Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
nonono
Beiträge: 8
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 16:21
Hat sich bedankt: 2 Mal

Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von nonono » Do 9. Feb 2012, 13:41

Nachdem meine KK mich aufgefordert hatte einen Rehaantrag zu stellen hatte ich dies getan. Nun ist erstaunliches passiert: Die DRV hat ihn - obwohl ich schon lange krank geschrieben bin - abgelehnt und zu ambulanter Behandlung geraten. Allgemein steht da noch Sätze wie: Reha gebe es nur, wenn sie Teilhabe am Arbeitsleben wieder herstellen kann. (Bin ich für die nun zu krank oder zu gesund für ne Reha?)

Ich finde die Ablehnung eigentlich okay, schließlich scheint die Reha meist nur dem Abschieben aus dem KG zu dienen und würde in meinem Fall medizinisch wenig Sinn machen. Mein Arzt hatte gegenüber der DRV auch auf den Druck der KK zum Rehaantrag verwiesen. Aber was bedeutet die Ablehnung für mich kurz- und langfristig?

Erstmal: Muss ich meiner KK das mitteilen? Können die zum Widerspruch zwingen? Dann: Ist zu erwarten, dass die mich jetzt wieder zum MDK jagen, damit der mich gesund schreibt? Und was bedeutet das, falls ich nach Ende des KG doch einen Rentenantrag stellen muss? Verbessert oder verschlechtert diese Ablehnung meine Position dann?
Zuletzt geändert von nonono am Do 9. Feb 2012, 13:47, insgesamt 2-mal geändert.

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - und nun?

Beitrag von Vrori » Do 9. Feb 2012, 13:44

Hallo,

die KK wird auch wohl eine Ablehnung erhalten...du solltest aber trotzdem dort Nachricht geben.

Wie hat die DRV genau geschrieben?

Kannst du denn genauen Wortlaut wiedergeben oder ggf. einscannen?

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

nonono
Beiträge: 8
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 16:21
Hat sich bedankt: 2 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von nonono » Do 9. Feb 2012, 14:17

Es ist total allgemein gehalten.
Da steht:
Antrag " aus medizinischen Gründen abgelehnt"
"persönliche und versicherungsrechtl. Voraussetzungen nicht erfüllt"
Nur Reha, wenn Erwerbsfähigkeit vermindert UND Minderung durch Reha voraussichtlich "abgewendet werden kann" oder "wesentlich gebessert" werden kann. "Diese Voraussetzungen liegen nicht vor. Eine ambulante fachärztliche Behandlung (Anm.von mir: Hier ist ein mediz. Vorschlag genannt, dem ich bereits nachkomme) ist erforderlich."

Soll ich das der KK wirklich mitteilen? Würde die schlafenden Hunde eigentlich lieber nicht so gerne wecken...

Benutzeravatar
dasblaulicht
Beiträge: 387
Registriert: Do 3. Feb 2011, 12:39
Wohnort: Bayern
Hat sich bedankt: 224 Mal
Danksagung erhalten: 352 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von dasblaulicht » Do 9. Feb 2012, 14:52

Hallo,

also die verischerungsrechtliche Voraussetzung für eine DRV-Reha ist, dass z. B. in den letzten 2 Jahren mindestens 6 Monate Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden.

Meine Reha wurde zunächst auch abgelehnt, der Widerspruch wurde zurückgewiesen. Als Begründung waren bei mir die selben medizinischen Gründe angeführt, wie bei Dir. Ich habe einfach nach Ablauf der Rechtsmittelfrist einen erneuten Reha-Antrag gestellt. Bei mir lag der Fall damals allerdings etwas anders: Ich WOLLTE unbedingt zur Reha.

Und was die Information der KK betrifft, war es bei mir in beiden Fällen so, dass die KK noch VOR mir wusste, dass die Reha abgelehnt war bzw. dann im zweiten Anlauf bewilligt wurde. Ich denke auf keinen Fall, dass Du irgendwelche schlafenden Hunde bei Deiner KK weckst. Im Regelfall dürften die das bereits wissen.
Viele Grüße
dasblaulicht

Konzentriere Dich auf das, was Du KANNST, nicht auf das, was Du KONNTEST.

Ich kann mich zwar nicht für meine Krankheit entscheiden, aber dafür, wie ich mit ihr umgehe.


Wer sich für meinen kompletten Fall interessiert, guckst Du hier:
viewtopic.php?f=21&t=1469
viewtopic.php?f=21&t=3170

banditfieber
Beiträge: 51
Registriert: Mo 12. Dez 2011, 14:23
Hat sich bedankt: 1 Mal
Danksagung erhalten: 20 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von banditfieber » Do 9. Feb 2012, 16:30

Hallo nonono , hat Dich denn überhaupt der MDK über Deine KK untersucht ? Woher will denn ein SB der KK wissen ob bei dir eine Reha erforderlich ist ????
Mir hat die KK mitgeteilt das der Beauftragte MDK festgestellt hat das meine Erwerbsverminderung stark gefährdet und eingeschränkt ist und ich deshalb eine "Teilhabe am Arbeitsleben " bei meinem Rentenversicher stellen muß . Daraufhin habe ich eine Einladung zur Begutachtung bei meinem Rentenversicher bekommen um festzustellen welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen .Ich denke ohne eine Begutachtung Seitens des MDK kann eine KK nicht einfach fordern das Du eine Rehaantrag beim Rentenversicherer stellen mußt . Wieso schickt Dich denn deine KK nicht zur Reha ? Die können doch von sich aus eine Reha bewilligen und bezahlen wenn die der Meinung sind das es Dir dadurch besser geht.
LG, banditfieber

Vrori
Beiträge: 3252
Registriert: Mo 1. Feb 2010, 13:16
Hat sich bedankt: 605 Mal
Danksagung erhalten: 2497 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von Vrori » Do 9. Feb 2012, 18:18

Hallo,

bevor der Mitarbeiter einer KK einen KG-Bezieher zur Beantragung einer REHA auffordert, stellt der Mitarbeiter eine Anfrage an den beh. Arzt und an den MDK...mit der eindeutigen Fragestellung: ist die Erwerbsfähgikeit gemindert..
wenn dann vom MDK die eindeutige Antwort kommt: ja, ist gemindert...gem. § 51 SGB V....dann fordert die KK den KG-Bezieher zur REHA-Antragstellung auf...
und dann, nur dann darf der SB der KK das machen...vorher nicht...er darf auch nicht zur Rentenantragstellung auffordern..sondern lediglich zur REHA-Beantragung...

LG
Vrori
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von Doppeloma » Do 9. Feb 2012, 18:21

Hallo banditfieber, :smile:
Mir hat die KK mitgeteilt das der Beauftragte MDK festgestellt hat das meine Erwerbsverminderung stark gefährdet und eingeschränkt ist und ich deshalb eine "Teilhabe am Arbeitsleben " bei meinem Rentenversicher stellen muß .


Und, bist DU persönlich beim MDK gewesen und dort VOM ARZT untersucht worden oder hat man das auch aus der "Glaskugel" gelesen ???
ICH habe jedenfalls KEINEN Arzt vom MDK kennengelernt, diese Feststellung wurde trotzdem getroffen (nach Aktenlage), weil man sonst gar keine Reha FORDERN KANN von der KK aus.
Daraufhin habe ich eine Einladung zur Begutachtung bei meinem Rentenversicher bekommen um festzustellen welche Maßnahmen eingeleitet werden müssen .
Hast du "Glück" gehabt, dass da bei der DRV mal einer GENAUER hingeschaut hat, der NICHT nur die "Sparwünsche" der KK im Auge hatte, sondern noch was macht in seinem Job, wofür er eigentlich auch bezahlt wird, JEDEN Antrag individuell PRÜFEN. :ic_up:
Ich denke ohne eine Begutachtung Seitens des MDK kann eine KK nicht einfach fordern das Du eine Rehaantrag beim Rentenversicherer stellen mußt .


Diese "Begutachtung" findet ja statt, millionenfach und überwiegend nach "Aktenlage", egal wie dürftig die auch sein mag, denn auch MDK / KK dürfen NUR mit Schweigepflichtentbindungen was bei Ärzten und Kliniken anfordern... :aha:
Wieso schickt Dich denn deine KK nicht zur Reha ? Die können doch von sich aus eine Reha bewilligen und bezahlen wenn die der Meinung sind das es Dir dadurch besser geht.
Weil sie Geld (Krankengeld) sparen will und NICHT noch MEHR ausgeben, eine Reha von der KK gibt es NUR DANN, wenn die DRV NICHT zuständig ist, weil dort kein Anspruch besteht (aus entsprechenden Beiträgen) und bei Leuten die im Arbeitsleben stehen, besteht da FAST IMMER Anspruch auf Reha-Maßnahmen durch die DRV. :lesen:

NUR deswegen MACHEN die das doch und oft genug nutzt die DRV das auch nur, um den Leuten dann (in der Reha) bescheinigen zu lassen wie FITT sie doch jetzt (wieder) für den Arbeitsmarkt geworden sind...leider wird eben NICHT bei jedem Reha-Antrag geschaut, ob das auch (schon) und/oder überhaupt SINN für den kranken Versicherten macht... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn die KK das ALLES (auch) SELBER bezahlen müßte, wäre sie sicher NICHT SOOO wild darauf, die Leute möglichst früh / schnell/ und lange in Reha zu schicken, das merken spätestens die Eltern, die mal auf "Mutter-Kind-KUR" wollen /müßten, die GIBT es nämlich NUR über die KK.

Was die geschilderte "Begründung" für die Ablehnung der Reha betrifft, kann ich die NUR als "lächerlich" bezeichnen, DAS ist absolut NUR (mal wieder) abgedruckter Gesetzestext und KEINE (auf den Antragsteller KONKRET !!!) zutreffende Begründung.
Auf eine SOLCHE hat man aber Anspruch und nicht nur auf allgemein (also für JEDERMANN) zutreffenden gesetzlichen Hintergrund.

Die DRV MUSS also begründen WARUM man der Meinung IST, dass eine Reha NICHT helfen KANN, die Arbeitsfähigkeit /Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen, bezogen auf den ganz konkreten Fall /Antragsteller.

GENAU die Frage ist nämlich zu klären, ob es (bei Ablehnung der Reha) daran liegt, dass man NICHT krank genug wäre für eine Reha-Maßnahme ODER daran, DASS MAN dafür schon ZU KRANK IST. :confused: :confused: :confused:

Hier käme nämlich eventuelle Berentung ins Spiel und SOOO bleibt alles schön offen und JEDER darf sich aussuchen, WAS wohl gemeint sein KÖNNTE, GENAU das darf aber in einem Bescheid NICHT sein: "irgendwas zum Aussuchen", bereits diesen Umstand würde ich in einem Widerspruch bemängeln. :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

Benutzeravatar
Doppeloma
Gold-Member
Gold-Member
Beiträge: 8201
Registriert: Fr 22. Jan 2010, 03:05
Wohnort: Insel Rügen
Hat sich bedankt: 5058 Mal
Danksagung erhalten: 6619 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von Doppeloma » Do 9. Feb 2012, 18:58

Hallo nonono, :smile:
Nachdem meine KK mich aufgefordert hatte einen Rehaantrag zu stellen hatte ich dies getan. Nun ist erstaunliches passiert: Die DRV hat ihn - obwohl ich schon lange krank geschrieben bin - abgelehnt und zu ambulanter Behandlung geraten. Allgemein steht da noch Sätze wie: Reha gebe es nur, wenn sie Teilhabe am Arbeitsleben wieder herstellen kann. (Bin ich für die nun zu krank oder zu gesund für ne Reha?)
JA, eine Antwort, insbesondere auf deine letzte Frage solltest dz bei der DRV fordern, das gehört nämlich klar und deutlich rein in so einen Ablehnungsbescheid, NICHT nach dem Motto : "Rate mal, wie wir das meinen..." :Gruebeln:

Dass man in ambulanter Behandlung IST und (vermutlich) auch noch bleibt, ist ja nicht SOOO ungewöhnlich, bei Aufforderung durch die KK eine Reha bei der DRV zu beantragen... :Gruebeln: ist also aus meiner Sicht auch KEINE wirkliche Begründung eine Reha abzulehnen, ich war und bin auch IMMER NOCH in ambulanter Behandlung...

Bei mir hat die DRV das NICHT "gestört", die Reha (auf "Wunsch" meiner KK) zu genehmigen und zwar RUCK-ZUCK... :Gruebeln:
Ich finde die Ablehnung eigentlich okay, schließlich scheint die Reha meist nur dem Abschieben aus dem KG zu dienen und würde in meinem Fall medizinisch wenig Sinn machen. Mein Arzt hatte gegenüber der DRV auch auf den Druck der KK zum Rehaantrag verwiesen. Aber was bedeutet die Ablehnung für mich kurz- und langfristig?
Das kann man eben so genau gar nicht orten, weil die Begründung KEINE wirkliche Begründung ist und ALLES offen läßt, AUCH für das weitere Verfahren bei der KK, DIE werden das (vermutlich) NICHT unbedingt zu deinem "Vorteil" auslegen, du bist übrigens NICHT verpflichtet diesen Bescheid dort vorzulegen, es genügt die Mitteilung, dass die Teha zunächst mal abglehnt wurde.

LASS die doch auch mal "Raten" WARUM... :Gruebeln:

An deiner Stelle würde ich fristwahrend Widerspruch einlegen (und das auch der KK mitteilen!) und die dafür maßgeblichen Unterlagen (in Kopie !!!) anfordern bei der DRV (§ 25 SGB X), da diese Begründung für dich nicht nachvollziehbar ist, bitte auch die Stellungnahme des med. Dienstes der DRV (Beratungsärztlicher Dienst) anfordern.

Mehr solltest du da erst mal GAR nicht schreiben und die Zusendung der Unterlagen abwarten, damit du mal SELBER sehen KANNST, wie gründlich die deinen Antrag überhaupt "geprüft" haben, daraus müßte dann eigentlich auch ersichtlich sein, ob es sich lohnt da weiter gegen vor zu gehen.

Es IST in JEDEM Falle jetzt DEINE Entscheidung, ob du Widerspruch einlegst oder NICHT, den KANNST du auch später jederzeit zurücknehmen wenn du das möchtest.
OHNE Widerspruch einzulegen hast du aber keine Möglichkeit die Akteneinsicht zu verlangen und DA wäre ICH an deiner Stelle schon SEHR neugierig und deine Ärzte vielleicht auch. :jaa:
Erstmal: Muss ich meiner KK das mitteilen? Können die zum Widerspruch zwingen? Dann: Ist zu erwarten, dass die mich jetzt wieder zum MDK jagen, damit der mich gesund schreibt? Und was bedeutet das, falls ich nach Ende des KG doch einen Rentenantrag stellen muss? Verbessert oder verschlechtert diese Ablehnung meine Position dann?
Ein Teil dieser Fragen wird dir vielleicht mit den Unterlagen von der DRV beantwortet, es hängt ja eben viel DAVON ab, welche Gründe das nun wirklich gewesen sind, für die Ablehnung.
Darum bekäme die KK das auch SOOO im Moment NIICHT von mir vorgelegt, WARUM habe ich dir oben schon geschrieben...

Auf einen eventuellen EM-Renten-Antrag (nach einer Aussteuerung) hat das (vermutlich) keine Auswirkungen, aber auch DA kommen wieder die aktuellen Unterlagen (bei der DRV) MIT ins Spiel, du weißt ja eben bisher NIX GENAUES dazu...

Also KANN man auch nicht WISSEN /AHNEN, ob das deine Position dann verbessert oder eher nicht...
Besorge dir diese Unterlagen von der DRV und verlange (später !!!) eventuell dann eine KONKRETE (auf deine Situation /Person bezogene) Begründung und NICHT so ein allgemeines BLA, BLA... :Laber:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

nonono
Beiträge: 8
Registriert: Mi 16. Nov 2011, 16:21
Hat sich bedankt: 2 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von nonono » Do 9. Feb 2012, 22:26

Das war eine ausführliche Antwort, danke. Würde natürlich auch gerne wissen, warum die ablehnen. Habe nur Angst, dass wenn ich Widerspruch einlege, ich nun doch zur Reha muss, weil dem Widerspruch stattgegegeben werden könnte. Und wenn ichs mache, was schreibe ich denn denen? Und fordere ich dann die Unterlagen quasi mit dem Widerspruch an, weil ich sie sonst nicht bekomme?

Benutzeravatar
Amethyst
Global-Mod
Beiträge: 2366
Registriert: Sa 29. Mai 2010, 14:17
Wohnort: Niedereschach
Hat sich bedankt: 353 Mal
Danksagung erhalten: 1176 Mal

Re: Reha-Antrag abgeleht - was bedeutet das für mich?

Beitrag von Amethyst » Fr 10. Feb 2012, 00:53

Hallo!
Reha gebe es nur, wenn sie Teilhabe am Arbeitsleben wieder herstellen kann. (Bin ich für die nun zu krank oder zu gesund für ne Reha?)
Wohl eher zu krank, war bei mir auch so, es hieß, eine Reha könne meine Erwerbsfähigkeit nicht bessern oder wiederherstellen. Der Widerspruch wurde mit dem gleichen Argument abgelehnt.
Würde natürlich auch gerne wissen, warum die ablehnen.
Darauf hast Du ein Recht!

viewtopic.php?p=4416#p4416
Habe nur Angst, dass wenn ich Widerspruch einlege, ich nun doch zur Reha muss, weil dem Widerspruch stattgegegeben werden könnte.
Wenn Du einen guten Arzt hast, wird der Dir sicher bescheinigen, dass Du nicht rehafähig bist.
Und wenn ichs mache, was schreibe ich denn denen?
Wenn Du was machen, Widerspruch einlegen?
Und fordere ich dann die Unterlagen quasi mit dem Widerspruch an, weil ich sie sonst nicht bekomme?
Das wäre sinnvoll, aber Du kannst sie auch so anfordern, habe ich der DRV schon gemacht und sie auch bekommen. Ggf. von Deinem Arzt anfordern lassen.

Weiter vorne schreibst Du:
Antrag " aus medizinischen Gründen abgelehnt"
"persönliche und versicherungsrechtl. Voraussetzungen nicht erfüllt"
Wenn Du die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllst, wird Dir auch ein Widerspruch nichts nützen.

http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... nte-2.html

2.1. Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Erfüllung der Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 5 Jahren
Die Wartezeit gilt z.B. auch als erfüllt, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Schädigung während des Wehr- oder Zivildienstes eingetreten ist.
und
in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung wurden 3 Jahre Pflichtbeiträge abgeführt.


Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 27 Gäste