Selbsteinschätzungsbogen

Nur Mut, es gibt keine dummen Fragen.
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Denea
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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Denea » Di 3. Jul 2012, 11:47

Hallo

habe mir am 02.07 die Unterlagen für Antrag EU Rente von der Deutschen Rentenversicherung geholt.Habe am 09.07 einen Termin zur Abgabe-wird gemeinsam Online ausgefüllt. Es ist neu -der Selbsteinschätzungsbogen.Diesen erhält jetzt jeder der einen EU Antrag stellt.Habe auch ein Problem mit dem Selbsteinschätzungsbogen diesen auszufüllen,damit mir nachher "kein Strick" daraus gedreht wird.Zumal meine HÄ Urlaub hat und ich bei ihr nicht nachfragen kann.
Eine kleine Hilfe haben mir die vorrigen Antworten gegeben,aber die Ungewissheit bleibt.
Wie macht man es richtig!

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Doppeloma
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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Do 5. Jul 2012, 02:28

Hallo Denea, :smile:
Es ist neu -der Selbsteinschätzungsbogen.Diesen erhält jetzt jeder der einen EU Antrag stellt.
mal so ganz nebenbei zur Information, eine EU-Rente gibt es nicht mehr, wir sind alle viel "gesünder" geworden, es gibt nur noch (teilweise oder voll) Erwerbsgeminderte in D, daher die EM-Rente. :ic_up:
Damit man diese Erwerbsminderung der DRV erst mal rictig erklären muss, ist bestimmt dieser Selbsteinschätzungs-Bogen "erfunden" worden, so hat man die Chance, sich selbst möglichst viele Hinderungsgründe für die Notwendigkeit einer EM-Rente in den Weg zu legen.
Habe auch ein Problem mit dem Selbsteinschätzungsbogen diesen auszufüllen,damit mir nachher "kein Strick" daraus gedreht wird.Zumal meine HÄ Urlaub hat und ich bei ihr nicht nachfragen kann.
Den Fragen folgend gibt es eigentlich keinen Weg da "Fallstricke" zu vermeiden, was immer man da auch rein schreibt, kann immer zum eigenen Nachteil ausgelegt werden, da sind doch schon so viele Fragen dabei, die mit dem eigenen Befinden überhaupt NICHTS zu tun haben (wie das mit dem Arbeitsplatz)...

Schreibt man da hin, der AG KÖNNTE was ändern, dann braucht man keine EM-Rente, schreibt man hin der KANN NIX ändern...na dann muß man sich eben einen anderen Job suchen den man noch ausüben kann, trotz der gesundheitlichen Probleme "für die Vermittlung in andere Arbeit ist aber die Afa zuständig"... :Ohnmacht:

Zu den anderen Fragen wurde ja auch schon Einiges geschrieben, ich sehe diesen ganzen Wisch als eine einzige FALLE an und kann nur empfehlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen das NICHT auszufüllen, unsere eigenen Ansichten zu unserer Leistungsfähigkeit und Gesundheit interessieren doch die DRV nicht wirklich ernsthaft...das können wir doch (fast) JEDEM Gutachten entnehmen das von deren Schlechtachtern geschrieben wird... :Verwirrt: :Hilfe:

Wozu also so ein "Vorschulkram", wenn noch nicht mal diese "Ärzte" uns und unseren Gesundheitszustannd ernst nehmen, wenn wir leibhaftig vor ihnen stehen /sitzen und sie mit dem entsprechenden medizinischen Sachverstand ausgestattet erkennen sollten, wer KRANK ist und wer NICHT

Deine Hausärztin kann (und SOLL) dir da auch nicht helfen, du sollst DICH ja SELBST einschätzen, auch was die dir dazu sagen würde muß nicht das Richtige sein, ich denke nicht, dass sich unsere Behandler eine Vorstellung davon machen (können), was die DRV damit für Ziele verfolgt.

Die begreifen ja oft genug selber auch nicht, warum ihre Patienten für "gesund und Leistungsfähig" erklärt werden, von der DRV und die EM-Renten massenhaft abgelehnt werden, obwohl sie uns oft schon jahrelang behandeln und das auch ganz anders sehen.
Eine kleine Hilfe haben mir die vorrigen Antworten gegeben,aber die Ungewissheit bleibt.
An der Ungewissheit wird sich auch vorerst NICHTS ändern lassen, im Moment hätte ich (an deiner Stelle) erst mal den Reha-Bericht abgewartet, was da zu deiner Erwerbsfähigkeit (letzte Tätigkeit /allgemeiner Arbeitsmarkt) drin stehen wird... :Gruebeln:
Das reicht der DRV aktuell bei dir dann ohnehin, als wichtigste Entscheidungshilfe zu deinem EM-Renten-Antrag, da dürfte eine Selbsteinschätzung aktuell kaum noch eine besondere Rolle spielen, egal was du da rein schreiben würdest.

Das ist nicht böse gemeint sondern Erfahrungswert, mein Dopa hat damals auch direkt nach seiner Reha den EM-Renten-Antrag gestellt, knapp 5 Wochen später war schon die Ablehnung im Briefkasten, er wurde zwar AU entlassen aber ansonsten "6 und mehr Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig"...

Weitere medizinische Prüfungen zu diesem Antrag wurden offenbar überhaupt nicht vorgenommen (bei seinen Ärzten wurde jedenfalls NICHTS angefordert), auch zu einem GA wurde er damals nicht geschickt, zu der Zeit wußten wir auch VIELES noch nicht, was wir heute wissen...sonst hätte er den Antrag ganz sicher nicht so kurz nach der (angeblich) "erfolgreichen Reha" gestellt.

Es dauerte dann insgesamt fast 5 Jahre (und 2 EM-Renten-Anträge) ehe er letztes Jahr endlich seinen EM-Renten-Bescheid bekam.

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Denea
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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Denea » Fr 6. Jul 2012, 19:34

Danke

Locke13
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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Fr 6. Jul 2012, 22:18

Bei mir stand auch im Rehabericht vom Februar diesen Jahres 3 bis unter 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig. Hat die DRV völlig ignoriert. Nach Ihren Unterlagen läge kein Grund vor, ich wäre noch für mindestens 6 h auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsatzfähig.

Seit wann gibt es diesen Bogen? Weil, ich habe auch dieses Jahr den Antrag gestellt und bei mir war so ein Bogen nicht dabei.
LG

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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von maday » Fr 6. Jul 2012, 22:56

Den Selbsteinschätzungsbogen gibt es in der 1. Version seit 25.01.2012. Der Vordruck trägt die Nr. R215.
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Locke13 » Sa 7. Jul 2012, 21:11

@maday - ich habe meinen kompletten Antrag in Kopie vor mir liegen. Im Februar 2012 beantragt und keinerlei Vordruck R 215 dabei. Vielleicht ist das auch in den Bundesländern unterschiedlich.

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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von maday » Sa 7. Jul 2012, 21:49

@ Locke: nein das ist einheitlich. Im Februar 2012 aber noch ziemlich neu gewesen. Ich nehme an, dass man ein wenig Zeit brauchte und evtl. noch braucht, dies in der gesamten RV public zu machen.

Ich habe in der vergangenen Woche von der RV meine Formulare zur Rentenantragsstellung erhalten. Ich brauche lediglich R 100 und R 810 auszufüllen. Den Rest nimmt man wahrscheinlich aus der REHA-Antragstellung. Den Selbsteinschätzungsbogen will man von mir auch nicht. Habe Montag schon einen Termin bei einer Beratungsstelle und werde die beiden Formulare gleich abgeben.

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von maday » So 8. Jul 2012, 22:45

@Locke: Schaue bitte mal auf dein Formular R100. Bei Nr. 1 kreuzt man an, welche Rente man beantragt. Bei Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit steht folgendes daneben: Vordrucke R210/R215 bitte beifügen ...
Ganz unten links steht sehr klein die Vordrucksnr.: R0100 PDF, V025-25.01.2012-20
Ich vermute, dass deine Vordrucke noch älteren Datums sind.

Gruss maday
Als Frau bin ich ein Engel und wenn man mir die Flügel stutzt, fliege ich weiter, dann aber auf meinem Besen.

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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Tabea » Do 23. Aug 2012, 12:43

Hallo,
Hatte heute auch den Selbsteinschätzungsbogen R 215 im Kasten mit der Aufforderung -Eilt sehr! bitte möglichst innerhalb von 5 Tagen zurücksenden.
Diese angebliche Eilbedürftigkeit machte mich gleich stutzig!!
Wahrscheinlich soll man den gleich ganz hektisch ausfüllen, ohne sich noch groß zu informieren.
Es steht auf dem Anschreiben: Die Rückgabe des Vordruckes ist freiwillig!
Sofern Sie diese Anfrage nicht beantworten, werden wir davon ausgehen, dass Sie auf die Darstellung Ihrer Selbsteischätzung verzichten wollen.
genau das werde ich auch machen, ich verzichte!
Gleichzeitig möchten sie noch von mir die Einwilligung zur Übermittlung des Entlassungsberichtes der Rehabilitationsklinik.
War der Meinung den hätte die D.R.V. sowiso bereits, weil die stattgefundene Reha ja auch von der D.R.V. war.
Nun schreibt die D.R.V. die Übermittlung an den Gutachter ist nur zulässig, wenn ich einwillige.
Nun überlege ich, soll ich oder soll ich nicht?
Da steht drinn , Bei deutlich eingeschränkter Belastbarkeit der Wirbelsäule aufgrund von degenerativen Veränderungen und bei Zustand nach Bandscheibenprothesenimplantation ist die letzte berufliche Tätigkeit als Krankenschwester nicht mehr leidensgerecht.
Außerdem werden mir ein Chronisches Schmerzsyndrom mit körperlichen und psychischen Faktoren bescheinigt.
Aber natürlich bin ich, oh Wunder, natürlich trotzdem vollschichtig arbeitsfähig . Wenn auch mit Einschränkungen.
Allerdings vor 1961 geboren.
So, also den Selbsteischätzungsbogen nicht ausfüllen, die Einwilligungserklärung für den Rehabericht? weiß ich noch nicht, noch mal überlegen!

Liebe Grüße Tabea

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Re: Selbsteinschätzungsbogen

Ungelesener Beitrag von Borrelia » Fr 21. Sep 2012, 12:30

Tabea hat geschrieben:Hallo,
Hatte heute auch den Selbsteinschätzungsbogen R 215 im Kasten mit der Aufforderung -Eilt sehr! bitte möglichst innerhalb von 5 Tagen zurücksenden.
Es steht auf dem Anschreiben: Die Rückgabe des Vordruckes ist freiwillig!
Sofern Sie diese Anfrage nicht beantworten, werden wir davon ausgehen, dass Sie auf die Darstellung Ihrer Selbsteischätzung verzichten wollen.
Hallo,
ich hab diesen Bogen auch bekommen. Das Anschreiben ist so wie das von Tabea. Nur, dass dazwischen noch steht.

Ihre Angaben sollen dazu dienen, die Einschränkungen Ihres Leistungsvermögens besser zu beurteilen. Ferner kann gegebenenfalls schnell und sicher erkannt werden, welche Gutachter eventuell beauftragt werden müssen.

Ich finde diesen Satz: Sofern Sie diese Anfrage nicht beantworten, werden wir davon ausgehen, dass Sie auf die Darstellung Ihrer Selbsteischätzung verzichten wollen.

so gemein geschrieben. Das klingt so, als ob es nachteile hätte dieses Ding nicht auszufüllen. Aber es auszufüllen kann man anscheinend auch nicht richtig machen.

Weiß nicht was ich machen soll.

lg
Borrelia

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