Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Stellt mich heutzutage mit diesen Einschränkungen noch Jemand ein?
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criminor
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von criminor » Fr 8. Feb 2013, 22:45

Alt, aber immer aktuell

auch wenn schon mal darauf hingewiesen wurde, dass die Anfrage schon älteren Datums ist, bleibt sie ja ganz offensichtlich aktuell. Es ändern sich ja gelegentlich auch Gesetze und Gerichtsurteile.

Eine Schwerbehinderung berührt den Persönlichkeitsbereich, darüber müssen keine Auskünfte gemacht werden. Ob ich eine Schwerbehinderung angebe oder nicht, ist allein meine Entscheidung. Sie hat ja auch in erster Linie nicht unbedingt mit meiner Leistungsfähigkeit zu tun. Bei körperlicher Einschränkung kann ich hervorragende geistige Arbeit leisten, bei geistiger Einschränkung top körperliche Leistung bringen.

Ausnahmen bestehen dann, wenn die in Frage kommende Tätigkeit die hier fehlenden Leistungen betrifft und es im Sinne des AG und Bestandteil der Beschäftigung ist.
Fragen nach Einschränkungen oder auch Behinderungen sind nur dann erlaubt, wenn sie die Ausübung der anvisierten Tätigkeit unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Meist werden sich AG aber hüten, solche Fragen grundsätzlich ohne Anlass zu stellen, weil sie gegen ein Diskriminierungsverbot verstossen. Die Frage nach dem weiteren Verhältnis stelle ich jetzt mal nicht, unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich das ja vorstellen, vor allem bei kleinen Betrieben, die keine Ausweichmöglichkeit haben.
Anders kann es schliesslich auch dann aussehen, wenn man durch die Behinderung eine besondere Einrichtung des Arbeitsplatzes braucht. Da hat man dann auch ein Eigeninteresse an einer Offenlegung.

Im Grunde hat das aber alles nicht in erster Linie mit einer Schwerbehinderung zu tun, sondern ganz allgemein um die Voraussetzungen für eine bestimmte Anforerungen an eine Tätigkeit. Demnach wird man auch nicht die Schwerbehinderung an sich offen legen, sondern nur gewisse Einschränkungen in dem betreffenden Bereich (Heben, Tragen, Schnelligkeit und Reaktion etc.).


Gruss

criminor

PS: ich habe mal ein paar Grundlagen und Entscheidungen dazu gesucht:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/f ... eitnehmers
http://www.schwbv.de/urteile/6.html
http://www.schwbv.de/urteile/210.html

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k@lle
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von k@lle » Sa 9. Feb 2013, 09:56

@criminor

interessante Link´s :ic_up: (meine Meinung)

hab sie mal an an unsere Amethyst weitergeleitet...sie kann sie ggf.in unserem Info-Pool einsetzen..

(in diesem Bereich können keine weiteren Diskussionen geführt werden und so bleibt dieser Bereich Übersichtlicher)

@all

habt ihr interessante link´s...dann schickt sie bitte auch Parallel (sie können wirklich nicht alle Beiträge hier lesen bzw.es kann nicht von ihnen erwartet werden)
entweder an unsere Stadtpflanze od.an Amethyst...sie können dann diese dann in die richtigen sparten einordnen..

Danke
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Fee59
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Fee59 » Mi 8. Mai 2013, 13:31

Hallo,

arbeitsrechtlich ist es folgendermaßen:
Fragt der Arbeitgeber Sind Sie schwerbehindert?
muss die Frage wahrheitsgemäß beantwortet werden. Also ein JA oder NEIN reicht.
Weitere Fragen nach Art, Anzahl und Dauer der Erkrankungen sind unzulässig.

Ich ergänze bei meiner Antwort an den AG meistens noch: Ich kann alle ausgeschriebenen Tätigkeiten problemlos ausführen.

Eine Lüge bei der Beantwortung dieser Frage ist ein Kündigungsgrund, da der Arbeitgeber zu Recht behaupten kann, das Vertrauensverhältnis sei nachhaltig gestört.

Hier noch eine interessante Information, diese Angelegenheit noch etwas differenziert: Frage nach Schwerbehinderung (ein bisschen runterscrollen)

Und hier eine sehr informative Seite: Auskunftspflichten des Bewerbers

Liebe Grüße
Fee59
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Michl » Sa 18. Mai 2013, 04:51

Ich habe auch 60 % Schwerbehinderung und nach 38 Jahren in der gleichen Firma, ging diese Pleite und ich war bereits über 50. Jahre alt.
Dann habe ich eine Stellenausschreibung gesehen und mich beworben und wurde nicht nach der Schwerbehinderung gefragt und habe bei Zusage auch gar nicht mehr daran gedacht. Prompt hat mich dann meine Ehefrau zusammen gefaltet, warum ich die Schwerbehinderung nicht angegeben habe, denn ich hätte ja Anspruch auf mehr Urlaub. Also habe ich meine Schwerbehinderung meinem Arbeitgeber bei dem ich mittlerweile jetzt über 10 Jahren bin noch während der Probezeit mitgeteilt und hatte keinerlei Probleme damit.

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Genevieve » Mo 22. Jul 2013, 22:45


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Manderley
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Manderley » Fr 31. Jan 2014, 18:31

Liebe "alle",

also ich hab das so herausgelesen ... kann mich aber auch täuschen ...

Es gab ein Bewerbungsgespräch (ggf. unter 4 Augen, wie oben genannt).
Es wurde ein Arbeitsvertrag beidseitig unterzeichnet und ist somit gültig.

Und jetzt kommt der AG hintennach gedröppelt mit seinem Personalfragebogen, der meines Erachtens somit weder Inhalt des Bewerbungsgespräches noch bei den zu unterzeichnenden Vertragsunterlagen beigefügt war. Interessant wäre dann auch noch, zu wissen, ob in dem Arbeitsvertrag ein Verweis auf den Personalfragebogen als Anlage zu finden ist, so wie das oftmals mit Verschwiegenheitsklauseln gemacht wird, diese sind in vielen Fällen ein gesondertes Dokument, das nur dann im AV erwähnt wird, wenn es BESTANDTEIL des Vertrages wird.

Ich persönlich finde das ein wenig "hinterhältig", diesen Personalfragebogen NACHTRÄGLICH ausfüllen zu lassen, wenn "eigentlich" der Arbeitsvertrag schon Gültigkeit erlangt hat.

Vielleicht hab ich da aber auch nur wieder was "verblickt" ...

Gruß Manderley
Morgen werde ich mich ändern, gestern wollte ich es heute schon [Christine Busta]
(hm, aber vielleicht überleg ich das vorher doch besser nochmal gründlichst ...)

stasi2
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von stasi2 » Do 6. Feb 2014, 20:03

Ich würde nichts sagen.
In meinem leben hat sich der Ausweis als nutzlos erwiesen.
Job oder Ausweis?
Job

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von wolfmuc » Fr 7. Feb 2014, 19:01

In meinem leben hat sich der Ausweis als nutzlos erwiesen.
Job oder Ausweis?
Job
.. kann ich genauso bestätigen -
Hab auch grad nen neuen Job angefangen und werd den Teufel tun,
zumindest nicht bevor die Probezeit rum ist :-) ...

lg
wolfmuc
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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Dannie » Mi 15. Okt 2014, 08:09

huhu, ich habe dieses hier gefunden und weiß nicht ob das schon vorhanden ist *schäm*

bei Bewerbung Schwerbehinderung mitteilen...
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1 ... teilen.htm

Lg Daniela

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Re: Arbeitsvertrag ergattert, Schwerbehinderung leugnen?

Ungelesener Beitrag von Camper1955 » Mi 15. Okt 2014, 10:41

Dannie hat geschrieben:huhu, ich habe dieses hier gefunden und weiß nicht ob das schon vorhanden ist *schäm*

bei Bewerbung Schwerbehinderung mitteilen...
http://www.kobinet-nachrichten.org/de/1 ... teilen.htm

Lg Daniela

Ich kannte es zwar schon, aber zu Zeiten meiner Arbeitslosigkeit, gab mir die SB der Agentur für Arbeit doch den "Tip", genau das heraus zu lassen. Damit würden sich meine Chancen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt deutlich erhöhen. :lachen:

LG

Robert

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