Hallo Anja,
dafür hat man ja nun auch nicht lange gebraucht, das ewig alte "Geseier" zu wiederholen ...
Passiert das leider doch, hilft in diesem Fall die Erwerbsminderungsrente, das vorher erzielte Einkommen zu ersetzen.
ALLE EM-Rentner mögen sich doch bitte mal melden, denen mit dem EM-Rentenbetrag auch nur annähernd "
das vorher erzielte Einkommen ersetzt wurde" ...
Wer nach einem Unfall oder einer Krankheit nichts mehr an seiner Erwerbssituation ändern kann, ist in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen. Deswegen wurden Rentenansprüche von Erwerbsgeminderten spürbar verbessert. Dafür hat die Bundesregierung mit dem Rentenpaket gesorgt.
Das wussten wir auch
VORHER schon, dass man wegen Krankheit und/ oder Unfall die Erwerbssituation nicht mehr ändern kann, wir wollten doch
WISSEN warum man dafür auch noch durch die Abschläge zusätzlich
BESTRAFT wird und das auch noch für den Rest des Lebens ... dazu wurde im "Rentenpaket" eben überhaupt
NICHTS "verbessert" ... , darauf wird in dieser Antwort auch
GAR NICHT eingegangen ...
So wurde die Zurechnungszeit ab dem 1. Juli 2014 um zwei Jahre vom 60. auf das 62. Lebensjahr angehoben. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt danach aktuell eine Rente, als hätte er bis zum vollendeten 62. Lebensjahr weitergearbeitet.
Außerdem ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente der bisherige Verdienst entscheidend. Er wird im Durchschnitt für die Zurechnungszeit zugrunde gelegt. Auch hier sind die Regeln seit Juli 2014 spürbar verbessert worden. Seither wird geprüft, ob die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung möglicherweise den durchschnittlichen Verdienst negativ beeinflussen – etwa weil bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren.
Wie "schön", auch das ist uns nicht neu, was haben die EM-Bestandsrentner davon

, dass man ab dem 01.07.2014 (nur für
NEUE Berentungen) etwas "günstiger" rechnen wird =
ÜBERHAUPT NICHTS und diese neue Berechnung ist auch am Ende kein Ausgleich für das "vorher erzielte Einkommen", je weniger trifft das zu, je länger man noch mit unterschiedlichen Einkünften arbeiten konnte (oder trotz Krankheit gearbeitet hat), da ergeben sich ja nicht mehr viele "Zurechnungszeiten".
Ist doch wieder das übliche "Gelaber"

, ich habe (leider)
NICHTS anderes erwartet und der Hinweis auf das "Laberheftchen" war auch überflüssig, dafür ist Geld übrig bei der DRV, das sollten sie lieber den EM-Rentnern geben ...
Was da drin steht (zu den Bespielfällen) sind auch nur "nette Märchen", wenn man mit den genau gleichen Problemen real die EM-Rente beantragt, dann wird man erst mal genüsslich mehrfach bis zum Gericht "durch die Gutachter-Mangel" gedreht und stellt oft genug schnell fest, wie groß die Löcher doch sein können im "Netz für alle Fälle" ...
Liebe Grüße von der Doppeloma
