Hallo Zusammen,
ich melde mich heute mal mit einem neuen Problem. Meine Frau ist Altenpflegerin und seit über einem Jahr krank geschrieben. Hauptsächlich handelt es sich um Rückenprobleme. Jezt will sie die KK aussteuern. Dagegen haben wir mit Hilfe der Verdi Widerspruch eingelegt weil die 78 Wochen nach unserer Meinung nicht vorbei sind. Natürlich hatte sie früher schon Rückenprobleme. Dabei handelte es sich aber um einen anderen Bereich usw. Wegen des Rückens war sie auch in der REHA. Im Abschlußbericht steht, dass sie 6 Stunden und mehr arbeiten kann, aber nicht in ihrem Beruf sondern nur noch "leicht körperliche Tätikeiten im Wechselrythmus, ohne häufiges Bücken, ohne Heben, Tragen ... usw." Auf alle Fälle soll sie die zuletzt ausgeführte Tätigkeit nicht mehr ausüben. Natürlich würde sie sehr gern in Ihrem Beruf weiter arbeiten aber nicht mehr in der Pflege.
Von der DRV wurden auch schon Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz genehmigt. Eine Weiterbildung (Pflegeberater) wurde auch schon von uns abgesagt, da sie nach eingehender Prüfung und Beratung anscheinend nichts bringt. Außerdem ist meine Frau schon 60 Jahre alt.
Der Herr von der DRV war sehr einsichtig und zuvorkommend und will ihr einen neuen Beratungstermin geben.
Jetzt hat der Rechtsanwalt meiner Frau geraten, dass sich meine Frau mal auf dem Arbeitsamt melden soll. Das hat sie getan und eine Gesundheitsfragebogen erhalten. Den soll sie ausfüllen.
Müssen wir da irgendwas besonderes beachten ?
Sollte man den überhaupt ausfüllen ?
Demnächst hat meine Frau einen Termin mit ihrem Chef wie die gegenseitigen Vorstellungen sind.
Vielleicht gibt es ja einen Bereich in der Firma (Schreibarbeiten, Pflegeplanungen etc.) wo sie weiterarbeiten kann. Sie hat da aber wenig Hoffnung.
Kündigen will sie auf keinen Fall.
Sollte sie bei diesem Gespräch auf etwas besonderes achten ?
Wenn beide Seiten nicht kündigen wie läuft das Arbeitsverhältnis weiter ?
Läuft das überhaupt weiter oder wird das automatisch beendet ?
Fragen über Fragen !!! Wir wissen im Moment halt nicht wie es weitergeht. Vielleicht weiß ja jemand von Euch wie das alles gehandhabt wird
und was wir bei diesen ganzen Prozeduren dringend beachten müssen
DANKEEE !!!
Liebe Grüße
"Frau und Herr Ratlos"
Aussteuerung, Gesundheitsfragebogen und AfA
- aggi61
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Re: Aussteuerung, Gesundheitsfragebogen und AfA
Ist auch - nach meinen Erfahrungen - absolut sinnentleert! Ich kenne den Träger. In dem Alter bekommt man nie im Leben Arbeit - ich bewerbe mich Bundesweit und kassiere nur Absagen - es gibt keine Stellen!Eine Weiterbildung (Pflegeberater) wurde auch schon von uns abgesagt, da sie nach eingehender Prüfung und Beratung anscheinend nichts bringt. Außerdem ist meine Frau schon 60 Jahre alt.
Alles Gute auf dem weiteren Weg!
LG Gabi
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Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!
Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem
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- Schahri
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Re: Aussteuerung, Gesundheitsfragebogen und AfA
Habt ihr eine Aufstellung der Krankheitszeiten mit Diagnoseschlüssel? Wann meint die KK hat die 3-Jahres-Blockfirst für die jetzigen 78 Wochen gegonnen?Ratlos hat geschrieben:Meine Frau ist Altenpflegerin und seit über einem Jahr krank geschrieben. Hauptsächlich handelt es sich um Rückenprobleme. Jezt will sie die KK aussteuern. Dagegen haben wir mit Hilfe der Verdi Widerspruch eingelegt weil die 78 Wochen nach unserer Meinung nicht vorbei sind.
Zu den Blockfristen les dir auch diese Postings durch: Hilfe bei Blockfristberechnung und Aussteuerung - Brief der KK sowie Post von der KK
Grundsätzlich ist der Bogen FREIWILLIG. Ein Muss gibt es da nicht.Das hat sie getan und eine Gesundheitsfragebogen erhalten. Den soll sie ausfüllen.
Müssen wir da irgendwas besonderes beachten ?
Sollte man den überhaupt ausfüllen ?
Der Bogen dient dem ÄD der AfA zur ersten Einschätzung. Je nachdem welche Unterlagen man mitschickt, könnten die ein GA nach Aktenlage machen. Dann wird deine Frau nicht zu einem persönlichen Termin geladen.
Beachten:
- Nicht allzu großzügig mit den Arztangaben sein. Sonst kommen die, auf die Idee von allen angegebenen Ärzten, Reha-Kliniken etc. Unterlagen haben zu wollen, mittels Schweigepflichtentbindung. Wenn ich z.B. in Behandlung beim Ortho bin, geb ich nicht meinen HA an.
- Und die Schweigepflichtentbindungen nicht unüberlegt erteilen - denn auch diese sind FREIWILLIG. Wenn ihr eine unterschreibt, begrenzt die Gültigkeit. Setzt ein eigenes Datum ein, sonst sind die 3 Jahre im Umlauf.
LG
Schahri
LG
Schahri
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