Schwerbehinderung, Meldung an AG?

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reallyangry
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Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von reallyangry » So 8. Jul 2012, 09:04

Ihr Lieben,
muss ich meinem AG melden, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe?
Bei WIKI steht das, aber ich glaub nicht alles, was da drin steht.
Danke im Voraus für eine Antwort.
LG
ReallyAngry
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space
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von space » So 8. Jul 2012, 09:18

Hallo,

du mußt deine Schwerbehinderung dem AG nicht mitteilen, es sei denn dein Arbeitsplatz ist in Gefahr, d.h. du würdest demnächst entlassen werden.
Mach dich aber mal beim Betriebsrat schlau ob ihr einen Schwerbehindertenvertreter habt, der hilft dir weiter.
Oder wende dich an das Integrationsamt.

Nützliche Infos findest du hier: www.gesetze-im-internet.de/sgb_9

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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von Esuse » So 8. Jul 2012, 10:17

Wenn Du wirklich ein Schwerbehinderung hast, also Gdb 50 und mehr, steht Dir ua mehr Urlaub zu, und der AG, muß ja eine Schwerbehindertenquote erfüllen (ab einer gewissen Firmengröße), dann sollte er es schon wissen.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von Amethyst » So 8. Jul 2012, 12:06

Hallo!
reallyangry hat geschrieben: muss ich meinem AG melden, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe?
Nein! Du müsstest auch nicht mitteilen, wenn Du einen SBA hast, kannst dann allerdings auch die Nachtelsausgleiche erhöhter Kündigungsschutz und Mehrurlaub nicht in Anspruch nehmen. Wann man es angeben muss, wenn eine Behinderung vorliegt, die der Tätigkeit entgegensteht, z.B. wird ein Epileptiker nicht als Dachdecker arbeiten können.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 8. Jul 2012, 15:13

muss ich meinem AG melden, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe?
kann hier ALLEN Vorschreibern nur zustimmen, das betrifft aber erst die Tatsache, DASS eine Schwerbehinderung (SB-Ausweis) vom Versorgungs-Amt auch vorliegt, der Antrag alleine geht den AG zunächst mal GAR NICHTS an.

Ab der 3. Woche nach der Antragstellung (darum erfolgt IMMER eine Eingangsbestätigung vom Versorgungsamt :ic_up: ), könnte es aber Probleme für den AG bei einer Entlassung geben, wenn sich aus diesem Antrag später die Schwerbehinderung ergibt.

Mit Erhalt einer schriftlichen Kündigung sollte man den AG also in diesem Falle AUCH über die Antragstellung informieren, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon länger als 3 Kalenderwochen zurückliegt..., das Gleiche gilt übrigens auch, für den Antrag auf Gleichstellung bei der AfA. :ic_up: :lesen:

Es macht also durchaus SINN, parallel einen Antrag auf Gleichstellung an die AfA zu senden, wenn es um die Erhöhung eines GdB ab GdB 30 geht, denn die Gleichstellung wird meist (bei Gefährdung eines vorhandenen Arbeitsplatzes) recht unkompliziert erteilt und hat dann für den Kündigungsschutz erst mal die gleiche hohe Sperrwirkung.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von reallyangry » Mi 11. Jul 2012, 05:45

Hallo, erst mal danke für eure Antworten.
In der Zwischenzeit habe ich ein wenig gegoogelt und bin auf den Fürsorgeerlass des Verteidigungsministeriums gestoßen.
In meinem Fall ist es immer ein Problem, dass mein AG im Grunde genommen "der Verteidigungsminister" ist, und dort gelten anscheinend andere Regeln (über die man aber nicht wirklich informiert wird)
In dem Erlass (=so 'ne Art Verwaltungsakt der für Beamte und Angestellte in dem Bereich) steht, es wird empfohlen, dem AG zu melden, dass ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde Grund: Kündigungsschutz bis das Verfahren abgeschlossen ist.
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?

Ungelesener Beitrag von Blacky » Mi 11. Jul 2012, 06:49

In dem Erlass (=so 'ne Art Verwaltungsakt der für Beamte und Angestellte in dem Bereich) steht, es wird empfohlen, dem AG zu melden, dass ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde Grund: Kündigungsschutz bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Das ist bei "normalen Arbeitgebern" auch so.

Der Kündigungsschutz beginnt mit der Antragstellung.

Also kein Unterschied.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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