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Kein Renten­zwang des Job­centers bei Hartz-IV -BSG Urteil vom 9.8.18

Verfasst: Di 14. Aug 2018, 11:38
von Anja12
Hallo,

Ein neues Urteil des Bundessozialgerichts vom 09. August 2018, Aktenzeichen: B 14 AS 1/18 R bestätigt, dass es keinen ultimativen Zwang zur Rente bei Bezug von Hartz-IV Leistungen gibt. Insbesondere dann nicht, wenn der Rentenzwang durch das Jobcenter unbillig ist. Es bestätigte das Urteil des Sozialgerichts Neubrandenburg. Das Jobcenter durfte den Versicherten nicht dazu zwingen, einen Rentenantrag für eine Altersrente mit 63 und einem Abschlag von 9,6 Prozent zu stellen, wenn demnächst auch eine abschlagsfreie vorzeitige Altersrente erreichbar ist.

Kein Rentenzwang des Jobcenters bei Hartz-IV Bezug für eine vorzeitige Altersrente mit Abschlag. Diese Rente- die Altersrente für langjährig Versicherte- ist mit einer Wartezeit von 35 Jahren und einem Lebensalter von 63 Jahren erreichbar. Für die Betroffenen ist die Situation besonders schmerzhaft, weil sie die Rente mit zum Teil erheblichen Abschlägen nehmen müssen. Diesem Zwang hat das Bundessozialgericht mit seiner Entscheidung vom 09. August 2018 einem Riegel vorgeschoben.

Viele Grüße
Anja