

Dazu werden wohl erneut erst wieder einige jahrelange Prozesse zu führen sein, bis es wieder höchstrichterliche Urteile dazu gibt, die sich auf die Anwendung des § 145 SGB III beziehen ...NAJA und wenn es den Ausgesteuerten dann wieder zu "GUT GEHT bei der AfA", dann wird das SGB III eben wieder NEU nummeriert...

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Karla1 » Di 20. Nov 2012, 09:25

Hallo Pfirsich
Ich bekomme 540 Tage ALGI
Nach dem neuen Gutachten bin ich nicht im Sinne § 145 Leistungsgemindert :confused:


Gruß Karl

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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Schahri » Di 20. Nov 2012, 10:30

Moin!

Pfirsich, du hattest hoffentlich mein PS Posting zum Bemessungsentgelt noch gesehen.

Man kann hier leider nur den alten Beitrag editieren und keinen neuen verfassen, wenn das Posting nicht älter als 30 Min.? ist. Falls du mein Posting vorm editieren gelesen hast - da steht noch was.
:icon_e_wink:

LG
Schahri
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von pfirsich30 » Mi 21. Nov 2012, 02:21

Hi Shahri, :icon_e_wink:

danke das du das noch mal geschrieben hast mit dem link, sonst hätte ich das nachträglich nicht nachgeschaut oder per Zufall :icon_e_wink:
Dann wird das bei mir ja wohl richtig berechnet sein.

So also von Nürnberg habe ich noch nichts wieder gehört, ist ja jetzt immerhin schon 7 Tage her, bzw. die zweite Mail 3Tage. Ich warte jetzt einfach mal ab, wann ich die nächste Post von der AfA bekomme. Wäre bloß blöd, wenn die in Nürnberg sich nicht mehr melden, dann weiß man gar nicht, ob die das überhaupt weitergegeben haben ?!?
Schreiben können die ja viel, dass das weitergegeben wurde.

LG
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Re: ALG 1 nach Nahtlosigkeit, bitte um schnelle Hilfe

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 21. Nov 2012, 10:17

pfirsich30 hat geschrieben:Dann wird das bei mir ja wohl richtig berechnet sein.
Guten Morgen pfirsich,

also haben die bei dir 24 Monate zurück gerechnet?

LG
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