Soll mich bewerben ...

Stellt mich heutzutage mit diesen Einschränkungen noch Jemand ein?
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Doppeloma
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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Feb 2011, 21:41

Liebe aggi, :smile:

hier zunächst mal ein "dicker Dämpfer" für deine Vermittlerin von der AfA, deine Zumutbarkeit von Arbeitsangeboten richtet sich aktuell nach § 121 SGBIII

Schau mal rein

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0312100

ALLES, aber auch wirklich ALLES was schon vom Einkommen her NICHT diesen Kriterien entspricht, kannst du direkt (ohne Bewerbung!) ablehnen. :ic_up: :ic_up: :ic_up:

Vielleicht solltest du deiner SB da mal freundlich klar machen, dass ein Job als "Pförtner" und ähnliche Angebote schon vom Einkommen her NICHT in Frage kommen!!!
Dort hatte ich einen Bruttoverdienst von 1900 Euro bei einer 25 Std/Woche - bekomme ich sicher sooo schnell nicht wieder
Bei der AfA besteht schon noch ein gewisser Berufs-/ Einkommens-Schutz, da brauchst du noch NICHT (wie später in H4) JEDEN MIST zu machen.

Bei Angebot einer Vollzeit-Tätigkeit MUSS dein letztes Einkommen übrigens entsprechend auf VOLLZEIT hochgerechnet werden um die Zumutbarkeit prüfen zu können, da darf man also NICHT einfach NUR dein Teilzeiteinkommen als Maßstab nehmen. :aetsch: :aetsch: :aetsch:

WAS stellt sie sich denn nun eigentlich vor, deine SB, Teilzeitvermittlung (?) hast du eine entsprechende "Verfügbarkeits-Erklärung" unterschrieben ??? / Vollzeitvermittlung nach GA des Amtsarztes (?) schon DAS wäre erst mal eindeutig zu klären und mit dir abzustimmen, meine Güte WAS sitzen da bloß für Leute :Laber: :Laber: :Laber:

Der mußt du aber noch VIEL beibringen, bis die weiß, wie sie ihren Job zu machen hat... :keule: :Hilfe:

Solange du noch im "Arbeits-Kampf" bist kannst du (meiner Meinung nach) nicht enfach einen neuen Arbeitsvertrag abschließen, es ist ja noch offen, ob dein altes Arbeitsverhältnis überhaupt rechtmäßig beendet ist :Gruebeln:

Hast du einen Anwalt in der Sache, dazu solltest du dich (glaube ich) mal anwaltlich beraten lassen, bevor dir da noch irgendwas "auf die Füße fällt"???

Mit Arbeitsrechtsverfahren hatte ich direkt noch nichts zu tun und dein Hinweis, dass du "eigentlich" zur Arbeit müsstest (wenn du NICHT mehr AU bist!!!) ist auch nicht SOOO verkehrt und die AfA wäre dann "eigentlich" auch raus aus der Geschichte, OHHH JEEE, dazu fällt mir nicht wirklich was ein... :Ohnmacht:

Denn OHNE AU-Bescheinigung/EM-Renten-Antrag fällt ja der §125 an sich "ins Wasser" bei bestehendem Arbeitsverhältnis hast du ja so überhaupt keinen Anspruch mehr auf ALG :confused: :Gruebeln: :confused: :Gruebeln:
Trotzdem kann die SB nicht machen was sie will, solange alles so weiterläuft wie bisher, hat auch sie sich an die Vorgaben des SGBIII zu halten.

Ansonsten ist es wohl am Besten wenn du dir schnellstens wieder eine AU-Bescheinigung besorgst, dann bist du wenigstens deinem AG gegenüber "auf der sicheren Seite", warum hast du eigentlich KEINE AU mehr und seit wann???
Sorry, wenn ich das wissen sollte, ich vergess auch manche Einzelheiten der einzelnen Fälle hier :jaa:

Von der SB lass dich NICHT aus der Ruhe bringen, da hast du erst mal reichlich Munition bekommen, vor ALLEM an den Zumutbarkeitsregeln kommt sie NICHT vorbei, hast du eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben mit der Anzahl Bewerbungen???
Ansonsten KANN sie (lt. Gesetz) KEINE bestimmte Anzahl verlangen, wenn der Arbeitsmarkt das nicht hergibt, SINNLOS-Bewerbungen brauchst du NICHT zu veranstalten, NUR damit sie zufrieden wäre.

LIebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
Was mich nicht umbringt macht mich stärker!

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 15. Feb 2011, 21:42

Liebe Gabi

Das können wir dir leider nicht beantworten.

Dieses wäre eine Rechtsberatung.

Ich kann dir dazu nur sagen das mein AG damals auch keinen Lohn zahlen mußte obwohl ich meine
Arbeitskraft wieder zur Verfügung stellte.
Dies lag aber daran das ich nicht mehr als Busfahrer arbeiten konnte bzw. durfte.

Wenn du ausgesteuert bist steht dir immer als erstes die Versicherungsleistung zu, in diesem Falle ALG 1.

Vielleicht hat deine Freundin nicht die Vorraussetzungen für ALG erfüllt?

Kontaktiere bitte zu deiner Sicherheit einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Der sollte dir besser Auskunft geben können.
MfG
Blacky

Erfolg steigt nur zu Kopf, wenn dort der erforderliche Hohlraum vorhanden ist.
(Manfred Hinrich)



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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Di 15. Feb 2011, 22:34

Hallo ihr Lieben!

Bei einem Anwalt für Arbeitsrecht bin ich ja - eigentlich :Hilfe:

Nur hab ich in letzter Zeit den Eindruck, dass der nicht so ganz bei der Sache ist (wenn ihr versteht, was ich meine)!

@ Doma

Erstmal danke für den Link - seeehr interessant :ic_up:

Dann muss ich doch nicht jede Arbeit annehmen - würde es aber tun, denn von 700 € lebt es sich nicht besondets üppig :Wut:
Ansonsten ist es wohl am Besten wenn du dir schnellstens wieder eine AU-Bescheinigung besorgst, dann bist du wenigstens deinem AG gegenüber "auf der sicheren Seite", warum hast du eigentlich KEINE AU mehr und seit wann???
Mein letzter AU-Tag war der 25.11.2010 - da wurde ich wegen der Bandscheibengeschichte ausgesteuert.

Ich wüsste auch nicht, wie ich zu weiteren AU-Bescheinigungen kommen sollte - vor allem, mit welcher Krankheit, da ich in der Zwischenzeit ja noch nicht wieder gearbeitet habe :Gruebeln:

Eingestuft bin ich beim AfA nach § 117 - stimmt, der § 125 ist für mich nicht zuständig!
hast du eine EGV (Eingliederungsvereinbarung) unterschrieben mit der Anzahl Bewerbungen???
Ansonsten KANN sie (lt. Gesetz) KEINE bestimmte Anzahl verlangen, wenn der Arbeitsmarkt das nicht hergibt, SINNLOS-Bewerbungen brauchst du NICHT zu veranstalten, NUR damit sie zufrieden wäre.
Doch, (Mist aber auch)! Da steht:

Arbeitsaufnahme als Empfangskraft in Teilzeit im Umkreis von ca. 30 km um den Wohnort

Eigene Stellensuche im obengenannten Berufsfeld, auch im Bereich Betreuung und in der Datenerfassung, insbesondere über Zeitung, Internet und direkt auf Arbeitgeber zugehen (auch auf AG im öffentlichen Dienst)

Vorlage mind. 4-5 Nachweise über die Stellensuche beim nächsten Termin

Um die Stelle als Pförtnerin bewerben

Förderung nur über Reha Träger der Rentenversicherung bund möglich - Zusage Lohnkostenzuschuss liegt darüber vor - dies auch potentiellen AG anbieten.

@ Blacky

Meine Freundin ist seit 15 Jahren im Betrieb tätig und hat jetzt die Kündigung bekommen - während des Krankenstandes!
Kündigungsschutzklage wurde eingereicht.
Nach Erhalt der Kündigung hat die KK beschlossen, dass sie nun gesund ist :Wut:
Da sie nun ohne einen Cent da stand ging sie zum AfA - die lehnten das ALG ab mit der Begründung, dass sie schließlich noch ein Arbeitsverhältnis habe und man sie nicht vermitteln könne, solange dass nicht geklärt sei.
Leider lässt der AG (der gleiche wie meiner :lachen: ) sie auch nicht arbeiten! Sie kann aber unmöglich die nächsten 6 Monate von "ohne nichts" leben - hat jetzt Hartz IV beantragen müssen um wenigstens etwas zu bekommen!

So, ich lass die Infos jetzt mal sacken und geh :Bett:


Guts Nächtle euch allen

LG Gabi
:umarm: Gabi

Geduld ist, nur langsam wahnsinnig zu werden!

Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem :)

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Blacky » Di 15. Feb 2011, 22:46

Nach Erhalt der Kündigung hat die KK beschlossen, dass sie nun gesund ist :Wut:
Da sie nun ohne einen Cent da stand ging sie zum AfA - die lehnten das ALG ab mit der Begründung, dass sie schließlich noch ein Arbeitsverhältnis habe und man sie nicht vermitteln könne, solange dass nicht geklärt sei.
Da muß sie natürlich weiter den Arzt aufsuchen und sich krankschreiben lassen.

Ferner gegen die KK angehen.

Dafür müßte man allerdings weitere Infos haben.

So geht das aber nicht. :Wut:
MfG
Blacky

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Doppeloma » Di 15. Feb 2011, 23:30

ACH, Mensch aggi, :koepfchen:

und nach der Aussteuerung (also weil man kein Krankengeld mehr bekommt) ist man OH WUNDER plötzlich über Nacht gesund... :Ohnmacht:
Mein letzter AU-Tag war der 25.11.2010 - da wurde ich wegen der Bandscheibengeschichte ausgesteuert.
Ich wüsste auch nicht, wie ich zu weiteren AU-Bescheinigungen kommen sollte - vor allem, mit welcher Krankheit, da ich in der Zwischenzeit ja noch nicht wieder gearbeitet habe
Na von dem selben Arzt, der dich vorher auch AU geschrieben hat, weil du ausgesteuert bist (kein Krankengeld mehr bekommst) ist doch deine Krankheit nicht plötzlich WEG :Verwirrt: :Hilfe:

Das heißt doch NICHT, dass der Arzt nicht weiterhin eine AU-Bescheinigung ausstellen darf (auch wenn manche das zu glauben scheinen), ich bin seit 3 Jahren OHNE Unterbrechung wegen der selben Krankheit AU geschrieben von meinem Psycho-Doc, der Dopa hat seit mehr als 4 Jahren eine durchgehende AU-Bescheinigung von unserer Hausärztin, WIR bekommen inzwischen H4 (beide inzwischen lange ausgesteuert /beide KEIN ALG mehr) :Verwirrt: :Hilfe:

Wir bekommen dafür sogar von unserer KK einen Extra-Dauer-Krankenschein (A4-Liste /so ähnlich wie der KG-Auszahlschein) wo bei jedem Arztbesuch ( alle 3-4 Wochen) die weitere AU bescheinigt wird, bei der AfA haben wir den mal im Antragsverfahren vorgelegt und dann nie wieder und die Arge bekommt den zu sehen, wenn die mal was von uns will, was wir dann gerade NICHT wollen.
War aber bisher nicht notwendig, bei Dopas 2. EM-Antrag haben wir da schön eine Kopie mit reingelegt, so war gleich klar, WIE lange er schon AU-bescheinigt krank ist, denn in der Überschrift "prangt" das Datum vom ursprünglichen Beginn seiner aktuellen AU = XX. Oktober 2006, eigentlich hätte DAS schon (fast) reichen müssen, ihm endlich einen positiven Bescheid zu schicken :Zunge_zeigen: :Gruebeln:

§ 117 hat in unseren ALG-Bescheiden auch dringestanden, das ist wohl so üblich, auch wenn im "Hintergrund" der § 125 die gesetzliche Grundlage für die Zahlung von ALG ist (nach Aussteuerung), da passen die schon auf bei der AfA, das steht mindestens im PC bei dir mit drin, sonst hätten die keinen Anspruch auf Ausgleich von Zahlungen bei der DRV (z.B. bei einer rückwirkenden EM-Rente) :lesen:

Deine Freundin hätte um ihr Krankengeld kämpfen MÜSSEN, solange sie einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld hat (und eine Entlassung ändert daran gar nichts!!!) besteht kein Anspruch auf ALG nach § 125, deshalb hat sie keins bekommen.

Leider machen inzwischen auch die KK gerne was sie wollen, damit sie kein Krankengeld zahlen müssen (nach dem letzten Einkommen berechnet) werden da ALOs schnell mal für GESUND erklärt, falls die AfA nicht ablehnt zu zahlen, spart die KK dann bei erneuter AU wenigstens etwas, weil sie NUR noch in Höhe ALGI zahlen braucht.

Liebe @aggi, unterschreibe NIE wieder eine EGV, denn damit verpflichtest du dich ("freiwillig"!) zu tun, WAS DA DRIN STEHT und DAS hat nicht immer (eher selten) mit deinen Rechten im SGBIII zu tun, gibt der SB aber die Möglichkeit dich trotzdem "zu ärgern" (mit Sperre zu drohen), sowas ist IMMER zu deinem Nachteil , denn damit werden deine Rechte eingeschränkt.

Durch deine Unterschrift auf diesen "öffentlich /rechtlichen Vertrag" erklärst du dich damit auch noch einverstanden und hast dich nun auch verpflichtet dich auf (finanziell) minderwertige Jobs zu bewerben.

Aber tröste dich, der Dopa hat auch eine unterschrieben, darin wird ihm aufgegeben, sich um einen "Ausbildungsplatz" zu kümmern, übrigens bekommt er da auch 200 € Bewerbungs-Kosten im Jahr erstattet für NULL geforderte Bewerbungen. :confused: :Gruebeln:

Genug für heute, schlaf erst mal gut und dann sehen wir weiter, gute N8 :Bett:

Liebe Grüße von der Doppeloma :umarm:
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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 16. Feb 2011, 05:10

Moin Doma
unterschreibe NIE wieder eine EGV, denn damit verpflichtest du dich ("freiwillig"!) zu tun, WAS DA DRIN STEHT und DAS hat nicht immer (eher selten) mit deinen Rechten im SGBIII zu tun, gibt der SB aber die Möglichkeit dich trotzdem "zu ärgern" (mit Sperre zu drohen), sowas ist IMMER zu deinem Nachteil , denn damit werden deine Rechte eingeschränkt.
Ich dachte, ich müsse das unterschreiben :traurig:

Kann ich der SB denn einfach sagen dass ich den Wisch nicht unterschreibe weil ich keinen Sinn in solchen Maßnahmen sehe? Dass ich mit der Angabe "DRV zahlt Kurse" und "Schwerbehindertenausweis" keinen AG hinter dem Ofen vorlocke? Dann streicht sie mir das Geld wegen mangelnder Mitwirkung - garantiert :lesen:
Außer dem einen Angebot ist auch nichts mehr von meiner SB gekommen - in den ganzen 4 Wochen nicht - auch beim AfA scheinen die Angebote da sehr beschränkt zu sein :grinser:

Und was mach ich jetzt? Heute ist der 16. und ich muss bis zum 24. noch mindestens 2-3 Bewerbungen aus dem Boden stampfen!

Mir ist das soooo unangenehm - überall anzurufen und mich anzubieten wie sauer Bier :kotzen:

Nein, meine Krankheit ist sicher nicht plötzlich einfach weg, aber eigentlich wäre ich soweit wieder fit dass ich mit Einschränkungen wieeder arbeiten könnte.
Leider haben diese Vollpfosten zwischenzeitlich jemanden eingestellt - diejenige ist wohl jünger, gesünder, macht auch die Stellvertretende Pflegedienstleitung (wird aber abgestritten, sowohl dem Integrationsamt als auch dem RA gegenüber) und arbeitet mehr Stunden/Woche als ich.
Deshalb wurden bei dem Gespräch mit dem AG und dem IA alle Vorschläge, wie ich mir ein weiteres Verbleiben in der Firma vorstelle, abgeblockt!!! Zu wenig Arbeit im Büro! Nein, keine Betreuung, kein Gerontokurs - den macht jetzt die Neue! Nein, ein Überarbeiten der Pflegedokus ist nicht notwendig, dazu ist der Klientenstamm zu klein (weiss von Kollegin dass das die Neue zwischen Frühdienst und Mittagsdienst macht)! Nein, man kann die Touren nicht umstellen, damit ich keine schweren Pflegefälle bekomme - ich weiss aber dass die Touren regelmäßig umgestellt werden wenns grad wem nicht passt!

Oh Mann, ist das ein Mist wenn der AG (ein PFARRER) lügt, das sich die Balken biegen - schade, dass ich ihm das nicht nachweisen kann ohne eine Kollegin reinzuhängen, die mir gegenüber einen "Maulkorb" hat - sich aber nicht dran hält :lachen:

LG Gabi
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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Vrori » Mi 16. Feb 2011, 10:24

Hallo Aggi,

bewerb dich doch einfach mal bei den KK...gibt doch genug...schreibst 4x die gleiche Bewerbung mit verschiedenen Empfängern...und dann gibt die Tante SB Ruhe...
die KK stellen derzeit nämlich gleich gar nix ein...
und wenn du dann dieses "drohende" Mußtbewerben los bist, dann machst halt nen neuen Anlauf...
Bei den Krankenkasse könntest du dich als Fachkraft für die Pflegeversicherung bewerben...

Viel Glück
LG
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ich stelle ausdrücklich fest, dass meine Hinweise keine Rechtsberatung sind...
lediglich Tipps, die auf Erfahrung beruhen...

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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Miko » Mi 16. Feb 2011, 10:37

Vrori hat geschrieben:Hallo Aggi,

bewerb dich doch einfach mal bei den KK...gibt doch genug...schreibst 4x die gleiche Bewerbung mit verschiedenen Empfängern...und dann gibt die Tante SB Ruhe...
die KK stellen derzeit nämlich gleich gar nix ein...
und wenn du dann dieses "drohende" Mußtbewerben los bist, dann machst halt nen neuen Anlauf...
Bei den Krankenkasse könntest du dich als Fachkraft für die Pflegeversicherung bewerben...

Viel Glück
LG
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Der ist gut, Vrori :applaus: :applaus: :applaus:
Gruß
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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von aggi61 » Mi 16. Feb 2011, 12:55

Hallo Vrori

Der ist wirklich guuuuut :groehl: :applaus:


Liebes Grüßle

Gabi
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Re: Soll mich bewerben ...

Ungelesener Beitrag von Turbonegrette » Do 17. Feb 2011, 00:27

Aber Achtung!!!

Du hast eine Vorgabe für die Anzahl der Bewerbungen, die du zu schreiben hast, liebe aggi, dann schau mal nach, ob es auch Initiativ-Bewerbungen sein dürfen. Sonst kann es nämlich sein, dass man diese "Bemühungen um einen Arbeitsplatz" nicht als solche anerkennt und du deswegen eins aufn Deckel bekommst! Wenn das klargeht, ändere die Formulierungen in den einzelnen Anschreiben geringfügig ab.
Wenn du als "corpus delikti" Kopien deiner Bewerbungsanschreiben vorlegen musst, kann man dir auch das negativ ankreiden. Ggf. bekommst du die Bewerbungskosten dafür nicht ausgezahlt. Ach übrigens, hast du das beantragt? Das musst du vorher machen, rückwirkend gibbet nix zurück.

LG, Turbo
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