Ich hab mal ne allgemeine Frage zum Krankengeld.
Wenn jemand 70 Wochen Krankengeld wegen der Diagnose Burnout bezogen hat. In dieser Zeit auch seine Arbeitsstelle verloren hat, sich jetzt arbeitslos meldet und sich nach 3 Wochen z.B. einen sehr komplizierten Beinbeinbruch zuzieht, der ihn über mehrere Monate außer Gefecht setzt.
Ist der trotzdem weiterversichert, obwohl er schon 70 Wochen Krankengeld bezogen hat ?
Er kann ja im Moment vom AA nicht vermittelt werden, erhält er jetzt wieder Krankengeld ? Wieder für max 78 (72) Wochen ?
Wie wäre das wenn er inzwischen Arbeit gefunden hat und sich erst dann eine neue Krankheit einstellt ?
Ich habe hier im Forum noch nichtsüber diese Thema gefunden.
Wünsche Euch noch ein schönes Wochenende !
LG
Ratlos
Krankengeldbezug
- Dieter
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Re: Krankengeldbezug
Hallo Ratlos,
ich würde das mal so versuchen zu erklären.
Du gehst zum Arbeitsamt und stellst Antrag auf Nahtlosigkeit nach §125 SGB III ,weil du nach 78 Wochen ausgesteuert bist und kein Krankengeld mehr bekommst.
Das bedeutet, das Arbeitsamt muss dir nun Alg I überweisen.
Da du aber, nur weil du jetzt kein Krankengeld mehr erhälst, weiterhin krank bist (warst du schließlich 78 Wochen vorher auch), bist du für die vom Arbeitsamt nicht vermittelbar und sie werden dich zwingen einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen.
Ein Beinbruch ist in dieser Situation doch eigl. egal.....Du bist weiterhin wegen Burnout krank bzw. unvermittelbar und beziehst Alg I nach §125 SGB III.
Für mich ist ein Beinbruch eher ein Fall für die private Unfallversicherung, wenn man sowas hat.
(Alles zum Beinbruch ohne Gewähr. Ist meine persönliche Einschätzung.)
LG Dieter
ich würde das mal so versuchen zu erklären.
Du gehst zum Arbeitsamt und stellst Antrag auf Nahtlosigkeit nach §125 SGB III ,weil du nach 78 Wochen ausgesteuert bist und kein Krankengeld mehr bekommst.
Das bedeutet, das Arbeitsamt muss dir nun Alg I überweisen.
Da du aber, nur weil du jetzt kein Krankengeld mehr erhälst, weiterhin krank bist (warst du schließlich 78 Wochen vorher auch), bist du für die vom Arbeitsamt nicht vermittelbar und sie werden dich zwingen einen Antrag auf Reha oder Rente zu stellen.
Ein Beinbruch ist in dieser Situation doch eigl. egal.....Du bist weiterhin wegen Burnout krank bzw. unvermittelbar und beziehst Alg I nach §125 SGB III.
Für mich ist ein Beinbruch eher ein Fall für die private Unfallversicherung, wenn man sowas hat.
(Alles zum Beinbruch ohne Gewähr. Ist meine persönliche Einschätzung.)
LG Dieter
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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Re: Krankengeldbezug
Hallo,
warst du nach den 70 Wochen arbeitsfähig? so richtig mit "arbeitsfähig und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend"??...
und du hast Arbeitslosengeld beantragt...weil du keinen Job mehr hast...
eine Aussteuerung durch die KK nach 78 Wochen liegt nicht vor?
So, wenn die 1. Erkrankung also insgesamt abgeschlossen ist...du ganz normal als sozialversicherungspflichtiger Arbeitslosengeldbezieher (die sind alle sozialversichungspflichtig) versichert bist...
und dann an einer ganz neuen Erkrankung arbeitsunfähig wirst...hast du für die Erkrankung einen neuen KG-Anspruch...d.h. das Arbeitsamt zahlt für 6 Wochen das Arbeitslosengeld weiter und danach zahlt die KK das KG..
die prüfen allerdings, ob deine jetzige Erkrankung auch schon während des vorhergehenden Zeitraumes für sich allein gesehen, eine Arbeitsunfähigkeit verursacht hätte...wenn das so gewesen ist, dann hast du nur nocch Restansprüche auf KG...
Das ist ein kompliziertes Verfahren und nicht so einfach zu beantworten...
LG
Vrori
warst du nach den 70 Wochen arbeitsfähig? so richtig mit "arbeitsfähig und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend"??...
und du hast Arbeitslosengeld beantragt...weil du keinen Job mehr hast...
eine Aussteuerung durch die KK nach 78 Wochen liegt nicht vor?
So, wenn die 1. Erkrankung also insgesamt abgeschlossen ist...du ganz normal als sozialversicherungspflichtiger Arbeitslosengeldbezieher (die sind alle sozialversichungspflichtig) versichert bist...
und dann an einer ganz neuen Erkrankung arbeitsunfähig wirst...hast du für die Erkrankung einen neuen KG-Anspruch...d.h. das Arbeitsamt zahlt für 6 Wochen das Arbeitslosengeld weiter und danach zahlt die KK das KG..
die prüfen allerdings, ob deine jetzige Erkrankung auch schon während des vorhergehenden Zeitraumes für sich allein gesehen, eine Arbeitsunfähigkeit verursacht hätte...wenn das so gewesen ist, dann hast du nur nocch Restansprüche auf KG...
Das ist ein kompliziertes Verfahren und nicht so einfach zu beantworten...
LG
Vrori
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Vrori
ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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- Dieter
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Re: Krankengeldbezug
Hallo Vrori,
Nach 70 Wochen keine Krankenkasse die sich gemeldet hat? Dachte die sind schon nach den ersten 10 Wochen AU am Telefon und quängeln, dass man wieder gesund werden soll und wenn nicht, dass man Antrag auf Reha stellen soll, weil es sonst kein Krankengeld mehr gibt.
Ansonsten hast du mit deiner Fallbeispielerklärung wohl recht....kenn mich mit solch komplizierten Dingen nicht aus.
LG Dieter
Das hab ich jetzt einfach mal bei meiner Erklärung ausgeschlossen, weil wenns so gelaufen wär/ist, ist da einiges schief zu ungunsten des Beinbruchopfers.warst du nach den 70 Wochen arbeitsfähig? so richtig mit "arbeitsfähig und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend"??...
und du hast Arbeitslosengeld beantragt...weil du keinen Job mehr hast...
eine Aussteuerung durch die KK nach 78 Wochen liegt nicht vor?
Nach 70 Wochen keine Krankenkasse die sich gemeldet hat? Dachte die sind schon nach den ersten 10 Wochen AU am Telefon und quängeln, dass man wieder gesund werden soll und wenn nicht, dass man Antrag auf Reha stellen soll, weil es sonst kein Krankengeld mehr gibt.
Ansonsten hast du mit deiner Fallbeispielerklärung wohl recht....kenn mich mit solch komplizierten Dingen nicht aus.
LG Dieter
Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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Re: Krankengeldbezug
Zuerst mal DANKE für die Antworten !!!
die prüfen allerdings, ob deine jetzige Erkrankung auch schon während des vorhergehenden Zeitraumes für sich allein gesehen, eine Arbeitsunfähigkeit verursacht hätte...wenn das so gewesen ist, dann hast du nur nocch Restansprüche auf KG...
Das versteh ich nicht ! posting.php?mode=quote&f=5&p=23763#
LG
Ratlos
die prüfen allerdings, ob deine jetzige Erkrankung auch schon während des vorhergehenden Zeitraumes für sich allein gesehen, eine Arbeitsunfähigkeit verursacht hätte...wenn das so gewesen ist, dann hast du nur nocch Restansprüche auf KG...
Das versteh ich nicht ! posting.php?mode=quote&f=5&p=23763#
LG
Ratlos
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Re: Krankengeldbezug
Hallo,
schau hier... http://www.bjoernsip.de/bjoern/hoechsta ... nkheit.htm
bestand während der AU für Krankheit 1 auch AU wegen Krankheit 2?
LG
Vrori
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bestand während der AU für Krankheit 1 auch AU wegen Krankheit 2?
LG
Vrori
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Vrori
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lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...
Vrori
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