Zuzahlungsbefreiung - Belastungsgrenze

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Blacky
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Zuzahlungsbefreiung - Belastungsgrenze

Ungelesener Beitrag von Blacky » Fr 12. Feb 2010, 20:43

Die Belastungsgrenze beträgt 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt sie 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.

Die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt werden ermittelt, indem die Zuzahlungen und die jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt der mit dem Versicherten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen zusammengerechnet werden. Das Einkommen ist anhand geeigneter Belege (z.B. Verdienstbescheinigungen, Rentenbescheide, Bescheide des Arbeitsamtes) gegenüber der Krankenkasse nachzuweisen.

Von den Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt könne die Kinderfreibeträge in Höhe von 3.648 Euro pro Kind und der Freibetrag für den Ehepartner in Höhe von 4.473 Euro abgezogen werden. Bei einer Familie mit einem Kind liegt der Freibetrag somit bei 8.121 Euro. Alleinerziehende können den Freibetrag von 4.473 für das erste Kind geltend machen.


Beispielrechnung:

(Ehepaar, ein familienversichertes Kind)

Jahreseinkommen Ehemann 15.000 Euro
Jahreseinkommen Ehefrau 15.000 Euro
Jahresbruttoeinkommen gesamt 30.000 Euro

- Freibetrag Ehegatte - 4.473 Euro
- Freibetrag Kind - 3.648 Euro
= zu berücksichtigendes Familieneinkommen 21.879 Euro

davon
Belastungsgrenze 2 % 437,58 Euro
Belastungsgrenze 1 % (chronisch Kranke) 218,79 Euro

Somit hat die Beispielfamilie im Kalenderjahr zusammen maximal 437,58 Euro (218,79 Euro) an Zuzahlungen zu entrichten.

Ausführliche Beschreibung
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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