Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Stellt mich heutzutage mit diesen Einschränkungen noch Jemand ein?
amorpho
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Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von amorpho » Di 15. Mär 2011, 19:39

Endlich! Rentenantrag wird sowieso abgelehnt. Muß mich wieder mit der heftigen, oft stattfindenden Migräne duchmogeln im Arbeitsprozeß. Na egal, der Partner will mich auch nicht durchfüttern - ich würde ihn umgekehrt auch nicht auf der Tasche haben wollen. - :keule:

Meine Frage: bin nie danach gefragt worden, AV unterschrieben, und nun kommt doch ein Personalfragebogen, der nach Schwerbehinderung fragt. Ich möchte dort NEIN ankreuzen :pfeif: , aber dann doch die 2 Jahre früher in Rente gehen. Kann ich dafür bestraft werden? Womit?

Der AV ist befristet, aber wahrscheinlich wird er verlängert, wenn man funktioniert und seine Sache gut macht. Dann bin ich bis zur Rente dort, bin 53 und kann mir nicht mehr die Jobs aussuchen. Außerdem gefällt er mir sehr gut. :jaa:

Hat hier wer Kenntnisse zur Sache?

Dank im Voraus!

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Miko
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Di 15. Mär 2011, 20:59

amorpho hat geschrieben: Meine Frage: bin nie danach gefragt worden, AV unterschrieben, und nun kommt doch ein Personalfragebogen, der nach Schwerbehinderung fragt. Ich möchte dort NEIN ankreuzen :pfeif: , aber dann doch die 2 Jahre früher in Rente gehen. Kann ich dafür bestraft werden? Womit?
Ich verstehe diese deine Vorgehensweise nicht so richtig.

Entweder du kannst, oder du kannst nicht.

Später vorzeitig in Rente kannst du immer gehen, wenn es klappt, dafür bestraft dich niemand.
Aber ich ich kann mit deiner Beschreibung nicht umgehen.

Du willst es versuchen?
Dann bitte!

Geh arbeiten, wenn es dein Körper zu lässt
Wenn der Versuch scheitert, hast du immer noch alle anderen Wege offen.

Viel mehr kann man deiner Frage nicht weiterhelfen...

Viel Glück!!!

Miko
Gruß
Miko

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von stadtpflanze » Mi 16. Mär 2011, 06:50

Hallo Amorpho,

meiner Meinung nach musst du beim Personalfragebogen unbedingt ehrlich sein.
Eine Firma, je nach Größe muss Behinderte einstellen.
Und Behinderte haben - glaube ich -auch einen besonderen Kündigungsschutz.
Habe gerade nachgelesen, dass du einen gdb von 60 hast.

Wenn sonst keiner mehr hier antwortet - würde ich mal bei
frag-einen-anwalt.de nachfragen. (ab 20 Euro antwortet ein Fachanwalt)
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Nette Grüße von der Stadtpflanze
Aufgeben??
Bild ... ich doch nicht
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 16. Mär 2011, 06:54

stadtpflanze hat geschrieben:(ab 20 Euro antwortet ein Fachanwalt)
:groehl: :groehl: :groehl:

Der war gut..... :groehl: :groehl: :groehl:
Gruß
Miko

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 16. Mär 2011, 08:11

Liebe Grüße

Esuse

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 16. Mär 2011, 08:20

Im Vieraugengespräch wird alles mögliche gefragt.

Wenn jemand dann lügt ist das Vertrauensverhältnis kaputt und der AG wird alles dransetzen jemanden wieder los zu werden.

Gesetzliche Vorgaben hin oder her...

.. und im ersten Jahr hat man sowieso keinen Kündigungsschutz, falls man nicht wie üblich eh nur einen Zeitarbeitsvertrag bekommt.

Alle Mühen darüber nachzudenken sind unnötig.

Entweder man kann den Job gesundheitlich oder nicht.
Wenn nicht, dann Finger weg.
Gruß
Miko

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Esuse » Mi 16. Mär 2011, 08:23

Ja Miko, so sehe ich das auch. Ich persönlich würde die Wahrheit sagen, weil der AG ja gewissen Pflichten hat, wenn er einen Schwerbehinderten einstellt (jedenfalls in Bezug auf Kündigung), aber er kann dadurch auch seine Quote erfüllen. GG wird als Schwerbehinderter im Betrieb geführt, obwohl er nicht beschäftigt wird.
Liebe Grüße

Esuse

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Mi 16. Mär 2011, 09:31

hatte ich schon mal gepostet...irgendwo iss auch der link dazu...

Bei Vorstellung Recht auf Lüge
Arbeitnehmer müssen nur zulässige fragen wahrheitsgemäß beantworten

Diesen Artikel fand ich heute in der Tagespresse (Rheinpfalz 22.01.2011)

Daraus mal :die Antwort die ich auch hier schon mal hinterfragt hatte
Krankheiten:
Zulässig sind konkrete Fragen nach Krankheiten die, die Arbeitsfähigkeit bedeutend einschränken
Würden. Eine Allergie könnte z.B.einer Friseurin ziemlich zu schaffen machen. Darauf ist wahrheitsgemäß zu antworten sonst droht später die Anfechtung wegen arglistiger
Täuschung.
Wer Krank ist und deswegen möglicherweise den Job gar nicht antreten kann, muss das sogar
Ungefragt mitteilen .es besteht dann eine so genannte
Offenbarungspflicht
Geduld bedeutet nicht, sich alles gefallen zu lassen.
Verständnis bedeutet nicht, alles zu billigen

(DalaiLama )

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 16. Mär 2011, 09:53

k@lle hat geschrieben: Wer Krank ist und deswegen möglicherweise den Job gar nicht antreten kann, muss das sogar
Ungefragt mitteilen .es besteht dann eine so genannte
Offenbarungspflicht
Genau,.... :ic_up:

und wenn ich dauerhafte und mittlerweile schon chronische Depressionen habe, die sich täglich evtl. mehrfach wiederkehrend bemerkbar machen, dann könnte ich das wohl verschweigen, aber nach wenigen Stunden würde das bereits bekannt werden.

Wäre ich AG möchte ich ja schließlich auch jemanden einstellen, der den Anforderungen gewachsen ist und nicht laufend darumheult, oder ständig einen Nervenzusammenbruch erleidet.

Von der körperlichen Kraft, also ein Patient mit solchen Einschränkungen, sollte schon allein der Vernunft wegen sich nicht mehr zutrauen als man wirklich kann.
Gruß
Miko

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Engelchen22 » Fr 18. Mär 2011, 19:50

Hallo Amorpho,

ich kann Dir nur raten, dem Arbeitgeber, wahrheitsgemäss Angaben zu machen !
Ich könnte mir vorstellen ! wenn Du falsche Angaben machst und die " Sache " herauskommt
sicher fristlos gekündigt werden könntest !
Ein reines Gewissen hätte ich nicht.......

Lg Engelchen
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