Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hey,
717 Stimmen, der Schub von openpedition ist angelaufen!
Ich denke, jeder der die Pedition unterzeichnet hatte bekam nun eine e-mail vonFrau Palkowski. Und das wären 7480 Menschen.
Lieber Gruss jupiter
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Ich denke, jeder der die Pedition unterzeichnet hatte bekam nun eine e-mail vonFrau Palkowski. Und das wären 7480 Menschen.
Lieber Gruss jupiter
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo,
Der Monatsbetrag einer Rente wird nach einer Rentenformel berechnet, die in einem ihrer Rechenschritte die Multiplikation aller in einem Versichertenleben erworbenen Entgeltpunkte mit dem sog. Zugangsfaktor vorsieht.
Der Zugangsfaktor bewirkt, dass die Rente niedriger ausfällt, wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen wird, oder dass sie höher ausfällt, wenn sie erst nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beansprucht wird. Die Höhe des Zugangsfaktors richtet sich demgemäß nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn (im Falle von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten) oder bei seinem Tod (im Falle von Renten wegen Todes).
Bis zum 31. Dezember 2000 betrug der Zugangsfaktor bei Erwerbsunfähigkeitsrente 1,0. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 wurde der Zugangsfaktor gekürzt. Gemäß der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI wird der Zugangsfaktor von 1,0 für jeden Monat, in dem die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, um 0,003 verringert. Bei einem Rentenbeginn vor Vollendung des 60. Lebensjahres bleibt für die Bestimmung des Zugangsfaktors allerdings die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend, d. h. der davor liegende Zeitraum der Renteninanspruchnahme führt nicht zu einer weiteren Kürzung. Die Einschränkung stellt somit sicher, dass auch bei einem Rentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Rentenmonatsbetrag höchstens um 10,8 % gekürzt wird.
Gruß
Anja
Derzeitiger Stand:
+ 1.110 ./. 138
Der Monatsbetrag einer Rente wird nach einer Rentenformel berechnet, die in einem ihrer Rechenschritte die Multiplikation aller in einem Versichertenleben erworbenen Entgeltpunkte mit dem sog. Zugangsfaktor vorsieht.
Der Zugangsfaktor bewirkt, dass die Rente niedriger ausfällt, wenn sie vorzeitig in Anspruch genommen wird, oder dass sie höher ausfällt, wenn sie erst nach Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze beansprucht wird. Die Höhe des Zugangsfaktors richtet sich demgemäß nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn (im Falle von Alters- oder Erwerbsminderungsrenten) oder bei seinem Tod (im Falle von Renten wegen Todes).
Bis zum 31. Dezember 2000 betrug der Zugangsfaktor bei Erwerbsunfähigkeitsrente 1,0. Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vom 20. Dezember 2000 wurde der Zugangsfaktor gekürzt. Gemäß der ab dem 1. Januar 2001 geltenden Fassung des § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB VI wird der Zugangsfaktor von 1,0 für jeden Monat, in dem die Erwerbsminderungsrente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird, um 0,003 verringert. Bei einem Rentenbeginn vor Vollendung des 60. Lebensjahres bleibt für die Bestimmung des Zugangsfaktors allerdings die Vollendung des 60. Lebensjahres maßgebend, d. h. der davor liegende Zeitraum der Renteninanspruchnahme führt nicht zu einer weiteren Kürzung. Die Einschränkung stellt somit sicher, dass auch bei einem Rentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres der Rentenmonatsbetrag höchstens um 10,8 % gekürzt wird.
Gruß
Anja
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo,
und hier zwei weitere Fragen zu den Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente bei direktzu
ungerechtfertigte-abschlaege-bei-erwerbsminderungsrente, eingereicht am 18. Februar.
(- 3 und + 13 bisher)
rentenbasis-vergroessern
Es macht sicherlich Sinn, auch hierfür zu stimmen. Genial wäre doch, wenn innerhalb kürzester Zeit dieselbe Problematik mehrfach angesprochen wird.
LG
Fee
und hier zwei weitere Fragen zu den Abschlägen bei der Erwerbsminderungsrente bei direktzu
ungerechtfertigte-abschlaege-bei-erwerbsminderungsrente, eingereicht am 18. Februar.
(- 3 und + 13 bisher)
rentenbasis-vergroessern
Es macht sicherlich Sinn, auch hierfür zu stimmen. Genial wäre doch, wenn innerhalb kürzester Zeit dieselbe Problematik mehrfach angesprochen wird.
LG
Fee
Meine Beiträge basieren auf meinen persönlichen Erfahrungen, sind meine persönliche Meinung und stellen keine Rechtsberatung dar.
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo liebe Unterstützer,
der Seniorenaufstand unterstützt unser Anliegen:
Erwerbsminderungsrenten: Frau Merkel handeln Sie…
Der Aufruf zur Streichung von Abschlägen bei den Erwerbsminderungsrenten verdient kräftige Unterstützung:
Erwerbsminderungsrentner sind besonders krass von der zunehmenden sozialen Kälte betroffen.
Von 1,7 Millionen Menschen, die von dieser Rente leben müssen, beziehen mittlerweile über 500.000 Leistungen zur Grundsicherung! Das ist nahezu jede/jeder Dritte!
Und diese Entwicklung verschärft sich rasant weiter:
Beträgt die durchschnittliche Rente wegen Erwerbsminderung noch 719 €, ist der durchschnittliche Zahlbetrag für neu hinzukommende Erwerbsgeminderte 628 €.
Das sind mittlerweile 13 % weniger als die Durchschnittswerte aller Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und deutlich unter der Grundsicherungsschwelle von 740€.
Daran wird auch ersichtlich, dass die Streichung der Abschläge nur ein erster Schritt sein kann. Grundsätzlich sind die „Reformen“ aus 2001 zu dieser Rentenart wieder rückgängig zu machen! Siehe auch:
http://www.seniorenaufstand.de/abschaff ... ungsbruch/
In unserer Rubrik „Themen“: „Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung“
http://www.seniorenaufstand.de/erwerbsm ... ndeln-sie/
Viele Grüße
Anja
der Seniorenaufstand unterstützt unser Anliegen:
Erwerbsminderungsrenten: Frau Merkel handeln Sie…
Der Aufruf zur Streichung von Abschlägen bei den Erwerbsminderungsrenten verdient kräftige Unterstützung:
Erwerbsminderungsrentner sind besonders krass von der zunehmenden sozialen Kälte betroffen.
Von 1,7 Millionen Menschen, die von dieser Rente leben müssen, beziehen mittlerweile über 500.000 Leistungen zur Grundsicherung! Das ist nahezu jede/jeder Dritte!
Und diese Entwicklung verschärft sich rasant weiter:
Beträgt die durchschnittliche Rente wegen Erwerbsminderung noch 719 €, ist der durchschnittliche Zahlbetrag für neu hinzukommende Erwerbsgeminderte 628 €.
Das sind mittlerweile 13 % weniger als die Durchschnittswerte aller Bezieher von Erwerbsminderungsrenten und deutlich unter der Grundsicherungsschwelle von 740€.
Daran wird auch ersichtlich, dass die Streichung der Abschläge nur ein erster Schritt sein kann. Grundsätzlich sind die „Reformen“ aus 2001 zu dieser Rentenart wieder rückgängig zu machen! Siehe auch:
http://www.seniorenaufstand.de/abschaff ... ungsbruch/
In unserer Rubrik „Themen“: „Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung“
http://www.seniorenaufstand.de/erwerbsm ... ndeln-sie/
Viele Grüße
Anja
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo liebe Unterstützer,
die Abstimmung wurde vorzeitig beendet.
Warum dies erfolgte wurde nicht mitgeteilt.
Folgender Hinweis:
Beitrag auf "Direkt zur Kanzlerin!" mit dem Titel "Erwerbsminderungsrente -die ewige Benachteiligung durch die Sozialpolitik" wurde als Top-Beitrag ausgewählt und bereits zur Beantwortung weitergeleitet!
Abstimmungsergebnis:
1401 Stimmen
+ 1243 ./. 158
Ich bedanke mich für die zahlreiche Unterstützung (auch im Namen von Frau Palkowski)
Sobald eine Antwort eingeht, melde ich mich wieder.
Wünsche Euch allen eine sonnige Woche und alles Gute
Viele Grüße
Anja
die Abstimmung wurde vorzeitig beendet.
Warum dies erfolgte wurde nicht mitgeteilt.
Folgender Hinweis:
Beitrag auf "Direkt zur Kanzlerin!" mit dem Titel "Erwerbsminderungsrente -die ewige Benachteiligung durch die Sozialpolitik" wurde als Top-Beitrag ausgewählt und bereits zur Beantwortung weitergeleitet!
Abstimmungsergebnis:
1401 Stimmen
+ 1243 ./. 158
Ich bedanke mich für die zahlreiche Unterstützung (auch im Namen von Frau Palkowski)
Sobald eine Antwort eingeht, melde ich mich wieder.
Wünsche Euch allen eine sonnige Woche und alles Gute
Viele Grüße
Anja
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo,
meiner Meinung nach ist denen die Frage und die positive Resonanz zu brisant.
Die wollen nicht, dass noch mehr Leute dafür stimmen, denn sonst bekäme das Problem noch größeres Gewicht.
Bitte stimmt nun erst recht für die beiden weiteren Anfragen in Bezug auf die Abschläge zur EMR ab,
damit diese auch auf den ersten Platz kommen.
Es ist imho wichtig, dass das Kanzleramt förmlich mit diesen Fragen bombardiert wird.
Danke und LG
Fee
ungerechtfertigte-abschlaege-bei-erwerbsminderungsrente, eingereicht am 18. Februar.
(- 11 und + 38 bisher => +27 = Platz 96)
rentenbasis-vergroessern, eingereicht am 18. Februar
(-1 + 33 bisher => 32 = Platz 91)
meiner Meinung nach ist denen die Frage und die positive Resonanz zu brisant.
Die wollen nicht, dass noch mehr Leute dafür stimmen, denn sonst bekäme das Problem noch größeres Gewicht.
Bitte stimmt nun erst recht für die beiden weiteren Anfragen in Bezug auf die Abschläge zur EMR ab,
damit diese auch auf den ersten Platz kommen.
Es ist imho wichtig, dass das Kanzleramt förmlich mit diesen Fragen bombardiert wird.
Danke und LG
Fee
ungerechtfertigte-abschlaege-bei-erwerbsminderungsrente, eingereicht am 18. Februar.
(- 11 und + 38 bisher => +27 = Platz 96)
rentenbasis-vergroessern, eingereicht am 18. Februar
(-1 + 33 bisher => 32 = Platz 91)
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo Fee,
bin ganz Deiner Meinung. Habe bei beiden positiv.abgestimmt. Aktuell steht bei heute.de "Lawine der Altersarmut droht."Lawine der Altersarmut" droht
3,4 Millionen Rentner gelten als arm - bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe ist die Armutsquote in den letzten Jahren so stark gestiegen. Auch sind immer mehr ältere Menschen auf Grundsicherung angewiesen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einer "Lawine der Altersarmut".
http://www.zdf.de/armutsbericht-2016-pa ... 98116.html
Mfg
bin ganz Deiner Meinung. Habe bei beiden positiv.abgestimmt. Aktuell steht bei heute.de "Lawine der Altersarmut droht."Lawine der Altersarmut" droht
3,4 Millionen Rentner gelten als arm - bei keiner anderen Bevölkerungsgruppe ist die Armutsquote in den letzten Jahren so stark gestiegen. Auch sind immer mehr ältere Menschen auf Grundsicherung angewiesen. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einer "Lawine der Altersarmut".
http://www.zdf.de/armutsbericht-2016-pa ... 98116.html
Mfg
- Doppeloma
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo Fee,
danke für die beiden zusätzlichen Links und ich fürchte ich habe schon herausgefunden, warum die so "vor sich hin dümpeln", denn dieses Prüffeld (die Zeichen darin) wird so unklar und missverständlich angezeigt, dass wohl Viele nach der ersten Fehlermeldung schon aufgeben überhaupt noch abzustimmen ...
Ist mir schon in der ersten Abstimmung (dein erster Link) passiert und in der 2. kommt auch so ein komischer "Kombibuchstabe", wo man gar nicht weiß was man da überhaupt eingeben soll ... so kann man sich Internet-Abstimmungen auch zurechtbiegen ... ich habe da ehrlich auch keinen Bock mehr drauf ...
Wenn es "zu gut läuft", dann wird es unbegründet herausgenommen / abgebrochen und dann lässt man sich eben für ähnliche Anfragen was "Technisches" einfallen, um "unauffällig" eine bessere Platzierung zu verhindern ... mir kann Keiner erzählen, das sei ein "Versehen" ...
Platz 95 · 470 Leser · 77 Stimmen (-19 / +58) · 5 Kommentare am 25.02. gerade mal 20 Stimmen mehr und immer noch auf 95
Platz 80 · 361 Leser · 51 Stimmen (-1 / +50) · 1 Kommentar
Bei der 2. ging es jetzt doch wieder besser die ist schon auf Platz 80 WOW ... aber da geht es ja eher auch allgemeiner um das gesamte Renten-Niveau und nicht nur um die EM-Renten ... darum wohl auch (bisher) weniger "dagegen" ...
Es ist traurig aber WAHR ... selbst unter den (aktuellen und zukünftigen) Rentnern mangelt es offenbar an Solidarität mit denen die sich das NICHT "aussuchen" können ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
danke für die beiden zusätzlichen Links und ich fürchte ich habe schon herausgefunden, warum die so "vor sich hin dümpeln", denn dieses Prüffeld (die Zeichen darin) wird so unklar und missverständlich angezeigt, dass wohl Viele nach der ersten Fehlermeldung schon aufgeben überhaupt noch abzustimmen ...
Ist mir schon in der ersten Abstimmung (dein erster Link) passiert und in der 2. kommt auch so ein komischer "Kombibuchstabe", wo man gar nicht weiß was man da überhaupt eingeben soll ... so kann man sich Internet-Abstimmungen auch zurechtbiegen ... ich habe da ehrlich auch keinen Bock mehr drauf ...
Wenn es "zu gut läuft", dann wird es unbegründet herausgenommen / abgebrochen und dann lässt man sich eben für ähnliche Anfragen was "Technisches" einfallen, um "unauffällig" eine bessere Platzierung zu verhindern ... mir kann Keiner erzählen, das sei ein "Versehen" ...
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Platz 80 · 361 Leser · 51 Stimmen (-1 / +50) · 1 Kommentar
Bei der 2. ging es jetzt doch wieder besser die ist schon auf Platz 80 WOW ... aber da geht es ja eher auch allgemeiner um das gesamte Renten-Niveau und nicht nur um die EM-Renten ... darum wohl auch (bisher) weniger "dagegen" ...
Es ist traurig aber WAHR ... selbst unter den (aktuellen und zukünftigen) Rentnern mangelt es offenbar an Solidarität mit denen die sich das NICHT "aussuchen" können ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Hallo
Gruß agnes
Da kann ich @Doppelomas Vermutung nur teilen, da ich drei Anläufe bei der Eingabe benötigte, um meine Abstimmung endlich auf den Weg zu schickendenn dieses Prüffeld (die Zeichen darin) wird so unklar und missverständlich angezeigt, dass wohl Viele nach der ersten Fehlermeldung schon aufgeben überhaupt noch abzustimmen ...
Gruß agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)
Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu
Antwort
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Februar 2016
Sehr geehrter Frau Palkowski,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es sind unvorhersehbare Ereignisse, die Erwerbsminderung nach sich ziehen. Natürlich hat ein Versicherter nicht selber in der Hand, ob er eines Tages gezwungen ist, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Passiert das leider doch, hilft in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente, das vorher erzielte Einkommen zu ersetzen.
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wurden Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Rentenpaket gesorgt.
So wurde die Zurechnungszeit ab dem 1. Juli 2014 um zwei Jahre vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt danach aktuell eine Rente, als hätte er bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet.
Außerdem ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente der bisherige Verdienst entscheidend. Er wird im Durchschnitt für die Zurechnungszeit zugrunde gelegt. Auch hier sind die Regeln seit Juli 2014 spürbar verbessert worden. Seither wird geprüft, ob die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung möglicherweise den durchschnittlichen Verdienst negativ beeinflussen – etwa weil bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, da manche Menschen krankheitsbedingt weniger oder gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. Diese sogenannte „Günstigerprüfung“ führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente zählt immer das Ergebnis, das für den Rentner besser ist.
Abschläge für erwerbsgeminderte Menschen gelten, wenn die Rentenleistung vor der regulären Altersrente beginnt. Sie tragen aber der besonderen Situation der Erwerbsminderung Rechnung und sind auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Für Versicherte, die freiwillig früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag maximal 18 Prozent.
Die Grundversorgung garantiert jedem Bürger ein Leben in Würde. Sollten Rentenleistungen nicht ausreichen, ist es möglich, soziale Unterstützung zu beantragen. Jeder hat das Recht, seinen Anspruch auf weitere Hilfen bei der zuständigen Sozialbehörde prüfen zu lassen.
Weitere Informationen in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... mein/de/In...
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Gruß
Anja
im Auftrag der Bundeskanzlerin am 26. Februar 2016
Sehr geehrter Frau Palkowski,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir im Auftrag der Bundeskanzlerin beantworten.
Es sind unvorhersehbare Ereignisse, die Erwerbsminderung nach sich ziehen. Natürlich hat ein Versicherter nicht selber in der Hand, ob er eines Tages gezwungen ist, vorzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden. Passiert das leider doch, hilft in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente, das vorher erzielte Einkommen zu ersetzen.
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wurden Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Rentenpaket gesorgt.
So wurde die Zurechnungszeit ab dem 1. Juli 2014 um zwei Jahre vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt danach aktuell eine Rente, als hätte er bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet.
Außerdem ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente der bisherige Verdienst entscheidend. Er wird im Durchschnitt für die Zurechnungszeit zugrunde gelegt. Auch hier sind die Regeln seit Juli 2014 spürbar verbessert worden. Seither wird geprüft, ob die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung möglicherweise den durchschnittlichen Verdienst negativ beeinflussen – etwa weil bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, da manche Menschen krankheitsbedingt weniger oder gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. Diese sogenannte „Günstigerprüfung“ führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente zählt immer das Ergebnis, das für den Rentner besser ist.
Abschläge für erwerbsgeminderte Menschen gelten, wenn die Rentenleistung vor der regulären Altersrente beginnt. Sie tragen aber der besonderen Situation der Erwerbsminderung Rechnung und sind auf maximal 10,8 Prozent begrenzt. Für Versicherte, die freiwillig früher in Rente gehen, beträgt der Abschlag maximal 18 Prozent.
Die Grundversorgung garantiert jedem Bürger ein Leben in Würde. Sollten Rentenleistungen nicht ausreichen, ist es möglich, soziale Unterstützung zu beantragen. Jeder hat das Recht, seinen Anspruch auf weitere Hilfen bei der zuständigen Sozialbehörde prüfen zu lassen.
Weitere Informationen in der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: http://www.deutsche-rentenversicherung. ... mein/de/In...
Mit freundlichen Grüßen
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Gruß
Anja
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