Aussteuerung nun ALGI

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Doppeloma
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 24. Jul 2012, 18:12

Hallo Suse, :koepfchen:
Sehr ..........
nach den Feststellungen meines Arztlichen Dienste sind sie nicht länger als 6 Mon. leistungsunfähig. Sie können nach dem ärztl.Gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittung zur Verfügung.

Daher müssen sie mir ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinungen nachweisen (§311 IIISGB)

Bitte informieren Sie Ihren Arzt darüber,das sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet ,für die sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen.
Vergiß diesen WISCH, da steht (vermutlich) nur dieser § 311 SGB III drin und der besagt NIX weiter, als dass ein ("normaler") Arbeitsloser eine AU-Bescheinigung abgeben muß, wenn er der Vermittlung wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht....und nach 6 Wochen Dauer erfolgt dann (gemäß § 146 SGB III) die Abgabe an die KK zur Krankengeldzahlung...du MERKST worauf das hinausläuft...aber DAS sagt /schreibt man dir natürlich NICHT dazu...

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/311.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html

Bring bloß deinen Arzt mit diesem Schreiben NICHT durcheinander, ALLES schon dagewesen, du bleibst (bei der AfA) schön dabei, dass du dich im (jetzt festgestellten) Rahmen der "Vermittlung zur Verfügung stellst", PUNKT...

Bitte besorge dir das komplette GA (Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst und dann sehen wir weiter, ob eine Beschwerde in Nürnberg angebracht ist, denn es kommt in deren GA neuerdings immer öfter zu der "wundersamen Erkenntnis", dass der Ausgesteuerte Kunde in weniger als 6 Monaten wieder Arbeitsfähig sein soll...es wäre schon mal interessant "die Glaskugel" kennenzulernen, wo der DOC das draus gelesen hat.

Warst du zur Untersuchung gewesen oder ist das ein GA nach Aktenlage... :confused: :Gruebeln:

Mach dich wegen diesem WISCH nicht verrückt, da wirst du wohl demnächst einen Meldetermin (zum Vermittler) erhalten wegen Beratung zu deiner beruflichen Situation, versuche dir da unbeding einen Beistand zu sichern nach § 13 SGB X und "präparieren" werden wir dich HIER, dass du den Vermittler an seine "vermittlerischen Grenzen" bekommst... :lesen: :ic_up:

Bleib ganz RUHIG auch wenn es schwer fällt, wie weit ist es zu deiner AfA, hast du Fahrtkosten...???

Es gibt KEINE Verpflichtung, dass du deinen Arzt über dieses Schreiben informieren musst, die AfA hat deinem Arzt KEINERLEI Anweisungen zu erteilen, OB und worauf der dich weiter AU schreiben darf...leider WISSEN manche Ärzte das auch nicht, deswegen behalte dieses Schreiben bitte für dich.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

elzesuse
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Di 24. Jul 2012, 22:26

Hallo Doppeloma
Warst du zur Untersuchung gewesen oder ist das ein GA nach Aktenlage...
Ich war zur Untersuchung beim ÄD...ich hatte ja dank Dir keine Schweigepflichtsentbindung für alle gegeben.
Bitte besorge dir das komplette GA (Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst
Das habe ich gemacht sie brauchen nur noch meinen Perso in Kopie....geht morgen raus.

Wenn ich einen Termin bekomme werde ich sehen wer gerade da ist ....nehme ja nur noch den Beistand mit. Sonst erzählen sie einen was sie wollen.
Es hat ja lange genug gedauerd bis ich den Bescheid von ALGI hatte.

Bis bald
Liebe Grüße Suse

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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von elzesuse » Mo 6. Aug 2012, 10:56

Liebe Doppeloma
Hier kommt nun ein Auszug aus meinem Teil a der AFA ÄD.

-Ganzkörperschmerzen wechselnder Lokalisation und Ausprägung im Bereich Muskulatur und Gelenken.
Kein Mundgeruch..
-Aktiver und passiver Bewegungsschmerz aller großen und kleinen Gelenke
Überkopfheben,Armheben über die Hotizontale ,Nacken -und Schürzengriff schmerzbedingt nicht möglich.

Einbeinstand möglich :Heiss: bin fast hingefallen

Psyche: -Deutlich herabgestimmt,sehr leidensbeton,langsame ,etwas monotone Sprechweise,wenig Mimik.

Allgemeineindruck: - Erscheint pünktlich zum Termin. Altersentsprechendes Aussehen. Ist korrekt gekleidet,bewegt sich verlangsamt und sehr mühsam.

Soziale Kompetenz: -kann ihre Angelegenheiten regeln

Den Rest des Nervensystems bespreche ich mit meinem Neurologen /Psychologen

Einen schönen Tag

LG Suse

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Schahri
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Re: Aussteuerung nun ALGI

Ungelesener Beitrag von Schahri » Mi 12. Sep 2012, 15:08

Hallo!

Ich hab diesen mega hilfreichen Thread in 4 Etappen durchgelesen. Alles auf einmal war einfach zuviel.

Wenn ich das richtig verstanden habe, sollte man in der Situation - Ausgesteuert und nun ALG 1 nach § 143 SBG III beantragend:

- den Gesundheitsfragebogen ausfüllen
- Schweigepflichtentbindungen, wenn nur für den behandelnden Arzt unterschreiben
- ALG 1 Antrag gemäß Doppeloma's Muster ausfüllen

und dann abwarten, das die Afa einen zum Gutachter schickt?

Ich stecke nämlich grad auch in der Misere. Krankengeldbezug hat Mitte August geendet, bis letzten Donnerstag war ich in einer med. Rehamaßnahme der DRV - wo ich natürlich "arbeitsfähig" entlassen worden bin. Ich bin direkt am Donnerstag noch zu meinem Psychiater, weil es mir nach der Reha schlechter als vorher ging. Der hat die "Arbeitsfähigkeit" mit Erstaunen gelesen und meinte: "Das sehe ich anders, sie sind nicht arbeitsfähig." Er hab mir dann auch eine AU-Bescheinigung mitgegeben, die ich am Freitag bei der Afa auch gleich vorgezeigt habe.

*Edit:
Ich hatte im Juni schon EM-Rente beantragt. Da habe ich jetzt ein Schreiben von der DRV erhalten, das die erstmal den Reha-Bericht abwarten und dann entscheiden.
Nun, bei "arbeitsfähig" entlassen, ist die Entscheidung ja klar. Kann man eigentlich schon Widerspruch gegen das Schreiben einlegen? Also das der Reha-Bericht nicht berücksichtigt werden darf?*

Die von der Afa haben heute schon angerufen, wo der Gesundheitsbogen bleibt - da der GA darüber befinden müsse, ob ich unter § 145 falle oder nicht.

Dank eurer vielen guten Hinweise und Infos fällt es mir leichter, mich damit auseinander zu setzen.

LG
Schahri

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