
Vergiß diesen WISCH, da steht (vermutlich) nur dieser § 311 SGB III drin und der besagt NIX weiter, als dass ein ("normaler") Arbeitsloser eine AU-Bescheinigung abgeben muß, wenn er der Vermittlung wegen Krankheit nicht zur Verfügung steht....und nach 6 Wochen Dauer erfolgt dann (gemäß § 146 SGB III) die Abgabe an die KK zur Krankengeldzahlung...du MERKST worauf das hinausläuft...aber DAS sagt /schreibt man dir natürlich NICHT dazu...Sehr ..........
nach den Feststellungen meines Arztlichen Dienste sind sie nicht länger als 6 Mon. leistungsunfähig. Sie können nach dem ärztl.Gutachten grundsätzlich vollschichtig arbeiten und stehen damit der Arbeitsvermittung zur Verfügung.
Daher müssen sie mir ab sofort alle Arbeitsunfähigkeiten mitteilen und durch ärztliche Bescheinungen nachweisen (§311 IIISGB)
Bitte informieren Sie Ihren Arzt darüber,das sich Ihre Arbeitsunfähigkeit nun nach den Tätigkeiten richtet ,für die sie nach dem ärztlichen Gutachten zur Verfügung stehen.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/311.html
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/146.html
Bring bloß deinen Arzt mit diesem Schreiben NICHT durcheinander, ALLES schon dagewesen, du bleibst (bei der AfA) schön dabei, dass du dich im (jetzt festgestellten) Rahmen der "Vermittlung zur Verfügung stellst", PUNKT...
Bitte besorge dir das komplette GA (Teil A UND Teil B) DIREKT beim Med. Dienst und dann sehen wir weiter, ob eine Beschwerde in Nürnberg angebracht ist, denn es kommt in deren GA neuerdings immer öfter zu der "wundersamen Erkenntnis", dass der Ausgesteuerte Kunde in weniger als 6 Monaten wieder Arbeitsfähig sein soll...es wäre schon mal interessant "die Glaskugel" kennenzulernen, wo der DOC das draus gelesen hat.
Warst du zur Untersuchung gewesen oder ist das ein GA nach Aktenlage...


Mach dich wegen diesem WISCH nicht verrückt, da wirst du wohl demnächst einen Meldetermin (zum Vermittler) erhalten wegen Beratung zu deiner beruflichen Situation, versuche dir da unbeding einen Beistand zu sichern nach § 13 SGB X und "präparieren" werden wir dich HIER, dass du den Vermittler an seine "vermittlerischen Grenzen" bekommst...


Bleib ganz RUHIG auch wenn es schwer fällt, wie weit ist es zu deiner AfA, hast du Fahrtkosten...???
Es gibt KEINE Verpflichtung, dass du deinen Arzt über dieses Schreiben informieren musst, die AfA hat deinem Arzt KEINERLEI Anweisungen zu erteilen, OB und worauf der dich weiter AU schreiben darf...leider WISSEN manche Ärzte das auch nicht, deswegen behalte dieses Schreiben bitte für dich.
Liebe Grüße von der Doppeloma
