Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

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Blacky
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Blacky » So 17. Apr 2016, 13:59

Bla bla bla

Wir werden doch hier verhohnepiepelt.....

Für jeden Scheiß ist Geld da, nur für uns nicht. :kack: :kack: :kack: :kack: :kack:
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 17. Apr 2016, 14:26

Hallo Blacky,

ich kann deine Verärgerung sehr gut verstehen.
Vorschlag für weiteres vorgehen?

Gruß
Anja

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Di 31. Mai 2016, 08:43

vielen Dank für Ihr Schreiben an den SPD-Parteivorsitzenden Sigmar Gabriel.


Sicherlich haben Sie Verständnis dafür, dass der SPD-Parteivorsitzende, Herr
Sigmar Gabriel, nicht alle an ihn gerichteten Zuschriften persönlich beantworten kann.

Er hat mich gebeten auf Ihre Nachricht zu antworten.



Wie Sie sicherlich mitbekommen haben, wird Andrea Nahles noch dieses Jahr
ein Gesamtkonzept zur Reform der Rente erarbeiten und vorstellen.


Insbesondere derzeit benachteiligte Menschen sollen in der Reform bedacht werden.
und erhebliche Verbesserungen bekommen.



Die Lebensleistungsrente ist bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben
und wird ein Teil der Reform sein um Altersarmut zu verhindern.


Ansonsten ist es müßig derzeit über Detailfragen zu diskutieren. Ich habe
großes Vertrauen in das von Andrea Nahles geführte Ministerium
und warte gespannt auf den Reformvorschlag.


Wenn dieser im Herbst vorliegt, gilt es darüber zu streiten und für
soziale Gerechtigkeit gegen die Union einzutreten.



Mit freundlichen Grüßen aus dem Willy-Brandt-Haus

Achim Schreier
SPD-Parteivorstand


Viele Grüße
Anja

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 1. Jun 2016, 07:55

Herr Kauder "antwortet" bzw. lässt antworten

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2016 an Herrn Volker
Kauder MdB, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Herr Kauder hat mich als zuständigen arbeits- und sozialpolitischen Sprecher
der Fraktion gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail sprechen Sie die schwierige Situation von erwerbsgeminderten
Menschen an. Sie kritisieren das Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern,
eine zu niedrige Rentenanpassung im Jahr 2015, und, dass
Menschen, die bereits zwischen 2001 und Juni 2014 eine
Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht von den Gesetzesregelungen,
die für neue Erwerbsminderungsrenten ab dem 1. Juli 2014 gelten, profitieren.
Ihre Einschätzung, dass die Erwerbsminderung ein hohes Armutsrisiko birgt,
teile ich grundsätzlich. Es war und bleibt Ziel der CDU/CSU, die Situation der
Erwerbsminderungsrentner zu verbessern und ihnen eine sichere Versorgung
zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Zurechnungszeit bei
der Erwerbsminderungsrente bereits im Rahmen des Rentenpaktes verbessert.
Zudem wollen wir zur Vermeidung von Erwerbsminderung den Gedanken der
Prävention sowie der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz stärken.

Sie äußern Ihren Unmut darüber, dass die verbesserten Regelungen nur für
Neurentner gelten. Bestandsrentner müssen weiterhin Abschläge in Kauf
nehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich dies absolut nachvollziehen
kann. Letztlich ist es auch unser Wunsch, dass möglichst viele Menschen von
den verbesserten Regelungen profitieren. Es darf jedoch nicht außer Acht
gelassen werden, dass allein die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für

Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben in Höhe von
voraussichtlich 2,1 Milliarden Euro hervorbringt. Für eine Ausweitung der
Regelung auf Bestandsrentner sehe ich derzeit leider keine Möglichkeit der
Finanzierung.
Wir werden aber gleichwohl darüber mit dem Koalitionspartner
beraten. Konkrete Maßnahmen kann ich somit nicht in Aussicht stellen.
Sollte es dazu kommen, dass Menschen von ihrer Rente und sonstigen
Einkünften nicht leben können, wird durch die Grundsicherung im Alter bzw.
bei Erwerbsminderung der notwendige Lebensunterhalt garantiert.

Soweit Sie die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ansprechen, so ging
es bei der Änderung auch um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit, weil
Geringqualifizierte auch nach der damaligen Rentenpraxis hier schon keinen
Schutz hatten. Es scheint mir kaum möglich, diesen Reformschritt zurück zu
drehen. Aber wir nehmen das Thema Berufsunfähigkeit stärker in den Blick
und prüfen, ob sich hier der Verweis auf Privatvorsorge bewährt hat.

Wie Sie richtig bemerkt haben, fiel die Rentenanpassung 2015 aufgrund eines
statistischen Einmaleffekts niedriger aus als ohne diesen Effekt. Hintergrund
ist die Umsetzung der Revision der Beschäftigungsstatistik zum September
2014 aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union (EU). Verschiedene
Personengruppen werden nun zusätzlich als sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte erfasst. Dabei handelt es sich insbesondere um behinderte
Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
sowie um Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches
Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Um die Rentnerinnen und Rentner zeitnah an der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, wird bei der
Rentenanpassung auf die Löhne gemäß den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR) zurückgegriffen, die zum Zeitpunkt der
Rentenanpassung für das Vorjahr vorliegen. Bei der Rentenanpassung 2015
kam also die Entwicklung der Löhne gemäß VGR von 2013 auf 2014 zur
Anwendung.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung berechnet sich aus
der Veränderung der VGR-Löhne des Vorjahres (2014 gegenüber 2013) und der
relativen Abweichung zwischen der Lohnentwicklung gemäß VGR und der
beitragspflichtigen Lohnentwicklung für das vorvergangene Jahr (jeweils 2013
gegenüber 2012). Sofern sich die Entwicklung der VGR-Löhne von der
Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne unterscheidet, wird dies ein Jahr
später nachvollzogen.Die Anzahl der statistisch ausgewiesenen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten fällt dadurch nun höher aus. Die zusätzlich erfassten Personen
beziehen unterdurchschnittliche Entgelte. In der Folge fallen die
durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den VGR
durch die Revision geringer aus.

Nach geltendem Recht muss bei der Berechnung der Rentenanpassung auf die
Werte Bezug genommen werden, die bei der Rentenanpassung des Vorjahrs
verwendet wurden. Daher wurde für die Rentenanpassung 2015 bei den VGRLöhnen
der neue Wert für das Jahr 2014 (nach der Revision) auf den alten Wert
für das Jahr 2013 (vor der Revision) bezogen. Dadurch fällt die
Rentenanpassung 2015 revisionsbedingt mit rd. 1,6 % um rund einen
Prozentpunkt niedriger aus als zuletzt auf Basis von Werten vor Revision
erwartet.
Die revisionsbedingt „zu niedrige" VGR-Lohnentwicklung (von 2013 nach
2014) wird bei der Rentenanpassung 2016 in Relation zur dann vorliegenden
Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne (ebenfalls von 2013 nach 2014)
gesetzt. Da die Revision der Beschäftigtenstatistik keinen Einfluss auf die
beitragspflichtigen Löhne hat, bewirkt der Quotient aus VGRLohnentwicklung
zu beitragspflichtiger Lohnentwicklung in der
Anpassungsformel dann eine zusätzliche Steigerung der Rentenanpassung
2016 in Höhe von rund einem Prozentpunkt. Der revisionsbedingt dämpfende
Effekt auf die Rentenanpassung im Jahr 2015 wird also bei der
Rentenanpassung 2016 - quasi „automatisch" - wieder ausgeglichen.

Sehr geehrte Fr. P. ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen
behilflich gewesen zu sein, auch wenn nicht alle Aussagen auf Ihr Verständnis
stoßen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling MdB
Vorsitzender der Arbeitsgruppe
Arbeit und Soziales

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 1. Jun 2016, 07:55

Herr Kauder "antwortet" bzw. lässt antworten

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2016 an Herrn Volker
Kauder MdB, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Herr Kauder hat mich als zuständigen arbeits- und sozialpolitischen Sprecher
der Fraktion gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail sprechen Sie die schwierige Situation von erwerbsgeminderten
Menschen an. Sie kritisieren das Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern,
eine zu niedrige Rentenanpassung im Jahr 2015, und, dass
Menschen, die bereits zwischen 2001 und Juni 2014 eine
Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht von den Gesetzesregelungen,
die für neue Erwerbsminderungsrenten ab dem 1. Juli 2014 gelten, profitieren.
Ihre Einschätzung, dass die Erwerbsminderung ein hohes Armutsrisiko birgt,
teile ich grundsätzlich. Es war und bleibt Ziel der CDU/CSU, die Situation der
Erwerbsminderungsrentner zu verbessern und ihnen eine sichere Versorgung
zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Zurechnungszeit bei
der Erwerbsminderungsrente bereits im Rahmen des Rentenpaktes verbessert.
Zudem wollen wir zur Vermeidung von Erwerbsminderung den Gedanken der
Prävention sowie der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz stärken.

Sie äußern Ihren Unmut darüber, dass die verbesserten Regelungen nur für
Neurentner gelten. Bestandsrentner müssen weiterhin Abschläge in Kauf
nehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich dies absolut nachvollziehen
kann. Letztlich ist es auch unser Wunsch, dass möglichst viele Menschen von
den verbesserten Regelungen profitieren. Es darf jedoch nicht außer Acht
gelassen werden, dass allein die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für

Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben in Höhe von
voraussichtlich 2,1 Milliarden Euro hervorbringt. Für eine Ausweitung der
Regelung auf Bestandsrentner sehe ich derzeit leider keine Möglichkeit der
Finanzierung.
Wir werden aber gleichwohl darüber mit dem Koalitionspartner
beraten. Konkrete Maßnahmen kann ich somit nicht in Aussicht stellen.
Sollte es dazu kommen, dass Menschen von ihrer Rente und sonstigen
Einkünften nicht leben können, wird durch die Grundsicherung im Alter bzw.
bei Erwerbsminderung der notwendige Lebensunterhalt garantiert.

Soweit Sie die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ansprechen, so ging
es bei der Änderung auch um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit, weil
Geringqualifizierte auch nach der damaligen Rentenpraxis hier schon keinen
Schutz hatten. Es scheint mir kaum möglich, diesen Reformschritt zurück zu
drehen. Aber wir nehmen das Thema Berufsunfähigkeit stärker in den Blick
und prüfen, ob sich hier der Verweis auf Privatvorsorge bewährt hat.

Wie Sie richtig bemerkt haben, fiel die Rentenanpassung 2015 aufgrund eines
statistischen Einmaleffekts niedriger aus als ohne diesen Effekt. Hintergrund
ist die Umsetzung der Revision der Beschäftigungsstatistik zum September
2014 aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union (EU). Verschiedene
Personengruppen werden nun zusätzlich als sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte erfasst. Dabei handelt es sich insbesondere um behinderte
Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
sowie um Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches
Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Um die Rentnerinnen und Rentner zeitnah an der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, wird bei der
Rentenanpassung auf die Löhne gemäß den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR) zurückgegriffen, die zum Zeitpunkt der
Rentenanpassung für das Vorjahr vorliegen. Bei der Rentenanpassung 2015
kam also die Entwicklung der Löhne gemäß VGR von 2013 auf 2014 zur
Anwendung.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung berechnet sich aus
der Veränderung der VGR-Löhne des Vorjahres (2014 gegenüber 2013) und der
relativen Abweichung zwischen der Lohnentwicklung gemäß VGR und der
beitragspflichtigen Lohnentwicklung für das vorvergangene Jahr (jeweils 2013
gegenüber 2012). Sofern sich die Entwicklung der VGR-Löhne von der
Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne unterscheidet, wird dies ein Jahr
später nachvollzogen.Die Anzahl der statistisch ausgewiesenen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten fällt dadurch nun höher aus. Die zusätzlich erfassten Personen
beziehen unterdurchschnittliche Entgelte. In der Folge fallen die
durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den VGR
durch die Revision geringer aus.

Nach geltendem Recht muss bei der Berechnung der Rentenanpassung auf die
Werte Bezug genommen werden, die bei der Rentenanpassung des Vorjahrs
verwendet wurden. Daher wurde für die Rentenanpassung 2015 bei den VGRLöhnen
der neue Wert für das Jahr 2014 (nach der Revision) auf den alten Wert
für das Jahr 2013 (vor der Revision) bezogen. Dadurch fällt die
Rentenanpassung 2015 revisionsbedingt mit rd. 1,6 % um rund einen
Prozentpunkt niedriger aus als zuletzt auf Basis von Werten vor Revision
erwartet.
Die revisionsbedingt „zu niedrige" VGR-Lohnentwicklung (von 2013 nach
2014) wird bei der Rentenanpassung 2016 in Relation zur dann vorliegenden
Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne (ebenfalls von 2013 nach 2014)
gesetzt. Da die Revision der Beschäftigtenstatistik keinen Einfluss auf die
beitragspflichtigen Löhne hat, bewirkt der Quotient aus VGRLohnentwicklung
zu beitragspflichtiger Lohnentwicklung in der
Anpassungsformel dann eine zusätzliche Steigerung der Rentenanpassung
2016 in Höhe von rund einem Prozentpunkt. Der revisionsbedingt dämpfende
Effekt auf die Rentenanpassung im Jahr 2015 wird also bei der
Rentenanpassung 2016 - quasi „automatisch" - wieder ausgeglichen.

Sehr geehrte Fr. P. ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen
behilflich gewesen zu sein, auch wenn nicht alle Aussagen auf Ihr Verständnis
stoßen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Karl Schiewerling MdB
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Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 1. Jun 2016, 07:56

Herr Kauder "antwortet" bzw. lässt antworten

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 14. März 2016 an Herrn Volker
Kauder MdB, Vorsitzender der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Herr Kauder hat mich als zuständigen arbeits- und sozialpolitischen Sprecher
der Fraktion gebeten, Ihnen zu antworten.

In Ihrer E-Mail sprechen Sie die schwierige Situation von erwerbsgeminderten
Menschen an. Sie kritisieren das Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrentnern,
eine zu niedrige Rentenanpassung im Jahr 2015, und, dass
Menschen, die bereits zwischen 2001 und Juni 2014 eine
Erwerbsminderungsrente erhalten haben, nicht von den Gesetzesregelungen,
die für neue Erwerbsminderungsrenten ab dem 1. Juli 2014 gelten, profitieren.
Ihre Einschätzung, dass die Erwerbsminderung ein hohes Armutsrisiko birgt,
teile ich grundsätzlich. Es war und bleibt Ziel der CDU/CSU, die Situation der
Erwerbsminderungsrentner zu verbessern und ihnen eine sichere Versorgung
zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Zurechnungszeit bei
der Erwerbsminderungsrente bereits im Rahmen des Rentenpaktes verbessert.
Zudem wollen wir zur Vermeidung von Erwerbsminderung den Gedanken der
Prävention sowie der Gesundheitsvorsorge am Arbeitsplatz stärken.

Sie äußern Ihren Unmut darüber, dass die verbesserten Regelungen nur für
Neurentner gelten. Bestandsrentner müssen weiterhin Abschläge in Kauf
nehmen. Ich kann Ihnen versichern, dass ich dies absolut nachvollziehen
kann. Letztlich ist es auch unser Wunsch, dass möglichst viele Menschen von
den verbesserten Regelungen profitieren. Es darf jedoch nicht außer Acht
gelassen werden, dass allein die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für

Rentenzugänge ab 1. Juli 2014 bis zum Jahr 2030 Mehrausgaben in Höhe von
voraussichtlich 2,1 Milliarden Euro hervorbringt. Für eine Ausweitung der
Regelung auf Bestandsrentner sehe ich derzeit leider keine Möglichkeit der
Finanzierung.
Wir werden aber gleichwohl darüber mit dem Koalitionspartner
beraten. Konkrete Maßnahmen kann ich somit nicht in Aussicht stellen.
Sollte es dazu kommen, dass Menschen von ihrer Rente und sonstigen
Einkünften nicht leben können, wird durch die Grundsicherung im Alter bzw.
bei Erwerbsminderung der notwendige Lebensunterhalt garantiert.

Soweit Sie die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ansprechen, so ging
es bei der Änderung auch um die Beseitigung einer Ungerechtigkeit, weil
Geringqualifizierte auch nach der damaligen Rentenpraxis hier schon keinen
Schutz hatten. Es scheint mir kaum möglich, diesen Reformschritt zurück zu
drehen. Aber wir nehmen das Thema Berufsunfähigkeit stärker in den Blick
und prüfen, ob sich hier der Verweis auf Privatvorsorge bewährt hat.

Wie Sie richtig bemerkt haben, fiel die Rentenanpassung 2015 aufgrund eines
statistischen Einmaleffekts niedriger aus als ohne diesen Effekt. Hintergrund
ist die Umsetzung der Revision der Beschäftigungsstatistik zum September
2014 aufgrund von Vorgaben der Europäischen Union (EU). Verschiedene
Personengruppen werden nun zusätzlich als sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte erfasst. Dabei handelt es sich insbesondere um behinderte
Menschen in anerkannten Werkstätten oder gleichartigen Einrichtungen
sowie um Personen, die ein freiwilliges soziales, ein freiwilliges ökologisches
Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.

Um die Rentnerinnen und Rentner zeitnah an der allgemeinen
wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben zu lassen, wird bei der
Rentenanpassung auf die Löhne gemäß den Volkswirtschaftlichen
Gesamtrechnungen (VGR) zurückgegriffen, die zum Zeitpunkt der
Rentenanpassung für das Vorjahr vorliegen. Bei der Rentenanpassung 2015
kam also die Entwicklung der Löhne gemäß VGR von 2013 auf 2014 zur
Anwendung.

Die für die Rentenanpassung relevante Lohnentwicklung berechnet sich aus
der Veränderung der VGR-Löhne des Vorjahres (2014 gegenüber 2013) und der
relativen Abweichung zwischen der Lohnentwicklung gemäß VGR und der
beitragspflichtigen Lohnentwicklung für das vorvergangene Jahr (jeweils 2013
gegenüber 2012). Sofern sich die Entwicklung der VGR-Löhne von der
Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne unterscheidet, wird dies ein Jahr
später nachvollzogen.Die Anzahl der statistisch ausgewiesenen sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten fällt dadurch nun höher aus. Die zusätzlich erfassten Personen
beziehen unterdurchschnittliche Entgelte. In der Folge fallen die
durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer in den VGR
durch die Revision geringer aus.

Nach geltendem Recht muss bei der Berechnung der Rentenanpassung auf die
Werte Bezug genommen werden, die bei der Rentenanpassung des Vorjahrs
verwendet wurden. Daher wurde für die Rentenanpassung 2015 bei den VGRLöhnen
der neue Wert für das Jahr 2014 (nach der Revision) auf den alten Wert
für das Jahr 2013 (vor der Revision) bezogen. Dadurch fällt die
Rentenanpassung 2015 revisionsbedingt mit rd. 1,6 % um rund einen
Prozentpunkt niedriger aus als zuletzt auf Basis von Werten vor Revision
erwartet.
Die revisionsbedingt „zu niedrige" VGR-Lohnentwicklung (von 2013 nach
2014) wird bei der Rentenanpassung 2016 in Relation zur dann vorliegenden
Entwicklung der beitragspflichtigen Löhne (ebenfalls von 2013 nach 2014)
gesetzt. Da die Revision der Beschäftigtenstatistik keinen Einfluss auf die
beitragspflichtigen Löhne hat, bewirkt der Quotient aus VGRLohnentwicklung
zu beitragspflichtiger Lohnentwicklung in der
Anpassungsformel dann eine zusätzliche Steigerung der Rentenanpassung
2016 in Höhe von rund einem Prozentpunkt. Der revisionsbedingt dämpfende
Effekt auf die Rentenanpassung im Jahr 2015 wird also bei der
Rentenanpassung 2016 - quasi „automatisch" - wieder ausgeglichen.

Sehr geehrte Fr. P. ich hoffe, Ihnen mit meinen Informationen
behilflich gewesen zu sein, auch wenn nicht alle Aussagen auf Ihr Verständnis
stoßen werden.

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Fazit: für die "Erwerbsgeminderten" ist kein Geld vorhanden
Viele Grüße
Anja

Schnecke123
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Schnecke123 » Do 2. Jun 2016, 07:56

Anja12 hat geschrieben:Herr Kauder "antwortet" bzw. lässt antworten

Aber wir nehmen das Thema Berufsunfähigkeit stärker in den Blick
und prüfen, ob sich hier der Verweis auf Privatvorsorge bewährt hat.
Bild

Der ist gut! Da fehlt nur noch der Hinweis, gleichgzeitig dringendst eine RS-Versicherung abzuschließen, um im Bedarfs- und
Versicherungsfall überhaupt eine Chance auf Zahlung zu haben.
Gruß
Schnecke

timilu
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von timilu » Do 2. Jun 2016, 12:54

Ja das ist echt witzig :Veraergert: ich war denen schon vor etlichen Jahren zu krank, als das mich irgendjemand im Kreis der Versicherten aufgenommen hätte :schimpfen: und da soll man sich privat absichern - eine Frechheit.
Viele Grüße, timilu

Vrori
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Vrori » Do 2. Jun 2016, 14:06

Hallo

und wenn du das an einen dieser Politiker schicken würdest...dann käme als Antwort, dass es sich bei dir um einen "bedauerlichen Einzelfall" handeln würde..anstatt dann aber konkret auf dein Problem einzugehen, würden sie natürlich Beispiele vorrechnen, wo es "keine Vorerkrankungen" gegeben hat.

ist doch immer dasselbe..
LG
Vrori

ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mo 6. Jun 2016, 08:25

Hallo,

es gibt 2 unerfreuliche Nachrichten zu dem Thema Rentenabschlag bei Erwerbsminderung.
Der erste Vorschlag von der SPD und der zweite Vorschlag von den GRÜNEN.


SPD-Parteikonvent vom 5.6.2016
Dem SPD-Parteikonvent in Berlin liegt ein Antrag der SPD-Arbeitsgemeinschaft 60 plus vor: Reform der Renten wegen Erwerbsminderung vollenden.

"Mit der um zwei Jahre verlängerten Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr und der sog.„Günstigerprufung“ fur die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung hat die SPD bereits wichtige Verbesserungen beim Schutz vor Erwerbsminderung durchsetzen können. Diese Leistungsverbesserung war notwendig, weil die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur das Altersrisiko absichern soll, sondern auch bei voller Erwerbsminderung eine Lohnersatzfunktion wahrzunehmen hat. Doch mit der Einführung von „versicherungsmathematischen Abschlägen“von
bis zu 10,8 Prozent bei einem Bezug der Erwerbsminderungsrente vor
Vollendung des 63. Lebensjahres wurde die Lohnersatzfunktion dieser Rente massiv beeinträchtigt.

Trotz verlängerter Zurechnungszeit liegt die durchschnittliche Auszahlung einer vollen Erwerbsminderungsrente immer noch spürbar unter der der Altersrenten. Die im Jahr 2000 eingeführten Abschläge bei einer eintretenden Erwerbsminderung sind im System jedoch nicht zu rechtfertigen, da die Erwerbsgeminderten über keine individuelle Wahlmöglichkeit hinsichtlich ihrer gesundheitlichen Einschränkungen und der daran anknüpfenden Rente verfügen.

Weil sich viele Erwerbsgeminderte eine Erwerbsminderungsrente auf dem heutigen Niveau jedoch buchstäblich nicht leisten können, wird oftmals –trotz eindeutiger Diagnosen - auf Kosten der eigenen Gesundheit weitergearbeitet. Um diese problematischen Entwicklungen einzudämmen, sind Renten wegen voller Erwerbsminderung künftig in jedem Falle wieder ohne Abschläge zu gewähren.

Wenn dieser Antrag durchkommt, würde die SPD es schaffen, eine weitere Gruppe von Erwerbsgeminderten zu installieren anstatt vollständig die Rentenabschläge bei allen zu fordern. 1,5 Milliarden sind für die Erwerbsgeminderten nicht vorhanden, aber die Mütterrente in Höhe von jährlich ca. 7 Milliarden wird aus dem Rententopf bezahlt, obwohl sie aus Steuergeldern finanziert werden müsste.
http://www.altersdiskriminierung.de/the ... hp?id=7459

GRÜNE-Rentenkonzept vom 3.6.16
Erwerbsminderungsrenten:
Nach unserer Auffassung sind die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten
systemwidrig, sollen Abschläge doch einen freiwilligen vorzeitiger
Renteneintritt unaktrativ machen.
Eben solch eine freiwillige Entscheidung gibt es eben nicht.
Daher wollen wir die Abschläge bei Erwerbsminderungsrenten abschaffen,
sofern rein gesundheitliche Gründe für deren Inanspruchnahme vorliegen.

https://www.gruene.de/ueber-uns/2016/gr ... ente-hero1


Viele Grüße
Anja

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