Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

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agnes
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von agnes » Fr 26. Feb 2016, 14:57

Nicht wirklich :Hilfe:

Gut, dass man dies endlich einmal schriftlich erläutert bekommen hat, was einem seit Jahren bereits bekannt ist und auf das man sich auch bezog :cool:

Da fällt mir nichts mehr zu ein ... armes Deutschland, die ihre EM-Rentner als durchwesg Analphabeten hinstellt :amen: agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

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Doppeloma
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Fr 26. Feb 2016, 14:58

Hallo Anja, :smile:

dafür hat man ja nun auch nicht lange gebraucht, das ewig alte "Geseier" zu wiederholen ...
Passiert das leider doch, hilft in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente, das vorher erzielte Einkommen zu ersetzen.
ALLE EM-Rentner mögen sich doch bitte mal melden, denen mit dem EM-Rentenbetrag auch nur annähernd "das vorher erzielte Einkommen ersetzt wurde" ... :confused: :confused: :confused:
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wurden Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Rentenpaket gesorgt.
Das wussten wir auch VORHER schon, dass man wegen Krankheit und/ oder Unfall die Erwerbssituation nicht mehr ändern kann, wir wollten doch WISSEN warum man dafür auch noch durch die Abschläge zusätzlich BESTRAFT wird und das auch noch für den Rest des Lebens ... dazu wurde im "Rentenpaket" eben überhaupt NICHTS "verbessert" ... , darauf wird in dieser Antwort auch GAR NICHT eingegangen ... :Verwirrt: :Hilfe:
So wurde die Zurechnungszeit ab dem 1. Juli 2014 um zwei Jahre vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt danach aktuell eine Rente, als hätte er bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet.
Außerdem ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente der bisherige Verdienst entscheidend. Er wird im Durchschnitt für die Zurechnungszeit zugrunde gelegt. Auch hier sind die Regeln seit Juli 2014 spürbar verbessert worden. Seither wird geprüft, ob die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung möglicherweise den durchschnittlichen Verdienst negativ beeinflussen – etwa weil bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren.
Wie "schön", auch das ist uns nicht neu, was haben die EM-Bestandsrentner davon :confused: , dass man ab dem 01.07.2014 (nur für NEUE Berentungen) etwas "günstiger" rechnen wird = ÜBERHAUPT NICHTS und diese neue Berechnung ist auch am Ende kein Ausgleich für das "vorher erzielte Einkommen", je weniger trifft das zu, je länger man noch mit unterschiedlichen Einkünften arbeiten konnte (oder trotz Krankheit gearbeitet hat), da ergeben sich ja nicht mehr viele "Zurechnungszeiten". :Gruebeln:

Ist doch wieder das übliche "Gelaber" :Laber: :Laber: :Laber: , ich habe (leider) NICHTS anderes erwartet und der Hinweis auf das "Laberheftchen" war auch überflüssig, dafür ist Geld übrig bei der DRV, das sollten sie lieber den EM-Rentnern geben ... :Wut: :schimpfen:
Was da drin steht (zu den Bespielfällen) sind auch nur "nette Märchen", wenn man mit den genau gleichen Problemen real die EM-Rente beantragt, dann wird man erst mal genüsslich mehrfach bis zum Gericht "durch die Gutachter-Mangel" gedreht und stellt oft genug schnell fest, wie groß die Löcher doch sein können im "Netz für alle Fälle" ... :Verwirrt: :Hilfe: :kotzen:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Fee59
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Fr 26. Feb 2016, 15:18

Hallo,

bei einer solchen Antwort könnte ich nur noch :ic_down: :kotzen: :schlecht:

Aber was kann man schon anderes erwarten von einer Frau Merkel, die bisher nur rumgemurkselt und nichts anderes als Murks hingekriegt hat? :ic_down:

Enttäuschte und Mega-WÜTENDE Grüße :schimpfen:
Fee

P.S.: dass Parteien, die einzelne Bevölkerungsschichten im Regen stehen lassen und gegeneinander ausspielen nicht wählbar sind, ist ja wohl klar.
Interessant nur, dass Sigmar Gabriel nun scheinbar auf den Zug mit der Erwerbsminderungsrente aufspringt: "Geringe Renten müssen aufgestockt werden"
Aber auch bei solchen Versprechen wissen wir ja:
Nach der Wahl ist vor der Wahl.
Und ... was schert mich mein Geschwätz von gestern?

Es wird vermutlich letztendlich darauf hinauslaufen, dass - allein schon aus Protest - viele Wähler extreme Parteien wählen werden. Zwar kommen wir damit vom Regen in die Traufe - aber .... welche Partei ist denn zurzeit überhaupt noch wählbar?
Und
Welche Partei ist bereit, ihre Wahlversprechen zu halten und HÄLT sie dann auch tatsächlich?
Bereit sind sie -zumindest scheinbar- alle ... aber ... dann kommt eben immer irgend etwas dazwischen .... :pfeif:
Diese Bürger-Vera***e kennen wir ja zur Genüge! :Wut: :schimpfen:

Da hat man jahrzehntelang geackert und wofür?
Die Politiker nehmen uns doch alle nicht mehr ernst.
Wir sind nur noch dazu da, für ihre übermäßig hohen Bezüge zu sorgen! :kotzen:

Demokratie und Gleichberechtigung in Deutschland?
Die gibt es schon lange nicht mehr. :Ohnmacht:
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 26. Feb 2016, 16:06

Hallo liebe Mitstreiter,

Wahltag ist Zahltag.

Wir haben derzeit die Chance in Baden-Württemberg und 2 weitere Bundesländer
am 13.3.2016

Zu der Aussage von Gabriel:

Das sind nur wieder falsche Versprechungen. Den wird es bis 2017 sowieso nicht
mehr geben.

In BW bekommen sie die 1. Wahlschlappe dazu.

Gruß
Anja

jupiter99
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Sa 27. Feb 2016, 11:08

Hallo zusammen,
ich hätte meine Grossmutter verwettet, dass die Antwort GENAU so ausfällt.
Und ich schwöre, dass ich in meinem Leben niemals mehr eine der christlichen und sozialen Parteien wählen werde.
Im Mittelalter hätten wir uns noch mit Sense, Heugabeln und Beilen wehren können, heute sind wir machtlos gegenüber Ignoranz, Willkür und Arroganz der machtgeilen Herrscher.
Der Teufel soll sie holen.

Gruss jupiter

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Sa 27. Feb 2016, 12:39

Hallo Jupiter,

denke bei der Wahl am 13.3.2016 daran.

Viele Grüße

Anja

jupiter99
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Sa 27. Feb 2016, 15:18

Hallo Anja,
da kannst Du sicher sein, ich lebe in Baden-Württemberg und ich habe meiner Familie erklärt, wo jeder sein Kreuzchen machen muss. :lesen: Wir sind schon 4.

Trotz Wut im Bauch wünsche ich Euch allen ein erholsames Wochenende.

Gruss vom jupiter :jaa:

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 28. Feb 2016, 09:44

Hallo liebe Mitstreiter,

wir haben uns jetzt mit einem Brief
direkt an die Kanzlerin gewandt.

Viele Grüße
Anja

CrohnOhio
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von CrohnOhio » So 28. Feb 2016, 11:41

Und was hilft uns das zitierte neue Gesetz nichts. Ich habe meinen Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch erst nach dem berühmten Datum 1 Juli 2014 gestellt. Natürlich wurde dann der AHB Antrag nach meinen 53 täglichen Intensiv Aufenthalt hergenommen der im Jul 2013 von jemanden gestellt wurde danach war ich immer noch in Krankenhaus und die AHB konnte ich erst Ende August 2013 antreten.
Dort sagte man mir auf meine unverbindliche Anfrage Man sehe noch keinen Bedarf auf Rente da ich ja noch Krankengeldanspruch habe.
Obwohl man mir in der AHB sagte ich kann froh sein das ich noch lebe und außer gut Essen nichts mit mir machte da zu schwach war, wurde ich zwar AU entlassen aber im Abschlussbericht stand für den allgemeinen Arbeitsmarkt über 6 h mit etlichen Einschränkungen später einsatzbereit.
Als das Krankengeld auslief und ich bei der Arbeitsagentur dann Arbeitslosengeld nach Nahtlosigkeit erhielt wurde ich zu besagten Antrag auch Erwerbsminderungsrente aufgefordert und dem wurde ohne Gutachter auch stattgegeben von der DRV und auch schon einmal verlängert.
Aber wie gesagt nahm man natürlich als Eintritt den ersten Tag als ich wegen einer Darm OP ins KH im März 2013 ging.
Es gab aber große Komplikationen.
Ich habe in dieses System auch schon ununterbrochen 38 Jahre eingezahlt und hätte mich über diese 2 Jahre Zurechnung gefreut oder noch besser wir würden alle diese 10,8 % Abschlag nicht hinnehmen müssen.

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » So 28. Feb 2016, 15:22

Hallo,

ist jemand von Euch im Verband Volkssolidarität e.V.
Wenn ja, dann bitte melden.

Leider bekommen nur Mitglieder Auskunft.

Danke

Viele Grüße

Anja

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