Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderung-

Vorschläge von Mitglieder für einen Forderungskatalog
miniTRA
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von miniTRA » Mo 29. Feb 2016, 08:38

Hi allerseits :srose:

ich hab mir die homepage der Volkssolidarität mal angeschaut,
kein Verlangen da Mitglied zu werden ...

Welche Auskünfte werden denn gebraucht ?
eventuell frag ich mich mal durch ...

In welchem Forum wird denn noch über "Rentenproblematiken" diskutiert ?
hier bin ich ja anscheinend total fehl am Platz :witch:
herzliche Grüße von miniTRA : -) : -)) : -)))

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mo 29. Feb 2016, 09:03

Hallo miniTRA,,

vielleicht hast Du mich falsch verstanden.
Ich hatte vor 6 Wochen um Auskunft gebeten,
wegen den Rentenabschlägen.
Leider gibt es nur für Mitglieder Auskünfte von diesem Verband.
Deshalb war meine Frage, ob hier im Forum jemand
Mitglied ist.

Viele Grüße
Anja

agnes
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von agnes » Mo 29. Feb 2016, 12:11

Hallo miniTRA
In welchem Forum wird denn noch über "Rentenproblematiken" diskutiert ?
hier bin ich ja anscheinend total fehl am Platz :witch:
Ich würde das nicht gleich verwerfen. :Verwirrt:

Dass du mit diversen Rentenproblematiken hier auch ganz schön richtig aufgehoben sein kannst, siehst du anhand der vielen Forennutzer und deren Fragen/Beiträge, die sich meistens zu den persönlichen Anliegen selbiger um das Thema Rente etc. drehen.

Sollten dich allerdings mehr die politischen (Un-)Gerechtigkeiten ansprechen/beschäftigen, wäre dieses Forum ggf. nur lediglich randantsthematisch für dich interessant.

Aber auch als langjährige Bezieherin einer EMR werden hier im Forum interessante Themen für dich zu finden sein und schön wäre es für die Forennutzer, wenn du sie mit deinen persönlichen Erfahrungen bereichern könntest, denn von einem Informationsaustausch lebt so ein Forum ... oder schließt du dies grundsätzlich aus, dich hier in der Form einbringen zu wollen? :Gruebeln:

Lieben Gruß sendet Agnes
Der Dumme spricht, ohne vorher zu denken.
Der Kluge denkt, bevor er spricht.
Aber nur der Weise weiß, wann er besser schweigen sollte.
(Günter Leitenbauer)

Ich gebe mit meinen Beiträgen lediglich meine persönlichen Erfahrungen weiter. Sie gelten nicht als Rechtsberatung.

Hier geht es zu meinem alten Thread: viewtopic.php?f=6&t=5468

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 2. Mär 2016, 09:50

Hallo liebe Mitstreiter,

Erwerbsminderungsrente: Von der Politik demoliert!!!


Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel,
als ich mich dazu entschloss auf dem Internetportal "Direkt zur Kanzlerin", Kontakt mit Ihnen aufzunehmen Link, war ich wirklich der Überzeugung, wir wären für Sie auch von Bedeutung. Wie sich jetzt in der Kürze der Zeit herausstellte, war das leider nur ein weiterer Wunschgedanke. Denn anders kam man sich nicht erklären, als Top-Beitrag von der Leserschaft ausgewählt und bewertet zu werden, weil man in Kürze der Zeit so viele Leser und Befürworter findet, und dennoch (oder gerade deshalb) das Anliegen vorzeitig beendet wurde, - es geschah sicher nicht ohne Hintergedanken! Man wollte dieses Thema offenkundig wieder aus dem Blick rücken.

Und wenn man uns schon die Ehre zukommen lässt, als Top-Beitrag ausgewählt worden zu sein, wäre dann das Mindeste den vielen Betroffenen auch eine "Top-Antwort "zukommen zu lassen. Stattdessen kommt da nur ein lapidarer Hinweis, auf die angeblichen Verbesserungen im neuen Rentenpaket ab 1.07.2104, in dem wir (die hier betroffene Gruppe) gar nicht vorkommen, da diese Verbessrungen nur die Neuzugänge ab dem 1.07.2014 betreffen und nicht für die Bestandserwerbsminderungsrentner ab 2001 gelten.

Dies ist mehr als peinlich wenn man nicht einmal Herr der eigenen Gesetze ist. Und genauso erbärmlich finde ich den Verweis auf das Sozialamt, wie auch die Aussage bezüglich der Abschläge von 10,8%, das diese rechtens seien und nur von geringer Bedeutung. Dies mag vielleicht für Sie bedeutungslos sein, für uns aber sind sie Überlebensnotwendig. Und wir dürfen doch schon etwas mehr erwarten, als nur zu Bittstellern des Staates degradiert zu werden.

Es wäre doch langsam an der Zeit, bei der ständig ansteigenden Armut, sich endlich für die Sorgen, Nöte und Ängste der Bürger zu interessieren. Auch der neue Armutsbericht der Sozialverbände schlägt diesbezüglich Alarm und sollte die Regierung endlich zum Nachdenken bewegen. Link.

Tatsache ist, dass die Rentenabschläge ungerecht sind, dass die Politik bis jetzt sämtliche Vorschläge der Sozialexperten zur Abschaffung der Abschläge ignoriert hat. Fakt ist, dass die Renten in Deutschland, egal ob Rente, Lebensversicherung, Direktversicherung ... alles wurde durch die Politik demontiert. Richtig ist auch, dass in den letzten Jahrzehnten über 700 Milliarden für Staatsaufgaben aus der Rentenkasse einfach zweckentfremdet wurden. Somit lässt sich sagen, dass mit der Einführung der Erwerbsminderungsrente (früher Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsrente) ein Abbau von Rechten für die Erwerbsgeminderten stattgefunden hat, was vehement von der Politik ignoriert wird.
Offensichtlich ist, dass die Abschaffung der Berufsunfähigkeitsrente ein Verfassungsbruch war und somit das Sozialprinzip des Artikels 20 des Grundgesetzes verletzte. Außerdem wurde die daraus resultierende Gewährleistungsverantwortung durch den Rechtstaat verletzt.

Bitter ist, mit welcher Ignoranz und Missachtung uns die Politik begegnet. Noch unverständlicher ist, dass ausgerechnet ihre Partei mit dem "C" im Namen, lauthals für die Werte unserer Gesellschaft Eintritt, aber für uns sollen diese christlichen Werte offensichtlich nicht gelten, dies ist mehr, als nur Heuchelei.

Hier das Interview mit Prof. Hans-Peter Schwintowski bei REPORT MAINZ vom 24.11.15: Link
Hier der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsrente in der Sendung von Report Mainz: Link Hier das Interview mit Schwintowski auf den NachDenkSeiten vom 2.12.15: Link Hier auf der Webseite Seniorenaufstand der Beitrag: „Einführung der Erwerbsminderungsrenten war Enteignung“ Link
Unbestreitbar ist folgendes: Mit dem Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung vom 23.06.2014 wurden Änderungen eingeführt. Nach Artikel 1Ziff.4 des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes wird in § 59 Abs. 1 und Abs. 2 Satz (SGBIV) wird jeweils die Angabe "60" durch die Angabe "62" ersetzt.

Nach Artikel 4 Abs. 1 des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes trat dieses Gesetz am 1.Juli 2014 in Kraft. Im Ergebnis ist damit eine Erhöhung der Renten aufgrund einer Besserstellung der neu zu berechnenden Renten wegen Erwerbsminderung gegenüber der früheren Berechnung verbunden. Zum einem war bislang bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren der Versicherte mit der Zurechnungszeit so gestellt, als ob er noch bis zum 60.Lebensjahr weitergearbeitet hätte. Durch die Zurechnungszeit werden zusätzlich Zeiten berücksichtig, für keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnitt der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Mit den gesetzlichen Änderungen wird die Zurechnungszeit um zwei Jahre verlängert. Sie endet dann mit dem 62.Lebensjahr.

Mithin werden Erwerbsgeminderte so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen Einkommen bis zum 62.Lebensjahr statt wie bisher zum 60.Lebensjahr weitergearbeitet hätten. Zum anderen fallen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung künftig aus der Bewertung heraus, wenn das für den Versicherten günstiger ist. Einkommenseinbußen in den letzten 4 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung, z.B. durch Wegfall von Überstunden, den Wechsel in die Teilzeit oder durch Krankheitszeiten, wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Rentenhöhe aus.

Bei Anwendung des RV -Leistungsverbesserungsgesetzes auch bei uns, würde sich auch unsere Erwerbsminderungsrente aufgrund der um 2 Jahre verlängerten Zurechnungszeit und durch den Wegfall der letzten 4 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung bzw. stattdessen der Berücksichtigung der Zeiten aus der Vergleichsbewertung erhöhen. Vermutlich wären damit eine monatliche Rentensteigerung von ca. 40,00€ verbunden.

Und wir blieben bei der Ausführung, dass die Rentenanpassung 2015 ungerechtfertigt um ca.1% viel zu gering berechnet wurden. In der Statistik werden nicht nur 30.000 Menschen mit Behinderung die zum Beispiel in Werkstätten mit einem Durchschnittslohn von ca. 200 € pro Monat arbeiten aufgenommen, sondern auch mehr als 30.000 weitere Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe oder Berufsbildungswerken beschäftigt sind.

Ebenso knapp 80.000 meist junge Leute, die ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Dabei handelt es sich um Beschäftigte im Niedriglohnbereich. Das schlägt sich in den Rentenanpassungen 2015 und 2016 nieder.

Der Begriff sozialversichert Beschäftigte gilt nur für Arbeitnehmerinnen/er, die gegen Lohn und Gehalt am regulären Arbeitsmarkt tätig sind. Dies trifft auf viele Menschen in den neu erfassten Personengruppen aber nicht zu. Es dürfen auch keine nicht erwerbsfähigen Personen mitgerechnet werden.

Es werden auch in der Rentenanpassung 2016 keine nachträglichen Korrekturen eintreten, da durch die Migrationsbewegung die Anzahl der Niedriglöhner deutlich steigen wird. Und ich möchte ergänzen, dass durch den Riesterfaktor die Rentenanpassung 2015 um ca.1% ebenfalls zu gering berechnend wurde. Dieser Riesterfaktor ist nicht gesetzeskonform und stellt einen ungerechtfertigten Eingriff in die Eigentumsverhältnisse der gesetzlich Versicherten Menschen dar.

Heribert Karch, Geschäftsführer des Versorgungswerkes MetallRente appelliert: " Deutschland gehört nach OECD-Angaben zur Handvoll der Länder mit den am wenigsten armutsfesten Rentensystemen. Es sei trotz verschiedener Fördermodelle nicht gelungen, die Leistungsabsenkungen der gesetzlichen Renten aufzufangen durch eigenverantwortliche betriebliche und private Vorsorge. Der Reformprozess braucht dringend einen Schub, denn die Rahmenbedingungen stimmen nicht!!

Deutscher Gewerkschaftsbund:
Der DGB bekräftigt seine Auffassung, dass diese Abschläge sozialpolitisch wie auch systematisch nicht gerechtfertigt sind. Der Zugang zu einer EM-Rente unterliegt strengen sozialmedizinischen Prüfungen. Den in der Diskussion um die Abschläge häufig befürchten Ausweichtendenzen sind daher enge Grenzen gesetzt. Wer eine EM-Rente in Anspruch nimmt, tut dies nicht als freiwillig gewählte Entscheidung, sondern aufgrund massiver gesundheitlicher Einschränkung-gen. Dabei sind Abschläge von 10,8 Prozent auf die EM-Rente der Regelfall. Im Rentenzugang 2012 wurden 96,4 Prozent der EM-Renten gekürzt, im Schnitt um 77,54 Euro pro Monat5 – ein Leben lang.
Der DGB hat in der Vergangenheit immer wieder darauf aufmerksam gemacht, dass diese Abschläge systemwidrig sind, weil die Versicherten keine Wahlmöglichkeiten bezüglich des vorzeitigen Rentenbezugs haben und die Abschläge deshalb auch keine Steuerungswirkungen erzeugen können. Dadurch ließen sich für fast alle von Erwerbsminderung Betroffenen Menschen Verbesserungen von im Schnitt rund 78 Euro erzielen.

Arbeitnehmerkammer Bremen:
So sind die Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten abzuschaffen. Unterstellt, dass das medizinische Verfahren zur Feststellung der Erwerbsminderung sachgerecht ist, dann ist der Eintritt in die Erwerbsminderung nicht „frei wählbar "und ein „Ausweichverhalten“ nicht möglich. Abschläge auf „vorzeitigen Rentenbezug“ zur Verhaltenssteuerung sind bei fehlender Alternative und Entscheidungsfreiheit sozialpolitisch nicht gerechtfertigt. Sozialverband Deutschland:
Im Hinblick auf das hohe Armutsrisiko bei Erwerbsminderungsrenten sieht der Sovd weiter gehenden Handlungsbedarf.
Der Sovd ist für eine Abschaffung der Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten aus. Diese kürzen die Erwerbsminderungsrenten derzeit durchschnittlich um etwa 78 EUR, was vor allem für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen einen erheblichen Leistungseinschnitt darstellt. Die Abschaffung der Abschläge muss sowohl für den Rentenzugang als auch für den Rentenbestand vorgenommen werden. Damit könnte erreicht werden, dass auch Bestandsrentnerinnen und -rentner, die schon heute von dem massiven Verfall bei den Erwerbsminderungsrenten betroffen sind, von den Leistungsverbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten profitieren.

Prof.Dr. Gerhard Bäcker:
Rentenabschlag bei Erwerbsminderung:
Auch wenn ihre Einführung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (Entscheidung vom 11.01.2011) nicht gegen das Grundgesetz verstößt, lässt sich doch bezweifeln, dass diese Regelung für Erwerbsminderungsrenten systemgerecht ist. Denn Abschläge beziehen sich in ihrer Logik auf Altersrenten und sind so bemessen, dass die mit einem vorgezogenen Beginn einer Altersrente einhergehende Verlängerung der Rentenbezugsdauer nicht zu einer finanziellen Mehrbelastung der Rentenversicherung führt. Zugleich sollen sie das Rentenzugangsverhalten steuern, indem sie spürbar werden lassen, dass es „teuer“ ist, frühzeitig eine Rente zu beziehen. Geht man von einem korrekten medizinischen Beurteilungsverfahren aus, dann können aber Erwerbsgeminderte ihren Gesundheitszustand nicht so weitgehend beeinflussen, dass sie wieder in der Lage sind, eine Arbeit aufzunehmen. Der Verlust der Erwerbsfähigkeit und Zeitpunkt des Renteneintritts sind nicht freiwillig gewählt und mit der Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht vergleichbar. Auch das Argument der Finanzneutralität bei einer verlängerten Rentenlaufzeit kann bei Erwerbsminderungsrenten nicht greifen, da die Erwerbsminderung nicht an eine Altersgrenze gebunden ist, sondern schon früh im Leben eintreten kann und – bei einer unterstellt gleichen durchschnittlichen Lebenserwartung wie von Altersrentnern – sehr viel länger gezahlt wird. Die Rentenabschläge bei Erwerbsminderung müssen als systemfremd eingestuft werden.

Prof. Dr. Eckart Bomsdorf:
Die sofortige Erhöhung der Zurechnungszeiten um zwei Jahre ist für die Betroffenen hilfreich, beinhaltet jedoch auch den Nachteil, dass unmittelbar vor dem 1.7.2014, dem Tag des Inkrafttreten des Gesetzes, festgesetzte und bezogene Erwerbsminderungsrenten deutlich niedriger als nach dem ab diesem Zeitpunkt festgesetzte vergleichbare Erwerbsminderungsrenten ausfallen, was für die Betroffenen spürbar und schwer nachvollziehbar sein wird.

Klaus Stiefermann:
Die letzten Rentenreformen haben das Leistungsniveau der Erwerbsminderungsrente deutlich gesenkt.
Prof. Dr. jur. Felix Welti:
Die Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung seit 1997 haben dazu beigetragen, die politische Legitimation und rechtliche Legitimität der gesetzlichen Rentenversicherung zu gefährden. Die Senkung des Rentenniveaus bei allen Risiken hat dazu geführt, dass immer häufiger das Niveau der Grundsicherung nicht überschritten wird. Beim Risiko Erwerbsminderung ist das schon fast die Regel. Der Verzicht auf Mindestsicherungselemente innerhalb der Renten-Versicherung und die Anhebung des Renteneintrittsalters sind zusätzlich als ein Verzicht auf sozialen Ausgleich wahrgenommen worden, letztere, weil sich bestimmte Personengruppen zur Hinnahme von Abschlägen genötigt sahen. Mindestens die subjektiv wahrgenommene Verlässlichkeit des Rentensystems ist durch die hohe Frequenz von Änderungen und deren politische Begründung herabgesetzt worden. Die Erwerbsminderungsrente wird aus individuell überprüften zwingenden gesundheitlichen Gründen regelhaft befristet in Anspruch genommen. Sie ist keine freiwillige Frührente zu behandeln. Zwar haben Bundessozialgericht und Bundesverfassungsgericht die Abschläge mittlerweile gebilligt. Doch hat das Bundesverfassungsgericht dies alleine mit dem Spielraum des Gesetzgebers für Sparmaßnahmen begründet. Systematisch und sozialpolitisch bleiben die Abschläge verfehlt.
Der verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Auftrag, behinderte Menschen nicht zu benachteiligen, ist mit Blick auf die unzureichende Sicherung gegen Armut bei Erwerbsminderung und im Alter kaum erfüllt.
Gerade mit Blick auf die soziale Sicherung Erwerbsgeminderter kann es sein, dass es mit kleineren Reformen nicht getan ist und das System einen Neustart braucht.
Volkssolidarität Bundesverband e.V.:
Die unterschiedliche Behandlung von Bestandsrentnern und den Rentenneuzugängen ab dem 1. Juli 2014 ist allerdings nicht unproblematisch, da hier gleiche Sachverhalte ungleich behandelt werden. Es dürfte daher umstritten bleiben, ob hier nicht durch die Regelung im § 70 Abs. 2 Satz 2 SGB VI in Verbindung mit Anlage 2b ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes vorliegt. Angesichts des drastischen Absinkens der Leistungen bei den Erwerbsminderungsrenten hält die Volkssolidarität jedoch weitere Schritte für dringend erforderlich, insbesondere die Streichung der Abschläge auf Erwerbsminderungsrenten von bis zu 10,8 Prozent für gut 96 Prozent aller Bezieher dieser Rentenart.
Die Abschläge, die ursprünglich eine Frühverrentung verhindern sollten, haben mit dazu beigetragen, dass heute ein überdurchschnittlich hoher Anteil der Bezieher dieser Rentenart auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist (über 12 Prozent Ende 2012). Die Streichung der Abschläge ist daher dringend notwendig, um der Zunahme von Armut bei Erwerbsgeminderten wirksam zu begegnen.

VdK Deutschland:
Um Erwerbsminderungsrenten armutsfest zu machen, hält er aber weitere Maßnahmen wie insbesondere die Abschaffung der systemwidrigen Abschläge für erforderlich. Wenn jemand aufgrund einer Krankheit Erwerbsminderungsrente beantragen muss, dann tut er es in der Regel nicht freiwillig, um vorzeitig in den Ruhestand zu wechseln, sondern aus schicksalhaft bedingten Notsituation heraus. Deshalb dürfen Erwerbsminderungsrentner nicht mit Abschlägen auf ihrer Rente belastet werden.

Weiter haben wir Kenntnis davon, dass der Rentenpolitische Sprecher CDU/CSU Herr Peter Weiß öffentlich erklärt hat: „Die Erwerbsgeminderten sind die armen Teufel „

Die Bundesregierung will die Leistungsausweitungen bis auf Weiteres aus den Beiträgen bzw. der Nachhaltigkeitsrücklage gemäß § 216 SGB VI finanzieren. Dabei ist unstrittig, dass Ausgaben für versicherungsfremde und nicht beitragsgedeckte Leistungen der Rentenversicherung vollständig aus Bundesmitteln zu erstatten sind. Hierzu gehören in jedem Fall die Ausgaben für die Ausweitung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (sogenannte „Mütter-Renten“). Allein für diese Leistungsausweitung entstehen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2014 Mehrausgaben von rund 3,3 Milliarden Euro und ab dem Jahr 2015 jährlich Mehrausgaben von deutlich über 6 Milliarden Euro. Damit ist das Rentenpaket ganz überwiegend unsachgerecht finanziert.
Der Gesetzentwurf sieht eine Erhöhung des Bundeszuschusses ab dem Jahr 2019 vor. Diese zusätzlichen Mittel sollen von 0,5 Milliarden Euro im Jahr 2019 auf gut zwei Milliarden Euro im Jahr 2022 ansteigen. Damit stünden bis zum Jahr 2022 den Mehrausgaben der Rentenversicherung von rund 56 Milliarden Euro für die „Mütter-Rente“ lediglich fünf Milliarden Euro zusätzliche Steuermittel gegenüber. Offen bleibt, wie zuverlässig eine Zusage für die übernächste Wahlperiode ist, vor dem Hintergrund, dass der Bundeszuschuss gerade erst für die Jahre 2014 bis 2016 um über 1 Milliarde Euro jährlich gekürzt wurde. Die Mehr-Ausgaben für die „Mütter-Renten“ vollständig aus entsprechenden zusätzlichen Steuermitteln zu finanzieren, da für Kindererziehungszeiten vor 1992 keine Beiträge gezahlt wurden (nicht beitragsgedeckte Leistung). Auch kommt diese Regelung Personengruppen zu Gute, die ihrerseits keine Beiträge dafür zahlen. Die Kindererziehungszeiten („Mütter-Renten“) sind auch systemgerecht als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und aus Gleichheitsgründen vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren.

Inzwischen gibt es zwei Arten von Erwerbsminderungsrenten, solche, die vor dem 1.Juli 2014 eine erhalten und solche, die erst nach dem 1.Juli 2014 eine zugestanden bekommen haben. Und Frau BM. Andrea Nahles ist mächtig stolz auf sich, die Zweiklassengesellschaft um eine weitere Gruppe erweitert zu haben.

Sollte diese fortgesetzte Ungerechtigkeit Ihnen nicht längst Anlass zum Handeln geben!?

Denn täglich erleben wir, dass Geld vorhanden ist. (...) Und warum, sehr geehrte Frau Dr. Merkel, soll ausgerechnet für uns Erwerbsminderungsrentner kein Geld vorhanden sein? Es ist aus den zuvor gelisteten Gründen mehr als überfällig endlich diese ungerechten Abschläge abzuschaffen. Dies sollten Sie uns nun wirklich persönlich erklären, denn nicht alles was Recht ist, ist auch gerecht! Und eins sollten Sie auch bedenken. Wir haben dieses Jahr in drei Bundesländern Wahlen, 2017 stehen die Wahlen zum Deutschen Bundestag an und dies geschieht nicht ohne uns.
Wir lassen uns nicht mehr durch falsche Versprechungen an die Wahlurnen locken, wir möchten endlich eine menschenorientierte Politik erleben. Wir möchten wieder glauben und vertrauen können und wir möchten endlich Gerechtigkeit erfahren.

Das sind Sie uns allen schuldig.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Palkowski

http://www.altersdiskriminierung.de/the ... hp?id=7273


Viele Grüße
Anja

jupiter99
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von jupiter99 » Mi 2. Mär 2016, 10:51

Hallo Anja,

Vielen Dank Dass du den Brief von Frau Palkowski hier eingestellt hast.
Was diese Frau Alles unternimmt Ist schon beachtlich. Entschuldige die Groß und Kleinschreibung. Ich mache es wieder mit dem Sprachprogramm
Natürlich Spricht Frau Palkowski unds allemn aus dem Herzen.

Jedoch, leider muss ich das sagen, wird Unsere ignorante, grössenwahnsinnige Bundeskanzlerin diesen Brief auf keinen Fall lesen. Niemals wird sie sich die Zeit nehmen diesen ausführlichen Brief und diese dazugehörigen Links zu lesen.
Sie hatte sich Ja nicht mal die Mühe gemacht Den offenen Brief Den wir unterzeichnet hatten zu lesen .Sie ist ja Momentan dabei Deutschland, Europa, und dann die Welt zu retten. bei Anne Will Spricht sie ja schon Davon.

Vor ein paar Monaten sagte sie noch, das ist nicht mein Deutschland und jetzt sagt sie schon das ist nicht mein Europa. Nächstes Jahr sagt sie dann das ist nicht meine Erde.


Sie ist also gerade dabei Europa zu retten und Deshalb Bin ich absolut sicher dass Sie Den Brief nicht lesen wird, geschweige denn darauf zu antworten. Sei mir nicht böse aber da bin ich mir absolut sicher.
Ich habe ja selbst schon über 10 Briefe An verschiedene Mitglieder des Bundestages(Nahles, Gabriel) und des Petitionsausschusses geschrieben und nur von einem einzigen eine Antwort bekommen. Von Herrn Weise. Alle anderen machten sich nicht mal die Mühe zu antworten.
Im besten Fall kommt der Brief, nachdem er von einem Schergen gelesen wurde in Einen Ordner. Im Normalfall in den Papierkorb

Lieber Gruss jupiter

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Mi 2. Mär 2016, 13:16

Hallo Jupiter,

der Brief wurde ihr persönlich übergeben.
Natürlich weiß ich nicht, was daraus wird.

Viele Grüße
Anja

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Do 3. Mär 2016, 09:14

Hallo,

nachstehend ein Beispiel, welche Interessen einer Gruppe bevorzugt werden:

Ach, man würde sich wünschen, dass die „Erwerbsgeminderten“ in unserer Gesellschaft eine solche Schlagkraft hätten, die Regelwerke zu ihren Gunsten zu ändern.

Wie 40.000 Anwälte vom Gesetzgeber vor dem drohenden Abstieg in die Unterwelt der gewöhnlichen Rentenversicherungspflicht bewahrt wurden und sich ganz legal der Solidargemeinschaft entziehen dürfen
In der Sozialpolitik ist es häufig so, dass etwas begonnen, aber nicht zu Ende geführt wird. Oder das man etwas auf die lange Bank schiebt, obgleich man etwas tun müsste und es, wenn man denn wollte, auch tun könnte. Und nicht wirklich überraschend trifft das häufig die Menschen, für die der soziale Schutz eigentlich am dringlichsten ist. Ein aktuelles Beispiel dafür wäre die eigentlich notwendige Anhebung der Regelleistungen im Hartz IV-System aufgrund der Tatsache, dass neue Daten vorliegen und die Reaktion der Politik, erst einmal in Ruhe rechnen zu wollen und die Entscheidung auf das kommende Jahr zu vertagen (siehe hierzu den Beitrag Zahlen können geduldig sein. Hartz IV ist nach den vorliegenden Daten zu niedrig, doch bei den eigentlich notwendigen Konsequenzen sollen sich die Betroffenen – gedulden vom 30. November 2015). In anderen Bereichen hingegen kann man ganz schnelles Handeln beobachten – vor allem dann, wenn man Faktoren wie Macht und Einfluss und Artikulationsfähigkeit berücksichtigt, also Eigenschaften, die der großen Gruppe der Hartz IV-Empfänger in der politischen Arena fehlen, nicht hingegen anderen Gruppen. Beispielsweise Juristen, in diesem Fall eine ganz spezielle Gruppe, deren nunmehr auch amtlich besiegelter Name man sich merken muss: Syndikusanwälte….

Also Anwälte, die nicht so arbeiten, wie man das normalerweise von Rechtsanwälten gewohnt ist, als Freiberufler oder als Angestellte in großen selbständigen Kanzleien. Sondern die angestellt sind in „normalen“ Unternehmen und Verbänden. Und nach der eigentlich herrschenden Logik in unserem sozialen Sicherungssystem sind angestellte Arbeitnehmer rentenversicherungspflichtig und per Gesetz Mitglied in der umlagefinanzierten Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Eigentlich wäre das so. Das hat auch das Bundessozialgericht (BSG) so gesehen und in einem Urteil dahingehend entschieden. Am 3. April des Jahres 2014 kam diese Botschaft aus Kassel: Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter „Syndikusanwälte“ von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung hatte argumentiert, dass die Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber generell keine befreiungsfähige Rechtsanwaltstätigkeit sei. Dem hatte sich das BSG angeschlossen. Vgl. dazu den Beitrag Wie „gewöhnliche“ Arbeitnehmer in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen? Von der Sonnenseite berufsständischer Versorgungswerke in das Schattenreich der „Staatsrente“? Aufruhr (nicht nur) bei den Anwälten vom 15. April 2014. Das hat eine Menge Aufruhr in den betroffenen Kreisen produziert. Und wir sprechen hier nicht von einigen wenigen Personen: Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) geht von rund 40.000 Syndikus-Anwälten in Deutschland aus. Die sowie deren Arbeitgeber liefen – erfolgreich – Sturm gegen die Entscheidung des BSG und die sich konsequenterweise am Horizont abzeichnende Rentenversicherungspflicht in der GRV.

Nun muss man wissen, dass es den Betroffenen nicht darum ging, als freischwebende Künstler ohne Absicherung dazustehen, sondern sie wollten schlichtweg nicht in der „Holzklasse“ des Alterssicherungssystems, also die GRV, zwangsversichert werden, sondern sich in das berufsständische Versorgungswerk der Anwälte begeben dürfen, wo (bislang) aufgrund der von der normalen Umlagefinanzierung abweichenden Funktionslogik deutlich höhere Renten gezahlt werden. Allerdings auf Kosten der Solidargemeinschaft der „normalen“ Rentenversicherten, denn diese (potenziellen) Beitragszahler mit in der Regel guten bis sehr guten Einkommen separieren sich ja auf Dauer in einem kleinen, aber feinen eigenen Alterssicherungssystem – wie wir das auch von anderen Freiberuflern kennen, beispielsweise Ärzte oder Architekten. Immerhin gibt es in Deutschland 89 berufsständische Versorgungswerke mit 900.000 Mitgliedern, die als von der normalen GRV befreit sind.
Und man muss in Erinnerung rufen, dass eine Umsetzung der damaligen Entscheidung des BSG möglicherweise enorme Auswirkungen gehabt hätte auf andere Berufsgruppen, die sich auch bislang der GRV entziehen können: Auch Steuerberater einer Bank oder Apotheker oder Ärzte im Pharmaunternehmen hätten von der Entscheidung betroffen sein können – und darin liegt eine grundsätzliche Brisanz des Urteils. Möglicherweise hätte das Urteil auch auf angestellte Anwälte in Anwaltskanzleien oder Ärzte im Krankenhaus ausgestrahlt. Gefahr im Verzug also.

Flugs wurde der parlamentarische Raum aktiviert, die möglichen Folgen des Urteils zu verhindern. Und bereits im Sommer des vergangenen Jahres konnte „Erfolg“ vermeldet werden, siehe hierzu den Beitrag Syndikusanwälte: Flucht auf die doppelte Sonnenseite. Raus aus der Rentenversicherung für das niedere Volk, aber auch aus der Haftung der richtigen Freiberufler vom 11. Juli 2015.

»Und die Parlamentarier ließen sich nicht lange bitten, wer will es sich schon mit zehntausenden Juristen verscherzen, die zudem noch für viele Unternehmen arbeiten. Und so kann berichtet werden, dass sich der Bundestag in erster Lesung zu einem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bekannt hat, nach dem sich diese Juristen künftig wieder von der Beitragspflicht in der gesetzlichen Rentenkasse befreien lassen können.«

Wie so oft bei solchen nur scheinbar einfachen Dingen – man will hinsichtlich der Rentenversicherungspflicht nicht als „normaler“ Arbeitnehmer, sondern als Freiberufler behandelt werden, um die damit verbundenen Vorteile genießen zu können – bringt eine Lösung ein neues Problem hervor. Es wäre ja nun wirklich nur logisch, wenn man annimmt, dass die Einstufung als Freiberufler, um an die Vorteilströge zu kommen, die damit verbunden sind, in der Folge auch dazu führt, dass man dann in anderen Bereichen wie ein Freiberufler behandelt wird, also beispielsweise bei den Haftungsregeln. Die sind aber wesentlich strenger bei den Freiberuflern als bei Angestellten eines Unternehmens und so bekamen die, die gerade erfolgreich die Gleichstellung mit den Freiberuflern auf die gesetzgeberische Schiene gesetzt haben, eine Schnappatmung angesichts der damit verbundenen Folgen vor allem für die Arbeitgeber. Und wir wurden Zeuge einer beeindruckenden Pirouette, von der Joachim Jahn in seinem Artikel Syndikusanwälte fürchten strenge Haftung berichtet: »Bislang haben Syndikusanwälte für eine möglichst weitgehende Gleichstellung mit niedergelassen Rechtsberatern gekämpft. Nun wollen sie plötzlich doch keine „richtigen“ Anwälte sein.«

Hinsichtlich der Befreiung von der Pflicht zur Teilnahme an der plebejischen Rentenversicherung der normalen Arbeitnehmer möchte man mit den niedergelassenen Rechtsanwälten gleichgestellt werden, aber bei den aus diesem Status abgeleiteten Haftungsverpflichtungen möchte man das genaue Gegenteil, dass man also wieder als stinknormaler Arbeitnehmer behandelt wird. Alles klar? So etwas erfasst der Volksmund mit der Formulierung: Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass.
Selbst Jahn schreibt bewundernd-distanziert von der Chuzpe nach dem Motto: Frechheit siegt:

»Eine bemerkenswerte Argumentation, weil die Syndizi sonst gerade mit der „Einheit der Anwaltschaft“ argumentieren, wenn sie die Befreiung von der Rentenpflicht fordern. Zumal sie am liebsten auch noch die Erlaubnis bekämen, für ihren eigenen Arbeitgeber vor Gericht aufzutreten, und vor einer Beschlagnahme ihrer Akten geschützt wären. Beide Rechte stehen nur externen Kanzleien zu, weil die Politik bloß diese für unabhängig genug hält.«

Dass die einschlägigen Verbände und Unternehmen in diese Richtung getrommelt haben, verwundert nicht, denn würden die Haftungsregeln der Freiberufler auf die Syndikusanwälte übertragen werden, dann kämen auf die Arbeitgeber deutlich höhere Kosten für die notwendige Versicherung ihrer Beschäftigten zu und möglicherweise auch Personalrekrutierungsprobleme, denn angesichts der rechtlichen Risiken könnte der eine oder andere Jurist vor einer solchen Tätigkeit zurückschrecken.
Wie sieht es denn nun aus – hinsichtlich der aus sozialpolitischer Sicht hier besonderes interessierenden Ausnahmeregelung von der Rentenversicherungspflicht und damit der Beteiligung an der großen Solidargemeinschaft der GRV?

Bereits zum 1. Januar 2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Wichtigster Punkt: Unternehmens- und Verbandsjuristen, die bei einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber tätig sind (so genannte Syndizi), sollen sich auf Dauer von der Pflicht zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zugunsten einer Mitgliedschaft in einem Anwaltsversorgungswerk befreien lassen können. Geschafft.
Der Bundesverband der Unternehmensjuristen (BUJ) hat auf seiner Seite dazu auf diesen Beitrag verlinkt, dessen Überschrift Bände spricht: Syndizi, vom ungeliebten Kind zum anerkannten Familienmitglied.

In der Fachzeitschrift Soziale Sicherheit, Heft 1/2016, S. 4, hat Oliver Kahlert, Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, diesen Beitrag veröffentlicht: „Unsolidarische Sonderregelung für Syndikusanwälte: Befreiung von der Rentenversicherungspflicht“. Darin führt er mit Blick auf die neue gesetzliche Regelungen aus:

»Auf gebündelten Druck … hat der Gesetzgeber nun einen neuen Typus »Anwalt« geschaffen: den »Syndikusanwalt«. Dieser soll – zu Lasten der GRV – Pflichtmitglied der Anwaltsversorgungswerke werden. Eine Begründung dafür, warum sich rund 40.000 meist gut verdienende, abhängig beschäftigte Syndizi nicht mehr in der GRV versichern sollen, liefert der Gesetzgeber nicht. Dies fiele auch schwer, zumal in der Mehrzahl der Fälle die betroffenen Tätigkeiten ebenso gut von nicht befreiungsberechtigten Nicht(voll)Juristen ausgeübt werden (können). Dass mit der Neuregelung eine Mitte der 1990er Jahre mühsam errichtete »Friedensgrenze« zwischen den Versorgungswerken aller freien Berufe und der GRV überschritten wurde, wird ebenfalls verschwiegen. Schon mehren sich die Rufe, dass auch Ärzte, Pharmazeuten oder Architekten von der Versicherungspflicht in der GRV befreit werden müssten, wenn sie zwar nicht als solche tätig sind, aber etwa als angestellte Medizinjournalisten, Pharmareferenten oder Gebäudemanager arbeiten. Das wäre ein weiterer Dammbruch zum finanziellen Ausbluten der GRV. «
Sozialpolitisch ist das höchst unsystematisch, problematisch und schlichtweg ungerecht. Hier wurde was gezimmert zugunsten einer einflussreichen Gruppe, was sich auch daran zeigt, dass das neue „Berufsbild“ völlig unsystematisch daherkommt. Dazu Kahlert:
»Offensichtlich sieht der Gesetzgeber aber in den Syndizi gar keine »richtigen« Anwälte. Das wird am Ausschluss fast aller Anwaltsrechte deutlich. So dürfen Syndizi nicht alle Rechtsuchenden vertreten, sondern nur ihren Arbeitgeber, und selbst dies in den meisten Gerichtsverfahren mit Anwaltszwang nicht. Dabei gehört dies zum ureigensten Anwaltsrecht.«

Ach ja – es wird den Leser, der bis jetzt durchgehalten hat, nicht überraschen, dass auch die Haftungsfrage gelöst wurde. „Natürlich“ im Sinne der Betroffenen. Auch das bringt Kahlert in seinem Beitrag auf den schmerzhaften Punkt:
»Im Gegenzug treffen die Syndizi allerdings praktisch auch keine Anwaltspflichten, nicht einmal die Pflicht zum Abschluss der obligatorischen Berufshaftpflichtversicherung. Diese Verpflichtung war im ursprünglichen Gesetzentwurf noch vorgesehen, wurde dann aber wieder gestrichen. Die Begründung: Syndizi seien bei der Haftung nicht anders zu behandeln als alle anderen Arbeitnehmer auch. Und warum gilt dieses Gleichbehandlungsgebot mit allen Arbeitnehmern nicht auch für die Versicherungspflicht in der GRV?«

Quelle: Seniorenaufstand

Hier bestätigt sich wieder das Zweiklassenrecht in der Rentenversicherung.

Viele Grüße
Anja

Anja12
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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Sa 5. Mär 2016, 16:52

Hallo,

eine Betroffene hat Dr. Wolfgang Schäuble angeschrieben wegen den Rentenabschlägen:

Nachstehend die Antwort:

Schreiben vom 3.3.2016

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben.
Sie kritisieren den Abschlag bei Erwerbsminderungsrenten vor dem 60. Lebensjahr und sprechen damit das wichtige Anliegen an, das Menschen bei verminderter Erwerbsfähigkeit ausreichend und angemessen finanziell abgesichert sind.

Die Erwerbsminderungsrente leistet hierzu Beachtliches. Sie gleicht in nicht unmaßgeblichem Umfang die kürzere Vorleistung durch Beiträge aus. Sie ist eine solidarische Anstrengung der Gemeinschaft der Versicherten. Ein derartiger Ausgleich ist ein Kernelement der sozialen Versicherung. Das ist gut und richtig. Wer nichts mehr an seine Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen.
Der Ausgleich muss sich aber in einem für die Gemeinschaft tragbaren finanziellen Rahmen bewegen und darf keine Fehlanreize setzen. Das wäre ungerecht den anderen Versicherten gegenüber.

Vor diesem Hintergrund besteht breiter politischer Konsens, die Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar zu verbessern, soweit finanzieller Spielraum besteht und keine neuen Fehlanreize geschaffen werden. Mit der Rentenreform, die zum 1.7.2014 in Kraft getreten ist, wurde auch einiges getan.

Die Einschätzung, dass die Bundeszuschüsse nicht ausreichend sind, teile ich nicht. Die Beiträge decken die versicherungsfremden Leistungen weitestgehend ab. Und auch in diesem Zusammenhang gilt, dass der angemessene soziale Ausgleich der Versicherten untereinander ein Kernelement der sozialen Versicherung ist.

Mit freundlichen Grüßen

Schäuble

Fazit:

so werden die Betroffenen von Herrn Dr. Schäuble verhöhnt


Viele Grüße

Anja

akm

Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von akm » Sa 5. Mär 2016, 20:55

Den finanziellen Spielraum kann er auf einen Schlag verbessern und den seltenen Konsens unter den Abgeordneten nutzen, indem er die Pluenderung und Zweckentfremdung der Rentenkasse unterlässt. Dann wäre genug da um den Abschlag abzuschaffen und den Bestandsrentnern die Zugeständnisse aus dem Jahr 2014 auch (rückwirkend) zu gewähren.

Wie würde Herr Schäuble bei einer solchen Antwort anderer Personen reagieren: erbarmungswuerdig !!!

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Re: Abschaffung der ungerechten Abschläge bei Erwerbsminderu

Ungelesener Beitrag von Anja12 » Fr 15. Apr 2016, 12:10

Post aus Berlin- "Merkel" hat geantwortet:
für Ihr Schreiben vom 29. Februar 2016 an Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel
danke ich Ihnen. Wegen der Vielzahl der täglich hier eingehenden Schreiben ist es der
Bundeskanzlerin leider nicht möglich, in jedem Fall persönlich zu antworten.
Sie hat mich beauftragt, die Beantwortung für sie zu unternehmen.

Sie kritisieren in Ihrem Schreiben, dass die Verbesserungen des Rentenpakets im Hinblick
auf die Renten wegen Erwerbsminderung nicht auch für Personen Anwendung finde,.
die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Rentenpaketes bereits eine solche Rente bezogen haben.
Ferner kritisieren Sie die Abschläge, die bei Renten wegen Erwerbsminderung zu berücksichtigen sind und sprechen sich
für eine entsprechende Abschaffung dieser aus.
Gerne möchte ich zu Ihrem Anliegen Stellung nehmen:

Ich kann nachvollziehen, dass Sie sich eine Ausdehnung der mit dem Rentenpaket getroffenen Änderungen
der Renten wegen Erwerbsminderung auch auf den Rentenbestand wünschen, da damit eine Leistungsverbesserung verbunden
wäre. Eine, wie beim Rentenpaket getroffene Stichtagsregelung, hier der 1.7.2014, ist im Sozialrecht jedoch üblich.

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bekräftigt, dass der Gesetzgeber Stichtage setzen kann, sofern diese
nicht als willkürlich erscheinen. Stichtage können finanziell oder rentensystematisch begründet sein. Ebenso ist die Umsetzung in der
Verwaltung ein Kriterium für eine zu setzende Stichtagsregelung.

Die Einbeziehung des Rentenbestands in die neuen Regelungen der Renten wegen Erwerbsminderung hätten die finanzielle Leistungsfähigkeit
der Versichertengemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung überlastet und nur über höhere Rentenversicherungsbeiträge oder
Leistungseinschränkungen an anderer Stelle finanziert werden können. Im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit war
dies nicht verantwortbar, weshalb die vorgenannte Stichtagsregelung getroffen wurde.

Soweit Sie sich für eine Abschaffung der zu berücksichtigenden Abschläge aussprechen, kann ich Ihnen auch diesbezüglich keine Rechtsänderung in
Aussicht stellen. Natürlich möchte ich Ihnen auch die Gründe hierfür darlegen:

Auch der Wegfall der Abschläge würde eine Leistungsverbesserung bedeuten.
Solche Leistungsverbesserungen müssen aber auch finanzierbar sein. Es darf nicht vergessen werden, dass zusätzliche Versicherungsleistungen
durch die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler im Umlageverfahren finanziert werden müssen.

Seit der Rentenreform 1992 müssen bei vorzeitigem Rentenbezug regelmäßig Rentenabschläge in Kauf genommen werden,
um den früheren Rentenbeginn auszugleichen. Das ist gerechtfertigt, da aufgrund des demografischen Wandels die Rentenversicherung
finanzielle Belastungen hinnehmen muss. In diesem Zusammenhang ist bei den Renten wegen Erwerbsminderung auch zu beachten,
dass diese bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen jederzeit und viele Jahrzehnte bezogen werden können.

Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass nach dem Ressortprinzip die Zuständigkeit für Ihre Anliegen dem Bundesministerium
für Arbeit und Soziales obliegt. Ich bitte Sie deshalb, sich mit weiteren Fragen zu diesen Sachverhalten an das zuständige Fachressort zu wenden.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.

Im Auftrag
Opitz


Viele Grüße
Anja

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