psych. Akteneinsicht auch gegenüber KK/MDK?

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cebra
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psych. Akteneinsicht auch gegenüber KK/MDK?

Ungelesener Beitrag von cebra » Do 15. Mär 2012, 15:15

hallo ihr lieben,

meine pshychotherapie lief aus - es wurde von meinem doc ein verlängerungsantrag an die KK geschrieben und diese hat ungeöffnet das schreiben an dem MDK weitergeleitet.
da ich immer noch überlege den SBA für mich zu beantragen wollte ich eine kopie des antrages an den MDK haben.

der doc lehnte ab, es seih nicht gut für mich.

meine frage,
kann ich mir den bericht/antrag auch von der KK bzw. MDK geben lassen - habe ich einen anspruch drauf?

danke
claudia

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Esuse
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Re: psych. Akteneinsicht auch gegenüber KK/MDK?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Do 15. Mär 2012, 15:23

Hallo Claudia,
es kann sein, daß der Arzt einen Vermerk hinterlassen hat, daß Du es nicht sehen darfst. Die Aussage, daß es nicht gut für Dich wäre, deutet drauf hin.
Du kannst und solltest aber trotzdem den GdB beantragen, dann fordern die die Akten eben beim Arzt an!
Liebe Grüße

Esuse

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Re: psych. Akteneinsicht auch gegenüber KK/MDK?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 15. Mär 2012, 17:34

Hallo cebra, :smile:
der doc lehnte ab, es seih nicht gut für mich.
dann soll ER dir das doch bitte erklären, was heißt hier "es sei nicht gut für dich", du bist doch nicht "entmündigt" und hast ein Recht darauf von deinem behandelnden Arzt /Therapeuten umfassend über Erfolg /Miß-Erfolg DEINER EIGENEN Behandlung (und die Gründe dafür!) informiert zu werden...
meine frage,
kann ich mir den bericht/antrag auch von der KK bzw. MDK geben lassen - habe ich einen anspruch drauf?
DU hast DIREKT bei deinem Behandler einen Rechtsanspruch auf Einsicht in deine gesamte Patienten-Akte, davon gibt es NUR ganz wenige Ausnahmen (bei schwersten psychischen Zuständen, die ein Erfassen /Verstehen der Informationen nicht mehr erwarten lassen!), ich denke NICHT, dass die auf dich gerade zutreffend sind.

MICH würde eine solche Aussage erst recht beunruhigen... :Verwirrt: :Hilfe:

Bitte wende dich mal an die UPD (Unabhängige Patienten-Beratung) dort kann man dir auch die genauen Rechtsgrundlagen nennen und dich eventuell sogar DIREKT unterstützen. :ic_up:

Telefon: 0800 - 011 77 22 / Mo-FR von 10 bis 18 Uhr /DO bis 20 Uhr

Die beraten und helfen bundesweit KOSTENFREI :ic_up:

Bitte berichte mal wie das weitergeht, im Übrigen stimme ich @Esuse zu, dass die vom Versorgungsamt dann eben SELBER die notwendigen Berichte anfordern müssen, trotzdem KANN man dir nicht so einfach deine DIREKTEN Patienten-Rechte beschneiden.

Welchen SINN hat denn diese Therapie, wenn der Betroffene da NIX GENAUES zu wissen braucht...warum es bisher nicht (genug) gebracht hat und deswegen weitergeführt werden sollte...schließlich hast AUCH DU ein Mitspracherecht, ob du dann diese weitere Therapie FÜR DICH (und mit diesem Therapeuten !) noch haben möchtest... :Ohnmacht:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

cebra
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Re: psych. Akteneinsicht auch gegenüber KK/MDK?

Ungelesener Beitrag von cebra » Fr 16. Mär 2012, 10:55

lieben dank doppeloma,

auf die unabhängige patientenberatung bin ich gar nicht gekommen.
es ist wie mit den bäumen und dem wald....
;-)
cebra

das versorgungsamt ist ein rotes tuch: ich möchte entscheiden, welches wissen über M I C H dem versorgungsamt zu steht, d.h. I C H möchte die wahl haben und daher selbst die nötigen unterlagen einreichen.

da der doc ja den verlängerungsantrag geschrieben hat und in diesem wohl aus der "natur heraus" leicht übertrieben hat, denke ich: genau dieser! verlängerungsantrag ist für das versorgungsamt und damit für das eine oder andere prozentchen von vorteil .
oder anders gesagt:
würde der doc vom amt angeschrieben werden, würde nicht die "natürliche übertreibung" sondern etwas anderes drinn stehen.
die ärzte machen einfach unwissentlich zu viele fehler...

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