Ihr Lieben,
muss ich meinem AG melden, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe?
Bei WIKI steht das, aber ich glaub nicht alles, was da drin steht.
Danke im Voraus für eine Antwort.
LG
ReallyAngry
Schwerbehinderung, Meldung an AG?
- reallyangry
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Schwerbehinderung, Meldung an AG?
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(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?
Hallo,
du mußt deine Schwerbehinderung dem AG nicht mitteilen, es sei denn dein Arbeitsplatz ist in Gefahr, d.h. du würdest demnächst entlassen werden.
Mach dich aber mal beim Betriebsrat schlau ob ihr einen Schwerbehindertenvertreter habt, der hilft dir weiter.
Oder wende dich an das Integrationsamt.
Nützliche Infos findest du hier: www.gesetze-im-internet.de/sgb_9
du mußt deine Schwerbehinderung dem AG nicht mitteilen, es sei denn dein Arbeitsplatz ist in Gefahr, d.h. du würdest demnächst entlassen werden.
Mach dich aber mal beim Betriebsrat schlau ob ihr einen Schwerbehindertenvertreter habt, der hilft dir weiter.
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- Esuse
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?
Wenn Du wirklich ein Schwerbehinderung hast, also Gdb 50 und mehr, steht Dir ua mehr Urlaub zu, und der AG, muß ja eine Schwerbehindertenquote erfüllen (ab einer gewissen Firmengröße), dann sollte er es schon wissen.
Liebe Grüße
Esuse
Esuse
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?
Hallo!
Liebe Grüße
Annette
Nein! Du müsstest auch nicht mitteilen, wenn Du einen SBA hast, kannst dann allerdings auch die Nachtelsausgleiche erhöhter Kündigungsschutz und Mehrurlaub nicht in Anspruch nehmen. Wann man es angeben muss, wenn eine Behinderung vorliegt, die der Tätigkeit entgegensteht, z.B. wird ein Epileptiker nicht als Dachdecker arbeiten können.reallyangry hat geschrieben: muss ich meinem AG melden, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe?
Liebe Grüße
Annette
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?
kann hier ALLEN Vorschreibern nur zustimmen, das betrifft aber erst die Tatsache, DASS eine Schwerbehinderung (SB-Ausweis) vom Versorgungs-Amt auch vorliegt, der Antrag alleine geht den AG zunächst mal GAR NICHTS an.muss ich meinem AG melden, dass ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt habe?
Ab der 3. Woche nach der Antragstellung (darum erfolgt IMMER eine Eingangsbestätigung vom Versorgungsamt ), könnte es aber Probleme für den AG bei einer Entlassung geben, wenn sich aus diesem Antrag später die Schwerbehinderung ergibt.
Mit Erhalt einer schriftlichen Kündigung sollte man den AG also in diesem Falle AUCH über die Antragstellung informieren, wenn sie zum Zeitpunkt der Kündigung schon länger als 3 Kalenderwochen zurückliegt..., das Gleiche gilt übrigens auch, für den Antrag auf Gleichstellung bei der AfA.
Es macht also durchaus SINN, parallel einen Antrag auf Gleichstellung an die AfA zu senden, wenn es um die Erhöhung eines GdB ab GdB 30 geht, denn die Gleichstellung wird meist (bei Gefährdung eines vorhandenen Arbeitsplatzes) recht unkompliziert erteilt und hat dann für den Kündigungsschutz erst mal die gleiche hohe Sperrwirkung.
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?
Hallo, erst mal danke für eure Antworten.
In der Zwischenzeit habe ich ein wenig gegoogelt und bin auf den Fürsorgeerlass des Verteidigungsministeriums gestoßen.
In meinem Fall ist es immer ein Problem, dass mein AG im Grunde genommen "der Verteidigungsminister" ist, und dort gelten anscheinend andere Regeln (über die man aber nicht wirklich informiert wird)
In dem Erlass (=so 'ne Art Verwaltungsakt der für Beamte und Angestellte in dem Bereich) steht, es wird empfohlen, dem AG zu melden, dass ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde Grund: Kündigungsschutz bis das Verfahren abgeschlossen ist.
In der Zwischenzeit habe ich ein wenig gegoogelt und bin auf den Fürsorgeerlass des Verteidigungsministeriums gestoßen.
In meinem Fall ist es immer ein Problem, dass mein AG im Grunde genommen "der Verteidigungsminister" ist, und dort gelten anscheinend andere Regeln (über die man aber nicht wirklich informiert wird)
In dem Erlass (=so 'ne Art Verwaltungsakt der für Beamte und Angestellte in dem Bereich) steht, es wird empfohlen, dem AG zu melden, dass ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde Grund: Kündigungsschutz bis das Verfahren abgeschlossen ist.
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(Paul Watzlawik, Philosoph und Psychotherapeut, 1921-2007)
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Re: Schwerbehinderung, Meldung an AG?
Das ist bei "normalen Arbeitgebern" auch so.In dem Erlass (=so 'ne Art Verwaltungsakt der für Beamte und Angestellte in dem Bereich) steht, es wird empfohlen, dem AG zu melden, dass ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde Grund: Kündigungsschutz bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Der Kündigungsschutz beginnt mit der Antragstellung.
Also kein Unterschied.
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