Altersrente in Österreich
Verfasst: Mo 18. Sep 2017, 10:33
Hallo,
auch die Österreicher gehen viel früher in Rente.
Alterspension - Österreich
Wann Sie in Pension gehen können und wie Ihre Pension berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, wann Sie geboren wurden. Es gibt unterschiedliche Rechtslagen, je nachdem ob Sie vor 1955 oder ab 1955 auf die Welt gekommen sind.
Regelung für Menschen, die bis 31.12.1954 geboren wurden
Frühestes Antrittsalter:
Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.
Erforderliche Versicherungszeiten:
Sie können in Alterspension gehen, wenn Sie zu Pensionsstichtag mindestens folgende Versicherungszeiten erworben haben:
180 Beitragsmonate (15 Jahre) der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung oder
300 Versicherungsmonate (25 Jahre, dazu zählen zum Beispiel auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen haben) oder
180 Versicherungsmonate (15 Jahre) in den letzten 360 Kalendermonaten (30 Jahre)
Pensionsberechnung:
Im Altrecht wird eine Vergleichsberechnung gemacht:
Zunächst wird eine Pension gemäß dem Recht, das seit 1.1.2004 gilt, gebildet.
Anschließend wird eine zweite Pension gemäß dem Recht, das bis 31.12.2013 gegolten hat, gebildet und mit der ersten verglichen.
Da die Rechtslage seit 2004 wegen der langen Durchrechnung (Ausdehnung auf 40 Jahre) viel ungünstiger als die Rechtslage 2003 ist, ist ein Verlustdeckel vorgesehen.
Der Verlustdeckel beträgt im Jahr 2017 8,25 % und wird bis 2024 auf 10 % steigen.
Das heißt, die Pension darf nach der Vergleichsberechnung nicht geringer ausfallen als 91,75 % der Pension, die nach der Rechtslage vom 31.12.2003 berechnet wurde.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... nsion.html
FAKT: keine Altersarmut wie in Deutschland
Viele Grüße
Anja
auch die Österreicher gehen viel früher in Rente.
Alterspension - Österreich
Wann Sie in Pension gehen können und wie Ihre Pension berechnet wird, hängt unter anderem davon ab, wann Sie geboren wurden. Es gibt unterschiedliche Rechtslagen, je nachdem ob Sie vor 1955 oder ab 1955 auf die Welt gekommen sind.
Regelung für Menschen, die bis 31.12.1954 geboren wurden
Frühestes Antrittsalter:
Das Regelpensionsalter beträgt für Männer 65 Jahre und für Frauen 60 Jahre.
Erforderliche Versicherungszeiten:
Sie können in Alterspension gehen, wenn Sie zu Pensionsstichtag mindestens folgende Versicherungszeiten erworben haben:
180 Beitragsmonate (15 Jahre) der Pflichtversicherung oder freiwilligen Versicherung oder
300 Versicherungsmonate (25 Jahre, dazu zählen zum Beispiel auch Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bekommen haben) oder
180 Versicherungsmonate (15 Jahre) in den letzten 360 Kalendermonaten (30 Jahre)
Pensionsberechnung:
Im Altrecht wird eine Vergleichsberechnung gemacht:
Zunächst wird eine Pension gemäß dem Recht, das seit 1.1.2004 gilt, gebildet.
Anschließend wird eine zweite Pension gemäß dem Recht, das bis 31.12.2013 gegolten hat, gebildet und mit der ersten verglichen.
Da die Rechtslage seit 2004 wegen der langen Durchrechnung (Ausdehnung auf 40 Jahre) viel ungünstiger als die Rechtslage 2003 ist, ist ein Verlustdeckel vorgesehen.
Der Verlustdeckel beträgt im Jahr 2017 8,25 % und wird bis 2024 auf 10 % steigen.
Das heißt, die Pension darf nach der Vergleichsberechnung nicht geringer ausfallen als 91,75 % der Pension, die nach der Rechtslage vom 31.12.2003 berechnet wurde.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... nsion.html
FAKT: keine Altersarmut wie in Deutschland
Viele Grüße
Anja