Was ist nun richtig ?

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Mo 22. Apr 2013, 10:21

Hallo,

hier bin ich schon wieder. Nachdem ich es wirklich so richtig begriffen habe das ich nun die EU-Rente bekomme, da tauchen auch schon wieder neue Fragen auf.
Zur Zeit hatte ich ja noch immer meinen Arbeitsplatz, das Beschäftigungsverhältnis ruhte.
Da sie EU Rente im Jahr meines 60. Geb. ausläuft, denke ich das ich wohl nicht wieder arbeiten werde müssen.
Da ich nun aber ein sehr vorsichtiger Mensch bin und schon wieder voraus denke, kam mir in den Sinn : Was ist falls es erforderlich würde wieder zu arbeiten, falls die Rente nicht bis 63 verlängert wird ?
Muß ich nun irgendwas mit den AG (ist ein privater AG mit 5 AN) vereinbaren?
Was ist eigenlich mit meiner Altersvorsorge. Darin ist eine Klausel enthalten in der steht, das sie auf jeden Fall mir gehört. Die Einzahlungen hatte der AG bereit nach einen 3 Monaten Krankheit eingestellt.
Muß der mir jetzt die Unterlagen aushändigen?
Es wäre schön wenn ich mal noch ein paar Ratschläge zu dieser Angelegenheit bekäme.

LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Mo 22. Apr 2013, 18:13

Hallo Dori, :smile:
hier bin ich schon wieder. Nachdem ich es wirklich so richtig begriffen habe das ich nun die EU-Rente bekomme, da tauchen auch schon wieder neue Fragen auf.
so ist das immer wieder, man hat ein großes Problem gelöst, schon tauchen neue Fragen auf aber das bekommen wir auch noch hin... :grinser:
Zur Zeit hatte ich ja noch immer meinen Arbeitsplatz, das Beschäftigungsverhältnis ruhte.
Da sie EU Rente im Jahr meines 60. Geb. ausläuft, denke ich das ich wohl nicht wieder arbeiten werde müssen.
Da ich nun aber ein sehr vorsichtiger Mensch bin und schon wieder voraus denke, kam mir in den Sinn : Was ist falls es erforderlich würde wieder zu arbeiten, falls die Rente nicht bis 63 verlängert wird ?
Muß ich nun irgendwas mit den AG (ist ein privater AG mit 5 AN) vereinbaren?
Dein Arbeitsverhältnis RUHT normalerweise weiterhin während einer EM-Rente mit Befristung, wie du selber schon erkannt hast, weißt du ja jetzt noch nicht, ob das dann bis zum Eintritt in die Altersrente verlängert wird.

Deinen AG (und auch die AfA !!!) musst du natürlich (nachweislich /schriftlich!) informieren, dass und für wie lange dir jetzt die EM-Rente bewilligt wurde, schau bitte noch mal in deinen Arbeitsvertrag rein, meist steht da auch drin, wie das in diesen Fällen geregelt wird.

Es kann abweichende Regelungen geben, besonders in sehr kleinen Unternehmen, wenn man dich jetzt entlassen möchte /kann, dann sollte das aber vom AG ausgehen, du selber brauchst nicht freiwillig gehen, es wäre eine ganz "normale" Kündigung von deinem AG notwendig (wenn im Arbeitsvertrag NIX anderes dazu stehen sollte).

Bei mir steht z.B. drin, dass bei EM-Rente auf Dauer, das Arbeitsverhältnis "automatisch endet" (also ohne Kündigung) im Folgemonat des Bescheides (war beim Dopa auch so geregelt), ich bin immer noch angestellt, vermutlich warten die jetzt noch bis Ende August damit, weil da erst die offizielle Dauer-Rente beginnen wird (bis dahin war ja die Zeitrente befristet). :confused: :Gruebeln: :teufel:

Schick deinem AG einfach eine Kopie der ersten Seite vom Renten-Bescheid (da sollte alles Wichtige schon drauf stehen :Gruebeln: ), gesundheitliche Angaben oder Angaben zur Renten-Höhe kannst du schwärzen /unkenntlich machen, das geht auch deinen AG NIX an.
Bitte in einem kurzen Anschreiben darum, dich zu informieren wie es jetzt weitergehen wird, ansonsten gehst du davon aus, dass dein Vertrag weiterhin ruhen wird.
Was ist eigenlich mit meiner Altersvorsorge. Darin ist eine Klausel enthalten in der steht, das sie auf jeden Fall mir gehört. Die Einzahlungen hatte der AG bereit nach einen 3 Monaten Krankheit eingestellt.
Muß der mir jetzt die Unterlagen aushändigen?
Dazu hast du ja sicher auch schriftliche Unterlagen erhalten, das kann alles sehr unterschiedlich geregelt sein, ich nehme an es ging auch um eine Altersvorsorge, die aus deinem Brutto-Einkommen bezahlt wurde, das "ruht" üblicherweise auch wenn kein Lohn /Gehalt mehr gezahlt wird, es bleiben dann nur die bisher gezahlten Beiträge stehen.

Letztlich kannst du das weitere Verfahren dazu auch nur beim AG erfragen, wenn du aus den Unterlagen nicht schlauer geworden bist, das ist ja alles immer nicht so einfach.
Bei uns (in der Firma) gibt es sowas auch, aber das ist ein großer internationaler Konzern, da besteht diese Vorsorge aus verschiedenen "Bausteinen", ein bestimmter Anteil wird vom AG bezahlt (solange man Mitarbeiter ist), meine eigenen Beiträge kann ich natürlich auch schon lange nicht mehr entrichten ...

Ich habe jetzt einfach den offiziellen Antrag gestellt, dass man mir fällige Beträge nun auszahlen möge und auch die Urlaubsabgeltung möge man bitte nicht vergessen, allerdings ist ja meine EM-Rente jetzt ohne weitere Befristung verlängert worden ...
Habe das alles schriftlich und per Fax mit den notwendigen Kopien zur Personal-Abteilung geschickt und darum gebeten mich zu kontaktieren, wenn noch was gebraucht wird ...NAJA, bisher ruht der See da ziemlich still, angekommen ist jedenfalls Alles, da habe ich nachgefragt, ich weiß im Moment noch nicht genau wie das bei mir weitergehen wird ... :Gruebeln:

Eine zusätzliche separate Pensionskasse (wurde auch vom AG geführt und aus dem Brutto-Gehalt Beiträge gezahlt), die wird dann wohl auf mich überschrieben und ich kann dann selber entscheiden, ob ich da noch was einzahlen möchte (kann) oder das bis zur Auszahlung einfach ruhend gestellt wird.
Hört sich jetzt alles wahnsinnig "wohlhabend" an, aber es ist nicht mehr viel reingekommen in den Vertrag, war eigentlich bei Beginn schon viel zu alt für sowas (Ü 50) und bin ja dann auch bald krank geworden, ohne Beiträge wird das dann ja auch nicht wirklich was, als ernsthafte Altersvorsorge ...

Egal, wir kommen soweit "über die Runden" und wenn das mal ausgezahlt wird gönnen wir uns was Schönes davon, denn ich glaube auf knapp 30 € Monatsrente zusätzlich daraus (lebenslang) kann ich dann auch verzichten, da will dann sogar noch die KK einen Beitrag draus haben ... NÖÖÖÖ ... :Sturkopf: :teufel:

Vielleicht bringt dich mein Geschreibsel ja schon ein bischen weiter oder es fällt noch anderen Usern was ein dazu.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Fr 26. Apr 2013, 10:34

Hallo,

also ich hab noch einen ganz alten Arbeitsvertrag von 1991, da steht nicht vom Falle der Berufsunfähigkeit drin. Deshalb werde ich auch nicht dran rütteln, wenn mein AG sich nicht meldet.
Bei der Altersvorsorge verhält es sich in etwa so wie bei Dir Doppeloma. Werde mich mit AG und Versicherung unterhalten.

Allerdings hab ich noch schon wieder ein anderes Problem. Laut meines Rentebescheides läuft die Rente ab 1.6.13.
Zu Zeit beziehe ich ja ALG1 und dachte nun das ich dies bis 31.5.13 erhalte. Hatte den AfA auch noch nicht davon in Kenntnis gesetzt das die Rente nun bewilligt ist. Wollte das nächste Woche erledigen.
Zu meiner Verwunderung erhielt ich nun Gestern einen Brief des AfA in dem steht, das mir die Rente bewilligt ist und ich nun deshalb ab 24.4. keinen Anspruch mehr auf AlG 1 habe.
So nun hab ich da eine Einkommenslücke vom 25.4. - 31.05.2013. :depri:
Hab daraufhin gleich beim AfA angerufen. Die meinten das ist so richtig, ich solle eben Alg2 beantragen....
Kann das sein?

LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 26. Apr 2013, 16:10

Hallo Dori, :smile:
Zu meiner Verwunderung erhielt ich nun Gestern einen Brief des AfA in dem steht, das mir die Rente bewilligt ist und ich nun deshalb ab 24.4. keinen Anspruch mehr auf AlG 1 habe.
es ist sicher nicht nur "irgendein Brief", sondern (vermutlich) ein Aufhebungsbescheid, wegen der Feststellung von voller EM auf Zeit, damit bist du nicht mehr vermittelbar, kannst dich auch nicht mehr "fiktiv" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. in diesem Falle endet der Schutz der "Nahtlosigkeit" nach § 145 SGB III sofort bei Bescheid-Erteilung.

Die Afa wird auch nicht bereit sein, daran was zu ändern und freiwillig noch weiter zu zahlen, bis du deine Rente ausgezahlt bekommst, denn sie bekommt das Geld ja (vermutlich ???) nicht von der DRV erstattet, wenn dein Geld-Leistungs-Anspruch an die DRV erst mit dem 01.06.2013 beginnt.
So nun hab ich da eine Einkommenslücke vom 25.4. - 31.05.2013.
Das ist leider so, auch wenn das ja laut Politik (fast) nie vorkommt und es deswegen keine gesetzlichen Regelungen dafür gibt, du bekommst auch kein ALG II, denn dafür musst du ja auch mindestens 3 Stunden täglich erwerbsfähig sein, da bliebe nur eine darlehensweise Überbrückung vom SGB XII (Sozial-Amt) übrig, denn deine Krankenversicherung besteht ja bis dahin (vermutlich) auch nicht mehr (zahlt ja keiner mehr die Beiträge).

Was genau stand jetzt in deinem Bescheid für die EM-Rente, bekommst du da was rückwirkend gezahlt, bleibt eine Nachzahlung stehen zur Verrechnung mit Vorleistern ??? :confused: :confused: :confused:
Das wäre wichtig, denn da kann es durchaus sein, dass die AfA doch noch weiter zahlen müßte, ich habe das jetzt nicht so genau in Erinnerung bei dir... :confused:
Hab daraufhin gleich beim AfA angerufen. Die meinten das ist so richtig, ich solle eben Alg2 beantragen....
Kann das sein?
Kann SOOO NICHT richtig sein, warum machst du sowas schon wieder telefonisch :Ohnmacht: , das bringt dich doch keinen Schritt weiter, rein theoretisch ist es so wie ich es oben beschrieben habe und dann bekommst du auch kein ALGII, außerdem ist das von deinen gesamten Vermögens-Verhältnissen abhängig, ob du auf Leistungen des SGB II /SGB XII überhaupt einen Anspruch erheben kannst. :Gruebeln:

Sowas kann doch eine Dame vom AfA Call-Center gar nicht am Telefon beurteilen ... zumindest sollte sie aber WISSEN, dass du auf ALGII ohne Erwerbsfähigkeit (von wenigstens 3 Stunden) auch keinen Anspruch hast ... :Verwirrt: :Hilfe:

Wenn du magst, dann schick mir bitte das Schreiben von der AfA per PN und beantworte mir nochmal die Fragen zum konkreten Beginn deiner EM-Rente und was eventuell wegen einer Nachzahlung im Renten-Bescheid drin steht.

Für den April (24 Tage) bekommst du ja erstmal noch nächste Woche dein Geld von der AfA ausgezahlt, es bleibt also noch etwas Zeit zum prüfen und überlegen, wie es weitergehen kann.
Deine Vermögensverhältnisse (Spargeld /Kontostand usw.) kannst du nur selber kennen, denn Überbrückungen aus dem Sozialen-Bereich (SGB XII) gibt es erst, wenn du keine Vermögenswerte mehr hast, die du dafür einsetzen kannst diese Lücke zu füllen.

Das "Soziale Deutschland" schlägt mal wieder voll zu, allerdings ist die AfA gesetzlich gesehen im Recht, du hättest dort auch sofort Bescheid geben müssen, wegen der Bewilligung der EM-Rente.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » Fr 26. Apr 2013, 18:41

Hallo Doppeloma,

Du hast völlig recht vermutet es war der Aufhebungsbescheid den ich vom AfA bekommen habe. Hätte ich ja gleich so schreiben können, aber manchmal fehlen die doch schriftlich vorhandenen Worte ... :Gruebeln:

Was den EM-Bescheid betrifft: Rente erst ab 01.06., es erfolgt deshalb auch keine Nachzahlung und damit auch keine Verrechnung.
Ich weiß ja: nicht anrufen! War aber so empört, das ich mir gleich Luft machen mußte. Der Herr den ich dann dran hatte konnte sich in der Tat nicht erklären warum der 24.04. Tag der Einstellung von Alg1 ist, wenn Rente erst ab 1.6. . Deshalb verwies er mich auch die Sachbearbeiterin die mich dann später zurückgerufen hat. Da war ich aber nicht da und so hat sie dies eben mal auf den AB gesprochen.

Also wie ich Deiner Nachricht entnehme ist das so das nach Feststellung der vollen EM auf Zeit, man also nicht mehr vermittelbar ist (stand auch so im Aufhebungsbescheid drin) dann auch kein Alg1 mehr bekommt.

Ich verstehe das so, wäre die Rente z.Bsp. jetzt im Mai festgestellt worden, das mir ab 1.3. die Rente zusteht,, dann wären die Monate 3-4 nachgezahlt bzw. mit den Alg1 verrechnet worden.

Hab wohl eben etwas Pech gehabt, das es erst der 1.6. ist. Anderseits bin ich froh das ich die Rente endlich bekomme. Hab immer gegrübelt was wohl wird wenn der Wiederspruch wieder abgelehnt wird...
Und da ich verheiratet bin und mein Mann arbeitet, werden wir die Zeit 25.04.- 31.05. wohl überstehen.

Nochmals Dankeschön liebe Doppeloma. Bin übrigens zur Zeit auch noch eine Doppeloma, aber bald bin ich Dreifachoma. Freu mich schon !!!!!!!!!!!!!!1

LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Dori » So 28. Apr 2013, 14:07

Hallo,

ich bin es schon wieder.
Nun hat sich auch die KK gemeldet, weil ich nun für die Zeit 25.04.- 31.05.13 als Rentenantragssteller nicht KV-Versichert bin.
Die wollen nun Angaben über meine Einkommensverhältnisse. Da geht es auch um Zinsseinnahmen.
Muß ich denn wirklich die paar Zinsen die ich habe da angeben?
Hab mir das bischen sauer erspart und dann dafür noch KV zahlen?
Könnte ich nicht gleich die Familienversicherung wählen?

Fragen über Fragen, es hört einfach nicht auf.....

LG Dori
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Re: Was ist nun richtig ?

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » So 28. Apr 2013, 15:20

Hallo Dori, :smile:

du hast doch geschrieben, dass dein Mann (also verheiratet) Berufstätig ist, ist er in der gesetzlichen KK versichert, dann braucht er dort nur für dich einen Antrag auf Familienversicherung stellen. :lesen: :lesen: :lesen:
Nun hat sich auch die KK gemeldet, weil ich nun für die Zeit 25.04.- 31.05.13 als Rentenantragssteller nicht KV-Versichert bin.
Das ist soweit korrekt, wenn dein Mann gesetzlich versichert ist kann er dich aber kostenfrei /beitragsfrei mitversichern, seid ihr bei unterschiedlichen KK dann teile deiner KK einfach mit, dass du bis 31.05.2013 über die Familienversicherung bei deinem Mann gehen wirst.
Dann entfällt dein eigener Beitrag für die Versicherung der Rentner, du mußt das aber der KK schriftlich mitteilen und dein Mann muß einen Antrag auf Familienversicherung für dich anfordern /ausfüllen.

Das ist nicht viel, das geht auch alles sehr schnell ...der Dopa war auch eine zeitlang bei mir "familienversichert", als ich noch ALGI bekam und er gar nichts mehr.
Die wollen nun Angaben über meine Einkommensverhältnisse. Da geht es auch um Zinsseinnahmen.
Muß ich denn wirklich die paar Zinsen die ich habe da angeben?
Hab mir das bischen sauer erspart und dann dafür noch KV zahlen?
Könnte ich nicht gleich die Familienversicherung wählen?
AHA, in deinem letzten Satz hast du das ja schon selber entdeckt :aha: , natürlich kannst du in die Familienversicherung, das muss man aber auch eigenständig bei der KK beantragen, leider läuft in diesem Land NIX automatisch.

Für die Familienversicherung ist nur wichtig, dass du kein eigenes Einkommen über 400 € im Monat erzielst (vielleicht sind es seit 01.01.2013 auch 450 € :confused: ), das steht dann auf dem Antragsformular mit drauf, weitere Nachweise sind dafür nicht erforderlich.

Das mit den Angaben oben hat nur was mit der Einstufung bei "freiwlliger" Weiterversicherung zu tun, daraus bestimmen die dann, ob der Mindestbeitrag ausreicht oder mehr zu zahlen ist.
Braucht dich aber nicht interessieren, wenn Familienversicherung möglich ist bis zum 31.05. dann kostet das NIX extra für euch, geht aber nur in der gesetzlichen KV.

Also Morgen mal die KK (von deinem Mann !!!) anrufen (JAAA, nun darfst du telefonieren, geht am schnellsten, jedenfalls bei unserer KK :grinser: :lachen: ) und die Zusendung des Antrages für Familienversicherung erbitten.

Dann ausfüllen unterschreiben und nachweislich hinfaxen /hinschicken, die Bestätigung dazu kommt allgemein auch recht zügig ...ALLES WIRD GUT ... :Bussi: :jaa: :cool:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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