habe eine Frage zum Widerspruch GDB.
Nach meiner Reha habe ich Ende September einen Verschlechterungsantrag gestellt ( GDB 30%). Ich habe diesen Antrag persönlich beim Versorgungsamt abgegeben mit Kopien aller Unterlagen die ich hatte. Habe darauf kurze Zeit später einen Bescheid von 40 GDB erhalten. Nach Absprache mit meiner Ärztin habe ich Widerspruch eingelegt. Diesen habe ich dann auch auf 3 Seiten begründet und angemerkt das man keine Auskunft bei meinem Arzt ( wie angegeben) eingeholt hat. Habe am Samstag Post erhalten, das nach Prüfung das zuständige Versorgungsamt meinen Widerspruch nicht beheben kann ( anbei Gutachten) und der Fall nach Münster geschickt wurde. Von dort würde ich Nachricht erhalten. Wenn ich die Zeitspannen jetzt errechne kann unmöglich in der kurzen Zeit Auskunft bei meiner Ärztin eingeholt worden sein und im Nachhinein sehe ich an der GDB-Tabelle ( danke für Eure nützlichen Tabellen und Gesetze) das der GdB für mein Rheuma viel zu niedrig angesetzt wurde ( dies alles hätte meine Ärztin bestimmt bestätigt) . Wie soll ich vorgehen? Nachricht aus Münster abwarten oder sofort dem hiesigen Versorgungsamt nochmals darauf hinweisen? Für Eure Nachrichten und Tips schon mal vorab danke.
Wünsche noch einen schönen 3.Advent.
LG Martina
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