Rente mit 60 Jahren möglich?
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Doppeloma,ich habe noch eine FRAGE wegen dem Wiederspruchverfahren von mir ,mit der DRV.Wie lange dauert es bis ich von denen einen BESCHEID bekomme ?
Meine ABLEHNUNG habe ich am Anfang DEZEMBER erhalten,auf welche Wartezeit muß ich mich einstellen ?
Nach 3.MONATEN könnte ich doch einen solchen UNTÄTIGKEITSBERICHT einreichen ? oder sehe ich das falsch ?
Vielen Dank schon im Vorraus: Gruß ARNOLD
Meine ABLEHNUNG habe ich am Anfang DEZEMBER erhalten,auf welche Wartezeit muß ich mich einstellen ?
Nach 3.MONATEN könnte ich doch einen solchen UNTÄTIGKEITSBERICHT einreichen ? oder sehe ich das falsch ?
Vielen Dank schon im Vorraus: Gruß ARNOLD
- Amethyst
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Halo Dunningen!
viewtopic.php?p=6916#p6916
Freundliche Nachfrage vorher:
viewtopic.php?p=6915#p6915
Liebe Grüße
Annette
Ich bin zwa rnicht die Doppeloma , aber:Nach 3.MONATEN könnte ich doch einen solchen UNTÄTIGKEITSBERICHT einreichen ? oder sehe ich das falsch ?
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Freundliche Nachfrage vorher:
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Liebe Grüße
Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)
Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
In meinem Widespruchsverfahren gab es dann (nach knapp 3 Monaten) Briefe mit Befund-Unterlagen, die von den behandelnden Ärzten ausgefüllt werden sollten, SOOO kamen dann wieder einige Wochen Wartezeit zusammen, bis da mal was weiterging.
Nach der ersten Ladung folgte dann ein Nachzügler, was weitere Wochen dauerte, am Ende zog sich das Widerspruchs-Verfahren dann über fast 1 ganzes Jahr hin, bis auch dazu die Ablehnung im Briefkasten war.
Ist auch möglich, dass man dich noch zu Gutachtern schickt, sobald die DRV was TUT, ist sie ja NICHT mehr "untätig" und die entsprechende Klagefrist beginnt immer wieder von vorne...
Wenn das über einen Sozial-Verband /Anwalt läuft sind die zwar manchmal etwas schneller, bei mir hat DAS NIX genützt, ich hatte ja auch schon einen Anwalt dabei im Widerspruchs-Verfahren.
Es ist also eigentlich unmöglich hier einen bestimmten Zeitraum zu nennen, in dem da eine Entscheidung konkret bei dir gefallen sein wird.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Zu den rein rechtlichen Hintergründen wurde dir ja schon geantwortet, der tatsächliche Ablauf KANN sich aber deutlich länger hinziehen, OHNE, dass du wirklich wegen "Untätigkeit" klagen kannst.Meine ABLEHNUNG habe ich am Anfang DEZEMBER erhalten,auf welche Wartezeit muß ich mich einstellen ?
Nach 3.MONATEN könnte ich doch einen solchen UNTÄTIGKEITSBERICHT einreichen ? oder sehe ich das falsch ?
In meinem Widespruchsverfahren gab es dann (nach knapp 3 Monaten) Briefe mit Befund-Unterlagen, die von den behandelnden Ärzten ausgefüllt werden sollten, SOOO kamen dann wieder einige Wochen Wartezeit zusammen, bis da mal was weiterging.
Nach der ersten Ladung folgte dann ein Nachzügler, was weitere Wochen dauerte, am Ende zog sich das Widerspruchs-Verfahren dann über fast 1 ganzes Jahr hin, bis auch dazu die Ablehnung im Briefkasten war.
Ist auch möglich, dass man dich noch zu Gutachtern schickt, sobald die DRV was TUT, ist sie ja NICHT mehr "untätig" und die entsprechende Klagefrist beginnt immer wieder von vorne...
Wenn das über einen Sozial-Verband /Anwalt läuft sind die zwar manchmal etwas schneller, bei mir hat DAS NIX genützt, ich hatte ja auch schon einen Anwalt dabei im Widerspruchs-Verfahren.
Es ist also eigentlich unmöglich hier einen bestimmten Zeitraum zu nennen, in dem da eine Entscheidung konkret bei dir gefallen sein wird.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo , an AMETHYST und an DOPPELOMA ,erst mal wieder vielen DANK für eure guten Auskünfte !
Werde euch weiter auf dem laufenden halten ,wie sich die Sache bei mir entwickelt.
Liebe Grüße an euch von
ARNOLD
Werde euch weiter auf dem laufenden halten ,wie sich die Sache bei mir entwickelt.
Liebe Grüße an euch von
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Doppeloma,habe mal wieder eine Frage an Dich.
Habe jetzt vom AfA.endlich den Bescheid bekommen nach langer Bearbeitungszeit ( Gutachtenprüfungen ),nach Beschwerde in Nürnberg ( Arbeitnehmerleistungsbereich ).
Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, trotz Schwerbehinderung ? Was kann oder muß ich daraus schließen ?
Rentenantag läuft auf Wiederruf.
Krankmeldung geht nur an Krankenkasse.
Soll ich die Gutachten A u. B anfordern oder erst mal Ruhen lassen ?
Was muß ich jetzt noch beachten oder tun?
Grüsse von Arnold
Habe jetzt vom AfA.endlich den Bescheid bekommen nach langer Bearbeitungszeit ( Gutachtenprüfungen ),nach Beschwerde in Nürnberg ( Arbeitnehmerleistungsbereich ).
Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, trotz Schwerbehinderung ? Was kann oder muß ich daraus schließen ?
Rentenantag läuft auf Wiederruf.
Krankmeldung geht nur an Krankenkasse.
Soll ich die Gutachten A u. B anfordern oder erst mal Ruhen lassen ?
Was muß ich jetzt noch beachten oder tun?
Grüsse von Arnold
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Arnold,
Der § 117 steht da IMMER drin nach der Aussteuerung, das hat keinerlei Bedeutung für deinen Leistungs-Anspruch.
Dann ist erst mal alles OK, deine Schwerbehinderung hat auf deinen ALGI-Bescheid keinen Einfluß, wäre NUR zu beachten, wenn man dich mal zu einem "Vermittlungs-Gespräch" einladen sollte, dass du dann von einem Reha-Berater "betreut" werden solltest.
Wenn du da mal "in der Nähe" bist, geh doch einfach rein (mit Ausweis) und holde dir die Kopie persönlich ab, das geht auch.
Bis dahin "genieße" einfach ein wenig die RUHE "vor dem nächsten Sturm", du weißt doch NEUER ÄRGER kommt von ganz alleine, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Hast du denn einen Arzt-Termin bei der AfA gehabt, weiß ich gerade nicht mehr oder war es mal wieder "nach Aktenlage" ?Habe jetzt vom AfA.endlich den Bescheid bekommen nach langer Bearbeitungszeit ( Gutachtenprüfungen ),nach Beschwerde in Nürnberg ( Arbeitnehmerleistungsbereich ).
Stimmen denn die "Eckdaten" Leistungszeitraum /Leistungsbetrag ???Arbeitslosengeld nach § 117 SGB III, trotz Schwerbehinderung ? Was kann oder muß ich daraus schließen ?
Der § 117 steht da IMMER drin nach der Aussteuerung, das hat keinerlei Bedeutung für deinen Leistungs-Anspruch.
Dann ist erst mal alles OK, deine Schwerbehinderung hat auf deinen ALGI-Bescheid keinen Einfluß, wäre NUR zu beachten, wenn man dich mal zu einem "Vermittlungs-Gespräch" einladen sollte, dass du dann von einem Reha-Berater "betreut" werden solltest.
Du meinst, dass du Widerspruch eingelegt hast, davon ist ja die AfA sicher schon informiert durch dich.Rentenantag läuft auf Wiederruf.
RICHTIG, den AG-Teil bewahrst du dir sehr gut zu Hause auf.Krankmeldung geht nur an Krankenkasse.
Kannst du jederzeit machen, aber denke daran, NUR DIREKT beim Med. Dienst.Soll ich die Gutachten A u. B anfordern oder erst mal Ruhen lassen ?
Wenn du da mal "in der Nähe" bist, geh doch einfach rein (mit Ausweis) und holde dir die Kopie persönlich ab, das geht auch.
NIX, freu dich wenn jeden Monats-Letzten (Banktag) pünktlich das ALG auf dem Konto ist und wenn DIE was von dir wollen, dann melden die sich schon (schriftlich BITTE !!!), ergeben sich dann neue Fragen, weißt du ja wo du Antworten bekommen wirst.Was muß ich jetzt noch beachten oder tun?
Bis dahin "genieße" einfach ein wenig die RUHE "vor dem nächsten Sturm", du weißt doch NEUER ÄRGER kommt von ganz alleine, wenn man es am wenigsten gebrauchen kann...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Hallo Doppeloma und alle hier im Forum,
habe jetzt endlich die vom medz. Dienst angeforderten Gutachten Teil A-u. B von dem AfA. erhalten nach langer Wartezeit und nach zweimaliger Beschwerde in Nürnberg.
Was ist dabei herausgekommen, im Gegensatz zur der Annahme nicht nach Aktenlage zu entscheiden, ( natürlich nach AKTENLAGE ) haben die entschieden was sonst.
Warum diese Wartezeiten,wenn doch schon im Voraus alles feststeht ?
Die Ärzte haben alle, sowie der Rehabericht der einsebar ist, auf nicht arbeitsfähig ihre Prognosen und Gutachten ausgestellt.
Laut der DRV.müßte bei mir eine HEILUNG eintreten so um die 6 MONATE und ich wäre wieder voll einsetzbar VOLLSCHICHTIG .
Da kann man mal wieder sehen, wie mit uns Kranken umgegangen wird, von solchen DRV. WUNDERHEILER hier in Deutschland, kann man noch was lernen.
Man sollte mal im TV-PROGRAMM einen größeren Bericht bringen über die WUNDERHEILUNGEN der DRV allgemein,das dürfte auf eine sehr große Resunanz stoßen .
Jetzt bin ich auf meinen Bescheid von der DRV.noch gespannt ,müßte bald eine Antwort kommen da nach der Widerspruchfrist die 3 Monaten Wartezeit abgelaufen sind.
Werde mit dem weiteren Verlauf und dem Ausgang der Dinge, euch auf dem laufenden halten.
Bei mir kommt keine Aufgabe in Frage,ich werde weiter kämpfen und diesen merkwürdigen WUNDERHEILUNGEN,entgegen treten.Da sind nach meinen Krankheiten u. Krankheitsverlauf keine Wunder mehr möglich,sondern nur die Fakten zählen !
Grüsse von ARNOLD
habe jetzt endlich die vom medz. Dienst angeforderten Gutachten Teil A-u. B von dem AfA. erhalten nach langer Wartezeit und nach zweimaliger Beschwerde in Nürnberg.
Was ist dabei herausgekommen, im Gegensatz zur der Annahme nicht nach Aktenlage zu entscheiden, ( natürlich nach AKTENLAGE ) haben die entschieden was sonst.
Warum diese Wartezeiten,wenn doch schon im Voraus alles feststeht ?
Die Ärzte haben alle, sowie der Rehabericht der einsebar ist, auf nicht arbeitsfähig ihre Prognosen und Gutachten ausgestellt.
Laut der DRV.müßte bei mir eine HEILUNG eintreten so um die 6 MONATE und ich wäre wieder voll einsetzbar VOLLSCHICHTIG .
Da kann man mal wieder sehen, wie mit uns Kranken umgegangen wird, von solchen DRV. WUNDERHEILER hier in Deutschland, kann man noch was lernen.
Man sollte mal im TV-PROGRAMM einen größeren Bericht bringen über die WUNDERHEILUNGEN der DRV allgemein,das dürfte auf eine sehr große Resunanz stoßen .
Jetzt bin ich auf meinen Bescheid von der DRV.noch gespannt ,müßte bald eine Antwort kommen da nach der Widerspruchfrist die 3 Monaten Wartezeit abgelaufen sind.
Werde mit dem weiteren Verlauf und dem Ausgang der Dinge, euch auf dem laufenden halten.
Bei mir kommt keine Aufgabe in Frage,ich werde weiter kämpfen und diesen merkwürdigen WUNDERHEILUNGEN,entgegen treten.Da sind nach meinen Krankheiten u. Krankheitsverlauf keine Wunder mehr möglich,sondern nur die Fakten zählen !
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Re: Rente mit 60 Jahren möglich?
Nachtrag :zum medz. Dienst des AfA.Hinweis zur Eröffnung des Gutachten-.Das GUTACHTEN kann ohne Ärztin/Arzt eröffnet werden.
Das sagt ja schon alles aus oder ?
Leistungsbild täglich weniger als 3 Std. wöchentlich unter 15 Std.
Gruß Arnold
Das sagt ja schon alles aus oder ?
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Gruß Arnold
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