Renten in Österreich

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Anja12
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Renten in Österreich

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mo 18. Sep 2017, 10:28

Hallo,

über dieses Thema wird viel diskutiert. Die Österreicher belächeln bereits die Deutschen, weil
wir das System Rente teilprivatisiert haben (3-Säulen Modell) Österreich ging 2005 den besseren Weg
und haben die Rente nicht teilprivatisiert, sondern haben es auf alle ausgeweitet. Der Erfolg ist bekannt.
Leider sind die derzeitigen Regierungsparteien nicht zu einer Umkehr bereit.

Nachstehend ein paar Berechnungen aus Österreich:

Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension für Menschen, die vor dem 1. Jänner 1964 geboren sind.
Wenn Sie vor dem 1. Jänner 1964 geboren sind, können Sie bei Gesundheitsproblemen in Invaliditätspension (ArbeiterInnen) bzw. Berufsunfähigkeitspension (Angestellte) gehen. Dafür brauchen Sie bestimmte Versicherungszeiten. Nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit genügt das Bestehen der Versicherung.
Vor dem 27. Lebensjahr genügen 6 Versicherungsmonate. Danach müssen mindestens 5 Versicherungsjahre in den letzten 10 Jahren, oder im ganzen Leben 15 Beitragsjahre vorhanden sein. Nach dem 50. Lebensjahr muss pro Lebensmonat ein Monat Versicherungszeit dazukommen.
ArbeiterInnen & Angestellte
Waren Sie als ArbeiterIn in den letzten 15 Jahren mindestens 7,5 Jahre in einem erlernten oder angelernten Lehrberuf oder als Angestellte/r tätig, so dürfen Sie nur auf eine ähnliche Tätigkeit in diesem Berufsfeld verwiesen werden (Berufsschutz). Liegen seit Ende der Ausbildung weniger als 15 Versicherungsjahre, muss die qualifizierte Tätigkeit zumindest in der Hälfte der Versicherungsmonate, zumindest jedoch ein Jahr lang ausgeübt worden sein.
Wenn Sie nicht überwiegend in einem Lehrberuf tätig waren (HilfsarbeiterIn), können Sie auf alle Tätigkeiten verweisen werden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt angeboten werden.
Tätigkeitsschutz für ältere ArbeitnehmerInnen
Versicherte sind invalid bzw. berufsunfähig, wenn sie das 59. Lebensjahr vollendet haben und aus Gesundheitsgründen der Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, die sie in den letzten 15 Jahren vor dem Pensionsstichtag mindestens durch 120 Monate ausgeübt haben. Dabei sind zumutbare Änderungen dieser Tätigkeit zu berücksichtigen.
Das für die Prüfung des Tätigkeitsschutzes maßgebliche Alter von 59 Lebensjahren gilt für Stichtage im Jahr 2015 und 2016 und wird danach wie folgt angehoben.
Stichtage in den Jahren
Alter für Prüfung des Tätigkeitsschutzes
2015 & 2016
59. Lebensjahr
ab 2017
60. Lebensjahr
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... kheit.html

Mindestpension (=Ausgleichszulage)
Wenn nur eine sehr niedrige Pension bezogen wird, kommt zusätzlich eine Ausgleichszulage dazu. Diese wird oft als „Mindestpension“ bezeichnet.
Sie bekommen die Ausgleichszulage, wenn Sie im Inland leben und Ihr monatliches Einkommen als AlleinstehendeR weniger als 889,84 € und als Ehepaar weniger als 1.334,17 € beträgt (Stand 2017). 
„Ausgleichszulage Plus“:
Ab 2017 erhalten Sie eine Ausgleichszulage in Höhe von 1.000 €, wenn Sie mindestens 30 Beitragsjahre in der Pensionsversicherung erworben haben. Ob Sie Anspruch auf die erhöhte Ausgleichszulage haben, kann Ihnen die Pensionsversicherungsanstalt sagen.
https://www.arbeiterkammer.at/beratung/ ... nsion.html

Die Ausgleichszulage soll jeder/jedem Pensionsbezieher/in - mit rechtmäßigem, gewöhnlichem Aufenthalt im Inland - unter Bedachtnahme auf die jeweiligen Familien- und Einkommensverhältnisse ein Mindesteinkommen sichern. Eine gesetzliche "Mindestpension" gibt es in Österreich nicht!

Wenn das Gesamteinkommen (Bruttopension, sonstige Nettoeinkünfte und eventuelle Unterhaltsansprüche) einen bestimmten Betrag - den so genannten Richtsatz - nicht erreicht, gebührt über Antrag die Differenz als Ausgleichszulage.



Alleinstehende Pensionsbezieher/innen*),
Witwen(Witwer), hinterbliebene eingetragene Partner/innen
EUR 889,84
http://www.pensionsversicherung.at/port ... de=content

Viele Grüße

Anja

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