Frage zum Wochenende
- Doppeloma
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Re: Frage zum Wochenende
Hallo Anna,
an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
habe mir deinen Fall soweit durchgelesen und kann mich den Vorschreibern nicht in jedem Punkt anschließen, denn ich sehe ehrlich gesagt KEINEN Grund für einen Widerspruch
Es ist üblich, dass auch nach einer Aussteuerung der § 117 im ALGI-Bescheid drin steht und DAS hat auf den Zahlbetrag/ die Zahlungsdauer (z.B) keinerlei Auswirkungen.
Da du bereits einen EM-Renten-Antrag gestellt hast, glaube ich ehrlich gesagt auch NICHT, dass man von dir irgendwelche Bewerbungsbemühungen verlangen wird, hat bei mir auch KEINER gemacht.
Ich bekam 1,5 Jahre ganz problemlos jeden Monat mein ALG überwiesen und du darfst SICHER sein, dass im PC der AfA deine Aussteuerung und der § 125 als Grundlage für deinen aktuellen ALG-Anspruch vermerkt ist
Hast du den EM-Renten-Antrag jetzt aus eigenem Antrieb gestellt oder auf Anforderung der DRV
Deinem Reha-Ergebnis folgend ist nämlich die "Umdeutung" (durch die DRV!) in einen EM-Renten-Antrag zu erwarten, das teilt DIR die DRV dann eine gewisse Zeit NACH Abschluß der Reha-Maßnahme mit, ist aber sicher kein Problem, wenn du den Antrag dann bereits gestellt hast.
Da "freut" sich dann auch die AfA, denn deine EM-Rente ist so gut wie SICHER und damit auch die (zumindest teilweise) Erstattung deines ALG durch die DRV, es ist also (aus meiner Sicht!) völlig unnötig diesem ALG-Bescheid zu widersprechen.
Die "pure" Änderung des § zu verlangen wird dir keine "Freunde" bei der AfA einbringen und welchen anderen Grund willst du angeben, MIR fällt KEINER ein und MIR fällt sonst IMMER ne Menge zu sowas ein.
Dein Anspruch ergibt sich aktuell absolut NUR auf Grund des § 125, das heißt aber NICHT, dass der auch im Bescheid drinstehen MUSS, es KANN passieren, dass man dich noch zum Amtsarzt schickt, in deinem Falle wäre ich sogar dafür denen (NUR dem Med. Dienst!!!) dann den Reha-Bericht zu überlassen, eindeutiger geht es doch kaum noch.
Dann machen die wahrscheinlich ein GA nach "Aktenlage" und DU hast deine RUHE bis du deinen EM-Renten-Beschheid bekommst, man MUSS sich doch nicht unnötig Stress mit der AfA verschaffen, oder...
Liebe Grüße von der Doppeloma
an dieser Stelle HERZLICH WILLKOMMEN bei uns
habe mir deinen Fall soweit durchgelesen und kann mich den Vorschreibern nicht in jedem Punkt anschließen, denn ich sehe ehrlich gesagt KEINEN Grund für einen Widerspruch
Es ist üblich, dass auch nach einer Aussteuerung der § 117 im ALGI-Bescheid drin steht und DAS hat auf den Zahlbetrag/ die Zahlungsdauer (z.B) keinerlei Auswirkungen.
Da du bereits einen EM-Renten-Antrag gestellt hast, glaube ich ehrlich gesagt auch NICHT, dass man von dir irgendwelche Bewerbungsbemühungen verlangen wird, hat bei mir auch KEINER gemacht.
Ich bekam 1,5 Jahre ganz problemlos jeden Monat mein ALG überwiesen und du darfst SICHER sein, dass im PC der AfA deine Aussteuerung und der § 125 als Grundlage für deinen aktuellen ALG-Anspruch vermerkt ist
Hast du den EM-Renten-Antrag jetzt aus eigenem Antrieb gestellt oder auf Anforderung der DRV
Deinem Reha-Ergebnis folgend ist nämlich die "Umdeutung" (durch die DRV!) in einen EM-Renten-Antrag zu erwarten, das teilt DIR die DRV dann eine gewisse Zeit NACH Abschluß der Reha-Maßnahme mit, ist aber sicher kein Problem, wenn du den Antrag dann bereits gestellt hast.
Da "freut" sich dann auch die AfA, denn deine EM-Rente ist so gut wie SICHER und damit auch die (zumindest teilweise) Erstattung deines ALG durch die DRV, es ist also (aus meiner Sicht!) völlig unnötig diesem ALG-Bescheid zu widersprechen.
Die "pure" Änderung des § zu verlangen wird dir keine "Freunde" bei der AfA einbringen und welchen anderen Grund willst du angeben, MIR fällt KEINER ein und MIR fällt sonst IMMER ne Menge zu sowas ein.
Dein Anspruch ergibt sich aktuell absolut NUR auf Grund des § 125, das heißt aber NICHT, dass der auch im Bescheid drinstehen MUSS, es KANN passieren, dass man dich noch zum Amtsarzt schickt, in deinem Falle wäre ich sogar dafür denen (NUR dem Med. Dienst!!!) dann den Reha-Bericht zu überlassen, eindeutiger geht es doch kaum noch.
Dann machen die wahrscheinlich ein GA nach "Aktenlage" und DU hast deine RUHE bis du deinen EM-Renten-Beschheid bekommst, man MUSS sich doch nicht unnötig Stress mit der AfA verschaffen, oder...
Liebe Grüße von der Doppeloma
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- Blacky
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Re: Frage zum Wochenende
Ich kann der Doma da nur zustimmen.
Lass alles wie es ist und lehne dich zurück bis etwas passiert.
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Re: Frage zum Wochenende
Ich möchte Euch allen danken für die netten Worte und Informationen.
Doma, ich habe den EM Antrag auf Anraten des Rehaarztes gestellt. Die haben mir von
da schon den Termin bei der Gemeindeverwaltung gemacht, da ich in manchen
Zeiten zu gar nichts in der Lage bin.
Anna
Doma, ich habe den EM Antrag auf Anraten des Rehaarztes gestellt. Die haben mir von
da schon den Termin bei der Gemeindeverwaltung gemacht, da ich in manchen
Zeiten zu gar nichts in der Lage bin.
Anna
- Dieter
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Re: Frage zum Wochenende
Hallo Anna,
hab da noch ne Frage an dich.
Bist du denn auch Schwerbehindert mit Ausweis und so weiter?
Wenn du nur noch unter 3 Std Tätigkeiten auf dem sllg. Arbeitsmarkt ausüben kannst, ist das zumindest ein großes Indiz dafür.
Solltest du es nicht sein, wär das ein perfekter Augenblick um einen Antrag zu stellen, da die Reha-Ärzte dich ja nun ausführlich begutachtet haben und ihr Urteil gefällt haben.
LG Dieter
hab da noch ne Frage an dich.
Bist du denn auch Schwerbehindert mit Ausweis und so weiter?
Wenn du nur noch unter 3 Std Tätigkeiten auf dem sllg. Arbeitsmarkt ausüben kannst, ist das zumindest ein großes Indiz dafür.
Solltest du es nicht sein, wär das ein perfekter Augenblick um einen Antrag zu stellen, da die Reha-Ärzte dich ja nun ausführlich begutachtet haben und ihr Urteil gefällt haben.
LG Dieter
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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Re: Frage zum Wochenende
hallo Dieter
Oh, Deine leckeren Eiskugeln machen Lust, heute nachmittag solche zu vertilgen.....
Ich habe bisher noch keinen GdB, werde ich jetzt aber beantragen.
Ich weiss nicht, aber da es psychische
Gründe der Erkrankung sind, wird man wohl davon ausgehen, dass es wieder eine Verbesserung geben kann.
Inwieweit ich dann auf 50% kommen kann ....?????.....??????
schönen Sonntag
Anna
Oh, Deine leckeren Eiskugeln machen Lust, heute nachmittag solche zu vertilgen.....
Ich habe bisher noch keinen GdB, werde ich jetzt aber beantragen.
Ich weiss nicht, aber da es psychische
Gründe der Erkrankung sind, wird man wohl davon ausgehen, dass es wieder eine Verbesserung geben kann.
Inwieweit ich dann auf 50% kommen kann ....?????.....??????
schönen Sonntag
Anna
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Re: Frage zum Wochenende
Hallo Anna,
na dann läuft ja schon alles in die richtige Richtung, da lohnt es sich echt nicht, sich Stress mit der AfA zu verschaffen solange du von dort dein Geld bekommst was dir zusteht.
Die verrechnen das dann ohnehin für den Zeitraum einer EM-Renten-Bewilligung mit der DRV, da haben die auch kein Interesse mehr DIR Schwierigkeiten zu machen
Im Gegensatz zur DRV interessiert sich das Versorgungsamt durchaus AUCH für diese Berichte und fordert nötigenfalls dort auch aktuelle Befunde an.
Ob es dann zur Anerkennung der Schwerbehinderung (GdB 50) "reicht" wird die Antwort vom Versorgungsamt zeigen, auch dort kann man Widerspruch einlegen, wenn die Bewertung zu niedrig vorgenommen wird, gerade beim Erstantrag auf Feststellung eines GdB wird das oft gemacht
Allerdings gebe ich dir Recht, dass die sofortige Schwerbehinderung (ALLEIN) auf psychische Probleme, eher die Ausnahme darstellt, die Frage ist auch welche konkreten Vorteile (Nachteilsausgleiche) erwartest /erhoffst du dir davon.
Ich persönlich strebe die Anerkennung der Schwerbehinderung an, weil ich dann in die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte gehen kann, damit könnte ich wenigstens in 2 Jahren den Kampf um die EM-Rente endgültig beenden, weitere Vorteile wird mir das NICHT mehr bringen, aber DAS wäre ein GANZ WICHTIGER FÜR MICH.
Die sonstigen Bedingungen dafür (Jahrgang /35 Jahre Versicherungs-Zeit bei der DRV) sind bei mir gegeben, MIR fehlt NUR noch der Sprung von aktuell GdB 40 auf GdB 50, dann KÖNNEN die mich ALLE in 2 Jahren mal richtig GERNE haben...
Da sich sowohl meine Herzleistung, als auch meine Psyche in der letzten Zeit weiter verschlechtert haben, sehe ich gute Chancen mit den aktuellen Befunden meiner Ärzte dieses Ziel zu erreichen, den Erhöhungs-Antrag habe ich vor 2 Wochen abgeschickt, nun heißt es wieder geduldig WARTEN.
GdB-Steuervorteile KANN man NUR nutzen wenn man auch Steuern zahlen muss und das wird bei unseren MINI-Renten eher nicht der Fall sein und auf "besondere berufliche" Förderung" legen WIR ja auch eher keinen Wert mehr, ansonsten gibt es vielleicht noch hier und da "vergünstigte Eintrittspreise" und DAS wars dann auch schon.
Für die Verlängerung der EM-Rente ist das auch NICHT wirklich wichtig, denn die DRV orientiert sich an ihren eigenen Kriterien, da kann man auch bei GdB 100 noch VOLLZEIT arbeitsfähig /erwerbsfähig sein und es gibt ja durchaus auch Menschen, wo das wirklich der Fall ist.
Sieht man ja auch schon daran, dass du aktuell die EM-Rente auch OHNE vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung bekommen hast, das Eine hat mit dem Anderen NICHT unbedingt zu tun, Ausnahmetatbestand der Anspruch auf vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung ist gegeben.
Dafür sind dann aber auch noch weitere Kriterien zu erfüllen, die Schwerbehinderung ALLEINE verschafft das Anrecht auf diese Renten-Art auch nicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma
na dann läuft ja schon alles in die richtige Richtung, da lohnt es sich echt nicht, sich Stress mit der AfA zu verschaffen solange du von dort dein Geld bekommst was dir zusteht.
Die verrechnen das dann ohnehin für den Zeitraum einer EM-Renten-Bewilligung mit der DRV, da haben die auch kein Interesse mehr DIR Schwierigkeiten zu machen
Es gibt auch aus psychischen Gründen einen GdB, je nach Ausprägung und Art der Probleme, das wird dann auch von den Informationen/Befundberichten deiner behandelnden Ärzte abhängen.Ich habe bisher noch keinen GdB, werde ich jetzt aber beantragen.
Ich weiss nicht, aber da es psychische
Gründe der Erkrankung sind, wird man wohl davon ausgehen, dass es wieder eine Verbesserung geben kann.
Inwieweit ich dann auf 50% kommen kann ....?????.....??????
Im Gegensatz zur DRV interessiert sich das Versorgungsamt durchaus AUCH für diese Berichte und fordert nötigenfalls dort auch aktuelle Befunde an.
Ob es dann zur Anerkennung der Schwerbehinderung (GdB 50) "reicht" wird die Antwort vom Versorgungsamt zeigen, auch dort kann man Widerspruch einlegen, wenn die Bewertung zu niedrig vorgenommen wird, gerade beim Erstantrag auf Feststellung eines GdB wird das oft gemacht
Allerdings gebe ich dir Recht, dass die sofortige Schwerbehinderung (ALLEIN) auf psychische Probleme, eher die Ausnahme darstellt, die Frage ist auch welche konkreten Vorteile (Nachteilsausgleiche) erwartest /erhoffst du dir davon.
Ich persönlich strebe die Anerkennung der Schwerbehinderung an, weil ich dann in die vorgezogene Rente für Schwerbehinderte gehen kann, damit könnte ich wenigstens in 2 Jahren den Kampf um die EM-Rente endgültig beenden, weitere Vorteile wird mir das NICHT mehr bringen, aber DAS wäre ein GANZ WICHTIGER FÜR MICH.
Die sonstigen Bedingungen dafür (Jahrgang /35 Jahre Versicherungs-Zeit bei der DRV) sind bei mir gegeben, MIR fehlt NUR noch der Sprung von aktuell GdB 40 auf GdB 50, dann KÖNNEN die mich ALLE in 2 Jahren mal richtig GERNE haben...
Da sich sowohl meine Herzleistung, als auch meine Psyche in der letzten Zeit weiter verschlechtert haben, sehe ich gute Chancen mit den aktuellen Befunden meiner Ärzte dieses Ziel zu erreichen, den Erhöhungs-Antrag habe ich vor 2 Wochen abgeschickt, nun heißt es wieder geduldig WARTEN.
GdB-Steuervorteile KANN man NUR nutzen wenn man auch Steuern zahlen muss und das wird bei unseren MINI-Renten eher nicht der Fall sein und auf "besondere berufliche" Förderung" legen WIR ja auch eher keinen Wert mehr, ansonsten gibt es vielleicht noch hier und da "vergünstigte Eintrittspreise" und DAS wars dann auch schon.
Für die Verlängerung der EM-Rente ist das auch NICHT wirklich wichtig, denn die DRV orientiert sich an ihren eigenen Kriterien, da kann man auch bei GdB 100 noch VOLLZEIT arbeitsfähig /erwerbsfähig sein und es gibt ja durchaus auch Menschen, wo das wirklich der Fall ist.
Sieht man ja auch schon daran, dass du aktuell die EM-Rente auch OHNE vorliegen einer anerkannten Schwerbehinderung bekommen hast, das Eine hat mit dem Anderen NICHT unbedingt zu tun, Ausnahmetatbestand der Anspruch auf vorzeitige Altersrente wegen Schwerbehinderung ist gegeben.
Dafür sind dann aber auch noch weitere Kriterien zu erfüllen, die Schwerbehinderung ALLEINE verschafft das Anrecht auf diese Renten-Art auch nicht.
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Frage zum Wochenende
und DANKE an Doma für die Informationen.
Naja, ich bin nun ja auch schon Jahrgang 53 und könnte mir vorstellen, dass bei einem eventl. GdB 50 %
die vorgezogene Altersrente eine "Beruhigung" sein könnte. Ich bin nämlich (mittlerweile) zu schwach und
energielos, für Kämpfe mit Behörden. Ich werde deshalb einen Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung stellen, weil mir die
Rehaärzte gesagt haben, dass die EM-Rente, wird sie dann gewährt, zeitlich begrenzt ist.
Hoffentlich bringe ich das Ausfüllen und die Begründungen gut über die Bühne, da unser VdK hier einen schlechten Ruf als Beistand/Hilfestellung hat.
Ich drücke Dir auch alle Daumen, damit es bei Dir gut ausgeht.
lG
Anna
Naja, ich bin nun ja auch schon Jahrgang 53 und könnte mir vorstellen, dass bei einem eventl. GdB 50 %
die vorgezogene Altersrente eine "Beruhigung" sein könnte. Ich bin nämlich (mittlerweile) zu schwach und
energielos, für Kämpfe mit Behörden. Ich werde deshalb einen Antrag zur Feststellung der Schwerbehinderung stellen, weil mir die
Rehaärzte gesagt haben, dass die EM-Rente, wird sie dann gewährt, zeitlich begrenzt ist.
Hoffentlich bringe ich das Ausfüllen und die Begründungen gut über die Bühne, da unser VdK hier einen schlechten Ruf als Beistand/Hilfestellung hat.
Ich drücke Dir auch alle Daumen, damit es bei Dir gut ausgeht.
lG
Anna
- Amethyst
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Re: Frage zum Wochenende
Hallo Anna!
Erst mal herzlich willkommen!
Das wird das Versorgungsamt wahrscheinlich auch so sehen. Auch bei mir wurde der SBA befristet ausgestellt, mit einer angekündigten Überprüfung, weil zu erwarten sei, dass sich mein Gesundheitszustand bessert. Und das, obwohl ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon mehr als ein halbes Jahr Klinik hinter mir hatte, weitere folgten und werden noch folgen (ich warte auf einen Diagnostikplatz für eine stationäre Traumatherapie). Dazu seit über 9 Jahren durchgängig ambulante psychiatrische Behandlung und seit über 2 Jahren ambulante Psychotherapie...
Und im Prinzip kann sich eine psychische Erkrankung durchaus bessern, es kommt halt auf die konkreten Umstände an, welcher Art die Erkrankung(en) sind, ob man die richtige Therapie bekommt...
Lies zum SBA mal hier:
viewtopic.php?p=4728#p4728
Ganz wichtig: Ablehnungen niemals klaglos hinnehmen!
viewtopic.php?f=34&t=797&p=6426&hilit=filterstufe#p6426 (das blaue)
viewtopic.php?f=3&t=614
viewtopic.php?f=3&t=613
Mein "Rezept: viewtopic.php?p=16228#p16228
Aber den VDK brauchst Du auch nicht unbedingt zur Antragsstellung. Beim Ausfüllen des SBA-Antrags könnte ich mit Dir bei Bedarf via Telefon helfen, mache ich öfter. Dazu ein Begleitschreiben analog dem in dem verlinkten Thema zum SBA.
viewtopic.php?p=21241#p21241
Da auch mal in den letzten Link schauen.
Wenn Du weitere Fragen hast, einfach stellen!
Liebe Grüße
Annette
Erst mal herzlich willkommen!
lovely2see hat geschrieben:Ich habe bisher noch keinen GdB, werde ich jetzt aber beantragen.
Ich weiss nicht, aber da es psychische Gründe der Erkrankung sind, wird man wohl davon ausgehen, dass es wieder eine Verbesserung geben kann.
Das wird das Versorgungsamt wahrscheinlich auch so sehen. Auch bei mir wurde der SBA befristet ausgestellt, mit einer angekündigten Überprüfung, weil zu erwarten sei, dass sich mein Gesundheitszustand bessert. Und das, obwohl ich zum Zeitpunkt der Antragsstellung schon mehr als ein halbes Jahr Klinik hinter mir hatte, weitere folgten und werden noch folgen (ich warte auf einen Diagnostikplatz für eine stationäre Traumatherapie). Dazu seit über 9 Jahren durchgängig ambulante psychiatrische Behandlung und seit über 2 Jahren ambulante Psychotherapie...
Und im Prinzip kann sich eine psychische Erkrankung durchaus bessern, es kommt halt auf die konkreten Umstände an, welcher Art die Erkrankung(en) sind, ob man die richtige Therapie bekommt...
Ich habe alleine aufgrund meiner diversen psychiatrischen Diagnosen auf Anhieb GdB 50 bekommen, meine chronische körperliche Erkrankung, die mich noch mehr einschränkt, wurde gar nicht berücksichtigt. Verschlimmerungsantrag läuft.Inwieweit ich dann auf 50% kommen kann ....?????.....??????:
Lies zum SBA mal hier:
viewtopic.php?p=4728#p4728
Ganz wichtig: Ablehnungen niemals klaglos hinnehmen!
viewtopic.php?f=34&t=797&p=6426&hilit=filterstufe#p6426 (das blaue)
viewtopic.php?f=3&t=614
viewtopic.php?f=3&t=613
Das ist genau das, worauf die Behörden spekulieren. Ich kann es aber nachvollziehen, dass man irgendwann keine Kraft mehr hat, mir ging/geht es auch oft genug so. Aber wir haben Rechte, und wenn uns die nicht gewährt werden, müssen wir dafür kämpfen, sonst haben wir verloren. Und wenn man es nicht mehr selber schafft, muss man sich Hilfe holen und das tust Du ja, z.B. hier im Forum.Ich bin nämlich (mittlerweile) zu schwach und energielos, für Kämpfe mit Behörden.
Mein "Rezept: viewtopic.php?p=16228#p16228
Mit dem VDK ist es wie überall sonst auch, es kommt immer auf diejenigen an, die vor Ort arbeiten.Hoffentlich bringe ich das Ausfüllen und die Begründungen gut über die Bühne, da unser VdK hier einen schlechten Ruf als Beistand/Hilfestellung hat.
Aber den VDK brauchst Du auch nicht unbedingt zur Antragsstellung. Beim Ausfüllen des SBA-Antrags könnte ich mit Dir bei Bedarf via Telefon helfen, mache ich öfter. Dazu ein Begleitschreiben analog dem in dem verlinkten Thema zum SBA.
Das ist per Gesetz auch so.weil mir die Rehaärzte gesagt haben, dass die EM-Rente, wird sie dann gewährt, zeitlich begrenzt ist.
viewtopic.php?p=21241#p21241
Da auch mal in den letzten Link schauen.
Wenn Du weitere Fragen hast, einfach stellen!
Liebe Grüße
Annette
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Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)
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Re: Frage zum Wochenende
Nun ist die erste Geldüberweisung eingegangen.
Aber auch eine Einladung.
" Eröffnung des ärztlichen Gutachtens
Sehr geehrte Frau Anna
bitte kommen Sie am ....
Ich möchte mit Ihnen über das mir nunmehr vorliegende ärztliche Gutachten sprechen
........."
Was kann mich da erwarten????
lG
Anna
Aber auch eine Einladung.
" Eröffnung des ärztlichen Gutachtens
Sehr geehrte Frau Anna
bitte kommen Sie am ....
Ich möchte mit Ihnen über das mir nunmehr vorliegende ärztliche Gutachten sprechen
........."
Was kann mich da erwarten????
lG
Anna
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Re: Frage zum Wochenende
Hallo Anna!
viewtopic.php?p=4416#p4416
in einem der Anhänge.
Hatte ich erst gestern bei meiner Psychotherapeutin, die ich gebeten hatte, den Bericht meines letzten Psychiatrieaufenthaltes anzufordern, weil ich den haben wollte. Meine Psychiaterin rückt solche Berichte grundsätzlich nicht raus, spricht nicht mal mit mir darüber , aber ich will doch wissen, was sich die nette Frau Oberärztin dieses Mal wieder ausgedacht hat. Letztes Mal war die Rede von querulatorischen Zügen, die zeitweise paranoid anmuten würden, die Entwicklung einer wahnhaften Symptomatik sei derzeit nicht auszuschließen , nur weil ich meinem Ärger über diverse Ärzte und Behörden Luft gemacht und dem Sozialarbeiter viele Fragen zu verschiedenen sozialrechtlichen Dingen gestellt habe, was der gleich brühwarm den Ärzten erzählt hat. Meinen Behördenkrieg haben sie dann als Manie ausgelegt.
Es ist halt so, dass es dem Patienten schaden könnte, wenn er derlei Dinge über sich erfährt, deshalb muss darüber gesprochen werden.
Lasse Dir auf jeden Fall eine Kopie geben, damit Du das für die Begründung nutzen kannst.
Liebe Grüße
Annette
Ich denke mal, man wird mit dir über das Gutachten sprechen. Bei psychiatrischen Gurtachten ist es rechtlich so, dass die dem Patienten nicht einfach so überlasen werden dürfen, sondern dass ein Arzt vorher mit dem Patienten darüber spricht. Gründe dafür in dem Thread zum Einsichtsrecht.lovely2see hat geschrieben: Ich möchte mit Ihnen über das mir nunmehr vorliegende ärztliche Gutachten sprechen
........."
Was kann mich da erwarten????
viewtopic.php?p=4416#p4416
in einem der Anhänge.
Hatte ich erst gestern bei meiner Psychotherapeutin, die ich gebeten hatte, den Bericht meines letzten Psychiatrieaufenthaltes anzufordern, weil ich den haben wollte. Meine Psychiaterin rückt solche Berichte grundsätzlich nicht raus, spricht nicht mal mit mir darüber , aber ich will doch wissen, was sich die nette Frau Oberärztin dieses Mal wieder ausgedacht hat. Letztes Mal war die Rede von querulatorischen Zügen, die zeitweise paranoid anmuten würden, die Entwicklung einer wahnhaften Symptomatik sei derzeit nicht auszuschließen , nur weil ich meinem Ärger über diverse Ärzte und Behörden Luft gemacht und dem Sozialarbeiter viele Fragen zu verschiedenen sozialrechtlichen Dingen gestellt habe, was der gleich brühwarm den Ärzten erzählt hat. Meinen Behördenkrieg haben sie dann als Manie ausgelegt.
Es ist halt so, dass es dem Patienten schaden könnte, wenn er derlei Dinge über sich erfährt, deshalb muss darüber gesprochen werden.
Lasse Dir auf jeden Fall eine Kopie geben, damit Du das für die Begründung nutzen kannst.
Liebe Grüße
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