Hallo Dori,
also die EU- Rente wurde mir abgelehnt, danach bin ich in Widerspruch gegangen.
In ein paar Tage endet meine Krankengeldzahlung / werde ausgesteuert.
das ist ja leider häufiger der Fall und so war es natürlich völlig richtig dich deswegen bei der AfA zu melden, wann genau beginnt dort dein Anspruch, noch im Juli oder erst im August ???
Als ich mir bei der AfA einen Termin holen wollte wurde mir gesagt das in meinen Fall,
wo schon ein Widerspruchsverfahren läuft,die Nahtlosigkeitsregelung § 125 nicht zutreffend ist.
Ich soll nun erst mal ohne Termin dort erscheinen: zwecks Datenaufnahme.
Das war schon die erste Falschinformation, denn dein Anspruch beruht nach der Aussteuerung in JEDEM Falle zunächst mal auf dem
§ 145 SGB III (das war dann schon die zweite Falschinformation
), denn der § 125 hat seit Anfang April einen ganz anderen Inhalt, was den Mitarbeitern der AfA eigentlich bekannt sein sollte...
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/145.html
Bitte orientiere dich hier schon mal ein wenig, da findest du auch einen "Muster-Antrag", an den du dich halten solltest, denn es gibt keinen speziellen Antrag für "Ausgesteuerte".
viewtopic.php?f=3&t=1751
Auch den Beitrag darunter solltest du dir gründlich durchlesen, da geht es um die ärztliche Untersuchung und was im Bezug darauf zu beachten ist, denn viele wichtige Infos (besonders die zur Freiwilligkeit von Unterlagen /Unterschriften) wird man dir bei der AfA (vermutlich) NICHT geben.
Es wird gerne behauptet, dass man nicht nach § 145 "behandelt" werden kann, wenn die EM-Rente bereits abgelehnt wurde, allerdings befindet sich das gesamte Verfahren noch in der Schwebe (ist noch nicht abschließend entschieden) wenn ein Widerspruch eingelegt wurde oder die Klage am Gericht läuft.
Im § 145 SGB III steht auch nur was von eingeschränkter Leistungsfähigkeit, dass ein EM-Renten-Verfahren im Widerspruch diesen Anspruch ausschließt steht da nicht drin, falls die DRV später mal rückwirkend eine EM-Rente bewilligt im weiteren Verfahren, dann weiß man bei der AfA auch direkt wieder, dass du ein "Nahtlosigkeitsfall" nach § 145 gewesen bist, sonst bekommt sie nämlich kein Geld von der DRV zurück.
Aber das nur nebenbei, diese Regelung wurde extra geschaffen für solche Aussteuerungsfälle, denn üblicherweise hat man NUR DANN Anspruch auf ALGI wenn man tatsächlich "arbeitslos und arbeitsfähig" ist, vielleicht nimmst du einen Ausdruck dieses §§ mit zur AfA, damit die ihre eigenen Handlungsgrundlagen mal besser kennenlernen...
Kann mir jemand sagen wie es richtig ist und was ich noch beachten sollte.
Zur "Datenaufnahme" solltest du dort möglichst bald erscheinen, denn du brauchst ja auch das Antragsformular (das geben die nur persönlich aus) und die Bescheinigung für deinen Arbeitgeber, damit dann dein ALGI nach deinem letzten Einkommen berechnet weden kann.
Sprich dort NICHT über deine Krankheiten, das geht die SB NICHTS an und gib dort NICHT deine Telefon-Nummer /Handy /E-Mail an, das ist alles freiwillig, aber die fragen das gerne so ganz "nebenbei und harmlos" mit ab, bei der Datenaufnahme OHNE dich darauf aufmerksam zu machen, dass du diese Angaben gar nicht machen brauchst.
DU MUSST NUR auf dem Postwege erreichbar sein und es ist auch deutlich besser, wenn die dir ALLES schriftlich zuschicken müssen, was sie von dir wollen, am Telefon werden die Leute gerne mal "unter Druck gesetzt", das brauchst du dir nicht freiwillig antun.
Meines Wissens, Dank dieses Forum hier ist: Keine Schweigepflichtserklärung unterschreiben
Gerade mit den Unterlagen die für den Med. Dienst verlangt werden, gilt es sehr gezielt und vorsichtig umzugehen und die Ausgabe dieser Unterlagen weist eindeutig auf die Handhabung nach § 145 SGB III hin, denn es ist schließlich nicht üblich, dass jeder "Arbeitslose" erst zum Amts-Arzt soll, bevor er überhaupt ALGI bekommen wird.
Zunächst mal sind ALLE diese Unterlagen (Gesundheitsfragebogen und Schweigepflicht-Entbindungen) komplett freiwillig (das steht sogar drauf !!!) leider wird da eher sehr hartnäckig das Gegenteil behauptet, was schon bis zur Drohung ging, dass dann der Antrag nicht bearbeitet wird und man kein Geld bekommen würde, wenn man das nicht ausfüllt und ALLES unterschreibt.
NUN, dafür gibt es keine Rechtsgrundlage, denn diese Sachen dienen NUR der Vorbereitung der ärztlichen Untersuchung und sind zunächst mal absolut NICHT leistungsrelevant.
Dafür brauchst du NUR den ausgefüllten und unterschriebenen Leistungs-Antrag und die Bescheinigung deines Arbeitgebers, für diese Abgabe bekommt man üblicherweise einen offiziellen Melde-Termin (schriftliche Einladung), die ärztlichen Unterlagen KANN man abgeben, MUSS man aber nicht...zumindest sollte man sie NICHT beim SB abgeben, besser ist der direkte Weg zum Med. Dienst (bei der Datenaufnahme die Adresse vom ärztlichen Dienst geben lassen!).
Überlege dir was du ausfüllen möchtest, du kannst auch wichtige Befunde (z.B.) direkt mit zum Arzt nehmen, das erhöht die Chance, dass man dich wirklich zum Arzt schicken wird, je mehr du schon vorher abgibst und erst recht wenn du Schweigepflicht-Entbindungen unterschreibst (für HINZ und KUNZ), umso eher wird ein GA nach "Aktenlage" erfolgen.
Der Arzt wird dich also in diesem Falle gar nicht untersuchen und mit dir sprechen, sondern nur aus den (von ihm ausgewählten) Unterlagen abschreiben, "wie es dir gerade so geht" und was du seiner Meinung nach aktuell noch arbeiten könntest.
Gerade nach einem abgelehnten EM-Renten-Antrag fordern die meist (nach Möglichkeit) NUR die vorhandenen DRV-Berichte und GA an, was da dann bei rauskäme, kannst du dir sicher vorstellen.
Man sollte also SEHR genau darauf achten OB und vor allem WEN man von der Schweigepflicht befreit, die DRV und Reha-Kliniken sollten da eher NICHT dabei sein.
Wenn du dazu noch weitere Tipps brauchst gerne, denn auch Schweigepflicht-Entbindungen muss man (wenn man es denn gezielt möchte) nicht so unterschreiben, wie man sie vorgelegt bekommt, lass dich vor allem nicht dazu überreden, dass der SB mal eben "schnell" mit dir /für dich den Gesundheitsfragebogen ausfüllen will, damit man das dann gleich weiterleiten kann.
Deine Gesundheitsdaten gehen die SB der AfA absolut GAR nichts an, das sind keine Ärzte, die können das gar nicht beurteilen was da drin steht.
Soll erst mal genügen, bis später!
Liebe Grüße von der Doppeloma