Frage zum Wochenende

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
lovely2see
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von lovely2see » Do 7. Jul 2011, 11:50

Nanu Annette , Du bist eine angehende "Querulantin" :groehl: ! :applaus:
Solche Schubladen gehören verschlossen, aber leider können wir da nichts machen :ic_down: .

Nun verstehe ich aber trotzdem nicht, warum die AfA mit mir über dieses Gutachten sprechen möchte :Gruebeln: . Ich kenne das
Gutachten, habe es von meiner Hausärztin sogar zum Kopieren mit nach Hause bekommen. Leistungsfähigkeit im Beruf und auch
allgemein unter 3 Stunden.

lG
Anna :smile:

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Doppeloma
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Jul 2011, 16:06

Hallo Anna, :smile:
Aber auch eine Einladung.

" Eröffnung des ärztlichen Gutachtens

Sehr geehrte Frau Anna
bitte kommen Sie am ....
Ich möchte mit Ihnen über das mir nunmehr vorliegende ärztliche Gutachten sprechen
........."

Was kann mich da erwarten????
@Amethyst hat es gut gemeint mit ihren Infos, aber übersehen, dass es hier um die Eröffnung des GA der AfA geht, da ist NIX mit Sperren und so, der SB informiert dich über das Ergebnis der amtsärztlichen Untersuchung, soweit er aus Teil B dazu selber was weiss, lass dir davon zumindest schon mal eine Kopie geben, du hast ein Recht darauf :ic_up:

Der SB KANN also bei dieser Einladung NUR mit dir über die "Einsatzfähigkeit" auf dem Arbeitsmarkt sprechen, MEHR darf in seinem GA-Teil B gar nicht drinstehen, denn Krankheiten /Diagnosen gehen den Vermittler NIX an.
Darüber brauchst du auch mit ihm gar nicht zu sprechen, warst du denn beim Arzt oder wurde mal wieder nach "Aktenlage" begutachtet, habe ich jetzt gerade vergessen.

Steht in der Einladung auch noch irgendwas von "Bewerbungsunterlagen / Bewerber-Angebot" ???, wenn nicht würde ich mal auf VOLL-KO tippen, hätten sie dir aber auch einfach schriftlich mitteilen können... :Gruebeln: , na, das macht jede AfA anders.

Nimm dir jemanden mit (Beistand) zu diesem Termin, wenn du eine (längere) Anfahrt hast, stelle direkt den Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung, mach dir eine Kopie der Einladung und lass dir darauf deine Anwesenheit "quittieren", so bist du auf der sicheren Seite UND die merken gleich, dass du (zumindest ein wenig :grinser: ) Bescheid weißt über dies und das. :ic_up:

Lass dich VOR ALLEM NICHT hinreißen da irgendwas zu unterschreiben, auch wenn du eigentlich nicht "vermittelbar" bist, versuchen die oft eine EGV (Eingliederungs-Vereinbarung) abzuschließen, das ist ein VERTRAG, zu dieser Unterschrift DARF dich NIEMAND zwingen (auch NICHT mit der Androhung des Leistungs-Entzuges), nimm das zur Prüfung mit nach Hause (dein Anwalt soll da mal drüberschauen :grinser: ), du unterschreibst VERTRÄGE niemals SOFORT und ungeprüft :Verwirrt: :Hilfe: :lesen:

Lass dich da auch nicht aus der Ruhe bringen, oft versuchen die so Tricks wie "unterschreiben Sie mal hier, ist so üblich...", um irgendwelcher Gegenwehr möglichst aus dem Wege zu gehen, die SB der AfA (und ALLER Behörden!) haben eine gesetzliche Auskunfts- und Informationspflicht, da braucht man NIX zu machen und schon gar nicht zu unterschreiben, nur weil ein SB meint "es wäre so üblich oder wird immer so gemacht"... :keule: :keule: :keule:

Ansonsten solltest du dir auch noch den Teil A des Gutachtens DIREKT beim Med. Dienst der AfA besorgen, da steht dann alles genauer drin wie und aus welchen Unterlagen, der Arzt zu seinem Gutachten gekommen ist, sollte dein zuständiger MD auch da vor Ort sein, wo du sowieso hin musst wegen dem Termin, dann geh da am Besten auch gleich mal hin und hole dir das ab (§ 25 SGB X), ansonsten schriftlich anfordern (mit Ausweis-Kopie) :lesen:

Wahrscheinlich bist du da schneller wieder raus als du jetzt glaubst, man wird dir die Einschätzung mitteilen und was du jetzt auf Grund dieses GA der AfA zu erwarten hast, denn mit dem jetzt festgestellten "Restleistungs-Vermögen" MUSST du dich ja dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, das hast du auf deinem ALG-Antrag unterschrieben.
Höre dir in Ruhe an, was SB DIR zu erzählen hat (Notitzen machen!!!), frage nach wenn du was nicht verstehst und sei selber (besonders in Hinsicht auf deine Krankheiten!) ziemlich "zugeknöpft", dann passt das schon :ic_up:

GEH DA NICHT ALLEINE HIN, dann sind die meisten nicht so forsch und vor allem hast du später einen Zeugen, wenn da was nicht "sauber" war, im Übrigen bist du dort NICHT eingesperrt /angebunden, wenn dir die Situation zu unangenehm wird kannst du JEDERZEIT GEHEN, den Meldetermin hast du mit deinem Erscheinen dort, bereits ordnungsgemäß eingehalten, wann du GEHST entscheidest DU und NICHT der SB :lesen: :ic_up:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 7. Jul 2011, 16:36

Hallo Anna!
lovely2see hat geschrieben:Nanu Annette , Du bist eine angehende "Querulantin"
:jaa: Der Klinikaufenthalt ist 1 1/2 Jahre her, ich habe seitdem weiter quergeschlagen. :cool: Die Berufsgenossneschaft geärgert, das Versorgungsamt, meine Krankenkasse (da bin ich an alleroberste Stelle gegangen, Vorstandsvorsitzender :pfeif: ), das Jugendamt.... :icon_e_wink: In meiner Diagnosen-Sammlung fehlt aber immer noch die Diagnose querulatorische Persönlichkeitsstörung. :groehl:

Ich bin deshalb Querulant, weil ich das

http://www.bvkm.de/dokumente/pdf/Presse ... aerung.pdf

...aufwendig beschreibt die Studie vor allem die Beschaffung von Informationen durch
die Eltern, die erforderlich sind, um ihren Kindern die notwendigen Leistungen zu erschließen. Für
die Informationsbeschaffung der Eltern ermittelte die Studie 1,4 Millionen Stunden jährlich. Die
Beratungspflichten der Sozialleistungsträger und die gemeinsamen Servicestellen entfalten auch
acht Jahre nach Inkrafttreten des SGB IX offensichtlich keine nachhaltige Wirkung.

Hinter den Zahlen steht der alltägliche Kampf der Eltern behinderter Kinder um die richtige Pflegestufe,
die Integrationshelferin für den Besuch der Regelschule, die Verordnung der dringend notwendigen
Physiotherapie oder für den geeigneten Rollstuhl. Ein Kampf, der nicht nur Zeit und Geld
kostet, die Aneignung eines enormen Wissens erforderlich macht, sondern vor allem die Kraft der
Eltern bindet, die so dringend gebraucht wird, um ihren behinderten Kindern förderliche Lebensbedingungen
zu gestalten und für sich und die ganze Familie ein halbwegs normales Leben zu ermöglichen.
Während die Bertelsmann-Stiftung ausschließlich die strukturelle Bürokratie erfasst und beschreibt,
...empfinden Eltern behinderter Kinder vor allem die darüber hinausgehenden Hindernisse,
die ihnen in den Weg gelegt werden, als besonders belastend.

Dazu gehören
- die vorenthaltenen Informationen
- wechselnde Zuständigkeiten bei der Sachbearbeitung
- verlorengegangene Post
- über Monate ausbleibende oder fehlerhafte Bescheide
- Computerpannen
- das Nichtzuständigerklären von Leistungsträgern
- der ungerechtfertigte Verweis auf andere Leistungsträger
- falsche oder fehlerhafte Rechtsanwendung
- unverständliche und unvollständige Bescheide
- die Anforderung immer neuer Nachweise und Bescheinigungen
- die Anforderung gleicher Nachweise bei unveränderten Sachverhalten
- unzumutbare und unverständliche Bearbeitungszeiten
- direkten oder indirekten Unterstellung von Leistungserschleichung.


was genauso auf unsereiner selber zutrifft, nicht mehr hinnehme :Sturkopf: , sondern mich zur Wehr setze :Miko: und das passt diversen Leuten nicht. :cool:

Dieses Mal steht im Entlassungsbericht als kleine Spitze: Psychischer Befund: "Patientin... leicht auftragend und inszenierend im Kontakt..." :glotzen: :Gruebeln: Soll das heißen, ich habe nur in Szene gesetzt, so getan als ob, dass es mir :kack: geht? Bild Es ging mir damals :kack: , ich war erst 5 Wochen vorher aus einer anderen Klinik entlassen worden und habe mich dann da freiwillig auf eigenen Wunsch einweisen lassen, weil ich nur noch sterben wollte.... :traurig: Wie später klar wurde, war die Ursache meines Zustandes, diese völlige Apathie und Affektstare das Neuroleptikum, was ich in der anderen Klinik wegen meine Tendenz zu selbstverletztendem Verhalten :schuechtern: in Stress-Situationen verordnet bekommen habe.
Nun verstehe ich aber trotzdem nicht, warum die AfA mit mir über dieses Gutachten sprechen möchte :Gruebeln: . Ich kenne das
Gutachten, habe es von meiner Hausärztin sogar zum Kopieren mit nach Hause bekommen. Leistungsfähigkeit im Beruf und auch
allgemein unter 3 Stunden.
Dann auch nicht, warum das erfolgen soll. :confused:

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Do 7. Jul 2011, 16:38

Hallo Doppeloma!
Doppeloma hat geschrieben:@Amethyst hat es gut gemeint mit ihren Infos, aber übersehen, dass es hier um die Eröffnung des GA der AfA geht,....

Kann ich ja auch nicht wissen, ich hatte das Problem noch nie, habe zum Glück noch nie eine AfA von innen gesehen.

Liebe Grüße

Annette
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 7. Jul 2011, 17:10

Liebe Annette, :Bussi:

alles im "grünen Bereich", bei DER Leistungseinschätzung (hatte den Beitrag oben noch nicht gelesen "schäm") ist das wahrscheinlich NUR "Alibi-Geplänkel", BEVOR dann RUHE einkehrt :ic_up:
Wie schon geschrieben, macht das in dem Falle jede AfA anders, ich bekam das Alles schriftlich direkt vom MED. Dienst der AfA und brauchte dann überhaupt nicht mehr hin, als ich den EM-Renten-Antrag gestellt hatte :grinser:
habe zum Glück noch nie eine AfA von innen gesehen.
Hast du NIX verpasst, liebe Annette, ich hatte (leider) schon ein paar mal das zweifelhafte "Vergnügen", auch als "Normal-ALO", muss aber feststellen, dass sich die Vorgehensweisen der AfA seit Einführung von H4 inzwischen ganz schön dem rüden Ton (der SB) im Bereich SGBII "angepasst" haben... :Verwirrt: :Hilfe:

NUR wurden die Gesetze zum SGB III keineswegs entsprechend angepasst, da gilt das Meiste noch GENAU so wie damals, als ich mal zeitweise arbeitslos war, zu der Zeit hat man uns durchaus noch zugetraut, uns selbstständig (so ganz OHNE EGV-Vertrag! :Gruebeln: ) um neue/andere Arbeit zu kümmern, JOB-Angebote von der AfA gab es allerdings schon damals NICHT :teufel:

LG von der Doppeloma :umarm:
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Re: Frage zum Wochenende

Ungelesener Beitrag von lovely2see » Do 7. Jul 2011, 18:29

vielen Dank Ihr Lieben :applaus: :Bussi:

Ich habe heute morgen den Termin telefonisch abgesagt (wegen Arztbesuch) und bekam dann am Nachmittag einen
Telefonanruf von der zuständigen MA-in des AfA. Sie sagte mir, dass es auch nicht unbedingt notwendig sei :confused: :confused: ,

dass ich persönlich komme, das GA sei ja von der Ärztin gesehen und von dieser die Einschätzung, dass ich in den nächsten 6 Monaten nicht
arbeitsfähig sein werde.

Ich würde nun noch schriftlich Bescheid bekommen, dass eine Nahtlosigkeit vorliegt und ich brauche mir keine Sorgen machen, dass keine Zahlung
eingeht :confused: (ich habe doch schon vor ein paar Tagen eine Zahlung erhalten).

Bin froh, dass ich da erst mal nicht hin muß :Yeah: :cool: .

lG
Anna :smile:

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