GDB Widerspruch

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Kleeblatt
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GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » So 12. Dez 2010, 18:05

Guten Abend,
habe eine Frage zum Widerspruch GDB.
Nach meiner Reha habe ich Ende September einen Verschlechterungsantrag gestellt ( GDB 30%). Ich habe diesen Antrag persönlich beim Versorgungsamt abgegeben mit Kopien aller Unterlagen die ich hatte. Habe darauf kurze Zeit später einen Bescheid von 40 GDB erhalten. Nach Absprache mit meiner Ärztin habe ich Widerspruch eingelegt. Diesen habe ich dann auch auf 3 Seiten begründet und angemerkt das man keine Auskunft bei meinem Arzt ( wie angegeben) eingeholt hat. Habe am Samstag Post erhalten, das nach Prüfung das zuständige Versorgungsamt meinen Widerspruch nicht beheben kann ( anbei Gutachten) und der Fall nach Münster geschickt wurde. Von dort würde ich Nachricht erhalten. Wenn ich die Zeitspannen jetzt errechne kann unmöglich in der kurzen Zeit Auskunft bei meiner Ärztin eingeholt worden sein und im Nachhinein sehe ich an der GDB-Tabelle ( danke für Eure nützlichen Tabellen und Gesetze) das der GdB für mein Rheuma viel zu niedrig angesetzt wurde ( dies alles hätte meine Ärztin bestimmt bestätigt) . Wie soll ich vorgehen? Nachricht aus Münster abwarten oder sofort dem hiesigen Versorgungsamt nochmals darauf hinweisen? Für Eure Nachrichten und Tips schon mal vorab danke.
Wünsche noch einen schönen 3.Advent.

LG Martina :smile:

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Dummy
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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Dummy » So 12. Dez 2010, 18:32

Hallo
Deine Unterlagen sind nach Münster geschickt worden, weil der SB beim Versorgungsamt dem Widerspruch nicht abhelfen kann. War bei mir auch so.
In Münster entscheiden dann andere Pesonen, ob die GDB Zahl angemessen ist oder nicht.
Von dort bekommst Du dann auch den endgültigen Bescheid, gegen den Du natürlich beim Sozialgericht klagen kannst.

Mich hat man von 20 auf 40 hoch gestuft - der Widerspruch wurde in Münster abgelehnt - ich habs dabei belassen.
lg Dummy

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » So 12. Dez 2010, 18:37

Hallo Dummy,
danke für Deine Antwort. Wenn mein Widerspruch in Münster abgelehnt wird kann ich dann meine Bedenken wegen der Arztauskunft auch noch anmelden, oder ist es möglich das Münster diese Unterlagen anfordert?
LG Martina :jaa:

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Dez 2010, 18:58

Liebe Martina, :smile:

schade, dass du nicht eher zu uns gefunden hast, da wäre im Vorfeld noch einiges für die Begründung des Widerspruches möglich gewesen.
Habe darauf kurze Zeit später einen Bescheid von 40 GDB erhalten. Nach Absprache mit meiner Ärztin habe ich Widerspruch eingelegt.
Es ist IMMER günstig VOR der Begründung die Unterlagen vom Versorgungsamt anzufordern, welche für die Entscheidung maßgeblich waren.
Da bekommst du dann auch die konkrete Aufteilung der GdB-"Punkte" für die einzelnen Krankheiten zu sehen.

Bei meinem Männe konnten wir so z.B. sehr schnell feststellen, dass aus einer schweren Schlafapnoe (GdB 20 Minimum!) einfach eine "leichte" gemacht wurde (GdB 10) und das daher überhaupt NICHT in die Gesamtbewertung des GdB eingeflossen ist.
Auch seine Lungenfachärztin wurde nicht angeschrieben!

Wir forderten dann in der Begründung "die eigenen Richtlinien zu beachten" und Befunde bei der angegebenen Fachärztin einzuholen.
Im Ergebnis bekam er nach dem Widerspruch die Schwerbehinderung (GdB 50) UNBEGRENZT bewilligt.

An deiner Stelle würde ich diese Unterlagen spätestens mal anfordern, falls der Widerspruch abgelehnt wird, denn die VA tun sich oft "sehr schwer" damit die magische Grenze des GdB 50 anzuerkennen.

Eine Klage würde ich in diesem Falle nicht einreichen, ich denke, dass läßt sich stressfreier mit einem baldigen (ca. 6 Monate nach der Ablehnung des Widerspruches mit zusätzlichen "frischen" Befunden" !!!) Verschlimmerungsantrag regeln, vorher aber auf jeden Fall diese Unterlagen anfordern.
Daraus ergeben sich dann ganz bestimmt weitere Angriffspunkte, damit es beim nächsten Antrag besser klappt.

Das ist natürlich meine ganz persönliche Meinung, aber am Gericht kann sich das ALLES Jahre hinziehen in diesem Falle geht es sicher mit einem neuen Antrag (nach kurzer Verschnaufpause!) schneller.

Ich werde auch bald einen neuen Anlauf starten, habe im Moment nur leider noch so viel anderen Bürokratiekram um die Ohren, vor allem auch wegen meiner EM-Rentenklage :Ohnmacht:

Viel Erfolg !

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » So 12. Dez 2010, 19:14

Hallo Doppeloma,
danke für Deine Antwort. Du hast mir aus der Seele gesprochen - schade das ich Euch erst letzte Woche gefunden habe - . Ich hatte die Unterlagen vor Begründung angefordert und 3 Seiten Begründung geschickt und und die Bitte meine Ärzte anzuschreiben . Habe bei Euch dann heute die GDB-Tabelle gefunden und heute festgestellt wie falsch mein Rheuma beurteilt wird. Nachja werde abwarten und wie Du mir geraten hast bei Ablehnung nach 6 Monaten ( wäre ja dann ab Antragsstellung Ende September 2010 wieder April 2011 möglich) wieder einen Verschlechterungsantrag stellen. Erstmal morgen zum Arzt betreff des Widerspruches Rente und weitere Untersuchungen. Doppeloma ich habe noch ein anderes Anliegen das ich Dir gerne persönlich schildern würde, darf ich eine PN schreiben?
LG Martina :smile:

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 12. Dez 2010, 21:08

Liebe Martina, :smile:
darf ich eine PN schreiben?
Na sicher darfst du das, dafür ist diese Möglichkeit doch da :grinser:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 13. Dez 2010, 01:52

Hallo Martina!
Nachricht aus Münster abwarten oder sofort dem hiesigen Versorgungsamt nochmals darauf hinweisen?
Im Prinzip könntest Du noch was nachreichen bzw. die auffordern, was sie noch anfordern sollen. Die Frage ist, wie schnell die jetzt in Münster entscheiden. Ich kenne einen Fall, wo 2 Tage nach der Mitteilung, dass die Unterlagen nach Münster geschickt wurden, die Ablehnung von dort kam... Bild
Wenn mein Widerspruch in Münster abgelehnt wird kann ich dann meine Bedenken wegen der Arztauskunft auch noch anmelden, oder ist es möglich das Münster diese Unterlagen anfordert?
Die Behörden haben einen Untersuchungsgrundsatz:

viewtopic.php?p=6918#p6918

Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, käme vom Rechtsweg her als nächstes die Klage.

viewtopic.php?f=3&t=614
Naja werde abwarten und wie Du mir geraten hast bei Ablehnung nach 6 Monaten ( wäre ja dann ab Antragsstellung Ende September 2010 wieder April 2011 möglich) wieder einen Verschlechterungsantrag stellen.
Dann könntest Du das auch rückwirkend beantragen und hättest bei Zuerkennung eines höheren GdB keine Nachteile.

Detailliertere Infos zum Ausweis:

viewtopic.php?p=4728#p4728

Alternative Möglichkeit wäre, dass Du nach Widerspruchsablehnung erst mal Akteneinsicht beantragst. Ich habe das so geschrieben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in meiner Schwerbehindertenangelegenheit erwäge ich eine Klage beim Sozialgericht. Zur Klagebegründung benötige ich die im Widerspruchsverfahren noch angeforderten ärztlichen Befundunterlagen (.....).
Deshalb beantrage ich hiermit gemäß § 25 SGB 10 Akteneinsicht.

Bitte senden Sie mir innerhalb der nächsten zwei Wochen Kopien der genannten Unterlagen gegen Kostenerstattung zu, damit ich die Klagefrist einhalten kann oder teilen Sie mir alternativ einen Termin mit, zu dem ich in Ihrer Behörde Einsicht in die Akte nehmen und Kopien anfertigen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen


Gucke dazu auch mal in diesen Beitrag:

viewtopic.php?f=3&t=600

Man kann auch gleich pauschal klagen, Akteneinsicht beantragen und die Klage dann ggf. zurückziehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

gegen den o. g. Bescheid erhebe ich hiermit Klage. Die Begründung reiche ich nach.

Bitte bestätigen sie mir den Eingang dieses Schreibens und teilen Sie mir mit, bis wann die Begründung bei Ihnen eingehen muss.

Mit freundlichen Grüßen
.....


Wenn sich nach Akteneinsicht herausstellt, dass sie das, was Du noch genannt hattest, nicht angefordert haben, könnte man alternativ eine Rücknahme des Bescheides nach § 44 SGB X und eine Neueinstufung beantragen. Als Begründung den Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz Absatz 2 und 3 angeben.

viewtopic.php?p=12416#p12416

Ungefähr so:

Sehr geehrte...

in oben genannten Verfahren hatte ich nach Abweisen meines Widerspruchs Akteneinsicht beantragt. Dabei habe ich festgestellt,
dass bei den von mir in der Widerspruchsbegründung genannten Ärzten keine Befundberichte angefordert wurden, obwohl ich darum gebeten hatte.

Es fehlen Berichte von folgenden Stellen, die aber für die Beurteilung relevant sind:
......
......

Dies widerspricht dem Untersuchungsgrundsatz nach § 20 SGB 10 Satz 2.

Außerdem habe ich mittlerweile Kenntnis davon, dass es verbindliche Richtlinien gibt, nach denen die Einstufung in Schwerbehindertenangelegenheiten erfolgen muss, die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze". Ich bin der Ansicht, dass diese bei der Beurteilung meines Falles nicht ausreichend berücksichtigt wurden, wodurch ich unangemessen benachteiligt bin.

Deshalb beantrage ich hiermit gemäß § 44 SGB X die Rücknahme Ihres Bescheides und eine korrekte Einstufung entsprechend der Richtlinien. Bitte fordern sie außerdem noch Befundberichte bei den genannten Ärzten an.

Mit freundlichen Grüßen

...



Dann würde ich noch aus den Richtlinien zitieren, was auf Dich zutrifft und entsprechend begründen, warum das zutrifft.

Und Du kannst auch mal hier stöbern:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic ... 50#1237950 Abschnitt SBA

Da geht es zwar um behinderte, insbesondere autistische Kinder, aber die Vorgehensweise und die grundlegenden Formulierungen kann man nutzen.

Liebe Grüße

Annette
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. (Bertolt Brecht)

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht (Bertolt Brecht)

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » Mo 13. Dez 2010, 18:44

Hallo Annette,
danke für Deine Antwort mit den vielen Tips und Gesetzen. Ich fühle mich hier wirklich richtig wohl und merke wie hilfreich alles ist.

LG Martina

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Kleeblatt » Mo 27. Dez 2010, 19:31

Hallo Zusammen,
habe heute Post aus Münster erhalten. Wie ich schon ahnte natürlich Ablehnung des Widerspruchs. Die Begründung hat mich fast umgehauen: also das mein Alter 50 Jahre ja auch Probleme bringt und ein GDB von 50% erteilt wird bei fehlen von Gliedmaßen ( Hände/Füße) u.s.w.
(Auskunft wurde natürlich nicht bei meinem Arzt eingeholt)
Vom Gefühl und der Kraft her tendiere ich zum akzeptieren und in einem 1/2 Jahr wieder einen Verschlechterungsantrag zu stellen, denn der Prozentsatz des GDB hat keinen Einfluss auf meinen Widerspruch der Rente. Fühle mich z.Zt. auch gesundheiltlich und nervlich nicht so gut ( mein Mann hat eine schlechte Arztdiagnose erhalten) und wichtiger ist mir das durchbringen meiner voller Erwerbsminderungsrente, welches bestimmt noch viel Kraft kostet.
Was ratet ihr mir denn?
LG Kleeblatt :umarm:

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Re: GDB Widerspruch

Ungelesener Beitrag von Amethyst » Mo 27. Dez 2010, 19:59

Hallo Kleeblatt!
Kleeblatt hat geschrieben: und ein GDB von 50% erteilt wird bei fehlen von Gliedmaßen ( Hände/Füße)
Was soll denn der Schwachsinn? :Wut: :Veraergert: Komisch, ich habe auch GdB 50 und beide Hände und Füße noch? :Gruebeln: Mein Sohn hat GdB 80, H, B und G und ist körperlich völlig intakt.

Es gibt eine GdB-Tabelle und GdB 50 und mehr gibt es für viele Sachen, nicht nur für Füße oder Hände ab. Siehe in meinem Link zum Ausweis weiter oben.
(Auskunft wurde natürlich nicht bei meinem Arzt eingeholt)
Klarer Verstoß gegen den Untersuchungsgrundsatz. :Veraergert: Schon allein deshalb würde ich es nicht hinnehmen.
Vom Gefühl und der Kraft her tendiere ich zum akzeptieren und in einem 1/2 Jahr wieder einen Verschlechterungsantrag zu stellen, denn der Prozentsatz des GDB hat keinen Einfluss auf meinen Widerspruch der Rente.
Rein rechtlich hat der GdB keinen Einfluss auf eine Rentengewährung, aber es könnte durchaus passieren, dass man das als Grund heranzieht, keine Rente zu gewähren, auch wenn es nicht zulässig ist. Die drehen es oft genug so, wie sie es brauchen. :Veraergert:
Fühle mich z.Zt. auch gesundheitlich und nervlich nicht so gut ( mein Mann hat eine schlechte Arztdiagnose erhalten)
:troesten: :umarm:
und wichtiger ist mir das durchbringen meiner voller Erwerbsminderungsrente, welches bestimmt noch viel Kraft kostet.
Was ratet ihr mir denn?
Naja, so aufwendig und kraftraubend ist ein Klageverfahren auch nicht, die meiste Zeit passiert da eh nichts und bis es zu einer Verhandlung beim Sozialgericht kommt, dauert es in der Regel sehr lange.

Lies mal das:

viewtopic.php?p=6426#p6426 (das blaue)

Letztlich ist es Deine Entscheidung, die Frage ist, ob Du in einem halben Jahr eine bessere Chance hast, ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder ablehnen und Dir wieder so einen Mist erzählen.

Bist Du Mitglied in einem Sozialverband oder hast eine Rechtsschutzversicherung für Sozialrecht?

Ich lasse z.B. mein BG-Verfahren über den Sozialverband VDK laufen, da habe ich so gut wie nix mit zu tun, die kümmern sich um alles.

http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
http://www.sovd.de/

Du solltest auf jeden Fall Akteneinsicht beantragen, selbst wenn Du nicht klagen solltest, siehe auch mein Musterbrief weiter oben.
Ich gestehe :schuechtern:, dass ich nach Abweisen meines Widerspruchs auch nicht geklagt habe, GdB 50 hatte ich, Rente auch und ich war zum Zeitpunkt der Ablehnung schwer depressiv und habe gar nichts mehr auf die Reihe bekommen.
Heute ärgere mich darüber, dass ich nicht geklagt habe, ich hätte gute Chancen gehabt.

Liebe Grüße

Annette
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